Laut Florian werde ja Peter das Wort nicht erteilt, um seine "Einlassungen" von sich zu geben. (Ach tu pöhse BRiD GmbH! Da werden Fatzkes "Trumpfkarten" gar nicht gewertet oder so ...)
Ich wundere mich immer wieder, wie manche Leute sich ein Gerichtsverfahren vorstellen. Wie soll man als Angeklagter "angreifen"? In einem Strafverfahren sind die Rollen klar verteilt: Die Anklage wird von der Staatsanwaltschaft erhoben und in der Verhandlung vertreten. Sie richtet sich gegen den Beschuldigten, der durch Zulassung der Anklageschrift zum Angeklagten wird. Das Gericht (namentlich der vorsitzende Richter) leitet das Verfahren und entscheidet.
Was soll da das Gerede von "Angriff"? Man kann natürlich eine Anklage als Angriff verstehen, wenn möglich auch noch als persönlichen Angriff. Das ist auch verständlich, hilft aber nicht weiter.
Natürlich kann man "angreifen", indem man etwa den Staatsanwalt beschuldigt, die Richter usw. Bestenfalls wird man damit ein Verfahren zur Ablehnung der betreffenden Personen auslösen können, wobei offen bleibt, ob es erfolgreich sein wird. Schlimmstenfalls handelt man sich dadurch eine Ordnungsstrafe vom Gericht ein. Die eigene Position im Prozess wird man dadurch nicht verändern können.
Ein Angeklagter muss grundsätzlich nichts tun. Er braucht sich nicht zu verteidigen, er kann zur Anklage schweigen. Er kann aber auch seine Sicht der Dinge darstellen, Beweisanträge stellen und Fragen an Zeugen, Sachverständige usw. richten bzw. richten lassen. Er kann aber nicht einfach die Rollen umkehren und den Staatsanwalt oder das Gericht zu Angeklagten machen. Im Übrigen helfen Beweise am meisten vor Gericht.