Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 - ab dem 27.6.2017  (Gelesen 74206 mal)

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Müll Mann

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Für mich ist das "wir" nicht untrennbar mit seinem Glaubenskonstrukt verbunden sondern affiges Verhalten.
 
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Für mich ist das "wir" nicht untrennbar mit seinem Glaubenskonstrukt verbunden sondern affiges Verhalten.

Ja, das kann man natürlich so sagen und es so einfach vom Rest seines Glaubenskonstruktes abtrennen.

Aber ist nicht auch sein Auftreten als "Staatsoberhaupt" einfach nur "affiges Verhalten"? Seine Behauptung einen eigenen "Staat" ein "Königreich" gegründet zu haben, ist doch ebenso "affiges Verhalten"?

Ist es, zumindest nach den Standards geistig gesunder, rational denkender Menschen.

Warum also genau dort die Grenze ziehen und den "Pluralis Majestatis" vom Rest des Gedankenkonstruktes abtrennen?

Außerdem darf man nicht vergessen, den Rest seines Verhaltens in die Überlegung mit einzubeziehen. Warum beteiligt er sich überhaupt am Verfahren und besteht nicht einfach auf seine (eingebildete) Immunität als Staatsoberhaupt des KRD?

Wäre er wirklich das Staatsoberhaupt eines Staates dürfte die Bundesrepublik ohne seine Zustimmung ja tatsächlich kein Strafverfahren gegen ihn führen. Warum also nicht einfach nur sagen, dass man sich auf das Verfahren nicht einlässt und dann darauf warten, dass der BGH die Sache schon (in Fitzeks Sinne) korrekt entscheidet?

Warum lässt er sich auf Diskussionen über die Strafbarkeit seines Verhaltens vor einem Gericht der BRD überhaupt ein? Das wäre doch wieder eine tolle Möglichkeit, mittels der Revision die Frage nach der Staatlichkeit des KRD vor den BGH zu bringen? Warum tut er das nicht?

Fragen über Fragen, alle erklärbar durch die von mir vorgebrachte These.
 
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dtx

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Für mich ist das "wir" nicht untrennbar mit seinem Glaubenskonstrukt verbunden sondern affiges Verhalten.

Das sei Dir gegönnt. Aber das erklärt nichts, sondern beendet im Gegenteil jede Suche nach den Ursachen seiner Realitätsverweigerung.
 

Offline echt?

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Müll Mann

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Ich finde es ja immer wieder goldig, wenn mir Leute was über Fitzek erzählen wollen, die noch nie ein Wort mit ihm gewechselt haben.
 
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Offline Stief

Also auch wenn ich nun z.B. nach sagen wir 30 Lebensjahren erst seit 3 Jahren verheiratet wäre, würde ich unter Druck auf die Schnelle auf die Frage nach meinem Familienstand nicht "ledig" antworten, nur weil das ca. 90% meiner Lebenszeit lang die richtige Antwort war. Ich würde auch unter Zeitdruck antworten: "Verheiratet". Ich glaube auch kaum, dass es vor einer Ehefrau eine gute Ausrede wäre zu sagen: "Hoppla, hab ich gerade gesagt, dass ich "ledig" wäre? Sorry, wir sind ja erst drei Jahre verheiratet, ich bin es noch so gewohnt "ledig" zu sagen auf diese Frage."  ;D

Ja, aber diese Frage wird nicht so häufig gestellt, dass die Antwort in Fleisch und Blut übergegangen ist. Diese Frage muss man, wenn es hochkommt, vielleicht ein Mal im Jahr beantworten (außer, man ist dauernd vor Gericht).

"Ich" hingegen verwendet man in einem Gespräch ständig, ein Narzisst wie Fitzek wahrscheinlich in jedem Satz.
 

Offline Tuska

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http://www.mz-web.de/wittenberg/selbst-ausgestellter-fuehrerschein--peter-fitzek-wollte-deutsche-dokumente-loswerden-27913536

Spoiler
Mit zwei Verhandlungstagen setzte sich in dieser Woche das Berufungsverfahren gegen Peter Fitzek vor dem Dessauer Landgericht fort. Am Montag widmete sich das Gericht ausführlich dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz.

Der selbsternannte „König“ des Königreichs Deutschlands soll diesen mit seiner NeuDeutschen Gesundheitskasse (NDGK) und dem Vorgänger, dem Gesundheitsfond, im Zeitraum von 2009 bis 2011 begangen haben.

Der 51-Jährige wurde deswegen vom Amtsgericht Dessau zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 35 Euro im Januar 2015 verurteilt.

Nachdem bereits Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Gericht als Zeugen erschienen waren, äußerte sich diesmal der Rechtsanwalt, der von der BaFin mit der Abwicklung der nach Ansicht der Behörde nicht gesetzeskonformen Verträge beauftragt war.

Bei einem ersten Treffen im Februar 2012 in Wittenberg seien er und sein Kanzleichef freundlich aber mit Distanz von Fitzek begrüßt und behandelt worden. Man habe geprüft, wie die Beanstandungen der BaFin an den Verträgen durch neue Formulierungen umgesetzt worden sind. „Als wir anfingen, sind wir bereits auf eine beträchtliche Anzahl von umgestellten Verträgen gestoßen“, so der Zeuge.

