Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 - ab dem 27.6.2017  (Gelesen 74219 mal)

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Du denkst völlig falsch, wenn das ein großer Moskitosumpf tief im südamerikanischen Dschungel ist, hat er, El Fitzo, und so schlau wie er eben immer ist, zumindest die Zahl seiner Staatszugehörigen schlagartig vervielfacht...
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Aber auch nicht für ewig. Wobei die Herrschaft über die acht Quadratmeter im Roten Ochsen ja sehr viel früher enden wird, als die über den Sumpf.

Da wäre ich nicht so sicher! Selbst wenn sie tatsächlich das Grundstück gekauft, und nicht nur jemand Geld für eine gefälschte Urkunde gegeben haben (das soll schon mal vorgekommen sein bei den KRDödeln  ;) ), auch in Paraguay gibt es Grundsteuern!
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(...) auch in Paraguay gibt es Grundsteuern!

Wenn ich das richtig verstanden habe nicht nur das! sofern ich das richtig verstanden habe kann ein Grundstück wenn es nicht (z.B. landwirtschaftlich) genutzt wird auch enteignet und anderweitig vergeben werden.
Wobei ich dei cahnce recht hoch sehe, dass die tatsächlich einem Betrüger aufgessen sind und einfach nur ein wertloses Blatt Papier besitzen.
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Offline Pantotheus

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #333 am: 13. Juli 2017, 11:19:52 »
Hatten wir diese Kommentare zu Ulrikes "Prozessbericht" schon?

Spoiler
Manfred

11. Juli 2017 um 0:50


Zitat letzter Verhandlungstag:

„Unter anderem wurde eine Akte ins Protokoll aufgenommen, die Unterlagen zur Beweisführung enthält, weshalb das Königreich Deutschland als rechtmäßiger Staat anzusehen sei.“

Hört sich an wie der letzte Strohhalm. Es bleibt dabei – die Anerkennung eines Staates obliegt der Regierung und wird durch den Bundespräsidenten vollzogen. Ein Gericht hat dies nicht zu entscheiden.
Antworten   

1.1
KRD-Blog   

KRD-Blog

12. Juli 2017 um 14:00


@Manfred Hast du eine Quelle für deine Behauptung?

Laut Artikel 25 GG folgt: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ Gilt auch für Richter!
Antworten   
 
 

2
   

Jürgen

11. Juli 2017 um 16:48


Liebe Ulrike,
 vielen Dank für Deinen Bericht, der mir einen Eindruck aus dem Gerichtssaal /-verhandlung gab und worüber ich mich gefreut habe, es zu lesen.
[close]
http://krd-blog.de/der-3-verhandlungstag-ein-moderater-abwickler-und-viele-konten/#comment-9179

Kleiner Tipp an den B. sc.: Ja, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehen vor, aber es ist eben eine allgemeine Regel des Völkerrechts, dass nur Regierungen andere Staaten anerkennen.
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Offline Tuska

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Jemand sollte dem B.Sc. unseren Wikiartikel schicken..

Eine Besonderheit des deutschen Rechts besteht darin, dass die "allgemeinen Regeln des Völkerrechts", d.h. das Völkergewohnheitsrecht, in Deutschland unmittelbar gelten (Art. 25 GG). Da Gewohnheitsrecht gerade nicht vertraglich niedergelegt ist, ist nicht immer klar, ob eine bestimmte gewohnheitsrechtliche Regel besteht und ob diese nach Art. 25 GG in Deutschland gilt. Darüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Art. 100 GG).
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Offline Stief

Ist nicht auch die Drei-Elemente-Lehre eine solche "allgemeine Regel des Völkerrechts"?
 

Offline Gerntroll

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau
« Antwort #336 am: 13. Juli 2017, 11:33:17 »
Zitat
Du denkst völlig falsch, wenn das ein großer Moskitosumpf tief im südamerikanischen Dschungel ist, hat er, El Fitzo, und so schlau wie er eben immer ist, zumindest die Zahl seiner Staatszugehörigen schlagartig vervielfacht...
 :shifty:
Moskitos sind aber keine Schmeißfliegen.  8)


Zitat
Da wäre ich nicht so sicher! Selbst wenn sie tatsächlich das Grundstück gekauft, und nicht nur jemand Geld für eine gefälschte Urkunde gegeben haben (das soll schon mal vorgekommen sein bei den KRDödeln  ;) ), auch in Paraguay gibt es Grundsteuern!

