Autor Thema: Neues aus dem KRD 2/2017  (Gelesen 38613 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #195 am: 19. Februar 2017, 10:53:19 »
Bestellt doch einfach den niederländischen Botschafter bei Euch ein.

Es gibt keinen niederländischen Botschafter im Königreich Deutschland. (Und auch keine anderen.) Die Botschafterin in Berlin ist dafür nicht zuständig.

Man kann das Maskulinum durchaus auch generisch für beide Geschlechter verwenden. Und durch Abschaffen dieser Ausdrucksmöglichkeit verdient keine Frau mehr Geld oder wird die Kindererziehung für Mütter irgendwie einfacher.
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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #196 am: 19. Februar 2017, 11:08:43 »
Es gibt keinen niederländischen Botschafter im Königreich Deutschland. (Und auch keine anderen.) Die Botschafterin in Berlin ist dafür nicht zuständig.
Ja, eben! Genau das war ja auch Sandmännchens Pointe. Das KRD unterhält keinerlei diplomatische Beziehungen, weil es eben kein Staat ist. Erkläre das nur mal jemand den KRDlern ...

Aber eine andere Sache: Der neuste "Film" (hüstel, hüstel) spricht doch wohl sehr dafür, dass dem KRD und seinen "Staats-was-auch-immer-hörigen" der Allerwerteste allmählich auf Grundeis geht. Das ist reinstes Mimimi. Das Argument: "Das ist unsere Heimat. Hier haben wir so viel Zeit und Arbeit investiert", ist, nun ja, sagen wir mal: altbekannt und nicht besonders originell. Man bekommt es ja auch im Kleinen oft genug zu hören. Brachliegende Grundstücke gibt es nun ja nicht nur in Wittenberg, sondern in allen möglichen Gegenden. Ich kenne solche Vorgänge auch aus meiner Umgebung. Da lag zum Beispiel ein Grundstück ungenutzt am Rande einer Stadt, dann hat sich dort - geduldet - ein Motocross-Platz gebildet. Das währte einige Jahre, dann wurde das Grundstück verkauft, die neue Eigentümerschaft wollte es überbauen, weshalb der Motocross-Platz verschwinden sollte. Sogleich war zu hören, dieser Platz sei nun aber mal die "Heimat" der Motocross-Fahrer, sie hätten dort doch so viel Zeit und Arbeit investiert usw. Am Ende ist der Platz dann eben doch gewichen und das Grundstück überbaut worden. Im Grunde ist diese Argumentation der Standard von Hausbesetzern. Die KRDler stellen somit im Grunde nur Hausbesetzer dar.
Daran ändert auch nichts, dass das KRD eine "Verfassung" mit Unterschriften und Siegelabdruck hat. Durch Schreiben und "Verkünden" einer Verfassung kann man nicht einen Staat gründen. Dazu braucht es anderes, eine Verfassung ist noch nicht einmal notwendig. Es gibt Staaten, die allgemein als Staaten anerkannt sind, aber keine geschriebene Verfassung haben.
Auch das Argument, man habe einen Anspruch auf die "Früchte seiner Arbeit", überzeugt mich nicht. Nehmen wir einen Mitarbeiter, der jahrzehntelang für denselben Arbeitgeber gearbeitet hat. Dadurch erwirbt er keinen Anspruch darauf, dass ihm der betreffende Betrieb irgendwie "gehört". Geht er eines Tages in Rente, ist der Betrieb auch nicht mehr seine "Heimat". Mehr als einen Anspruch auf faire Behandlung und ggf. Entlohnung hat niemand. Im Fall des KRD kommt hinzu, dass niemand mit dem KRD und dessen "Staats-...-hörigen" einen Vertrag eingegangen ist. Der langjährige Mitarbeiter kann aus dem Dienstvertrag Ansprüche stellen, das KRD hat aber niemandem gegenüber Ansprüche.
Wenn jemand etwas tut, was er nicht tun müsste, einfach so, weil er es selbst will, dann hat er auch keinen Anspruch darauf, dass er von dritter Seite irgendwie entlohnt würde. Er hat auf eigenes Risiko gehandelt. Was das KRD hier behauptet, entspricht dem Denken von Leuten, die es in manchen Ländern gibt. Steht man dort mit dem Wagen zum Beispiel vor einer roten Ampel, dann springen schnell irgendwelche Leute vor den Wagen, reinigen die Frontscheiben und halten heischend die Hand hin. Da sie ja etwas geleistet haben, vermeinen sie, auch ein Recht auf eine Gegenleistung zu haben. (Wen das an die "Konkludentenverträge* erinnert, der dürfte nicht ganz falsch liegen.) Rechtlich liegt hier eventuell eine Geschäftsführung ohne Auftrag vor. Da selbst eine verschmutzte Frontscheibe nicht zwingend einen Notfall darstellt, da der gröbste Schmutz wohl mittels einfacher Betätigung der Scheibenwaschanlage zu beseitigen wäre und im Übrigen der Fahrer selbst aktiv werden könnte, dürften Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag im Falle einer Notlage oder Verhinderung des eigentlich Zuständigen schon einmal wegfallen. Somit besteht rechtlich kein zwingender Anspruch auf Vergütung. Dasselbe Vorgehen gibt es mancherorts auch etwa mit Schuhputzen u. dgl. mehr. Ein rechtlicher Vergütungsanspruch besteht allerdings nicht. Im Grunde argumentiert das KRD hier aber genau wie diese Scheibenwischer, Schuhputzer usw. Der Unterschied besteht m. E. nur darin, dass der Schuhputzer oder Scheibenwischer nicht vorgibt, mehr oder Besseres zu sein als eben ein Scheibenwischer oder Schuhputzer. Die beiden Sprachrohre des KRD beanspruchen hingegen genau das, warum sonst nennen sie sich "Staatssekretär", "Amtmann im Staatsdienst" und "Freiherr von ..."?