Diese hätten den Anforderungen der BaFin entsprochen, die darauf Wert legte, dass kein Anspruch auf Leistungserstattung in den Verträgen fixiert sein musste, weil es sich sonst um ein unzulässiges Versicherungsgeschäft gehandelt hätte.

Der Abwickler habe sich dann bemüht, bei rund 35 noch nicht umgestellten Verträgen Lösungen zu erzielen, die entweder eine Umstellung oder eine Kündigung sein konnten. Nach seiner Auffassung habe Fitzek mit den Modellen seiner Gesundheitskasse eine Gratwanderung betrieben, „er hat versucht sich von einer Versicherung zu distanzieren“.

Dies sei aus Anschreiben an die Mitglieder der Kasse ersichtlich gewesen, als diese über die Vertragsumstellungen informiert wurden. Aus den Formulierungen konnte man lesen, dass die Fitzek-Modelle einer alternativen Absicherung nicht eine gesetzliche Krankenkasse ersetzen. Trotzdem hätten sich die Mitglieder mehrheitlich für die neu formulierten Verträge entschieden und diese unterschrieben.

Welche Gelder im Zusammenhang mit Gesundheitskasse- und Fond auf die verschiedenen Konten der Fitzek-Vereine flossen oder von dort abgingen, hatte eine Buchalterin des Landeskriminalamtes analysiert, die als Zeugin befragt wurde.

Sie hatte für alle Mitglieder entsprechend des ausgezeichneten Verwendungszwecks die Ein- und Abgänge von Zahlungen auf den Konten überprüft und aufgelistet, seitenlange Excel-Tabellen gehörten zu den Anlagen ihrer Auswertung.

Demnach erzielte der Verein durch die NDGK Einnahmen von rund 385.000 Euro, rund 83.000 seien an Mitglieder erstattet worden, wenn diese Arztrechnungen einreichten. „Eine Buchhaltung konnte ich nicht erkennen“, wertete sie die offensichtlich chaotische Buchführung. Auf zwei zeitlich nacheinander existierende Konten seien die meisten der Beiträge eingegangen, von dort erfolgten Umbuchungen auf andere Konten.

Über diese, so sagte Fitzek, seien vor allem alle laufenden Kosten seines Vereins NeuDeutschland beglichen worden.

Am Dienstag bestimmte die Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis die Beweisaufnahme. Zwei Urteile für insgesamt zehn derartige Fälle verbunden mit dem Verwenden eines gefälschten Führerscheins aus Paraguay waren von den Amtsgerichten Dessau und Wittenberg über Peter Fitzek gesprochen wurden.

Der zuständige Fachbereichsleiter des Wittenberger Landkreises machte als Zeuge Ausführungen über die Rückgabe des Führerscheins durch Fitzek am 13. September 2012. Fitzek, so erklärte er selbst, habe dies mit Blick auf die am 16. September 2012 erfolgte Gründung seines Königreichs Deutschland getan.

Er wollte die Dokumente der Bundesrepublik loswerden. Bei der Führerscheinstelle unterzeichnete er eine ihm vorgelegte Verzichtserklärung über die Fahrerlaubnis nicht. „Auf mein Recht, ein Fahrzeug zu führen, wollte ich natürlich nicht verzichten“, sagte er. Am Infoschalter ließ er deshalb seinen Führerschein mit einer eigenen Erklärung zurück, die die Rückgabe an den Landkreis bestätigt und mit einem Stempel quittiert wurde.

Sein Anwalt habe ihm damals erklärt, dass die Abgabe des Führerscheins nicht den Verzicht auf die Fahrerlaubnis bedeute.

Dieser damalige Anwalt des Angeklagten sagte vor Gericht, dass die Führerscheinstelle eine Wertung vorgenommen habe, die justiziabel sei. Auch heute sei er der Auffassung, dass die Rückgabe des Führerscheins nicht als Verzicht auf die Fahrerlaubnis gewertet werden könne.

Eine eindeutige Klärung dazu konnte eine von ihm damals herbeigeführte Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Halle nicht geben, das hatte eine nähere Beleuchtung der Fitzek-Erklärung empfohlen.

Peter Fitzek fuhr in der Folge mit Führerscheinen aus Paraguay und solchen, die sein Königreich ausgestellt hatte. Ein Gutachter für Dokumentenuntersuchung des LKA hatte bereits bei den Verhandlungen vor den Amtsgerichten die beiden Paraguay-Dokumente als Totalfälschungen eingeschätzt und erläuterte dem Gericht, wie er dies ermittelte.

Er stützte sich demnach auf polizeiliche Datenbanken, in den denen etwa 25 Paraguay-Führerscheine als Referenzen zur Verfügung stehen. Fitzeks Dokumente hätten denen nicht entsprochen. Zuvor hatte der Angeklagte jedoch ausgeführt, dass es in dem südamerikanischem Land damals keine einheitlichen Führerscheine gab, diese vielmehr von den Gemeinden in ganz unterschiedlichem Erscheinungsbild ausgestellt werden.

Sehr genau konnte sich ein Zeuge erinnern, der 2012 mit Fitzek nach Paraguay reiste und bei der Beantragung eines Führerscheins zugegen war. Der junge Mann hatte als Wohnort Königreich Deutschland angegeben und sich als Amtmann im Staatsdienst bezeichnet, ohne dass Richterin Baumgarten daran Anstoß nahm. Umweltprojekte hätten Fitzek und ihn in das Land geführt, wo ein dort lebender Deutscher ihnen bei der Kontaktaufnahme behilflich war und sie auch bei der Führerscheinbeantragung unterstützte und begleitete.

