Können die Zwerge eigentlich irgendwas allein und ohne Hilfe. Hatten die nicht was von 30 Leuten erzählt.
Davon sind aber vermutlich zwei Drittel, bei denen Michaelis und Schulz schon froh sein können, wenn die nicht handgreiflich werden. Daß die, nachdem sie selbst rausgeflogen sind, dem faulen Dreierpack auch noch das Gerümpel nach Reinsdorf bringen sollen, wäre schon ein bißchen viel verlangt.
Das mit den 30 Leuten ist schnell geklärt.
15 natürliche, nicht auf hoher See verschollene Menschen, sowie 15 juristische Personen, macht 30 Leute!!
Kann mir eigentlich einer erklären, warum die KRDler so auf den Grundrechten und Gesetzen der für sie, gemäss ihrer Aussagen, nicht zuständigen Bundesrepublik herumreiten. Und warum Rechtsanwälte? Nein, Pudel, ihr müsst euch schon an die UNO oder an Den Haag wenden, wenn ihr denn euren Ideen und Aussagen gerecht werden wollt.
Ansonsten zitiere ich aus eurer Verfassung, werte Pudel
Art. 69 Eigentum, Erbrecht, Enteignung
(1) Jeder hat das Recht, einzeln wie auch in Gemeinschaft Eigentum innezuhaben und Vermögen zu erwerben. Das Erbrecht wird gewährleistet.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Wird dieser Grundsatz vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, kann das Eigentum vergemeinschaftet werden.Wird Eigentum unter Vorsatz auf eine Art verwendet, die das Gemeinwohl, die Menschenrechte oder die natürlichen Lebensgrundlagen gefährdet, kann das Eigentum entschädigungslos enteignet und in gemeinschaftliches Eigentum überführt werden.
(3) Außerhalb der Vorschrift von Abs. 2 ist eine Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur erfolgen, wenn die Art und das Ausmaß der Entschädigung angemessen geregelt sind. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Bei Strittigkeit der Höhe der Entschädigung steht der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Eigentum verpflichtet, zum Beispiel zu Ratenzahlungen. Dieser Verpflichtung seid ihr nicht nachgekommen. Ihr und euer oberster Souverän haben diesen Grundsatz vorsätzlich verletzt. Insofern hätte man euch , zumindest nach eurer Verfassung, auch einfach enteignen können, selbst wenn euch das Krankenhaus gehört hätte. Auch (3) gilt, da die Aktion vom Montag ganz sicher dem Wohl der Allgemeinheit dient!