Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 - ab dem 27.6.2017  (Gelesen 74196 mal)

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #766 am: 18. August 2017, 20:09:49 »
Das ist natürlich alles Quatsch, aber nehmen wir für einen Augenblick an, es wäre so: Dann hätte Fatzke zwar seinen eigenen Staat, dessen Oberhaupt er wäre, aber dies entbände nichts und niemanden von der Rechtsordnung der BRD, wenn er sich auf deren Hoheitsgebiet befände. Fatzke könnte zwar innerhalb seines Pico- oder Femto-Staatsgebietes tun, was er wollte, aber auch nur da.

Dem ist nicht so, denn wäre das KRD ein Staat und Fitzek dessen Staatsoberhaupt, so würde ihm völkerrechtliche Immunität gegenüber der BRD zukommen. Auch wenn er also in so einem Fall auf dem Hoheitsgebiet der BRD gegen das Strafrecht der BRD verstoßen würde, dürfte die BRD keine Gerichtsbarkeit über ihn ausüben.

Mit ausdrücklichem Hinweis auf meinen nirgendwo anerkannten Abschluss in "Do-it-yourself-Recht" der "Wikipedia-High" folgende Frage:
https://de.wikipedia.org/wiki/Diplomatenstatus#Staatsoberh.C3.A4upter_und_andere_offiziell_eingeladene_Repr.C3.A4sentanten_anderer_Staaten
Wer, selbst wäre das KRD ein Staat gewesen, hätte warum ausgerechnet FITZE einladen sollen? ;D

Ein Staatsoberhaupt braucht keine Einladung, um völkerrechtliche Immunität zu genießen.
 
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dtx

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Gab es eigentlich irgendwelche "Führerscheine Freie Fahrt A" oder B außer Fitzeks?

Laut Fatzke gab es diese Führerscheine in der DDR, da hat er die Idee angeblich her.

Meines Erachtens handelte es sich dabei nicht um Führerscheine, sondern um die Anweisung in den Fahrauftragsbüchern eines bestimmten bewaffneten Organes an die Volkspolizei, die Leute in Ruhe zu lassen, wenn sie mal bei einer Verkehrskontrolle angehalten wurden.

Danke an @dtx der sich die Mühe gemacht hat mein Geschreibsel in akzeptables Deutsch zu übersetzen.

Ach, so schlimm war das gar nicht. Wo viel gehobelt wird (eine PN faßt ja nur 50.000 Zeichen, deshalb mußte der Text geteilt werden), fallen eben auch mehr Späne. Das ist doch normal.

Seine Änderungsvorschläge wurden inzwischen in den Text eingebaut.

Danke.

Das ist natürlich alles Quatsch, aber nehmen wir für einen Augenblick an, es wäre so: Dann hätte Fatzke zwar seinen eigenen Staat, dessen Oberhaupt er wäre, aber dies entbände nichts und niemanden von der Rechtsordnung der BRD, wenn er sich auf deren Hoheitsgebiet befände. Fatzke könnte zwar innerhalb seines Pico- oder Femto-Staatsgebietes tun, was er wollte, aber auch nur da.

Dem ist nicht so, denn wäre das KRD ein Staat und Fitzek dessen Staatsoberhaupt, so würde ihm völkerrechtliche Immunität gegenüber der BRD zukommen. Auch wenn er also in so einem Fall auf dem Hoheitsgebiet der BRD gegen das Strafrecht der BRD verstoßen würde, dürfte die BRD keine Gerichtsbarkeit über ihn ausüben.

Man muß ihn aber - wie man kürzlich am Beispiel türkischer Wahlkämpfer in den Niederlanden gesehen hat - auch gar nicht erst reinlassen.
« Letzte Änderung: 18. August 2017, 21:09:51 von dtx »
 
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Das ist natürlich alles Quatsch, aber nehmen wir für einen Augenblick an, es wäre so: Dann hätte Fatzke zwar seinen eigenen Staat, dessen Oberhaupt er wäre, aber dies entbände nichts und niemanden von der Rechtsordnung der BRD, wenn er sich auf deren Hoheitsgebiet befände. Fatzke könnte zwar innerhalb seines Pico- oder Femto-Staatsgebietes tun, was er wollte, aber auch nur da.