Fotos vom Besuch bei einem Bürgermeister in Paraguay, der den Führerschein ausstellen ließ, habe der Zeuge gemacht, allerdings befänden sich diese bei den von der BaFin beschlagnahmten Unterlagen. Bereits in Paraguay sei Fitzek mit dem Führerschein gefahren, auch kontrolliert worden, ohne dass es Probleme gab.

Die Verhandlung wird in der kommenden Woche fortgesetzt.
[close]


"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Zitat
Fotos vom Besuch bei einem Bürgermeister in Paraguay, der den Führerschein ausstellen ließ, habe der Zeuge gemacht, allerdings befänden sich diese bei den von der BaFin beschlagnahmten Unterlagen.

Ich habe meine Hausaufgaben gemacht, aber der Hund/die Ziege haben sie gefressen!  :rofl:
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Offline dieda

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Für mich ist das "wir" nicht untrennbar mit seinem Glaubenskonstrukt verbunden sondern affiges Verhalten.

Das sei Dir gegönnt. Aber das erklärt nichts, sondern beendet im Gegenteil jede Suche nach den Ursachen seiner Realitätsverweigerung.

Interessante Diskussion. Ich vermute ja übrigens, Fitzek hat schon weit vor über 28 Jahren, und damit mehr als 50% seines Lebens aus verschieden Gründen in sehr parallelen "Realitäten" gelebt bzw. lernen musste, zwischen verschieden Wirklichkeiten zu agieren. Er machte ja selbst zu seiner eigenen Ur- und Frühgeschichte so diverse Andeutungen (angebliche Anwerbung durch mysteriöse geheime "Einheiten", weil er ja so ein beeindruckender "Diskoschläger" war.  :facepalm:).

Wer sich nun ein bisschen mit DDR- Geschichte auskennt, kann sich da schnell 1 und 1 zusammenreimen, oder eben auch 1 und 2, da lege ich mich inzwischen auch nicht mehr so fest und da ist noch heute vieles im Dunkeln, vielleicht auch gut so... ;).

Also egal, denn schon der olle Siegmund Freud hat bestimmte psychologische Kompensationsmechanismen für solche Fälle beschrieben:
die Abspaltung, die Verdrängung, die Selbstüberhöhung u.s.w. Einiges davon hat ja der Gutachter wohl auch schon so oder so ähnlich zum Besten gegeben.

Und dann hat der olle Freud noch den allgemein bekannten und mit eng seinem Namen verbundenen "Effekt" entdeckt, dass sich das liebe Unterbewußtsein trotzdem immer wieder mal gern selbst verrät, besonders dann, wenn mal aus verschiedenen Gründen die "Kontrolle" des Wachbewußtseins über die verschiedenen "Identäten" nachlässt. Es funkt also eine Art "SOS" und das ist für Beobachter bisweilen putzig und für den Betreffenden oft nur peinlich, meist gibt das Unterbewußtsein js auch schnell wieder auf und Fitzek ist ja auch schon längst nichts mehr peinlich.

Das beobachtete Switchen zwischen dem Pluralis majestetix und dem "ich" passt m.E. sowohl zu der These von @Happy Hater und widerspricht m.E. gleichzeitig nicht dem geschätzten @Müll Mann. Von einem echten "Zusammenbruch" der falschen Identitäten sind wir aber wohl noch sehr weit entfernt.

Ich habe vielmehr den Eindruck, dass Fitzek sich wirklich schon so lange und so intensiv in seiner selbstgezimmerten Parallelwelt quasi häuslich "eingerichtet" hat, dass er noch alle Versuche der Umwelt, der böhsen GmbH und nun der Gerichte, ihn wieder auf den Boden der Realität zu bringen und anzuhalten, mal Verantwortung zu übernehmen, weiter als feindlichen Angriff auf sein Ego ansieht und dieses "schützen" will. Also seine schwere Untreue war irgendwie doch "edel und gut", oder so.

Auch von der Erkenntnis, dass er Damit anderen, mehr oder weniger von ihm mißbrauchten oder geschädigten Menschen, einen größen materiellen und anderweitigen Schaden zugefügt hat, ist er m.E. noch sehr weit entfernt. Bin ja gespannt auf seine nächsten "Einlassungen".

Diese ganze heftige Schuldabwehr dahinter ist auch nur ein Schutzmechanismus des Ego, zu dem auf der einen Seite die peinlichen Tränen des gekränkten "Fiduziar" so wie der dankenswerterweise von @Gutemine mal wieder ausgegrabene und eingestellte völlig bizarre Bericht über die "großartige Reise seiner königlichen Majestät nach Paraguay" passt. :facepalm:

Grandiosität und Depression, das sind nämlich die zwei einsamen Extreme der narzisstischen Persönlichkeitsstörung, so wie die 2 Seiten einer Medallie, für die es nur leider keine "Mittelstufe" oder Zwischentöne mehr gibt, nur ein "Ich" und "WIR", wobei letzteres auch nur ein rein narzisstisch erweitertes und überhöhtes "Ich" ist, also eine Art "Ich2"

Aber sonst gibt es dazwischen für seine scheinbar "unschuldig verfolgte Grandiosität El Zopfo der I." und nach dem schon x-ten plus ersten Verhandlungstag noch immer nichts, null, niente, bestenfalls ein genauso großes und schwarzes Loch wie seine "Vereinskassen". Und damit gibt logischerweise auch keine Verantwortung u.s.w... u.s.f... S. Freud lässt grüßen.

