Vielen, vielen Dank Müll Mann!
Das war eine Aneinanderreihung von Highlights, unfassbar.
Wahllos herausgegriffen:
Dann folgte ein reichsdeppischer Werbeblock zum Thema Grund und Boden. Beides habe er dort nämlich erworben, weil auf den 80 ha auch ein See war und Grund befände sich nun einmal unter der Wasseroberfläche.
Hier wurde es dunkel. Die Monitorhintergrundbeleuchtung drang nicht mehr durch die Schicht Cola und Popcorn, die gerade herausgeprustet wurde.
Die Richterin nutzt die Gelegenheit um zu erfragen, wo sich der Angeklagte in den Jahren 2012 und 2013 hauptsächlich aufgehalten habe. Der Zeuge [Rico] erläutert, dass der Angeklagte hauptsächlich in Wittenberg gewesen sei.
Ach, nicht Schweiz? Man ist zu blöd sich beim Schwindeln abzusprechen.
Der Zeuge antwortet zunächst ausweichend, weshalb der Angeklagte konkret nachfragt, ob das KRD Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsmacht gehabt hätte. Der Zeuge erklärt, dass er die Staatsgründung nicht für wirksam hält, da diese nicht auf dem originären Staatsgebiet, dem Krankenhausgelände, erfolgt sei. Der König ist entsetzt über die Antwort und kommentiert, dass das Krankenhausgelände keineswegs das originäre Staatsgebiet sei.
Oha, hat der Zeuge womöglich realisiert, dass er noch eine ganze Menge Leben vor sich hat, das man ja nicht unbedingt mit vergangenem Blödsinn versauen muss? Und noch interessanter: Erkennt der König hier, dass es außer ihm noch mehr Falschspieler auf der Welt gibt?
Peter quatscht wieder munter mit seinem Anwalt während die Richterin die Zeugenbelehrung durchführen will und wird ermahnt. Sein Kommentar: „Dann legen sie mal los.“
Jawoll, das Verhalten ist zu befürworten. Das zahlt sich sicher aus. Echt. Beifall.
Nach seinem Wohnort befragt gibt der Zeuge [Schulze] an, im Königreich Deutschland zu leben, die Richterin dazu nur: „Also in Wittenberg.“
Einfach. Nur. Schön.
Die Richterin möchte nun wissen, wo der Angeklagte in den Jahren 2012 bis 2014 gewohnt habe. Der Zeuge versteht die Frage zunächst (angeblich) nicht, kann sich dann aber erinnern, dass er zunächst in der Coswiger Straße 7 Räume gehabt habe und später in der Pestalozzistraße 14, jedoch sei der Angeklagte auch viel unterwegs gewesen.
Wie gehabt, keine Schweiz. Mitdenken erwartet ja gar keiner. Aber eine Absprache beim Schwindeln muss doch bei der Bande möglich sein. Wie konnten die Dilettanten solange überleben?
Der Zeuge Sch. fragt die Richterin, ob er an der weiteren Verhandlung als Zuschauer teilnehmen könne. Die Richterin lehnt das ab, da der Zeuge über keinen Lichtbildausweis der Bundesrepublik verfügen würde. Wegen ihm würde sie nicht die sitzungspolizeiliche Anordnung ändern.
Laut Selbstdarstellung gibt es im KRD die ordentlichen Gerichte (Staatsgerichtshof, Staatsgerichte, private Schiedsgerichte), das Reichsstandsgericht und dass Verfassungsgericht (=Peterchen). Da kann Schulze ausgiebig spannen, was interessiert ihn eigentlich so ein BRD-Scheingericht?
Der Angeklagte ist jedoch zuversichtlich, dass bereits am Montag ein Urteil gesprochen werden könne. Nach dem von ihm erwarteten Freispruch könne dann auch der Haftbefehl aufgehoben werden. Die Richterin versucht im zu erklären, dass der Haftbefehl vom LG Halle stamme und sie damit nichts zu tun habe. Der Angeklagte bleibt jedoch bei seiner Ansicht, dass ein Freispruch in Dessau zu einer Aufhebung des Haftbefehls in Halle führen würde.
Fantastisch. Das hat ja aus heutiger Sicht (Dienstag) alles wunderbar geklappt. In irgendeinem Paralleluniversum. Da lebt die ganze KRD-Mischpoke ja sowieso.