Gedruckt auf Führerscheinpapier ;D
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline Evil Dude

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau
« Antwort #337 am: 13. Juli 2017, 11:38:30 »
Gedruckt auf Führerscheinpapier ;D

Das ist imho sogar wahrscheinlicher als ein tatsächlicher Grundstückskauf!
Demjenigen, der ihm der "Führerschein" verkauft hat, dürfte klar geworden sein, dass man ihm alles andrehen kann! Und die "Hardware" zur Herstellung von "Dokumenten" war praktischerweise schon vorhanden!  ;D
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Offline Rechtsfinder

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Ist nicht auch die Drei-Elemente-Lehre eine solche "allgemeine Regel des Völkerrechts"?
Ja. Weshalb es auch auf Anerkennung etc. nicht ankommt. Bei Staaten ist das schöne: Entweder Du bist einer – oder eben nicht. Auf Anerkennung KANN es nicht ankommen, denn sonst könnten Staaten ganz beliebig neue Staaten kreieren, auch auf fremdem Territorium. Man stelle sich vor: Wenn es auf Anerkennung durch einen anderen Staat ankäme und Tuvalu das KRD anerkennen würde, dann würde qua Anerkennung durch Tuvalu der GmbH ein Stück Territorium in der schönstenbeschäftigsten Kleinstadt der Welt abgeknapst? Wohl nicht. Daher sind Anerkennungen auch nicht konstitutiv, die Staatlichkeit des anerkannten oder nicht anerkannten Gebildes wird nicht beeinflusst. Ich wiederhole mein Mantra: Wird man als Staat anerkannt, dann ist das ungeheuer praktisch, weil die Großen einen im internationalen Sandkasten mitspielen lassen. Wenn man aber ein Staat ist bedarf es der Anerkennung nicht; es wird dann aber schwerer, im Sandkasten tatsächlich sein Förmchen zu behalten. Anerkennungen sind entweder deklaratorisch, d.h. sie stellen die de facto ohnehin bestehende Lage schlicht noch einmal fest, oder aber sie sind eine (völkerrechtlich verbotene) Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates.

Insofern ist für die Aussprache von Anerkennungen international ohnehin nur einer zuständig: Captain Obvious.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Das mit der "Anerkennung ist nicht nötig" mag so sein und hört sich in der Theorie gut an, aber praktisch ist eine Anerkennung durch Staatengemeinschaften durchaus sinnvoll wenn man als Staat überleben möchte.
Nur dann kan man im Zweifel auf Unterstützung oder Durchsetzung der eigenen Rechte hoffen. Das Konzept der "drei Säulen" ist sozusagen das hinreichende um ein Staat zu sein in der Praxis ist es jedoch notwendig zumindest von den großen Staatengemeinschaften die in der Region des Staatsgebietes aktiv sind anerkannt zu werden.
Denn ohne diese Anerkennung wird es auch kaum möglich sein die "Staatsmacht" zu haben. Im Falle des KRD sieht man recht deutlich, dass die mMn die "Staatsmacht" duch die Nichtanerkennung der BRD quasi nicht existent ist.
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Offline Das Chaos

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Ja.
...

Eher nicht. Die Drei-Elemente-Lehre ist das, was ihr Wortlaut aussagt: Eine (anerkannte) Lehrmeinung, mittels der Politikwissenschaftler festlegen, ab wann man von einem Staatsgebilde sprechen kann.
Juristisch kann man aus dieser Formel wenig ableiten. Frag' die Palestinenser oder die Staaten, die im Bannkreis Russlands leben.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

dtx

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Auch in Paraguay muß man inzwischen zum Notar, nachdem die Betrüger das ganze Land schon dreimal verkauft haben. Allerdings kriegt der für die Beurkundung einen feststehenden Betrag, der nichts mit Größe oder Wert des Grundstücks zu tun hat.
Desweiteren dürfte über Fitzeks Rechtsmittel längst entschieden sein und er die Strafhaft angetreten haben, wenn die nächsten Grundsteuern überfällig werden. Und für seine Mietvertragslaufzeit gibt es im "Ochsen" keine Wohnung. Das wird alles schon so hinkommen.
« Letzte Änderung: 13. Juli 2017, 14:02:51 von dtx »
 

Offline Happy Hater

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Ist nicht auch die Drei-Elemente-Lehre eine solche "allgemeine Regel des Völkerrechts"?
Ja.
...

Eher nicht. Die Drei-Elemente-Lehre ist das, was ihr Wortlaut aussagt: Eine (anerkannte) Lehrmeinung, mittels der Politikwissenschaftler Völkerrechtler festlegen, ab wann man von einem Staatsgebilde sprechen kann.

Mag sein, dass auch Politikwissenschaftler die 3-Elemente-Lehre nutzen....

