@Neubuerger WE stellt die Sache so dar, als ob er strafbar wäre, wenn er die "Zuschriften" selbst geschrieben hätte; wären sie hingegen echt und stammten nicht von ihm, dann ginge er straflos aus. Wenn es denn so wäre, könnte er ja ohne weiteres durch Offenlegung des Mailverkehrs den Vorwurf vom Tisch wischen und sich entlasten.
Allerdings faselt er dann etwas von "Quellenschutz" (obwohl Hartherz zweifellos kein Medium im presserechtlichen Sinn ist).
Dass seine juristische Einschätzung hier völlig daneben geht, brauche ich nicht eigens zu erwähnen. Selbst wenn jede einzelne "Zuschrift" tatsächlich aus fremder Feder stammte, so hat er sie doch veröffentlicht, sich zu eigen gemacht und ihnen vielfach durch seine eigenen, als solche gekennzeichneten Kommentare ausdrücklich zugestimmt, sie inhaltlich sogar oft genug noch krass übertroffen. Kurz: Auch wenn diese "Zuschriften" nicht von ihm stammten, so muss er sie doch verantworten.
Wenn man seine "Zuschriften" liest und halbwegs bei Trost ist, kann man auch selbst darauf kommen, dass sie nach Inhalt, Stil und Wortwahl, teilweise ganzen Passagen, mit seinen eigenen Kommentaren übereinstimmen, was den Verdacht weckt, dass er sie selbst geschrieben hat. Im Gegensatz zu ihm können Staatsanwälte in aller Regel verstehend lesen.
Man kann WE nur schwer unterschätzen.