Dem ist nicht so, denn wäre das KRD ein Staat und Fitzek dessen Staatsoberhaupt, so würde ihm völkerrechtliche Immunität gegenüber der BRD zukommen. Auch wenn er also in so einem Fall auf dem Hoheitsgebiet der BRD gegen das Strafrecht der BRD verstoßen würde, dürfte die BRD keine Gerichtsbarkeit über ihn ausüben.

Man muß ihn aber - wie man kürzlich am Beispiel türkischer Wahlkämpfer in den Niederlanden gesehen hat - auch gar nicht erst reinlassen.

Tjo, die BRD hat ihn sich aber immer unwidersprochen auf ihrem Territorium bewegen lassen, ohne ihn des Landes zu verweisen.
 

dtx

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Man muß ihn aber - wie man kürzlich am Beispiel türkischer Wahlkämpfer in den Niederlanden gesehen hat - auch gar nicht erst reinlassen.

Tjo, die BRD hat ihn sich aber immer unwidersprochen auf ihrem Territorium bewegen lassen, ohne ihn des Landes zu verweisen.

Aber auch nur, weil er seine Besuche nicht, wie jedes normale Staatsoberhaupt, beim Auswärtigen Amt angemeldet hat.
 

Offline Noldor

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Man kann ja alles kleinreden.
 

Offline Wittenberger

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 -
« Antwort #771 am: 19. August 2017, 00:26:53 »
grün: für Inhaber eines Führerscheins “Freie Fahrt A” (uneingeschränkt freie Fahrt nach freiem Ermessen), welcher im gesamten Gebiete des Deutschen Staates gemäß dem geltenden Völkerrecht erweiterte Rechte entsprechend der Gesetze des Königreiches Deutschland auszuüben berechtigt ist.
...
Für die Inhaber des Führerscheins “Freie Fahrt B” gelten sowohl die Straßenverkehrszeichen als auch
die Verkehrslichtzeichen in der Weise, daß Sie selbst auf dem Gebiete des Deutschen Staates gemäß
dem geltenden Völkerrecht innerhalb der festgelegten Ermessenspielräume diese Verkehrszeichen und Verkehrslichtzeichen lediglich als unverbindliche Richtlinien und Verhaltenshinweise beachten müssen.

Das kann ich erklären, da hat Fitzek von der DDR abgeguckt.

Es gab in der DDR verschiedene "Freie Fahrt"-Karten im Postkartenformat. Sie waren streng limitiert und galten entweder für hohe Funktionäre oder für Kuriere des Staats, der SED und der Armee. Sie befreiten von Regeln der DDR-StVO, insbesondere der Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

Man kann es etwa mit Sonderrechten der Polizei entsprechend heutiger StVO vergleichen.

nachträglich:
Zitat
Meines Erachtens handelte es sich dabei nicht um Führerscheine, sondern um die Anweisung in den Fahrauftragsbüchern eines bestimmten bewaffneten Organes an die Volkspolizei, die Leute in Ruhe zu lassen, wenn sie mal bei einer Verkehrskontrolle angehalten wurden.

Nein, das war eine Karte A6, Querformat. Sie musste an der Windschutzscheibe befestigt werden. Es gab verschiedene Versionen: Personalisiert oder bezüglich der dienstlichen Aufgabe. Sie waren recht selten.
« Letzte Änderung: 19. August 2017, 00:31:57 von Wittenberger »
 

Offline hotztheplotz

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Der König höchstpersönlich meldet sich zu Wort.
Der erste Satz geht schon gut los mit "also wenn das Urteil des LG ein abschliessendes Urteil wäre, dann..."



 
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Offline Pantotheus

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #773 am: 20. August 2017, 11:27:48 »
Hier noch der Begleittext und die Quelle:
Zitat
Vergangene Woche, am 10.08.2017, wurde das Urteil im Landgericht Dessau-Roßlau bekanntgegeben. Eine Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten wurde veranschlagt. Bisher ist das Urteil nicht rechtskräftig, da die Verhandlung in den höheren Gerichtsinstanzen fortgeführt wird - Peter geht in Revision. Im Interview erfahrt Ihr mehr dazu.
Obwohl bereits alle Beweise gesichtet, alle Zeugen vernommen wurden und Peter sich den Verfahren stellen möchte, wird er seit über einem Jahr in Untersuchungshaft festgehalten. Wie ergeht es ihm dort?
Kann man in Gefangenschaft eigentlich noch so etwas wie Freude und Dankbarkeit empfinden?
Wächst da nicht der Hass auf das System? Woher den Mut nehmen?
Hat das alles überhaupt einen Sinn?
Nach allem, was passiert ist... Warum hört Peter nicht einfach auf? Wie geht es weiter?
Was kann man mit dem Königreich Deutschland erreichen - Wofür steht es?
Was wünscht sich Peter? Was möchte er den Menschen mitteilen?
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/neues-interview-mit-peter.html
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline Gutemine

