Autor Thema: Schatzmeister Markus Michael Zöhrlaut vs. Sonnenstaatland Wiki  (Gelesen 33128 mal)

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Offline Caligula

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Eigentlich wollte ich heute gar nichts machen., aber gestern Abend habe ich noch etwas entdeckt, das muss dann doch am WE rein, sonst findet der Duracell-Hase doch kein Ruhe.
Da habe ich mir die RB-Aktivitäten und Screenshots dazu angeschaut und was sehe ich da... Dumpfbäckchen bezeichnet sich dort - wie gehabt - nicht nur unberechtigterweise als Diplom-Betriebswirt, sondern noch als MBA, was gemeinhin einen "Master of Business Administration" darstellt.
Wir gehen einfach mal davon aus, dass dies auch beabsichtigt ist und dokumentieren das entsprechend. Wenn es ihm nicht passt, kann er widersprechen und erklären was es dann bedeuten soll >:D
https://wiki.sonnenstaatland.com/index.php?title=Markus_Michael_Z%C3%B6hrlaut&stable=0
Zitat
Für die KRR-Ähnliche Gruppierung Heimatbund der Menschen übernahm Zöhrlaut das Amt des Schatzmeisters, was er aber versucht abzustreiten.[12] (hier und hier gesichert)
Wie sein Profil mit Bild und Namen auf die Seite des Heimatbundes kommt und warum er dort explizit als Schatzmeister und Botschafter genannt und ausführlich vorgestellt wurde, konnte er bis dato nicht schlüssig und glaubhaft erklären.
Das gilt ebenso für die von ihm dort genannte Bezeichnung und Qualifikation als MBA (Master of Business Administration). Dieses postgraduale Management-Studium, welches mit einem entsprechenden akdademischen Grad abschließt, ist in der Vita von Zöhrlaut nicht zu finden.[13]

Auch seine irreführende Vita habe ich noch etwas erweitert. Redundanzen sind beabsichtigt.
Zitat
2002 gründete Zöhrlaut die Firma "GZ Invest" mit der er Finanzdienstleistungen für offene und geschlossene Fonds, mobile Wirtschaftsgüter, Vermögensverwaltung, FX-Geschftsmodelle u. a. getätigt haben will. Ob dies tatsächlich so stattgefunden hat, ist nicht nachprüfbar, da sich die - für die Vielzahl der von Zöhrlaut behaupteten Aktivitäten - aufgeführten Testimonials als irreführend und unlauter entpuppen (siehe kommerzielle Aktitiväten).

Ab 2013 gibt er eine Neuausrichtung seines Geschäftsgebarens an und will als Honorarberater tätig sein. Ebenfalls seit 2013 versucht er sich als Gesundheitsberater in der Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln und pseudomedizinischer Behandlungsmethoden (siehe kommerzielle Aktivitäten)

Off-Topic:
Und jetzt versuche ich mich - zum Ausgleich - für den Rest des Mittags wieder an Zimtschnecken (nicht an zweibeinigen). Mal sehen, ob es mir diesmal ohne Röstaromen gelingt.  Und dabei schaue ich Football. Das sollte reichen um den depperten Freak aus dem Kopf zu bekommen.
« Letzte Änderung: 28. Oktober 2018, 14:35:39 von Caligula »
 

Offline Caligula

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Weiter geht es, heute habe ich mir wieder eine Runde Zöhrlaut gegönnt. Hatte die Tage gesucht wo er die Behauptung seines MBA in der Vorstellung beim Heimatbund herleitet.
Und siehe da... auf seinem XING-Profil bin ich fündig geworden. Da steht ganz unten plötzlich ein MBA an der FernUni in Hagen, absolviert angeblich 1998 - 2001.
Den vorgeblichen Abschluss, der in allen anderen seiner zahlreichen Vitas mit 1997 als Abschluss steht, wird hier mit 2007 angegeben.
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Markus_Michael_Z%C3%B6hrlaut

