Am 02.03.2017 verlas Herr Dr. Langer sein Gutachten über die Psyche von Peter und attestierte eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, wenngleich er ihn für schuldfähig befand. Daß es sich hierbei nur um eine Ferndiagnose unter Vorbehalt handelt, räumte der Psychiater selbst ein, da er weder ein persönliches Gespräch mit Peter noch mit dessen Angehörigen geführt hat. So stützte sich seine Vermutung für das Vorliegen einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung vor allem auf Beiträgen von und über Peter, die im Internet zu finden sind.
Tja, daran ist ja nicht der Dr. Langer schuld, sondern Peter of Red Ox. Er hätte z.B. einen Nachweis für seine außerordentlich hohe Intelligenz erbringen können. Und für seine übergroße Bescheidenheit.
Aber wer sich weigert, zu kooperieren, muss halt mit den Konsequenzen leben. Und der Imperator ist ja auch nicht gegen diese Bewertung vorgegangen. Also hat er sie wohl als zutreffend akzeptiert.
Daß erst durch die illegale Vorgehensweise der BRD-Behörden, vornehmlich der BaFin im Zusammenhang mit den Razzien(Youtube) – nicht etwa durch das Königreich Deutschland oder unser Staatsoberhaupt – Investitionen der Kapitalüberlasser zunichte gemacht wurden, ignorierte die Richterin während der gesamten Verhandlung und berücksichtigte diesen Sachverhalt somit auch nicht in ihrem Urteil.
Wenn die einer zunichte gemacht hat, dann war das der Bezopfte persönlich (und natürlich seine Jünger). Die wollen partout nicht verstehen, dass für beständige Ignorieren der Bafin Strafen fällig geworden waren und diese nicht gezahlt wurden. Und damit hat halt der Gläubiger passend agiert.
Erinnert mich an kleine Kinder, wenn sie abends aufräumen sollen. Da wird auch immer vorgebracht, dass sie genau mit diesen Sachen am nächsten Tag weiterspielen wollen (was sie dann meist nicht tun, wenn man's drauf ankommen lässt).
Nein, liebe Amtmänner, es wäre auch ohne die Beschlagnahme nichts mehr geworden. So sind die Sachen vielleicht wenigstens noch einem guten Zweck zugeführt worden. Und seht es doch mal positiv: So hat wenigstens die Bafin den Abtransport des Schrotts übernommen.
An dieser Stelle möchten wir darauf aufmerksam machen, daß Peter I. nicht als Privatperson vor Gericht steht.
Als was dann? Als kriminelle Vereinigung?