Ach, die denken ja gar nicht mehr an einen Staat. Peter lebt es vor. Die haben jetzt die Beweisanträge hochgeladen, aber kein Beweisantrag zu "ich bin ein Staat", den hätte ich erwartet, wenn man doch diese Frage nun vor Gericht klären lassen will.
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/jetzt-kommen-die-beweisantraege.html
Der zuerst eingestellte Beweisantrag mit den beiden Anlagen (Bescheide des Finanzamtes) ist entweder der Versuch des Oberdurchblicker-Juristen Fitze, die Strafrechtskammer durch Ableitung zivilrechtlicher Folgen aus dem öffentlichen Recht zu verwirren oder er blickt die Zusammenhänge einfach selbst nicht ganz.
Die Investition in Sachwerte wäre nachvollziehbar, wenn das Geld der Anleger "getauscht" worden wäre in (gleichwertige) Rechte an Grundstücken.
Das erforderte den Nachweis des Wertes der Grundstücke und den Nachweis, dass Rechte am Grundstück erworben wurden.
Mit dem Beweisantrag sollen offenbar beide Nachweise geführt werden. Das kann aber nicht funktionieren, der Rechteerwerb an den Grundstücken mit Anlegergeldern kann durch die Bescheide nicht belegt werden.
Das Finanzamt stellt nämlich schon nicht fest, wer Eigentümer der Grundstücke ist (das ist derjenige, der im Grundbuch eingetragen ist). Das Finanzamt legt vielmehr fest, wem der Einheitswert zuzurechnen ist. Dabei muss das Finanzamt nicht Einsicht in das Grundbuch nehmen, die Zurechnung kann auch aufgrund einer Mitteilung eines Eigentümerwechsels (Notarurkunde) erfolgen, die im Grundbuch (noch) nicht vollzogen ist (möglicherweise auch nie wird).
Adressat des zweiten Bescheids ist ohnehin der Verein Ganzheitliche Wege e.V., der ja wohl nicht Empfänger der Anlegergelder war.
Der erste Bescheid zeigt allerdings, dass de Staatenlenker offenbar großzügig auch an das Gemeinwohl der BRD-Systemlinge gedacht hat.
Die (eingeleitete?) Übertragung von Eigentum von einem Verein auf eine Einzelperson (pardon, ganzheitlich muss es natürlich heißen: einen Menschen) löst Grunderwerbsteuer aus.
Dass der Imperator dennoch keine Steuervermeidungsstragie wählte (obwohl er nach den KRD-Informationen doch so viele Gesetze gelesen hat, bei denen doch sicherlich das ein oder andere Steuergesetz dabei war -
"So viel hat der Mensch vom Wissen, wie er in die Tat umsetzt") ist für die Angehörigen des Königreiches bestimmt Beleg dafür, dass Peter ein Freund und Förderer aller Menschen ist. Alle übrigen Interessierten denken vermutlich eher daran, dass der Menschensohn im bisherigen Verhandlungsverlauf einräumte, schon mit der Buchführung überfordert gewesen zu sein, was entsprechende Rückschlüsse auf sein Potenzial zulässt, über steuerliche Fragen verständig nachzudenken
(
Eventuell hat der Imperator aber auch vorausgeahnt, dass das Finanzamt seinem Nachnamen ein "c" [für Chaot] hinzufügt, so dass ein solcher Bescheid ganz bestimmt nichtig ist, so dass über Einzelheiten steuerlicher Gestaltung ohnehin nicht nachzudenken war.)
Dass Fitze Anlegergelder in Sachwerte investiert hätte scheint also nach wie vor in dem Verfahren nicht belegt zu werden. Der Verbleib der Gelder wird dem Gericht offenbar nach wie vor nicht offenbart.
Die weiteren Beweisanträge verstehe ich nach den rudimentären Informationen über den Prozessverlauf nicht. Im Mittelpunkt der straftechtlichen Beurteilung sollte doch der Vorwurf der Untreue stehen und nicht Verstöße gegen das Kreditwesengesetz o.ä..
Insgesamt scheint nachvollziehbar, dass kein Verteidiger solche Anträge stellen wollte.