Tja, dumm ist nur: die Fernuni hatte noch nie einen MBA in ihrem Angebot... bis heute nicht. Auch kein vergleichbarer, der sich verbinden lässt.
Und da dies ein postgraduales Studium ist, hätte Dumpfbäckchen - selbst für den theoretischen Fall - auch keinen Zugang gehabt. Wurde entsprechend herausgearbeitet.
Hat ein paar Tage gedauert, dass sicher zu evaluieren und zu fassen.
Zitat
Weitere gravierende Unregelmäßigkeiten offenbart Zöhrlaut in der Vita seines XING-Profils, nur dort gibt er eine vorgebliche MBA-Ausbildung an der FernUni in Hagen an und auch zu seiner angeblich 1997 abgeschlossenen Ausbildung an der Berufsakademie in Mannheim, gibt er dort den Oktober 2007 als Abschlussdatum an. Die FernUni in Hagen hatte einen MBA weder damals noch heute in ihrem Angebot.(gesichtet 03.November 2018)[7] In keinem anderen der - teils recht - umfangreichen Lebensläufe von Zöhrlaut wurde dieser Abschluss erwähnt.[5] Auch die erhebliche Zeitdifferenz zwischen den behaupteten Abschlüssen wird nirgendwo belastbar erläutert.
Eine Nachgraduierung kommt auch hier nicht in Betracht, da diese erst mit der Einführung der Dualen Hochschule im März 2009 angeboten wurden.[8][9]

Bis 1998 waren MBA-Abschlüsse in Deutschland verboten und wurden nach der Bologna-Reform erst im Laufe der 2000'er Jahre an einigen Hochschulen eingeführt und entwickelten dann Relevanz und Bedeutung. Die FernUni in Hagen gehört bis heute nicht zu den Universitäten, die solche Studiengänge anbieten. Auch keine andere der - von der FernUni - avisierten früheren und heute möglichen Weiterbildungsangebote und Aufbaukurse im Bereich der Wirtschaftswissenschaften und Managementakademie sind dahingehend abzuleiten. Keine ist oder war mit einem MBA-Abschluss verbunden.
Dazu käme noch der Aspekt des Zugangs zu diesen Weiterbildungen. Der MBA ist ein postgraduales Studium, mit Abschlüssen als Voraussetzung, die Zöhrlaut allesamt 1997 und 1998 nicht nachweisen konnte.[10][11] Auch gibt er in der XING-Vita wiederum irreführend seinen behaupteten Abschluss als "Bachelor of Arts" an.

Zu seine RB-Activitys und Rechtspopulismus wurde ergänzt. Sein VK-Account gibt einiges her. Er sympathisiert mit Identitären, AfD, dem Volxxleerer und Nazi-Ursel.
Zitat
In einem Posting auf VK unterstützt er die von Staatsleugnern oft missbräuchlich genutzte und kontextbefreit verbreitete Aussage eines fehlenden Friedensvertrages für Deutschland.[17] Ebenfalls zu finden sind auf seinem VK-Account Aussagen wie "Dämonkratie BRiD" und er behauptet einen bevorstehenden und absichtlich provozierten Bürgerkrieg[18]
Da Zöhrlaut fast jede Verbreitung dieser Thesen mit Hinweisen auf seine Unternehmungen verbindet, ist nicht klar zu erkennen, ob der dies tatsächlich teilt und überzeugt vertritt oder ob er damit bei den Opfern seiner kommerziellen Aktivitäten Panik und Sorgen erzeugen will, um sie in seine Geschäftsmodelle zu treiben.
[,,,]
Auf seinem VK-Account offenbart Zöhrlaut seine Sympathien für identitäre Bewegungen in Deutschland und Österreich, für die AfD, Nikolai Nerling und die verurteilte Holocaustleugnerin Urusla Haverbeck.[36] Auch die - wegen Volksverhetzung und Beleidigung in drei Fällen verurteilte - Hamburger Rechspopulistin und Pegida-Aktivistin Tanja Festerling zitiert er
Was mich jetzt beschäftigt ist, ob das schon reicht für eine Mail an die IHK. Bisher bin ich da immer kläglich gescheitert.
Normalerweise reagieren die nur auf konkrete Hinweise für Fehlverhalten durch geschädigte Anleger, finanzielle Unordnung oder Verstoß gegen ihre Statuten.
Seine Zulassung bei der IHK ist noch aktuell aktiv und offensichtlich gültig, habe ich überprüft. Aber wer bei seiner Ausbildung und Abschlüssen derart lügt und manipuliert, täuscht auch an anderer Stelle.
« Letzte Änderung: 3. November 2018, 19:56:17 von Caligula »
 