Nur für uns blinde, unerwachte und sonstwie dumme Schlafschafe und Herdentiere ist das alles wiederum genauso völlig unbegreiflich, weil bei uns "wir"  (und hier kleingeschrieben) noch immer heißt:
ich und du (und du und du)....  MÄHH...
:D

"WIR" und "wir", es liegen also nicht nur ganze "Königreiche" dazwischen und das können letztlich und beim besten Willen auch keine Gerichte aufarbeiten  ;)
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dtx

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An der Suche muß sich der geschätzte @Müll Mann ja nicht beteiligen, wenn er nicht mag. Das war ja kein Vorwurf. Zudem führt die Diskussion, so interessant und wichtig sie auch ist, vom Thema weg. Ich dachte zwar gerade, daß darüber auch schon mal diskutiert wurde, konnte aber innerhalb der letzten 12 Monate keinen solchen Faden finden.
« Letzte Änderung: 5. Juli 2017, 13:42:13 von dtx »
 

Offline Happy Hater

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Zudem führt die Diskussion, so interessant und wichtig sie auch ist, vom Thema weg. Ich dachte zwar gerade, daß darüber auch schon mal diskutiert wurde, konnte aber innerhalb der letzten 12 Monate keinen solchen Faden finden.

Tatsächlich hatte ich auch beim ersten Mal, als ich die These vom "belief in belief" im Zusammenhang mit dem KRD aufwarf, im damals aktuellen "Neues aus dem Königreich"-Thread gepostet:

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=2726.msg73951#msg73951
 

Offline Pantotheus

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Offline Tuska

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Oh weh, Peterchen hat auf den ersten Seiten die Kunststückchen mit seiner Pudelin Schoßhündin "K." zu Papier gebracht. Er ist ja soooo gerissen.

Da die veröffentlichten Dokumente der gesamten Kundschaft zuletzt eine doch eher geringe Halbwertszeit hatten, hab' ich es mal hier geparkt.*

*Ohne einen Parkschein zu ziehen, versteht sich. Der rosa-türkise SSL-Führerschein berechtigt zum Parken nach Ermessen.

