Die Infos und Schreiben/Mail an die IHK sind in Vorbereitung, wird aber frühestens WE.
Habe da noch einiges in Merkblättern der IHK gefunden, was entsprechend herausgearbeitet werden muss, um es den Menschen dort leichter zu machen zu sehen, was ich eigentlich von ihnen will.
https://www.ihk-muenchen.de/Finanzanlagenvermittler/Erlaubnisvoraussetzungen
Zuverlässigkeit
geordnete Vermögensverhältnisse
...
Zur Prüfung der geordneten Vermögensverhältnisse sind folgende Unterlagen
erforderlich:
• Auskunft des/der zuständigen Insolvenzgerichts/-e (Amtsgericht),
in dessen/deren Bezirk in den letzten fünf Jahren ein
Wohnsitz oder eine gewerbliche Hauptniederlassung bestanden
hat, dass kein Insolvenzverfahren betreffend den/die Antrag-
steller/-in anhängig ist. Bei juristischen Personen ist der Ort des
Verwaltungssitzes maßgeblich.
• Die IHK für München und Oberbayern holt zudem eine Auskunft
aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte
nach Maßgabe des § 882b der Zivilprozessordnung
(ZPO) ein.
Das wird aber wohl nur einmal geprüft, bei der Registrierung.
Tatsächlich erfolgt offensichtlich auch eine Prüfung der Sachkunde und die dafür notwendigen Nachweise werden ein Ansatzpunkt sein. Was dort und wie geprüft wird würde mich sehr interessieren.
Da muss er ja irgendwas vorgelegt haben. Und das sollten die IHK sich dann mal genauer anschauen.
Ob der angebende Abschluss an der Berufsakademie entscheidend und ausreichend war (der für sich schon nicht korrekt und irreführend angegeben und verwendet wird und zwar in Serie) oder die darauf basierenden Falschbehauptungen und Ausschmückungen und die IHK das akzeptiert ohne zu hinterfragen.
Möglich, dass er bei der IHK die Falschangaben, die er in seinen diversen Vitas auf DocPlayer, Xing, Facebook und Co tätigt, dort so nicht gemacht hat.
Auch diese Gedanken gilt es dann bei der IHK anzuschubsen und zu sensibilisieren.
https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Recht-Steuern/Gewerbeerlaubnisse/Finanzanlagenvermittler/Merkblatt_Finanzanlagenvermittler_08.08.2018_1.pdf
Ferner muss der/die Antragsteller/-in die notwendige Sachkunde für die
Finanzanlagenvermittlung im Umfang der beantragten Produktkategorie/-n
nachweisen.
Die Sachkunde kann folgendermaßen nachgewiesen werden:
Gleichgestellte Berufsqualifikationen gem. § 4 Absatz 1 FinVermV:
Folgende Berufsqualifikationen und deren Vorläufer oder
Nachfolger werden als Nachweis der erforderlichen Sachkunde
anerkannt:
a) Abschlusszeugnis
o als geprüfter Bankfachwirt oder -wirtin (IHK)
o als geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Versicherungen und
Finanzen (IHK)
o als geprüfter Investment-Fachwirt oder -wirtin (IHK)
o als geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung
(IHK)
o als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder -frau
o als Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzen
„Fachrichtung Finanzberatung“
o als Investmentfondskaufmann oder -frau
b) Abschlusszeugnis
o eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung
Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung
(Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)
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o als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen
(IHK) mit abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer
Ausbildung
als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen
(IHK) mit abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer
Ausbildung
o als Finanzfachwirt oder -wirtin (FH) mit einem abgeschlossenen
weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule
Und es wäre zu hinterfragen ob die Inhalte und Daten der Prüfberichte und Erklärungen die jährlich bei der iHK abgegeben werden müssen, der Wahrheit entsprechen und wie weit und tief das alles geprüft wird.
Die Unterlagen bzgl. Pflichten und Voraussetzungen der IHK werde ich noch einmal komplett anschauen, um so konkret wir möglich darauf hinzuweisen und zu beschreiben worauf es hinaus läuft und welche Unklarheiten und Ungereimtheiten - bzw. Dinge die einfach nicht möglich sind - festgestellt wurden.
Der Worst-Case wäre der, dass das zwar eindeutig nachvollziehbar ist, aber für die Erteilung der Lizenz keine Rolle gespielt hätte.
Was aber nicht bedeutet, dass alles drumherum - von dem die IHK möglicherweise gar nichts weis - nicht zum Entzug führen kann.
Und darauf will ich eindeutig hinaus. In dem Merkblatt steht das Abschlüsse einer Berufsakademie unter bestimmten Bedingungen anerkannt wurden. Auch da kann er eine Menge Nebelkerzen gestartet haben.
Er lügt so viel, so oft und so schlecht, warum gerade dort nicht.
Showtime