Noch eine andere Sache: Hat Martin eigentlich einen Sprachfehler? An manchen Stellen klingt seine Aussprache, hm, in meinen Ohren jedenfalls recht seltsam und bedenklich. Dass er es nicht so mit Grammatik hat ("... unser Staatsoberhaupt. Er ..."), ist ja im KRD und im allgemeinen RD-tum nichts Besonderes, sondern selbstverständlich.
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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #197 am: 19. Februar 2017, 11:18:16 »
Der kluge Mensch erkennt im voraus, wo die Arbeit Früchte bringt, und setzt sie genau dort ein. Im KRD dagegen arbeitet man sich erst mal 3 Stunden in der Woche kaputt, läßt im Rahmen von Visionen andere Leute den Rest machen und bemerkt dann hinterher, daß Fitzek das abgehobene Geld gar nicht zum Kauf eingesetzt hat und somit alles futschikado ist.

Liebes KRD, meckert doch bei Fitzek, der hätte schließlich für die Millionen durchaus das Krankenhausgelände kaufen können. Hat er aber halt nicht, ihr wolltet ihm beim Geld auch nicht auf die Finger gucken, und da habt ihr nun den Salat.
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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #198 am: 19. Februar 2017, 11:25:03 »
Es gibt keinen niederländischen Botschafter im Königreich Deutschland. (Und auch keine anderen.) Die Botschafterin in Berlin ist dafür nicht zuständig.
Aber eine andere Sache: Der neuste "Film" (hüstel, hüstel) spricht doch wohl sehr dafür, dass dem KRD und seinen "Staats-was-auch-immer-hörigen" der Allerwerteste allmählich auf Grundeis geht. Das ist reinstes Mimimi. Das Argument: "Das ist unsere Heimat. Hier haben wir so viel Zeit und Arbeit investiert", ist, nun ja, sagen wir mal: altbekannt und nicht besonders originell. Man bekommt es ja auch im Kleinen oft genug zu hören. Brachliegende Grundstücke gibt es nun ja nicht nur in Wittenberg, sondern in allen möglichen Gegenden. Ich kenne solche Vorgänge auch aus meiner Umgebung. Da lag zum Beispiel ein Grundstück ungenutzt am Rande einer Stadt, dann hat sich dort - geduldet - ein Motocross-Platz gebildet. Das währte einige Jahre, dann wurde das Grundstück verkauft, die neue Eigentümerschaft wollte es überbauen, weshalb der Motocross-Platz verschwinden sollte. Sogleich war zu hören, dieser Platz sei nun aber mal die "Heimat" der Motocross-Fahrer, sie hätten dort doch so viel Zeit und Arbeit investiert usw.
Majo würde jetzt mit Jewohnheitsrecht kommen. :rabbit:
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Jean Dark

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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #199 am: 19. Februar 2017, 11:47:25 »
Gut unterhalten haben sie uns ja schon, die Pudel.