Spoiler
Einlassung vom 04.07.2017
-Erklärung nach §257 STPO zur Zeugin Frau K. (ehemalige Mitarbeiterin der NDGK) und daran
anlehnend unsere Verbindung damit, erfolgt zudem eine Einlassung zu den Tatsachen.
Die Zeugin K. beantwortete die an sie gestellten Fragen. Diese Befragung wurde durch Uns, den
Angeklagten, Peter Oberster Souverän des Königreiches Deutschland, getätigt und ergab dabei:
- Wenn du über etwas unklar warst, an wen hast du dich gewendet?
Antwort: An dich.
- Konnte man die NDGK nutzen, ohne Mitglied der Vereinigung NeuDeutschlands zu werden?
Antwort: Nein.
- Sind alle Mitglieder von NeuDeutschland auch NDGK-Zahler geworden?
Antwort: Nein.
- Sollten die Zahlenden der NDGK auch noch die sonst üblichen Mitgliedsbeiträge des Vereins
NeuDeutschland zahlen?
Antwort: Es wurde individuell angepasst. Der NDGK-Beitrag war ein Mitgliedsbeitrag. Es wurde
ein fairer Beitrag festgesetzt. Man musste zahlen, was ausgemacht war.
- War die NDGK-Absicherung nur in Abhängigkeit NeuDeutschlands stehend zu haben?
Antwort: Ja.
- War das bei allen Arten der Verträge so, egal wie sie ausgestaltet waren?
Antwort: Ja.
- Unterstanden die NDGK-Zahlenden der Gerichtsbarkeit Unser Vereinigung und hatten sie im Fall
von Streitigkeiten im ersten Rang das Gericht der Vereinigung zu nutzen?
Antwort: Ja.
- War das bei allen so?
Antwort: Ja, weil ja alle Mitglied im Verein waren.
- Gab es je eine Mitgliederversammlung der NDGK?
Antwort: Nein.
- Gab es einen Vorstand der NDGK, der aus mehreren Menschen bestand?
Antwort: Nein.
- Haben Wir jederzeit die Kontrolle und Weisungsbefugnis über die NDGK ausgeübt?
Antwort: Ja.
- War NeuDeutschland der Träger der NDGK?
Antwort: Ja.
- Hatte damals noch jemand anderes in NeuDeutschland Entscheidungsbefugnis?
Antwort: Nein.
- Ist dir das Mitglied NeuDeutschlands und Nutzerin der NDGK mit Namen S. M. noch ein Begriff?
Antwort: Ja.
- Warum kannst du dich an sie erinnern?
Antwort: Wir hatten viel Aufwand mit ihr, sie hatte viele Leistungen beansprucht.
- Haben wir persönlich einen etwas intensiveren Schriftwechsel mit der Beitragszahlerin der
Vereinigung NeuDeutschland gehabt?
Antwort: Ja.
- Warum?
Antwort: Sie wollte Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht unserer Philosophie entsprachen.
- Haben wir der S. M. angekündigt, daß wir die Zahlung weiterer Leistungen einstellen, wenn sie
sich nicht um ihre Mitwirkungspflichten kümmert?
Antwort: Ja, so war das. Der Sinn war, auch etwas für ihre Gesundheit selbst zu tun.
- Wollte Wir per se S. M. einen Rechtsanspruch auf Leistungen gewähren?
Antwort: Nein.
- War die Teilnahme an der Vorsorgemaßnahme für Zahlende vom Mitgliedsbeitrag kostenpflichtig?
Antwort: Nein.
- War die vermehrte Beitragszahlung vom Verein NeuDeutschland der Grund für eine kostenfreie
Inanspruchnahme des Genussrechtes der Vorsorgemaßnahme?
Antwort: Ja.
- Haben wir der S. M., aufgrund ihrer Verweigerung an der Teilname an den angebotenen
Vorsorgemaßnamen, eine Leistungsverweigerung angekündigt?
Antwort: Ja.
- Wozu hat das letztendlich geführt? Ist Frau M. noch lange Mitglied geblieben?
Antwort: Es gab dann mit ihrem Einverständnis eine Beitragserhöhung.
- Wurden ansonsten alle eingereichten Rechnungen der Mitglieder entsprechend der
Vertragsbedingungen gezahlt?
Antwort: Ja.
- Gab es dafür einen separaten extra angelegten Rücklagenfond der NDGK?
Antwort: Nein.
- Wurden die eingenommenen Gelder der NDGK z.B. für den Ausbau eines Gesundheitshauses
verwendet?
Antwort: Ja.
- Wurden mit den einzelvertraglichen Überschüssen weitere Ziele der Vereinigung gefördert und
finanziert?
Antwort: Ja.
- Kamen Großschadensfälle, also z.B. Operationen aufgrund eines Autounfalles und dergleichen,
vor?
Antwort: Ja, ein- oder zweimal.
- Gab es für Großschadensfälle einen separaten Rücklagenfond?
Antwort: Nein.
- Haben Wir für unsere Tätigkeiten in der NDGK ein Gehalt erhalten?
Antwort: Nein.
- Hast du für die Tätigkeiten in der NDGK ein Gehalt erhalten?
Antwort: Nein.
- Haben wir jeden aufgenommen oder haben wir im Einzelfall eine Einschätzung getroffen, ob wir
denjenigen aufnehmen oder nicht?
Antwort: Wir haben nicht jeden aufgenommen. Es gab Prüfungen, Gespräche und einen -
Fragebogen, um einen Eindruck zu bekommen.
- Es gab also eine einzelvertragliche Prüfung zur Aufnahme?
Antwort: Ja, definitiv.“
Daraus soll ersichtlich sein, daß Wir bis heute davon ausgehen, daß Wir keinesfalls
Versicherungsgeschäfte betrieben haben und auch bis heute nicht tätigen – egal, was die BaFin
behauptet. Und, daß es auch keinen rechtmäßigen aber zahlreiche Uns in Unseren Rechten
verletzende Handlungen durch Mitarbeiter der BaFin und andere Dienstellen gab und gibt. Die
BaFin greift willkürlich und völlig unangemessen in Unsere Freiheiten und grundlegenden Rechte
ein. Ohne sich an die eigenen in ihren Merkblättern veröffentlichten Grundsätze und Ausführungen
