Was mich allerdings schon eine Weile Wunder nimmt, ist dieses "praeterea preterea".
praeterea ist ein lateinisches Wort und bedeutet "ausserdem". preterea ist genau dasselbe Wort in einer vulgär- oder spätlateinischen Schreibweise. Da steht also sowas wie "ausserdem usserdem". Jemand eine Ahnung, was das soll? Mir scheint, die Person, auf die diese Magie zurückgeht, konnte kein Latein, da könnte genauso gut "abra kadabra" stehen.
Ja, nach diesem "praeterea preterea" mit dem immer gleichen Schreibfehler im zweiten Wort habe ich auch gesucht. Die RD übernehmen diese "Zauberformel" immer genau mit diesem Fehler. Die Vorlage stammt offenbar aus dem UK oder aus den USA. Die Ur-Vorlage habe ich bisher nicht finden können, vielleicht stammt sie noch aus Vor-Web-Zeiten und findet sich nicht online. "Freemen" gibt es ja schon länger.
"Nunc pro tunc" ist in der Tat eine bekannte Rechtswendung, aber "praeterea" kommt nirgendwo vor. Liebs: "Lateinische Rechtsregeln", kennt noch nicht einmal das Stichwort "praeterea".
Ich vermute mal, dass sich die "Freemen" das nicht selbst ausgedacht, sondern irgendetwas falsch verstanden haben, dass also etwas wie "praeterita" im Original stand, was zu "nunc pro tunc" passen würde. Man ist hier auf Spekulation angewiesen.
Da die typischen Vertreter dieses "Glaubens" ja besonders Sprachunbegabt sind, sei es auf Englisch oder auf Deutsch, steht nicht zu erwarten, dass sie wenigstens Latein beherrschen. Das zeigt etwa auch das Beispiel in der Broschüre der ADL: "suae potestate esse". Wer die Grundlagen lateinischer Deklinationen beherrscht, erkennt sofort, dass das nicht zusammen passt (Nun gut, die ADL hat's entweder auch nicht bemerkt oder keinen Hinweis auf den Fehler angebracht).
Zum Doppelpunkt habe ich eine schlichte Vermutung: Dieser könnte einfach einem Datenbank-Feldtrenner entsprungen sein. Z. B. der MLA-Style of Bibliography sieht einen solchen Trenner tatsächlich vor. Was die RD darauf machen, ist aber natürlich Schwachfug im Kubik.