Tja, das Problem von Fatzkes "sowohl als auch" reicht wohl sogar noch weiter: Nicht nur wollte er "keinerlei Vertraglichkeit" mit der ach so pöhsen BRD, aber dann trotzdem seine BRD-Fahrerlaubnis behalten, sondern seine ganze Verteidigungsstrategie in Sachen Fahren ohne Fahrerlaubnis schlägt ja sehr zahlreiche Haken. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
- Er wollte zwar keine "Vertraglichkeit" mit der BRD, daher gab er seinen Führerschein zurück, aber er wollte die BRD-Fahrerlaubnis behalten.
- Er "gründete" seinen eigenen "Staat" und gab sich gleich selbst eine "Fahrerlaubnis", aber er wollte doch weiterhin die BRD-Fahrerlaubnis behalten und zudem auch gleich noch eine ausländische.
- Er war (und ist noch) der Auffassung, weiterhin in der BRD fahren zu dürfen, aber besorgte sich gleich noch einen ausländischen Führerschein.
- Er meldete sich zwar aus Deutschland "in die Schweiz" ab, aber hielt sich nach wie vor überwiegend in Deutschland auf.
- Er besorgte sich einen Führerschein aus Paraguay, obwohl er sich doch angeblich in der Schweiz gemeldet hatte.
- Er wurde von seinem damaligen Anwalt falsch beraten, auch vom Amtsrichter, aber das gegenteilige Urteil des Oberverwaltungsgerichts nimmt er bis heute nicht zur Kenntnis.
Kurz und schlecht: Eine solche "mehrgleisige" Verteidigung ist nach meiner Kenntnis und meiner Erfahrung nicht empfehlenswert. Es ist in aller Regel besser, sich auf eine einzelne, klare Linie festzulegen und diese zu vertreten, was nicht bedeutet, dass man nicht auch ein subsidiäres Rückfall-Argument bereithalten kann. Ich verdeutliche das Gemeinte an einem Beispiel:
Vor einigen Jahren wollte ein cleveres Kerlchen meine Anzeige-Legitimation anfechten. (Kein RD, aber als Vorübung für RD-tum ganz hilfreich.) Das ergab eine briefliche Anfrage der Staatsanwaltschaft bei mir. Meine Antwort war ganz einfach: Die Legitimation zur Anzeige ergibt sich aus der Vorschrift des Gesetzes über die Anzeigeberechtigung. Punkt. Ergänzend wies ich dann noch darauf hin, dass ich für die betreffende Organisation auch privatrechtlich zur Vertretung befugt wäre, wenn es denn erforderlich wäre, was aber bei einem Strafverfahren keine Rolle spielt. Das war das "Rückfallargument" (auf das ich mich z. B. bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen im Adhäsionsverfahren berufen müsste, weil dann die privatrechtliche Vertretungsbefugnis notwendig wäre).
Was Fatzke hier tut, entspricht allerdings keiner klaren Linie. In der Fülle seiner "Argumente" ist gar nicht mehr auszumachen, was er eigentlich für das Kern-Argument hält, dass er zum Fahren in der BRD berechtigt wäre. Zudem laufen verschiedene seiner "sowohl als auch"-Argumente auf Widersprüche hinaus. Insgesamt schmälert dies die Glaubwürdigkeit seiner ganzen Verteidigung erheblich (was das Grundproblem bei der Häufung von Argumenten ist).
Fatzke verhält sich hier so ähnlich wie ein quantenphysikalisches Teilchen: Man kann nicht sicher sagen, wo es sich gerade befindet, man kann nur dessen Aufenthaltswahrscheinlichkeit schätzen. So ist unklar, ob Fatzke gerade in der BRD, im KRD, in der Schweiz oder eben in Paraguay ist - gedanklich natürlich, denn körperlich sitzt er unentwegt in der BRD.
In einem Zivilprozess wäre bei einer solchen "Mehrstimmigkeit" bzw. einem "Sprechen mit verschiedenen Zungen" ein Verstoss gegen den guten Glauben anzunehmen, was schon für sich genommen zu einer Niederlage führen könnte.
Allerdings spielt der gute Glaube im Strafprozess und namentlich für einen Angeklagten keine Rolle. Ein Angeklagter muss sich ja nicht verteidigen, wenn er nicht will bzw. es vorzieht, zur Sache zu schweigen. Das ist sein gutes Recht. Wer sich aber verteidigt, ist gut beraten, eine bessere Strategie zu wählen als die, die Fatzke gerade fährt. Seine Glaubwürdigkeit dürfte, so er denn noch irgendwelche gehabt hätte, inzwischen ziemlich im Eimer sein.