zu halten. Aus der Zeugenaussage und Unseren eigenen Ausführungen ist ersichtlich: Die Beiträge
der NDGK waren erweiterte Mitgliedsbeiträge des Vereins NeuDeutschland – es gab folglich keine
entgeltliche Zahlung eines Versicherungsbeitrages. Mit den Mitgliedern wurden individuelle
Einzelverträge abgeschlossen, bei denen durchschnittlich etwa 20 bis 30% weniger erweiterter
Mitgliedsbeitrag eingezahlt werden sollte, als die Abgesicherten in den Krankenkassen vordem
gezahlt hatten. Folglich wurde hier nicht nach dem Gesetz der großen Zahl vorgegangen.
Verhandlungsgrundlagen waren etwa der vordem gezahlte Versicherungsbeitrag in der vorherigen
Krankenversicherung, wobei das jedoch nur ein Anhaltspunkt war, der dann individuell weiter
verhandelt worden ist. Wir gingen davon aus, daß Wir so ohne viel Aufwand einen fairen
Mitgliedsbeitrag für den Verein NeuDeutschland vereinbaren konnten, der einen Überschuss
ermöglicht, um damit neue Gemeinwohlstrukturen aufbauen zu können. Es erfolgte keine
entgeltliche Risikoübernahme eines Garantiegebers. Individuell wurden zum Beispiel verhandelt:
- werden Leistungen ausgeschlossen,
- welchen Glauben hat derjenige und welche Leistung wird dieser selbst ausschließen,
- werden weitere Leistungen vom Verein genutzt und weitere Zahlungen geleistet,
- verfügt derjenige über einen sehr guten Gesundheitszustand und sind des Weiteren Minderungen
des Beitrages gewünscht und möglich,
- verfügt derjenige über eine angeschlagene Gesundheit, so kann eine Minderung nicht infrage
kommen, kann aber später erneut verhandelt werden,
- will derjenige noch andere Familienmitglieder mit absichern, die ebenso Vereinsmitglieder werden
sollen
Es wurde zudem Aufklärungen gegeben, zum Beispiel darüber,
- daß Heilpraktikerleistungen zum gezahlten Standard gehören
- daß bevorzugt das Mitglied entscheiden kann, was dieses wählt, nach dem Motto „Wer heilt, hat
Recht.",
- daß die Möglichkeit besteht, kostenfreie Vorsorgemaßnahmen zu wählen,
- daß die Nutzung der Vorsorgemaßnahmen zu einer weiteren Beitragssenkung von 5% führt,
- daß die Mitglieder eigene weitere Angebote der Vereinigung nutzen können
Die Verträge wurden individuell ausgehandelt, es wurde eine individuelle Prüfung vorgenommen,
ob derjenige in dem Zweckbetrieb NDGK der Vereinigung NeuDeutschland aufgenommen werden
kann und unter welchen Bedingungen. Bei vielen der ordentlichen Mitglieder, die vordem einen
Jahresbeitrag von 120€ zahlten, wurden so die Beiträge angepasst. Einige wenige zahlten auch
zusätzlich noch den Jahresbeitrag, um den Verein noch stärker zu unterstützen. Das geschah in der
Regel freiwillig. Die NDGK war also keine Solidargemeinschaft, die einen durch Beiträge
gesammelten Rücklagenfond zur Zahlung von Krankheitskosten nach dem Gesetz der großen Zahl
nutzte.
Es gab keinen Rücklagenfond, da es eben keine Solidargemeinschaft im
versicherungsaufsichtsrechtlichen Sinne war, sondern die Solidarität der Vereinigung darin bestand,
neues Gemeinwesen mithilfe der Vereinigung NeuDeutschland aufzubauen. Dabei handeln die
Mitglieder der Vereinigung NeuDeutschland solidarisch. Das wurde auch nötig, wenn Konten
gekündigt oder später Razzia-Aktionen der BaFin ohne Bescheidgrundlage vorgenommen wurden
und kurzfristig über kein Konto verfügt werden konnte.
In dem Fall handelten die Mitglieder wie eine Solidargemeinschaft, weil dann Beitragszahler direkt
an Rechnungseinreichende zahlten.
In Wittenberg wurden diese Zahlungen der Mitglieder untereinander telefonisch koordiniert .
Hierbei handelten die Mitglieder solidarisch, da sie sich als Vereinsmitglieder von NeuDeutschland
gegenseitig dabei unterstützten, sowohl die Vereinsstrukturen zu erhalten als auch nicht in
finanzielle Not zu geraten und das auch, wenn es größere Schwierigkeiten gab.
Ansonsten wurde angestrebt und es wurde auch so gemacht, daß mit jedem einzelnen Vertrag ein
Beitragsüberschuss generiert werden sollte, sodaß diese Vereinsbeiträge im Verein NeuDeutschland
auch dazu führten, daß weitere Strukturen wie zum Beispiel ein Gesundheitshaus auf- und
ausgebaut werden konnte.
Bei den Mitgliedern, die der Philosophie des weiteren Aufbaus von Ersatzstrukturen nicht zu folgen
bereit waren, erfolgten intensivere Wechselwirkungen durch aufklärende Gespräche, Briefwechsel
und so weiter. So soll entweder eine Kündigung, eine Beitragsanpassung oder ein Einsehen erreicht
werden. Jedes Mitglied war mitverantwortlich für die eigene Gesundheit, seine eigene
Weiterentwicklung und den weiteren Aufbau von Strukturen im Verein NeuDeutschland. Dabei war
Uns klar, daß aufgrund der Definition, was eine Versicherung ist, die einzelnen
Tatbestandsmerkmale einer Versicherungsleistung nicht erfüllt wurden, und das völlig unabhängig
davon, ob ein Rechtsanspruch gewährt worden ist oder nicht.
