In Fall Dingo gibt es allerdings wahrscheinlich keine ordentliche Diagnose.
Es gibt eine Diagnose auf "narzisstisch-histrionische Persönlichkeitsstörung". Ich kenne mich aber nicht genug in der Seelenklempnerei aus, um beurteilen zu können, ob das "ordentlich" ist.
„Verminderte Schuldfähigkeit“ ist ein Indiz, aber nix, was man therapiert. Die Diagnostik wäre ohnehin nicht so ganz einfach,
Die "Verminderte Schuldfähigkeit" hat er im Prozess erhalten, weil eine verminderte Einsichts- bzw. Steuerungsfähigkeit aufgrund der o.g. Diagnose nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Diagnostik ist in solchen Fällen nicht das Komplizierteste an der Sache. Das ist die Therapie. Dazu benötigt man Krankheitseinsicht und dazu halte ich DINGO für nicht fähig.
ich verweise dazu auf die abschließende Bewertung in Bartoscheks Interview mit Axel Stoll: Dingo hat null Krankheitseinsicht und genug Realitätssinn, seine 86a und 130er in juristischen Grauzonen auszuleben.
Naja, wie gut das mit der Grauzone geklappt hat, ist ja daraus ersichtlich, dass er wg. § 86a StGB nun bereits mehrfach zu Geldstrafen und wg. § 130 StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Dingo bräuchte, wenn er denn arbeiten wollen würde, keinen verständnisvollen, sondern einen verstrahlten Arbeitgeber.
Er bräuchte zunächst wirkliche Krankheitseinsicht. Und den Willen, an seiner Krankheit und an seinen Problemen etwas zu tun. Dann eine verdammt gute Therapie (eher mehrere verdammt gute). Und DANN einen verständnisvollen Arbeitgeber. Ein verstrahlter Arbeitgeber würde das eher noch schlimmer machen. Aber da es daran scheitert, dass DINGO schon nicht in der Lage ist, seine Fehler einzusehen, ist das ohnehin eine absolut müßige Diskussion.