Das Schreiben sieht auf den ersten Blick recht authentisch aus. Interessant ist auch, dass der Tatzeitpunkt angeblich der 21.09.2018 war. Das Aktenzeichen ist aber aus 2019. Bis es ein staatsanwaltschaftliches Aktenzeichen gab, verstrichen also bis zu drei Monate. Das Az selbst dürfte, wenn es echt ist, noch aus Januar sein. Das es dann also zwei bis drei Wochen bis zur Einstellung gebraucht hat, erscheint ersteinmal nicht unrealistisch.
Am 19.09.2018 war übrigens Tag der Zivilcourage im Wedding, wo er auch mit dem Obersturmbannleerer zusammentraf. Gut möglich, dass er da z.B. in einem Hangout kurz darauf volksverhetzende Dinge von sich gab.
In jedem Fall könnte das wirklich empfindlich wehtun, wenn er während seiner Bewährungszeit wegen eines Delikts, wegen dessen er schon unter Bewährung steht, erneut delinquent wird. Insbesondere, da sich die bisher verhängte Freiheitsstrafe von 7 Monaten durchaus um den einen oder anderen Monat erhöhen könnte. Bei Volksverhetzung steht gern mal Freiheitsstrafe im Raum; für die Begehung nach § 130 Abs. 1 StGB sind es mindestens 3 Monate. Und selbst bei den Varianten, bei denen prinzipiell auch Geldstrafe möglich ist, gilt, dass er einschlägig vorbestraft ist und unter Bewährung steht.
Wenn das Schreiben echt ist, dann wirds unangenehm für ihn.