Danke,
@dieda, für die Klarstellungen. Was der neuerliche Beweisantrag letztlich bezwecken soll, wird mit nicht wirklich klar. Ob der Führerschein aus Paraguay rechtens ausgestellt wurde, ist doch eigentlich eine Rechtsfrage und damit dem Beweis nicht zugänglich. Davon abgesehen fragt sich, ob zur Beurteilung dieser Frage überhaupt die deutsche Justiz berufen wäre.
Aber davon abgesehen bleibt nach wie vor fraglich, was ein Führerschein oder eine Fahrerlaubnis aus Paraguay in Deutschland für einen Deutschen, der nie Wohnsitz in Paraguay hatte, sondern sich stets in Deutschland aufhielt, gelten soll. Selbst wenn man davon ausgeht, dass Fatzke in Paraguay fahren durfte und seine Fahrerlaubnis dort behalten hat, so ginge immer noch der Fahrerlaubnisentzug im Inland der ausländischen Fahrerlaubnis vor. Das ist übrigens im internationalen Verhältnis keine ganz unüblich Situation: Es kommt immer wieder vor, dass Leute in einem fremden Land z. B. mit stark überhöhter Geschwindigkeit erwischt werden und deswegen im betreffenden Land ein Fahrverbot erhalten. Das wird dann (zusammen mit dem eingezogenen Führerschein) den Behörden seiner Heimat gemeldet. Da nur diese über einen Führerscheinentzug bzw. einen allgemeinen Fahrerlaubnisentzug entscheiden können, braucht sich der betroffene Staat nicht mehr darum zu kümmern. In seinen Fahndungsregistern steht dann etwa, dass XY aus Z-Staat bis 31. Dezember 2019 Fahrverbot im Inland habe.
Je nach Strenge des ausstellenden Staates wird nun wegen einer einmaligen Geschwindigkeitsübertretung, auch wenn diese sehr krass war, nicht zwingend die Fahrerlaubnis entzogen, was dann dazu führt, dass XY in seinem Heimatstaat und in allen anderen Staaten, die den nationalen Führerschein anerkennen, weiter fahren darf, nur nicht in dem besagten Staat, der ihm Fahrverbot erteilt hat. Das ist halt mal wieder das berüchtigte Territorialitätsprinzip.
Es gibt auch umgekehrte Fälle, und im Internet findet man viele dubiose Angebote, die einem weis machen, man könnte für ein paar Dollar oder Pfund einen "internationalen" Führerschein erwerben, den einem der eigene Staat nicht entziehen dürfe. So weit es sich nicht um Fälschungen oder Fantasieausweise handelt, ist es dem betroffenen Staat aber eben schnurzpiepegal, ob man ein solches Dokument hat oder nicht, denn sein eigenes Recht geht zumindest im Inland immer vor.
Der langen Rede kurzer Sinn: Dass Fatzke mit seiner Paraguay-Connection durchkäme, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Ich vermute eher, dass er sich auf Rechtsirrtum oder Tatsachenirrtum herausreden will: Mein Anwalt hat mich falsch beraten, mimimi, ich hatte einen echten, gültigen Führerschein aus Paraguay und wusste nicht, dass dieser in Deutschland nicht anerkannt wird, mimimi, alle sind so böse zu mir, mimimi. Etwa so.
@Müll Mann Des Besuchs beim Zoll und der eiligen Flucht seiner Impertinenz entsinne ich mich. Das war vielleicht eine der schönsten Show-Einlagen Fatzkes. Ich bin aber über das "wohl" im "Bericht" gestolpert. Dass es diesen Führerschein gegeben hat, müssten die KRDler ja wissen. Ich frage mich, warum, wenn denn nach Meinung des Verteidigers diesem eine so hohe Bedeutung für das laufende Verfahren zukommt, er nicht längst einen Beweisantrag gestellt hat. Ob wir hier wieder mal die alte Taktik "Verschleppung" beobachten? Das kannst Du sicher besser beurteilen als ich, da Du an Ort und Stelle warst.