Autor Thema: Horst Mahler 2017  (Gelesen 32102 mal)

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dtx

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #45 am: 11. Juni 2017, 21:46:18 »
Mahler ist aber nur ein orientierungsloser Psychopath, kein Spezialist - wie Brunner. Da wird es auch im Nahen Osten schwierig.



Nach der Beschreibung soll das der Auftritt am 9. Januar diesen Jahres gewesen sein. Von Orientierungslosigkeit ist da keine Spur.
Weiter im Text. Bericht vom Gericht in Budapest:



Und weil aller guten Dinge drei sind, gibt es noch eine Wurst zum Abschluß:

« Letzte Änderung: 11. Juni 2017, 22:07:39 von dtx »
 
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #46 am: 16. Juni 2017, 08:54:22 »
Genug Off Topic!
Das OT über hab ich mal nach hier verschoben!
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #47 am: 16. Juni 2017, 12:27:21 »
Nebenbei:
empfehle zu Mahler (und überhaupt):

Jander, "Horst Mahler" in Kraushaar (Hrsg.) "Die RAF und der linke Terrorismus", Hamburg 2006

Trailer - der Aufsatz endet mit:

Zitat
"Die Radikalität und Permanenz seiner Absage an Haftung und Verantwortung, politisch wie persönlich, bleibt jedoch sein ganz persönliches Markenzeichen. Sie hält die nur scheinbar disperaten Teile seiner Biografie zusammen. Der Schlittschuhläufer dreht sich beständig um sich selbst, läuft aber trotzdem immer in die selbe Richtung. Horst Mahler kann sich nicht damit abfinden, als Nachfahre eines NS-Täters Verantwortung und Haftung anzunehmen. In den unterschiedlichen politischen Variationen hat er sich ihnen bis auf den heutigen Tag verweigert."


http://www.his-online.de/verlag/9010/programm/detailseite/publikationen/die-raf-und-der-linke-terrorismus/
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #48 am: 22. November 2018, 19:03:21 »
Bei unserer Klientel wird ja schon lange ein Spenden- und Briefaufruf geteilt, Udo Voigt war zwischenzeitlich auch zu Besuch und wie es scheint, gibt es mal wieder eine Haftaussetzung.

Laut dem Bericht von Voigt geht es ihm ja gar nicht so schlecht, in den entsprechenden Gruppen hofft man denn auch auf neue Vorträge, zumindest per Video/Hangout

Spoiler
Brandenburg/Havel Brandenburg an der Havel Schwerkranker Horst Mahler soll noch einmal auf freien Fuß kommen

Darf Brandenburgs prominentester Gefangener noch einmal das Gefängnis verlassen? Weil es dem Neonazi Horst Mahler (82) gesundheitlich extrem schlecht geht, hat die JVA Brandenburg die Haftunterbrechung beantragt.

Die Brandenburger Justiz hat nach Informationen der MAZ „Haftunterbrechung“ für den Strafgefangenen Horst Mahler (82) beantragt. Der Hintergrund: Der Gesundheitszustand des prominentesten Gefangenen der JVA Brandenburg soll äußerst kritisch sein.

Der bekannte ehemalige Linksterrorist und heutige Neonazi wurde von mehreren Gerichten wiederholt wegen Volksverhetzung verurteilt und verbüßt seine zwölf Jahre Freiheitsstrafe seit Februar 2009. Auch wenn er seine Strafe in Brandenburg absitzt, ist die Staatsanwaltschaft München in Mahlers Fall zuständig für die Strafvollstreckung.

Aus diesem Grund entscheidet die Staatsanwaltschaft München darüber, ob Horst Mahler in Anbetracht seines äußerst schlechten Gesundheitszustand von der Haft verschont wird. Zum Bearbeitungsstand gibt Uwe Krink, Sprecher des Brandenburger Justizministeriums, keine Auskunft, sondern verweist an „die zuständige Staatsanwaltschaft München“.