Unser Ziel war, eine einvernehmliche Lösung mit der Bundesrepublik zu gehen, was sich aber
aufgrund der Tätigkeiten der Sozial- und Verwaltungsgerichte als bisher unmöglich erwies. Es
wurde beständig ausgewichen, nicht gehört und so weiter. So sind Wir froh, ersatzweise mithilfe der
Strafgerichtsbarkeit endlich eine Klärung erreichen zu können, auch wenn Wir deshalb nun schon
als Unschuldiger über ein Jahr unter annähernden Isolationshaftbedingungen auf Unsere Freiheit
verzichten müssen. Ebenso ergibt sich daraus, daß es ein gemischttypischer Vertrag war, bei dem
der Schwerpunkt des Vertrages aufgrund der umfassenden Leistungsangebote eindeutig im
Mitgliedsvertrag des Vereins NeuDeutschland lag. Der Verein bot zum Beispiel verschiedenste
Ausbildungen und folgendes Leistungsspektrum an, das allen Mitgliedern offenstand und alle
Mitglieder nutzen konnten. Daraus ist ersichtlich, daß die Leistungen der NDGK nur ein sehr
geringer Teil der vielen angebotenen Leistungen im breiten Spektrum des Vereines waren. Es gab
zum Beispiel:
- ein eigenes Café („Wunderbar“),
- umfangreiche Seminarangebote,
- Klavierunterricht,
- TV/Internet-Sender und Produktion,
- DVD-Produktion,
- Werbeagentur,
- T-Shirt-Druck,
- kostenfreie oder entgeltliche Vermietung von Zimmern, Räumen, Flächen,
- Durchführung einer eigenen Technologiemesse,
- Entwicklungshilfeprojekte in Dritte-Welt-Ländern (z.B. Marmorimport aus Indien, Kultur- und
Kunsthandwerk aus Indonesien u.a.)
- Zweckbetriebe zum Verkauf der importierten Güter aus den Entwicklungshilfeprojekten und
Einsatz der damit erzielten Einnahmen wiederum zum Aufbau von Gemeinwohlstrukturen, z.B.
Läden „Engelswelten“ und „Zauberreich“,
- Marmorzuschnitt und Nutzung und Verkauf an Mitglieder,
- Metallbearbeitung und Nutzung und Verkauf an Mitglieder,
- Tischlerei und Nutzung durch Vereinsmitglieder,
- Gärtnerei zur Erzeugung von Bio-Lebensmitteln,
- Kooperationskasse mit eigener Währung („Engelgeld“),
- Technologieforschung,
- Angebot alternativer, kindgerechter Schulkonzepte,
- Lackiererei und Airbrush-Design,
- Übernachtung in Wittenberg und bei Mitgliedern,
- Catering,
- Imbiss, Crêperie,
- Feste und Veranstaltungen (z.B. Sommerfest, „Vision-wird-Tat“, Mitmach-Veranstaltungen, Tage
der offenen Tür)
- eigene Gesetze, eigene Gerichtsbarkeit, eigene weitere Strukturen
Allein daran ist erkennbar, daß die NDGK als Zweckbetrieb nur einen sehr geringen Anteil an dem
breiten Spektrum der Angebote der Vereinigung NeuDeutschland hatte.
Später kamen dann noch hinzu:
- der eigene Internet-Markt „kadari.de“, auf dem tausende Produkte als Genussrecht in Anspruch
genommen werden konnten, von tausenden Bio-Lebensmitteln bis hin zu Baustoffen oder zum
Boot oder Auto,
- die „Königliche Reichsbank“ als Herausgeber der „E-Mark“, um für Vereinigungsmitglieder im
internen Verrechnungskreis mithilfe der E-Mark Waren und Dienstleistungen tauschen zu können,
- das Angebot weiterer sogenannter, wie es der Zeuge Gohr nannte, „königlicher Versicherungen“,
für den Ruhestand und z.B. Haftpflicht, die dann erst getätigt werden, wenn in diesem Verfahren
die Aufsichtsfreiheit und Legalität Unserer Tätigkeiten bestätigt würde.
- Kindereinrichtungen,
- Akademie,
- und anderes
All diese von Uns als Vereinsvorstand von NeuDeutschland mithilfe der Mitglieder aufgebauten
Strukturen hat die BaFin in Verbindung mit anderen Stellen ohne eine einzige Bescheidgrundlage
zerstört. NeuDeutschland war nie als sogenannter „Bescheidadressat“ in einem der vielen
Entwürfe benannt, die die BaFin sandte! Aufgrund obiger Ausführungen ist zudem jeder
Einzelvertrag der NDGK von Uns folglich auch nur als Nebenabrede qualifiziert worden, da die
Nutzung einer Absicherung im Verhältnis zum Gesamtangebot nur verschwindend gering war. Ein
NDGK-Absicherungsnutzer musste immer Mitglied der Vereinigung werden. Nur ein sehr geringer
Teil der Mitglieder der Vereinigung, nicht einmal 5%, nutzten die Absicherung als Hilfe, die Wir
ihnen als allein entscheidender Vorstand von NeuDeutschland gewährten. NeuDeutschland hatte
etwa 3.500 Mitglieder.
Später wurde diese Ausgestaltung im Vertragswerk selbst nurmehr verdeutlicht und hervorgehoben.
Die von Uns sui juris geschaffene NDGK ist eine Struktur sui generis. Sie ist mit nichts aus der
Bundesrepublik zu vergleichen. Sie ist ein Zweckbetrieb des Vereins NeuDeutschland ohne eigene
Rechtsfähigkeit nach außen und verfolgt direkt und unmittelbar die Hauptzwecke der Vereinigung;
hier die Erreichung einer hohen Volksgesundheit, der Aufbau eigener staatlicher oder
staatsähnlicher Strukturen und der Aufbau eines neuen Gesundheitswesens. NDGK-Beiträge waren
Mitgliedsbeiträge der Vereinigung NeuDeutschland. Wir selbst waren nicht vertraglicher Nutzer der
NDGK. Wir schufen die Struktur und zogen keinen nennenswerten persönlichen Nutzen aus der
