Peter hat die Begründung tatsächlich dem Urkundsbeamten in die Feder geschwurbelt. Rechtsanwalt F hatte da wohl keinen Bock drauf.
Auch im Plädoyer hat er mehr als einmal deutlich gemacht, dass er die Rechtsauffasungen seines Mandanten nicht teilt.
ein fähiger Anwalt würde an dem Punkt das Mandat niederlegen. Durch das Verhalten des Angeklagten und dessen Aussagen, wurde die Verteidigungsstrategie-so sie den vorhanden war-durchkreuzt. Dem Anwalt ist schon klar, dass der Angeklagte sich mit seinen eigenen Aussagen, um "Kopf und Kragen" gequatscht hat, was die Richterin natürlich gerne zugelassen hatte.
Durch die komplette erneute Niederlage in der jetzigen Instanz, verliert auch der Anwalt seine Reputation-wenn er denn eine hatte-
Nur zur Überprüfung der Strafzumessung kann das OLG in Naumburg gar nicht angerufen werden. Soll der Gutachter in Zweifel gezogen werden, nur weil der Angeklagte was anderes behauptet ?
Sollen jetzt die Verträge der NDGK in Zweifel gezogen werden, in denen doch deutlich drin stand, dass die NDGK den bisherigen Versorger ersetzen können soll? Und selbst die Grundidee und die Zweifel am bestehenden System hat der Angeklagte doch bestätigt.
Welche Sachverhalte soll das OLG neu oder anders beurteilen ?
Da wo es Zweifel hätte geben können oder durch Schweigen eben "im Zweifel für den Angeklagten" möglich gewesen wäre, genau DA hat er doch jeden Zweifel weg gequatscht.
Das ist für ein RA ein undankbarer Mandant aber für die Richterin gibt es keinen besseren Angeklagten.