Nach MAZ-Informationen ist dort noch keine Entscheidung gefallen. Dabei drängt die Zeit, weil der Patient der Krankenstation in der JVA Brandenburg nur noch palliativ behandelt wird, also Schmerzmittel gegen seine Leiden erhält.

Der in Niederschlesien geborene Horst Mahler, dessen Familie in der Nähe von Potsdam wohnt, hat ein bewegtes Leben geführt. Der Sohn eines überzeugten Nationalsozialisten lebte nach der Flucht der Familie vor den Sowjets zunächst in der DDR und wurde als 13-Jähriger Vorsitzender der FDJ-Gruppe an seiner Schule.

Später in Westberlin studierte er Rechtswissenschaften und wurde Rechtsanwalt. Er verteidigte Beate Klarsfeld, die Kommunarden Fritz Teufel und Rainer Langhans, den Studentenführer Rudi Dutschke, und die späteren RAF-Terroristen Andreas Baader und Gudrun Ensslin.

Als RAF-Mitglied ließ Mahler sich in Jordanien für den „bewaffneten Kampf“ ausbilden und wurde Anfang der 1970-er Jahre wegen Bankraubs und Gefangenenbefreiung zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Verteidigung übernahmen seinerzeit Hans-Christian Ströbele und der spätere Innenminister Otto Schily.

Die rechtsextreme Kehrtwende machte Horst Mahler Ende der 70-er Jahre. Zeitweise war er NPD-Mitglied. Neonazis gilt er seit vielen Jahren als Galionsfigur. So haben sich vor einigen Jahren Rechtsextremisten zu einer Mahnwache vor dem Brandenburger Gefängnis versammelt und die Freilassung Mahlers gefordert.

In den Jahren 2012 und 2013 gelang es Horst Mahler, in der JVA Brandenburg eine antisemitische Schrift zu verfassen und übers Internet zu verbreiten.

Krankheitsbedingt hatte die Justiz dem Strafgefangenen Mahler im Jahr 2015 eine Haftunterbrechung gewährt, die er zu öffentlichen Auftritten und zur Flucht nach Ungarn nutzte, wo er Asyl beantragte. Doch die dortigen Behörden lieferten ihn im Juni 2017 an Deutschland aus.

Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied zuletzt, dass eine positive Sozialprognose für ein straffreies Leben in Mahlers Fall nicht zu erwarten sei.

Von Jürgen Lauterbach
[close]
http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Horst-Mahler-schwerkrank-Haft-im-Gefaengnis-JVA-Brandenburg-soll-ausgesetzt-werden

https://www.facebook.com/gehlken.ronald/posts/185350982409652
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #49 am: 22. November 2018, 19:11:59 »
Zitat
Er liegt im sterben und wird nur noch pariativ behandelt.

Soll das heißen, dass er von kastenlosen Indern gepflegt wird? Ob die wohl Ahnung von Palliativmedizin haben?   :scratch:

 
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #50 am: 22. November 2018, 19:38:28 »
Ich bin ja eigentlich Humanistin, aber bei diesem unsäglichen Lebewesen, wäre das die Medizin, die ich ihm wünschen würde! Möge die Staatsanwaltschaft München  sich Zeit lassen bei der Beurteilung!
 
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #51 am: 22. November 2018, 19:48:45 »
Laut Voigt ist Mahler "kämpferisch", kann schreiben (und zwar, nach Ausweis des Fotos, ohne "Krakel", Zittern o. dgl.), zwei Stunden ein Gespräch führen und hat eben gerade eine Lungenentzündung überstanden. "Im Sterben Liegen" sieht doch irgendwie ein wenig anders aus, scheint mir.
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Offline kairo

Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #52 am: 22. November 2018, 22:10:00 »
Zitat
Horst Mahler benötigt unsere Unterstützung. Er liegt im sterben und wird nur noch pariativ behandelt. Andere Behandlungen lehnt er unter den gegebenen Umständen ab.