Ich glaube, ich spreche für einige hier, wenn ich sage: "KRD, wir werden dich ein ganz klein wenig vermissen."  ;D

Vermissen. Hm. Da bin ich doch deutlich zwiespältiger als Du.
Ein wenig ist das KRD ja wie "Unfall auf der Autobahn": Man will nicht hinsehen - und tut es doch.

Aber dann würde ich mich doch sehrsehrsehr freuen, wenn sich diese Ansammlung aus Holocaust-Leugnern, Antisemiten, Querulanten und Schweizer Atemlosen alsbald auflöst.

Das KRD, dessen KönICH und seine Staats-An-Und-Ab-Und-Zu-Gehörigen sind eben nicht nur unterhaltsam, sondern oft genug auch menschenverachtend und antidemokratisch gewesen.

 
 
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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #200 am: 19. Februar 2017, 11:50:06 »
Majo würde jetzt mit Jewohnheitsrecht kommen. :rabbit:
"Gewohnheitsrecht" gibt es in der deutschen Rechtsordnung kaum. Jede Rechtsgewohnheit steht unter dem Vorbehalt, dass sie durch Rechtsetzung des Gesetzgebers abgeschafft oder geändert werden kann. Fällt sie in den Raum der Privatautonomie, so ist auch eine vertragliche Änderung möglich.
Im Falle des KRD geht es aber nicht um "Gewohnheitsrecht", sondern um das Eigentum an den Grundstücken. Wie @Sandmännchen eben gerade bemerkte, haben weder Fatzke noch das KRD noch die KRDler als Einzelpersonen oder über einen Verein, eine Körperschaft o. dgl. Eigentum an den Grundstücken erworben, obwohl die Mittel dazu vorhanden gewesen wären. An einem fremden Grundstück kann man allerdings kein Eigentum erwerben (genau genommen kann man dies natürlich durch Kauf, Schenkung, Erbgang oder ggf. durch Enteignung, die hier aber ausscheidet). Da der Erwerb von Grundeigentum lückenlos durch Gesetzesrecht geregelt ist, gibt es hier auch keinerlei Raum für einen "gewohnheitsrechtlichen" Erwerb.
Vielmehr ist die einzige Möglichkeit, ein Grundstück rechtsgültig nach Art einer "Gewohnheit" zu erwerben, die Ersitzung. Damit ein Grundstück ersessen werden kann, muss es allerdings entweder herrenlos sein, also im Grundbuch keinem Eigentümer zugewiesen oder gar nicht im Grundbuch eingetragen sein, darf auch nicht irgendwie dem Staat gehören, oder aber man muss irrtümlich als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen worden sein. In beiden Fällen muss man das Grundstück einige Zeit wie ein Eigentümer besessen haben, allerdings genügen vier Jahre dafür nicht.
Da die fraglichen Grundstücke nach den mit verfügbaren Informationen lückenlos im Grundbuch mit Angabe der jeweiligen Eigentümerschaft eingetragen waren, käme hier nur die Ersitzung nach einer irrtümlichen Eintragung in Betracht. Da aber kein Eintrag zu Gunsten des KRD oder eines KRDlers besteht, fällt auch diese Art der Ersitzung fort.
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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #201 am: 19. Februar 2017, 12:54:36 »
Vielmehr ist die einzige Möglichkeit, ein Grundstück rechtsgültig nach Art einer "Gewohnheit" zu erwerben, die Ersitzung.

Oh Gott! Und ich wundere mich noch, warum sie so lange nicht mehr die klassische Nebelkerze geworfen haben, dass Peter "noch ein Ass im Ärmel" hätte! Dieses Mal ziehen sie das klammheimlich durch und überraschen uns alle!
Peter "ersitzt" sich den roten Ochsen!  :o

Danach müssen alle Angestellten eine "Umschulung" im KRD machen. Straftäter dürfen bei "Straf-Peter" in Therapie gehen.
« Letzte Änderung: 19. Februar 2017, 14:09:04 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #202 am: 19. Februar 2017, 13:20:36 »
Noch ein kleiner Nachtrag zum Video "Botschaft an König Willem-Alexander von Niederlanden + Artikel":

1.) Großartig, wie es keiner der beiden Staatssekretäre schafft, sich richtig anzuziehen. Beim Jackett mit zwei Knöpfen wird der obere Knopf geschlossen, der untere Knopf bleibt offen.

