Die endet mit dem Infoabend zur Verlegung erfolgloser Unternehmungen ins Königreich, am 11.03. soll dann das diesbezügliche Seminar von Benjamin folgen. Höhepunkt des Programmes sei - man höre und staune - die Geschäftskontoeröffnung bei der "Königlichen Reichsbank".
Jemand der mehr Ahnung von den Zuständigkeiten hat als ich, hat ja vielleicht Lust die entsprechende Internetseite zu sichern und diese Information der Staatsanwaltschaft die für den Prozess vor dem Landgericht Halle zuständig ist und eventuell auch der BaFin zukommen zu lassen.
Für die Staatsanwaltschaft könnte es für die Schlussvorträge (oder wie das in Deutschland genannt wird) für die Forderung der Strafhöhe vielleicht wichtig sein, dem Gericht zu erzählen, dass die Organisation des Angeklagten (also das KRD), welche von ihm aus dem Gefängnis heraus immer noch kontrolliert wird, weiterhin trotz des Verbotes durch die BaFin Bankgeschäfte betreibt und mit der "Reichsbank" auch eines der Instrumente mit dem (mutmaßlich) Untreue begangen wurde, weiterhin benutzt!
Die Staatsanwaltschaft sollte daher imho unbedingt darüber informiert werden, dass die "Königliche Reichsbank" vom KRD noch betrieben wird bzw. beworben wird und damit eventuell der Tatbestand der Untreue weiterhin bzw. erneut verwirklicht wird, unter Anleitung bzw. Billigung des Angeklagten im Untreue-Prozess!
Dies sollte im (imo wahrscheinlichen) Fall einer Verurteilung hoffentlich das Strafmaß deutlich erhöhen!
Auch die BaFin sollte sich fragen, ob sie hier nicht weitere Zwangsmaßnahmen setzen muss (erneute Durchsuchungs- und Beschlagnahme Aktion?).
Selbst Herr Oppermann sollte informiert werden, dass die KRD-Truppe auf dem Gelände auf welchem sie von ihm geduldet wird, (vermutlich) weitere Straftaten setzt. Dies könnte dann vielleicht doch eine vorzeitige Räumung des Geländes zur Folge haben.
Wie gesagt, vielleicht hat ja jemand Lust, da ein paar Mails zu schicken, ich selber habe leider die Kontaktdaten bzw. notwendigen Infos nicht.