Erstens heißt das "palliativ". Und zweitens würde der Satz besagen, dass Mahler Hilfe braucht, um völlig um die Ecke geschoben zu werden - was vermutlich nicht gemeint war.

Zitat
Die Haftanstalt in Brandenburg hat schon Anfang November ein Gnadengesuch bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in München eingereicht.

Oh, das wird wohl nichts werden. Gnadengesuche sind an den Bundespräsidenten oder an den Ministerpräsidenten des Bundeslandes zu richten, je nach dem Gericht, von dem er verurteilt worden ist. Watt'n Jammer, watt'n Jammer.
 
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #53 am: 22. November 2018, 22:22:18 »
Danke, @kairo , das nährt meine Hoffnung, dass dieses unsägliche Stück Biomasse hinter Gittern sterben wird!
 

Offline John

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #54 am: 22. November 2018, 22:47:58 »
Oh, das wird wohl nichts werden. Gnadengesuche sind an den Bundespräsidenten oder an den Ministerpräsidenten des Bundeslandes zu richten, je nach dem Gericht, von dem er verurteilt worden ist. Watt'n Jammer, watt'n Jammer.

Ist die StA in München vielleicht die zuständige Vollstreckungsbehörde?
In dem Falle müsste für das Gnadengesuch eine Stellungnahme von dieser eingeholt werden.

§16 GnO Brandenburg
§ 16
Berichterstattung

(1) Sind der Ministerpräsident oder die Ministerin der Justiz für die Gnadenentscheidung zuständig, stellt die zuständige Vollstreckungsbehörde/der zuständige Jugendrichter als Vollstreckungsleiter die erforderlichen Ermittlungen an und holt die notwendigen Stellungnahmen ein. Die Berichterstattung erfolgt auf dem Dienstweg unter Benutzung des Gnadenbogens. Ist in einer Sache bereits berichtet worden, so kann ein abgekürzter Bericht erstattet werden, wobei inzwischen eingetretene Änderungen zu berücksichtigen sind.

(2) Die Berichterstattung ist unter Beifügung des Gnadenheftes, des Vollstreckungs- beziehungsweise Ersatzvollstreckungsheftes und des Bewährungsheftes vorzunehmen.

Das Gnadenheft weist folgende Mindestbestandteile auf:

  •     das Gnadengesuch mit einer Stellungnahme der Vollstreckungsbehörde zur Gnadenfrage;
  •     gegebenenfalls eine Stellungnahme des Verurteilten zu dem Gnadengesuch eines Dritten;
  •     die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft zur Gnadenfrage;
  •     die unter den §§ 14 und 15 bezeichneten Stellungnahmen;
  •     gegebenenfalls Stellungnahmen des Bewährungshelfers, der Führungsaufsichtsstelle oder der Sozialen Dienste der Justiz;
  •     für das Gnadenverfahren maßgebliche Urteile aller Instanzen mit Rechtskraftvermerk, einschließlich aller einbezogenen Entscheidungen;
  •     etwaige Gesamtstrafenbeschlüsse;
  •     weitere für die Gnadenfrage relevante gerichtliche Entscheidungen;
  •     aktuelle Auskünfte aus dem Bundeszentral- und gegebenenfalls Erziehungsregisster;
  •     Ergebnisse der MESTA-Abfrage;
  •     ein aktuelles Vollstreckungsblatt.

In das Gnadenheft können weitere Unterlagen und Schriftstücke aufgenommen werden, wenn sie für die Gnadenentscheidung relevant sind. Die Anforderung einzelner Unterlagen durch das Ministerium der Justiz über diese Auflistung hinaus bleibt vorbehalten.

(3) Hat der Verurteilte die Tat, für die er einen Gnadenerweis begehrt, während einer Bewährungszeit in einer anderen Strafsache begangen, so berichtet die Vollstreckungsbehörde, ob diese Strafaussetzung aufgrund der neuen Verurteilung widerrufen worden ist oder Antrag auf Widerruf gestellt worden ist oder gestellt werden soll.