Struktur. Außerdem konnten Wir über die Erträge und ihre Verwendung selbst entscheiden, was Wir
auch taten. Damit war auch Uns klar, daß die Beiträge hier keine entgeltliche Zahlung für eine
Versicherungsleistung sein könnten.
Ein Förderbeitrag zur Förderung der Gesamtziele der Vereinigung als mitgliedsschaftsrechtlich
geschuldeter Anteil ist keine entgeltliche Risikoübernahme einer Versicherungsleistung.
Die Zahlungen der erweiterten Mitgliedsbeiträge des Vereins NeuDeutschland wurden für den
Aufbau der oben genannten Vereinsstrukturen verwendet. Die Mitglieder der NDGK förderten diese
mehr als andere Mitglieder und erhielten hierfür Unterstützung. Wie schon erwähnt, hat die BaFin
nur Bescheide und Abwicklungsanordnungen an nicht rechtsfähige, unselbstständige
Vermögensmassen gesandt, die folglich schon deshalb keinerlei Bindungswirkung erzielen können.
Seit wann können Tote, oder Ungeborene, Nichtrechtsfähige antworten oder reagieren? Alles ist
somit nur rein informativer Austausch gewesen, denn der eigentliche Adressat NeuDeutschland hat
auch nicht ein einziges Mal einen belastenden Bescheid erhalten. Er erhielt einzig und allein die
Auskunft, daß die Tätigkeiten der NDGK und auch der Kooperationskasse in ihrer Ausgestaltung
nicht der Aufsicht unterliegen. Die BaFin kannte also die korrekte Ausgestaltung und auch den
korrekten Adressaten, der immer nur der Vorstand des Trägers, hier also Wir, Vorstand des Vereins
NeuDeutschland, sein konnten. Das Ziel war wohl, daß sich eine nicht rechtsfähige, nicht
eingetragene Vereinigungen, die NDGK oder Kooperationskasse, auch nicht gerichtlich gegen
Maßnahmen der BaFin zur Wehr setzen können, denn sie könnten auch nicht klagen, da sie nicht als
juristische Personen existieren.
Alle Razzien fanden immer gegen die Vereinigung NeuDeutschland statt. Die hatte nie auch nur
einen einzigen sogenannten Bescheid (-entwurf) oder ein Zwangsgeld usw. erhalten.
NeuDeutschland als echter Adressat hätte sich auch wehren können gegen all den Unsinn. Niemals
hat die BaFin auch nur einen einzigen wirksamen Bescheid erlassen. Das ist offenkundig!
Auf offenkundigen Unfug, auf informative Angebote können Wir, aber müssen Wir nicht reagieren.
Es sei denn, Sie geben offen zu, daß Sie im UCC-Handelsrecht interagieren, Sie aufgrund von
Vermutungen Verträge unterstellen und das Grundgesetz und den Rest der Scheingesetze nur zur
Täuschung im sogenannten „Rechtsverkehr“ vorgeschoben werden. Solche Verträge existieren aber
nicht mit Uns. Wir nehmen keinerlei Privilegien der Bundesrepublik an. Wir sitzen hier aus freiem
Willen, interagieren mit Ihnen auf Armeslänge und verhandeln mit Ihnen darüber, wie Wir den
Personen in der Bundesrepublik helfen können. Das haben Wir auch durch unsere
Verzichtserklärung deutlich gemacht. Wir haben die Angebote der BaFin immer zurückgewiesen,
fehlende Unterschriften gerügt und/oder den Entwurfcharakter der Bescheide klargestellt.
Wir mussten Uns nur der willkürlich ausgeführten Zwangsmaßnahmen ergeben. Da Wir
grundsätzlich nur friedlich und dienend handeln. Da Wir nur hier sind, um wertneutral und liebend
der Menschheit zu dienen, bestimmen nur Sie das Tempo des Wachstums einer Alternative zum
selbstzerstörerischen Raubtierkapitalismus. Durch die Handlung aller Beteiligten, in dem sie Uns
Freiraum zur Gestaltung geben. Wenn Sie Unsere ehrlichen Handlungen behindern, ist das Ihre
Sache. Und Sie allein haben dann die zukünftigen Folgen zu tragen. Ein Hinweis:
Sehen Sie noch irgendwo auf dem Planeten eine Alternative, die in allen Bereichen des kollektiven
Zusammenlebens selbstlos tätig Ersatzstrukturen aufbaut? Und das, ohne daß sich die Aufbauenden
daran oder an ihren Mitmenschen selbst bereichern? Nein? Wir auch nicht.
Wir hoffen, Sie treffen weise Entscheidungen und passen Ihren Handlungen an Uns und Unsere
Bedürfnisse an, die genaugenommen Ihre Bedürfnisse sind. Die Sie jedoch selbst nicht umzusetzen
befähigt sind, denn sonst hätten Sie es doch schon getan.
Auf die Interaktion mit der BaFin bezogen bedeutet das, Wir entscheiden folglich selbst, auf welche
Weise wir interagieren, ob und wie Wir abwickeln und wie Wir weiter vorgehen. Wir haben uns
lange genug um eine einvernehmliche Lösung bemüht, die im System aufgrund der Verweigerung
vieler Bediensteter nicht möglich wurde. Wir haben sehr viel aus der Interaktion gelernt. Dafür sind
Wir äusserst dankbar.
[close]
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

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Auf die Interaktion mit der BaFin bezogen bedeutet das, Wir entscheiden folglich selbst, auf welche
Weise wir interagieren, ob und wie Wir abwickeln und wie Wir weiter vorgehen.

Realitätsverweigerung 2.0
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
Wörterbuch des Teufels - Ambrose Bierce
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Pantotheus