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Das Video ist genial...vielleicht transkribiere ich es, wenn ich heute noch Zeit habe. Der Imperator ist total empört, keine juristische Literatur, kein Nobelessen, keine sozialen Kontakte und auch sonst kann er kein königliches Leben führen.  ;D ;D
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dtx

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Wenn das Monis Sorgen wären, würde ich das ja verstehen. Aber Fitzek sollte es im Ochsen doch eigentlich besser gehen. Kriegt er denn dort auch nur trockenes Toastbrot?

Off-Topic:
Nur zur Erinnerung: S&K haben bis zu ihrem erstinstanzlichen Urteil am LG Frankfurt vier Jahre in U-Haft gesessen. Dabei dürften es die Staatsanwälte dort durchaus gewohnt sein, mit beabsichtigt unübersichtlichen Firmenkonstrukten konfrontiert zu werden.
 
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Von seiner Überheblichkeit hat Fatzke jedenfalls keinen Deut eingebüßt. Sprüche wie "Das Königreich ist eine Möglichkeit zur Befreiung der Menschheit" (ca. bei Min 22:53) müssen angesichts der Gegebenheiten doch selbst für seine "Gläubigen" langsam nur noch lächerlich klingen.
2 Dinge sind unendlich: das Universum und die Dummheit der Reichsbürger und Selbstverwalter. Beim Universum bin ich mir aber nicht ganz sicher. (frei nach Einstein)
 
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Nun, wenn man sich die Ratschläge und Berichte ehemaliger Häftlinge so anschaut, dann scheint es da schon durch, daß ein gewisses Maß an Realitätsverweigerung zum Umgang mit dieser Situation dazugehört.

« Letzte Änderung: 20. August 2017, 16:56:49 von dtx »
 
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #778 am: 20. August 2017, 16:26:31 »
@Gutemine Das ist eine sehr lobenswerte Absicht von Dir. Allerdings kann man das "Interview" summa summarum sehr einfach zusammenfassen: Klein Peterleang jammert, dass er vom Lehrer bestraft worden ist. Sein Ton ist zuerst trotzig-bockig, dann weinerlich, am Ende spielt er dann wieder den selbst ernannten Erlöser und säuselt scheinbar liebenswürdige Phrasen von Licht und Liebe (oder so).
Gerade was diesen Wechsel der Tonlagen angeht, hatten wir vor geraumer Zeit eine Debatte hier. Im Grunde dürfte der trotzig-bockige kleine Junge, der auf den Boden stampft, wenn er etwas nicht bekommt, das er will, und dann erst einmal mit seiner Allmacht droht, dann aber zu flennen beginnt, der eigentliche Kern-Fatzke sein. Den "Erlöser" und "Heiland" halte ich für die Maske, die einstudierte Rolle, mit der er immer wieder gerne vor seinen Jüngern auftritt, um sie an sich zu binden. Wenn der "echte" Fatzke durchbricht, dann kommen eben Drohungen, dann werden Richter als Faschisten beschimpft usw.

Ich frage mich, ob man nicht die Leitung der JVA auf diesen Film aufmerksam machen sollte. Wenn wir ein Transskript hätten, wäre dies natürlich für diesen Zweck von Vorteil. Zumindest einige Stellen scheinen mir grenzwertig, vielleicht erfüllen sie sogar Straftatbestände. Auch die Justiz bekommt ihr Fett weg, wiederum ist von "Faschismus" die Rede. (Nun gut, das mag DDR-Erbe sein: Jenseits der Mauer war ja der "Klassenfeind", der aus Alt- und Neu-"Faschisten" bestand.)
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Offline dillgurke

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Das Interview ist ja wirklich der Oberhammer. Völlig perplex stellt Fitzek fest, dass es beim Gefängnis darum geht die persönliche Freiheit einzuschränken, man nicht einfach im Wald spazieren gehen kann und die sozialen Kontakte zur Außenwelt erschwert sind.  :o
Ich hab nur am Rande erfahren, dass es Probleme mit einer Kettensäge gegeben hat. (Uwe Knietsch über König Stefan I.)
 
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