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dtx

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... Seine Zulassung bei der IHK ist noch aktuell aktiv und offensichtlich gültig, habe ich überprüft. Aber wer bei seiner Ausbildung und Abschlüssen derart lügt und manipuliert, täuscht auch an anderer Stelle.

Die Frage ist eben, ob diese IHK für ihre "Zulassung" noch irgendetwas anderes voraussetzt als die Gewerbeanmeldung. Wenn es da nichts gibt, kann es auch nicht erschwindelt worden sein.
 

Müll Mann

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Die Frage ist eben, ob diese IHK für ihre "Zulassung" noch irgendetwas anderes voraussetzt als die Gewerbeanmeldung.

§ 34f Abs. 2 Ziffer 4 GewO
 

dtx

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Daß er die Prüfung (wie auch immer die damals aussah) sicher irgendwann mal bestanden hat, ist anzunehmen. Ansonsten sind die Versagungsgründe übersichtlich:

Zitat
(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

1.     Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller oder eine der mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt; die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrags wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist,

2.     der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt; dies ist in der Regel der Fall, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet worden oder er in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Absatz 2 der Insolvenzordnung, § 882b der Zivilprozessordnung) eingetragen ist,

3.    der Antragsteller den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nicht erbringen kann oder

4.    der Antragsteller nicht durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Prüfung nachweist, dass er die für die Vermittlung von und Beratung über Finanzanlagen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 notwendige Sachkunde über die fachlichen und rechtlichen Grundlagen sowie über die Kundenberatung besitzt; die Sachkunde ist dabei im Umfang der beantragten Erlaubnis nachzuweisen.

Die erforderliche Zuverlässigkeit nach Ziff. 1 würde ja auch durch erhebliche Steuerschulden in Frage gestellt werden. Aber das wäre, genauso wie eine Verurteilung für die in Ziff. 1 genannten Straftatbestände nach Erteilung der Erlaubnis eine Frage nach deren Widerruf. Und zu dem muß sich (während die Behörde mit der Erlaubniserteilung ja zwangsläufig vom Antraggesteller befaßt wird) erstmal jemand aufraffen.
 

Offline Rechtsfinder

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Das Führen akademischer Grade ohne Berechtigung (d.h. ohne diese erworben bzw. verliehen bekommen zu haben) ist übrigens eine Straftat.
Wenngleich sie nicht bei den Regelbeispielen des § 34f Abs. 2 Ziff. 1 GewO aufgeführt ist, ist deren Verwirklichung m.E. durchaus ein Indiz für gewerbliche Unzuverlässigkeit. Unzuverlässigkeit bedeutet, dass der Gewerbetreibende nicht ausreichend Gewähr dafür bietet, seinen Betrieb ordnungsgemäß zu führen. Ein Gewerbetreibender, der als Finanzanlagenvermittler tätig ist und in strafbarer Weise (nämlich durch Vorspiegeln eines in Wahrheit nicht erworbenen akademischen Grades der Wirtschaftswissenschaften) seine Wettbewerbsposition zu verbessern versucht, kann diese Gewähr meiner Auffassung nach gerade nicht bieten. Ganz im Gegenteil berührt die konkrete Straftat durchaus den Kern seiner wirtschaftlichen Tätigkeit (wie ja auch die als Regelbeispiele aufgeführten Delikte).

