Danke @Müllmann dafür, dass du dir das aus dem Zuschauerraum antust! Wobei ich glaube als Zuschauer ist es ein wenig amüsanter.
Vielleicht. Aber dann mußt Du soviel Selbstbeherrschung aufbringen, daß Du Dich hörbarer Meinungsäußerungen enthalten kannst.
Edit: Mich wundert ein wenig, dass das übliche KRD-Mimimi bisher ausgeblieben ist. Für KRD-Verhältnisse ist deren "Berichterstattung" seltsam nüchtern.
Peterle scheint abgehakt. Denn mit der Parteigründung und dem Versuch, Abgeordnetenbezüge abzugreifen, mußte man sich zumindest zeitweise mal wie ein Bundesbürger benehmen. Die Änderungen der Direktive sind freilich bei Sitzek noch nicht angekommen.
Richtigerweise merkte der Sachverständige an, dass mit einem deutschen Typenrad nicht alle spanischen Namen geschrieben werden könnten. Auf Nachfrage der Richterin welche Namen nicht gehen würden, konnte der aber keine Beispiele nennen, außer dass es im Spanischen keine Umlaute gäbe.
Schon die Anreden Frau, Fräulein und Herr (Señora, Señorita, Señor) gehen nicht - das kann man aber auch wissen, ohne Spanisch zu können.
Ansonsten
María oder
Martín beispielsweise -
http://www.beliebte-vornamen.de/564-spanische.htm das ist also nicht wirklich ein Problem.
Wie die Richterin dann mit dem Führerschein von Peter in der Hand fragte, welche Buchstaben im Namen Peter Fitzek denn mit der Olympia-Schreibmaschine nicht gehen würden, hätte ich am liebsten in die Tischplatte gebissen, aber war keine da. Der Gutachter antwortete dann auch etwas irritiert, dass bei einem deutschen Namen natürlich alle Buchstaben gehen würden.
Sofern die Schreibmaschine nicht kaputt ist.
... Wenn ich eine Email-adresse der Staatsanwältin hätte, dann würde ich ihr gerne den Link zukommen lassen. dann kann sie das in einer Woche in ihrem Kommentar zum Beweisantrag des Zopfkönigs einbringen.
Das Thema hatten wir schon. Die nahm Hinweise nur auf glattweißem Papier an, egal von wem. Da drangen auch ihre Kollegen in Halle nicht zu ihr durch.
2. Ab April 2012 die Kassenbücher geführt?
So sagte der Zopf. Ist aber für das Verfahren nicht relevant. Für die Richterin war wichtig, ob Rico bereits der Rechtsanwalt des Haftempfindlichen war, als er diesem geraten hat, dass weiter gefahren werden darf.
Hm, heißt das, daß ein Anwalt außerhalb eines Beratungsgespräches jeden Unsinn brabbeln darf, auch wenn er weiß, daß der als anwaltlicher Rat mißverstanden werden wird?
Und die "Engel" hat er wie versteuert?
Gar nicht, weil Spielgeld nicht in den sachlichen Geltungsbereich des EStG fällt. Auch einen geldwerten Vorteil kann ich da nicht erkennen.
Das hast Du aber weiter unten anders gesehen. Man muß aber unterscheiden zwischen der einkommen- und einer eventuellen umsatzsteuerlichen Seite des Vorganges.
§ 1 (1) UStG:
Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
...
Über die Unternehmereigenschaft eines Anwalts braucht man nicht zu diskutieren. Ein Entgelt in Euro scheint es auch gegeben zu haben, zumal Buchhaltung eben eine Leistung ist, die üblicherweise nur gegen Entgelt erbracht wird. Stellt sich nur die Frage, ob Rico als Anwalt tätig wurde oder ob das ein Angestelltenverhältnis war.
§ 19 (1) EStG Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören
1. Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst;
...
Für die Annahme von Einkünften nach § 19 EStG würde es reichen, wenn man die Engel als Gutscheine zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen ansehen würde.
Da Rico aber Mitglied von NeuDeutschland war, würde für Privatentnahmen von Sachen allerdings Umsatzsteuer anfallen.
Sofern NeuDeutschland ein umsatzsteuerpflichtiges (also vorsteuerabzugsberechtigtes) Unternehmen gewesen wäre. Privatentnahmen der Umsatzsteuer zu unterwerfen hat den Zweck, einen im Nachhinein sich als unberechtigt erweisenden (weil die Waren nicht für Zwecke des Unternehmens verwendet wurden) Vorsteuerabzug zu korrigieren.
Allerdings gab es einige Engel-Akzeptanzstellen zu der Zeit, von daher war es wohl doch ein geldwerter Vorteil. Ich würde das Engelgeld steuerlich so wie Gutscheine sehen. Die sind steuerfrei bis 44 EUR im Monat.
Lohnsteuerfrei. Das setzt ein abhängiges Arbeitsverhältnis voraus. Es müßte bei der Frage also erst einmal geklärt werden, ob Rico bei der Kassenbuchführung als Anwalt, Angestellter oder als Vereinsmitglied tätig wurde.