Bei Martin sind beide Knöpfe offen, bei Benjamin sind beide Knöpfe geschlossen. Peinlich.

Aber vermutlich ist das einfach nur die "Neudeutsche Jackett-Trageweise" (NJT) die nach jahrelanger Forschung in der Königlichen Akademie entwickelt wurde, welche der alten BRD Jackett-Trageweise (nach Hitler-Gesetz!) unglaublich überlegen ist.  ::)

2.) Außerdem höre man noch einmal genau zu, was Benjamin hier sagt: Klick!

Zitat von: Benjamin
"[...] dass es sich bei dem Gelände um Grund und Boden [des KRD] handelt [...]"

Der Oberste Souverän hat 2015 an die BaFin das Folgende geschrieben:

Zitat von: Peter Fitzek
Es gibt auch kein Bodenbuch, sondern ein Grundbuch. Als Grund bezeichnet man den Boden in einem See oder Ozean. Überall wird das Seerecht als Grundlage des Verwaltungsrechtes oder auch des Insolvenzrechtes verwendet, und das beschäftigt sich nur mit Handel und die Menschen werden betrogen, zu Fracht (cargo) gemacht und müssen versichert werden. Wir machen diesen Betrug nicht mit.

Also hat der "Staatssekretär" des KRD gerade ganz offiziell ausgesagt, dass es sich beim "Staatsgebiet" des KRD um "Grund", somit um den Boden in einem See oder Ozean handelt.

Das bedeutet, dass das KRD nun nach seiner eigenen Logik im Seerecht handelt!

Offensichtlich macht das KRD "diesen Betrug" nun mit!

"Staatssekretär" Benjamin "von" Michaelis verstößt also ganz massiv gegen die Werte und Ansichten des Obersten Souveräns!

Ditte is massiva Willensbruch im Seerecht!
 

Jean Dark

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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #203 am: 19. Februar 2017, 13:36:07 »
Zitat von: Benjamin
"[...] dass es sich bei dem Gelände um Grund und Boden [des KRD] handelt [...]"

Frage an die Runde hier: Wie verhält es sich den nun nach dem Grundbuch? Sind die Adeppen oder ihr Könich Besitzer des Geländes - oder stimmen die hier im Forum zu findenden Aussagen, dass das Gelände mitnichten den Adeppen gehört, weil das oberste Souterrain lediglich eine einzige Rate gezahlt und den Rest in Paraquay neue Strukturen investiert hat?

Gibt es hierzu gesicherte Erkenntnisse?
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #204 am: 19. Februar 2017, 14:12:10 »
Es gehört nicht den Adeppen. Der Abwickler hat dazu ausgesagt, dass er sie nur deshalb duldet, weil sie mehr Nutzen als Schaden für den Besitzer haben, wenn sie das Gelände etwas in Ordnung halten.

Die Adeppen geben es auch selbst zu, indem sie (mal wieder!) Geld für das Gelände sammeln wollen. Lustigerweise tun sie so, als sei das eine Ausnahme.

@Martin Schulz: "Es gibt Zeiten der Worte, und es gibt Zeiten der Taten".
Wenn nur jetzt eine "Zeit zum Geld sammeln" ist, wann gab es denn mal "Zeiten der Worte"? Eure Anhänger wurden doch permanent angebettelt!

Wenn man natürlich das Geld seiner solventen Anhänger verprasst, kann man nicht mit besonders vielen neuen Spenden rechnen.
« Letzte Änderung: 19. Februar 2017, 14:36:38 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #205 am: 19. Februar 2017, 14:14:12 »
Die Kapriolen mit dem Gelände waren beeindruckend. Eine gewisse G&L hat es Fitzek stark überteuert verkauft, der sich dann damit revanchiert hat nur die erste Rate zu zahlen und auch die Grunderwerbssteuer nicht zu entrichten.

Dann hat die BaFin zur Sicherung der von ihr verhängten Zwangsgelder Zwangshypotheken auf das Grundstück eingetragen. Worauf der Verkäufer G&L ziemlich überraschend einen Vertrag aus der Tasche gezogen hat, nach dem Fitzek das Gelände schon wieder an den Verkäufer zurück gegeben habe. Das Königreich hat aber zur damals nächsten Überraschung die nicht unerheblichen Gebühren zur Löschung der von der BaFin eingetragenen Hypotheken gezahlt, so dass G&L ein wieder unbelastetes Grundstück zurück erhalten hat.