Insofern: Wenn Zöhrlaut sich eines akademischen Grades rühmt, den er nicht erworben hat, dann sollte das die zuständige IHK schon interessieren. Und die zuständige Staatsanwaltschaft so wie so.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Wer im geschäftlichen Wettbewerb akademische Grade (oder sonstige Abschlüsse bzw. formale Qualifikationen) führt, die er nicht erworben hat, müsste eigentlich unlauteren Wettbewerb treiben, indem er Fähigkeiten vortäuscht, die er nicht hat.
Das Problem ist, dass wir hier nicht den ersten Fall haben, in dem wir versuchten, die zuständige StA zum Jagen zu tragen - leider vergeblich.
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Das Führen akademischer Grade ohne Berechtigung (d.h. ohne diese erworben bzw. verliehen bekommen zu haben) ist übrigens eine Straftat.
Das dies eine Straftat ist, ist vollkommen klar. Meine Überlegung war auch dahingehend, ob es die IHK interessiert, bevor eine Klage und Verurteilung vorliegt. Und das kann dauern.
Und dass das alles andere als ein seriöses Geschäftsgebaren ist, dürfte wohl ebenso jedem klar sein. Bedeutet aber eben nicht, dass sich die IHK bewegt.

Versuch macht kluch... am Ende werde ich wohl an IHK und Polizei/StA was schicken. Das zu diesem Vogel eine Meldung raus muss, steht für mich fest.
Im Grunde auch an die Institute deren Titel er unrechtmäßig beansprucht und deren Namen er missbraucht. So wie die FernUni, die nie einen MBA im Programm hatte.
Ich muss es halt so gut es geht aufbereiten, beschreiben und dokumentieren.
Das dauert aber ein paar Tage, alldieweil ist schon etwas Arbeit. Gehört nicht zu den Dingen, die ich jeden Tag mache ;D
Ich stelle das dann - bevor ich versende - noch mal zur Begutachtung und zum Korrekturlesen vor.   
« Letzte Änderung: 5. November 2018, 21:46:28 von Caligula »
 

Offline Pantotheus

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@Caligula Ich könnte die eine oder andere Institution in den nächsten Tagen übernehmen.
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Offline Caligula

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@Caligula Ich könnte die eine oder andere Institution in den nächsten Tagen übernehmen.
Das wäre schon eine große Hilfe.
 

Offline Caligula

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Die Infos und Schreiben/Mail an die IHK sind in Vorbereitung, wird aber frühestens WE.
Habe da noch einiges in Merkblättern der IHK gefunden, was entsprechend herausgearbeitet werden muss, um es den Menschen dort leichter zu machen zu sehen, was ich eigentlich von ihnen will.  ;D
https://www.ihk-muenchen.de/Finanzanlagenvermittler/

Zitat
Erlaubnisvoraussetzungen
Zuverlässigkeit
geordnete Vermögensverhältnisse
...
Zur Prüfung der geordneten Vermögensverhältnisse sind folgende Unterlagen
erforderlich:
• Auskunft des/der zuständigen Insolvenzgerichts/-e (Amtsgericht),
in dessen/deren Bezirk in den letzten fünf Jahren ein
Wohnsitz oder eine gewerbliche Hauptniederlassung bestanden
hat, dass kein Insolvenzverfahren betreffend den/die Antrag-
steller/-in anhängig ist. Bei juristischen Personen ist der Ort des
Verwaltungssitzes maßgeblich.
• Die IHK für München und Oberbayern holt zudem eine Auskunft
aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte
nach Maßgabe des § 882b der Zivilprozessordnung
(ZPO) ein.
Das wird aber wohl nur einmal geprüft, bei der Registrierung.

Tatsächlich erfolgt offensichtlich auch eine Prüfung der Sachkunde und die dafür notwendigen Nachweise werden ein Ansatzpunkt sein. Was dort und wie geprüft wird würde mich sehr interessieren.
Da muss er ja irgendwas vorgelegt haben. Und das sollten die IHK sich dann mal genauer anschauen.
Ob der angebende Abschluss an der Berufsakademie entscheidend und ausreichend war (der für sich schon nicht korrekt und irreführend angegeben und verwendet wird und zwar in Serie) oder die darauf basierenden Falschbehauptungen und Ausschmückungen und die IHK das akzeptiert ohne zu hinterfragen.