(4) Bei wiederholten Gnadengesuchen in derselben Sache ist eine Beifügung der in Absatz 2 Nr. 5, 6 und 8 genannten Anlagen nicht erforderlich.
[close]

Dann wäre das Gnadengesuch also auf dem Weg. Wollen wir mal sehen, wie sich seine Zeit als Flüchtling auf die Entscheidung auswirkt.
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #55 am: 22. November 2018, 23:42:29 »
Voigt berichtet eher von einem noch halbwegs rüstigen Hassprediger. Und dies wohlgemerkt bei einem völlig unangekündigten Besuch, wo die Haftanstalt innerhalb von 30 Minuten die Türen öffnen musste. An dem ewigen Gegreine der Szene über angeblich folterähnliche Zustände kann also nicht viel wahres sein.
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #56 am: 23. November 2018, 00:05:57 »
In einer von Winzer Weinmanns Gruppen gibt es jetzt neue Infos.

https://www.facebook.com/groups/747069792024699/permalink/2096359390429059/

Edit:
Auf der Seite von Udo Voigt gibt es den gesamten Beschluß.

https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1545647505582128&id=100004106809149
« Letzte Änderung: 23. November 2018, 00:19:49 von Gutemine »
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #57 am: 23. November 2018, 00:15:53 »
Wäre zu schön, wenn das wahr wäre!
 

Offline Leela Sunkiller

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Horst Mahler 2017
« Antwort #58 am: 23. November 2018, 00:23:48 »
Tjo.

Rassismus ist keine Meinung.
Leugnung der Shoah ist keine Meinung.
Hasspredigten sind keine Meinungsäußerung.

Mahler ist ein Widerling.

Er hat einmal die Chance bekommen, das war mehr als die Menschen bekamen, deren Mord er leugnet.

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Offline John

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #59 am: 23. November 2018, 01:22:58 »
Zitat von: StA München II
Aufgrund [...] des Verhaltens des Vertrteilten während der Haft und der 2015 erfolgten Haftunterbrechung lässt sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen, dass weitere Straftaten beangen werden.

Och. Wer versucht aus Deutschland zu fliehen und den Staat öffentlichkeitswirksam vorzuführen bekommt eine schlechte Sozialprognose?

Spoiler
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Zitat von: StA München II
Insoweit haben sich weitere Nekrosen gebildet, die in letzter Konsequenz die Amputation des Unterschenkels erforderlich machen, die vom Verurteilten jedoch verweigert wird.

Zitat von: StA München II
Der lebensbedrohliche Zustand des Verurteilten ist vielmehr durch dessen Verweigerung der erforderlichen medizinishcen Behandlung entstanden.

Typisch für das rechte Pack. Man richtet sich selber zu Grunde und andere sind Schuld.
Niemand verdient den Tod. Aber ich sehe keine moralische Verpflichtung, den Tod bestimmter Menschen zu bedauern. Im Falle Mahler heißt das

Spoiler
[close]

Hat Ursache eigentlich immer noch die Schienen im Arm? Er versucht ja die gleiche Nummer abzuziehen.


Und das Voigt hier von der Todesstrafe spricht lässt mich auch :puke: Es ist seine Partei, die die Todesstrafe fordert. Jetzt wo er durch Mahlers drohenden Selbstmord mit dem Tod konfrontiet wird ist die wieder schlimm? Man sieht also, was seine wahre Intention war. Bestraft werden dürfen nur "die anderen".

Danke, Mahler, danke, Voigt. Ihr zeigt wieder einmal, wie bigott ihr seid.
Bald habt ihr endlich euren Mehrtürer. Also freut euch, anstatt rumzuheulen. Euer heiß und innig geliebter Führer würde weder diesen Selbstmord dieses Geheule gutheißen.
« Letzte Änderung: 23. November 2018, 01:24:49 von John »
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