Kurz danach hat G&L die Hütte aber dann gegen Fitzeks Areal mit der großen Lagerhalle getauscht (die ehemalige Krönungshalle). Eine Grundschuld von gut 300 TEUR auf dem Lagerhallen-Areal gegenüber einer Privatperson (weil Fitzek auch da nur eine Anzahlung geleistet hatte) wurde dabei auf das Krankenhaus-Gelände übertragen. G&L hatte also die Hallen und das Königreich das Krankenhaus mit der Grundschuld. Nach meiner Erinnerung stand für das Krankenhaus aber nun einer von Fitzeks Vereinen im Grundbuch.

Durch die Abwicklung ist nun der Abwickler der Hausherr und Verfügungsverantwortliche in dem Areal und versucht seit einer ganzen Weile es gewinnbringend zu nutzen oder zu verwerten. Daran hat neben all den anderen Gläubigern natürlich insbesondere der Inhaber der Grundschuld ein erhebliches Interesse. Der Umwandlung in ein Tomatenreich steht also prinzipiell nichts im Wege.
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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #206 am: 19. Februar 2017, 14:31:59 »
Zwei Privatinsolvente, wahrscheinlich nicht mal als Parkplatzwächter zu gebrauchende, stellen sich hin und reden geschwollen dummes Zeug, ersuchen Hilfe beim niederländischen Königshaus. :facepalm:
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Jean Dark

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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #207 am: 19. Februar 2017, 14:34:11 »
Vielen, vielen Dank an den Königlichen Hofnarren und an BlueOcean - auch wenn die Details für einen Sonntag Nachmittag ein wenig kompliziert sind.

Also kein Eigentum am KRD-Gelände - und trotzdem werden die Adeppen nicht müde, das Gelände ihrem Eigentum zuzurechnen, wenn es mal wieder darum geht, zu verschleiern, dass das oberste Souterrain die "Kapitalüberlassungen" wohl schlichtweg sich selber überlassen hat.

 

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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #208 am: 19. Februar 2017, 15:00:24 »
Zitat
2.) Außerdem höre man noch einmal genau zu, was Benjamin hier sagt: Klick!

Zitat von: Benjamin
"[...] dass es sich bei dem Gelände um Grund und Boden [des KRD] handelt [...]"

Der Oberste Souverän hat 2015 an die BaFin das Folgende geschrieben:

Zitat von: Peter Fitzek
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Vielleicht war das aber auch nur eine subtile Andeutung, dass das KRD nicht nur Baden gegangen ist sondern komplett abgesoffen ist und jetzt zumindest symbolisch auf dem Meeresgrund liegt. Das können sie dann auch noch eins weiterspinnen (darin sind sie ja gut) und feststellen, dass das KRD damit das verschollene Atlantis ist. Das heißt aber dann, dass das Königreich Deutschland der von Platon erdachte Idealstaat ist. Womit bewiesen ist, dass Peter der momentan verhinderte schon in der Antike einen der größten Philosophen gelehrt hat, wie man einen Staat aufbaut. Wir haben es bei Peter also nicht 'nur' mit dem Menschensohn und Nachfolger Jesus zu tun sondern womöglich auch mit dem Begründer der Philosophie. Und Bescheiden wie er nun mal ist, gibt er damit nicht an, sondern lässt seine treusten Vasallen nur einen kleinen Hinweis geben, damit die, die geistig wach genug sind, die Wahrheit erkennen können. Genial.
 
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Re: Neues aus dem KRD 2/2017
« Antwort #209 am: 19. Februar 2017, 16:50:03 »
Also kein Eigentum am KRD-Gelände

Das Hauptproblem ist gar nicht das Eigentum. Das KRD ist aufgrund von Mißwirtschaft und Starrsinn völlig überschuldet, selbst wenn man die Forderungen der Anleger ignoriert.

Wäre das KRD ein Staat, wäre das nicht unbedingt das große Problem. Es ist aber keiner, also wird profan alles zu Geld gemacht, damit die Gläubiger einen Teil ihrer Forderungen durchsetzen können.

Für den Eigentumsnachfolger dürften die Gebäude völlig uninteressant sein, folglich bringen die Ausbauten der Instandbesetzer noch nicht einmal eine Erhöhung des Verkaufpreises.
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