Möglich, dass er bei der IHK die Falschangaben, die er in seinen diversen Vitas auf DocPlayer, Xing, Facebook und Co  tätigt, dort so nicht gemacht hat. 
Auch diese Gedanken gilt es dann bei der IHK anzuschubsen und zu sensibilisieren.
https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Recht-Steuern/Gewerbeerlaubnisse/Finanzanlagenvermittler/Merkblatt_Finanzanlagenvermittler_08.08.2018_1.pdf
Zitat

Ferner muss der/die Antragsteller/-in die notwendige Sachkunde für die
Finanzanlagenvermittlung im Umfang der beantragten Produktkategorie/-n
nachweisen.
Die Sachkunde kann folgendermaßen nachgewiesen werden:
Gleichgestellte Berufsqualifikationen gem. § 4 Absatz 1 FinVermV:
Folgende Berufsqualifikationen und deren Vorläufer oder
Nachfolger werden als Nachweis der erforderlichen Sachkunde
anerkannt:
a) Abschlusszeugnis
o als geprüfter Bankfachwirt oder -wirtin (IHK)
o als geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Versicherungen und
Finanzen (IHK)
o als geprüfter Investment-Fachwirt oder -wirtin (IHK)
o als geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung
(IHK)
o als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder -frau
o als Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzen
„Fachrichtung Finanzberatung“
o als Investmentfondskaufmann oder -frau
b) Abschlusszeugnis
o eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung
Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung
(Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)
Seite 17 von 21
o als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen
(IHK) mit abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer
Ausbildung
als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen
(IHK) mit abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer
Ausbildung
o als Finanzfachwirt oder -wirtin (FH) mit einem abgeschlossenen
weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule
Und es wäre zu hinterfragen ob die Inhalte und Daten der Prüfberichte und Erklärungen die jährlich bei der iHK abgegeben werden müssen, der Wahrheit entsprechen und wie weit und tief das alles geprüft wird.
Die Unterlagen bzgl. Pflichten und Voraussetzungen der IHK werde ich noch einmal komplett anschauen, um so konkret wir möglich darauf hinzuweisen und zu beschreiben worauf es hinaus läuft und welche Unklarheiten und Ungereimtheiten - bzw. Dinge die einfach nicht möglich sind - festgestellt wurden.

Der Worst-Case wäre der, dass das zwar eindeutig nachvollziehbar ist, aber für die Erteilung der Lizenz keine Rolle gespielt hätte.
Was aber nicht bedeutet, dass alles drumherum - von dem die IHK möglicherweise gar nichts weis - nicht zum Entzug führen kann.
Und darauf will ich eindeutig hinaus. In dem Merkblatt steht das Abschlüsse einer Berufsakademie unter bestimmten Bedingungen anerkannt wurden. Auch da kann er eine Menge Nebelkerzen gestartet haben.
Er lügt so viel, so oft und so schlecht, warum gerade dort nicht.

Showtime  >:D
« Letzte Änderung: 7. November 2018, 19:32:19 von Caligula »
 
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Offline Gutemine

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Offline Schrohm Napoleon

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Beim Aufruf seiner FB-Seite kam dies.  :o

Kann doch nur ein Scherz sein. (Hoffe ich.)
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Offline Chemtrail-Fan

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Kann doch nur ein Scherz sein. (Hoffe ich.)

Das hat er schon eine Weile als Logo. Weiß nicht, ob er das als Werbung ansieht. Mich würde es eher abschrecken.
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Offline Evil Dude

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Das hat er schon eine Weile als Logo. Weiß nicht, ob er das als Werbung ansieht. Mich würde es eher abschrecken.

Er sieht aus wie ein Zombie auf Speed!  ;D
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