Aber, frei nach der Ricola-Werbung: "Wer hat's erfunden?"  ;D

 

Offline Pantotheus

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #343 am: 13. Juli 2017, 15:29:07 »
Das hatten wir hier schon einige Male diskutiert. In der Theorie ist ein Staat einfach da, wenn er wirklich ein Staat ist. Einen vorhandenen Staat erkennt man eben an den drei Elementen Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt.
In der Praxis ist nicht immer so ganz klar, ob diese Elemente vorliegen. Nehmen wir das oben angeführte Beispiel der Palästinenser: Fraglich ist hier z. B. schon, ob es ein palästinensisches Staatsgebiet gibt. Dass da ein Volk ist, darauf kann man sich wohl noch einigen. Aber was unterscheidet die Palästinenser nun z. B. von Jordaniern? Wenn man böse oder pingelig sein will, kann man also auch die Eigenschaft, ein eigenes Volk zu sein, bestreiten. Endlich ist es nun mal auch fraglich, ob es eine palästinensische Staatsgewalt gibt. Das ist in der Praxis wohl eher zu verneinen bzw. nur in Ansätzen erkennbar. Daher ist ja auch von den Autonomiegebieten die Rede, nicht von einem Staat.
Hinzu kommt, dass es, wie bereits bemerkt wurde, immer von Vorteil ist, wenn andere Staaten einen anerkennen. Und das ist nun mal das Vorrecht der Regierungen, die mittels Aufnahme diplomatischer Beziehungen stillschweigend oder durch ausdrückliche Erklärung einen anderen Staat als solchen anerkennen. Hier kann man etwa die Taiwan-Frage anführen: Taiwan war lange Zeit als "National-China" mit dem Anspruch auf ganz China anerkannt, dann wechselten die meisten Staaten dazu, China anzuerkennen, was zwingend die Nicht-Anerkennung Taiwans nach sich zog. Das hat für Taiwan zu einigen Schwierigkeiten geführt.
Bei fraglichen Staaten wie Südossetien, Abchasien u. dgl. ist immer auch das Problem, wer diese nun anerkennt und wer nicht. Dass z. B. Südossetien von Georgien als eigenes Staatsgebiet beansprucht wird, ist klar und deutlich und in keiner Weise fraglich. Südossetien sieht sich selbst aber als Staat. Damit wäre die Geschichte auch schon zu Ende, aber ein stärkerer Nachbar hat Südossetien als Staat anerkannt und beim georgischen Versuch der Rückeroberung seinen Stiefel in die Tür gestellt. Da steht er faktisch noch immer. Somit ist wohl rechtlich Südossetien immer noch Teil von Georgien, funktioniert aber faktisch dank des russischen Soldatenstiefels wie ein eigener Staat.

Wie immer diese Dinge nun wirklich liegen und wie sie rechtlich genau zu beurteilen sind, so ist doch ein Punkt klar: Das KRD war nie auch nur in der Nähe, ein Staat zu sein. Schon gar nicht gilt Fatzkes Spruch "Bin ich'n Staat?", weil Staaten nun einmal ein Staatsvolk brauchen und nicht aus einer einzigen Person bestehen. Was dazu zu sagen ist, hat m. E. der Gutachter sehr gut erläutert.
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Beim KRD hat es doch an allen drei Voraussetzungen gefehlt, mal von der völlig fehlenden Anerkennung (sieht man von der "Anerkennung" durch Air Berlin ab) zu schweigen!

Zwischen 15 und wohlwollend 100 verwirrte Pudel dürften auch die größten Spinner nicht als Staatsvolk bezeichnen!
Da wird auch ohne die "Petitesse", dass er sich selbst zum Oberclown gemacht hat während die Pudel dazu nur "jubeln" durften, klar, dass es ein Staatsvolk niemals gab!

Wenn diese sich auf einem (angezahlten) Ruinenkomplex zu irgendwelchen Lachnummern versammeln, wird daraus (auch wenn er dem Fitzel rechtlich gesehen vorübergehend mal gehörte) kein Staatsgebiet!

Dass er einige seiner Anhänger hin und wieder mal zu irgendwas genötigt hat lässt höchtens auf seine Bereitschaft zur Gewalt, aber nicht auf das Vorhandensein einer Staatsgewalt schließen!

Triple Fail!

Nur die Dummheit seiner Anhänger und seine Selbstverliebtheit führen dazu, dass es immer noch Verwirrte gibt, die etwas von einer Staatsgründung phantasieren!
Es wäre traurig, wenn es nicht so lächerlich (und er nicht so ein Unsympath) wäre!  :facepalm: :facepalm: :facepalm:
« Letzte Änderung: 13. Juli 2017, 16:00:28 von Evil Dude »
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