Die "Früchte des vergifteten Baumes" gibt es aber nur im US-amerikanischen Recht. Die Beweisverwertungsverbote sind dort ziemlich streng. Allerdings gibt es auch in den USA Möglichkeiten, solche Beweisverbote zu umgehen, etwa indem man aufzeigt, dass es einen legalen Weg gegeben hätte, dieselben Beweismittel zu erlangen.
Was ein "vergifteter Baum"-Argument in einem deutschen Strafprozess bezwecken soll, ist mir allerdings schleierhaft. Wenn Staatsanwaltschaft und Gericht auf Draht sind, wird man damit nicht durchkommen.
Mein Post heute morgen war in der Tat sehr kurz (ohne Lesehilfe in Reichweite und auf dem Smartphone wird quasi jeder Buchstabe erarbeitet
).
Der "vergiftete Baum" kommt in den USA viel häufiger vor als das deutsche Pendant (Beweisverwertungsverbot), daher der Hinweis, damit sich jeder etwas darunter vorstellen kann.
Und zur möglichen Taktik des Fitze gingen meine Spekulationen dahin, dass in diese Richtung argumentiert werden könnte. Also in etwa: "
die Steuerfahndung hat eine Durchsuchung durchgeführt und dabei Beweismittel beschlagnahmt. Die Steuerfahndung war aber gar nicht ermächtigt, irgend etwas in dieser Richtung zu veranlassen, Durchsuchungen durch die Steuerfahndung waren rechtswidrig, daher dürften Erkenntnisse, die aus dieser Quelle stammen, nicht verwertet werden. Der Staat darf sich nicht auf illegalem Weg etwas beschaffen, um darauf aufbauend ein rechtsstaatliches Verfahren durchzuführen. Der Staat hat sich an geltendes Recht zu halten, das gilt für jedes einzelne Verfahrensstadium. Unrecht darf nicht zu Recht werden". Ähnliche Diskussionen gab es ja zuletzt beim Ankauf der "Steuer-CDs" aus dem Ausland.
So in etwa stelle ich mir daher die Überlegungen des Inhaftierten vor. Was er dabei übersähe ist aber, dass nicht "die Steuerfahndung" bei ihm eine Razzia durchgeführt hat. Alle Staatsbediensteten vor Ort waren dort für die BaFin tätig, jedenfalls ergibt sich aus den "Prozessberichten" dass im Wege der Amtshilfe gehandelt wurde. Damit hat es dann aber keine Durchsuchungen der Steuerfahndung gegeben sondern "nur" eine Razzia einer anderen Behörde, die dazu ermächtigt war. Die Argumentation, wenn sie so beabsichtigt ist, müsste m.E. daher tatsächlich ins Leere laufen. Aber hier ging es ja darum den Weg des Kerkerzar zu erleuchten und weniger darum, dessen Erfolgsaussichten zu hinterfragen.
Sehr schön sieht man seine RD-typische Denkweise auch an dem Video aus dem Verhandlungssaal in dem er mitteilt, wenn nur herauskäme, dass keine verbotenen Bankgeschäfte getätigt wurden, sei das Erfolg genug. Das RD-typische daran ist das Verharren in Details ohne Blick für das große Ganze. Es kommt letztlich nicht so sehr darauf an, nach welcher Strafvorschrift das Gebahren schlussendlich sanktioniert wird, wenn die Tätigkeit verboten war, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt wurde, spielt es für das Ergebnis aus Sicht des Außenstehenden keine Rolle, auf welche Vorschrift eine Verurteilung letztendlich gestützt würde (bei vergleichbarem Strafrahmen). Mit Konkurrenzfragen von Strafbarkeiten wird das Gericht sich sicherlich auseinandersetzen, so denn die Verwirklichung mehrerer Delikte in Betracht kommt.
Nach Golde drängt, am Golde hängt doch alles!
Fitze: ich weiß wie man ganz schnell ein Vermögen von ca. 1.000,- € erhält.
Anleger: Ja? Wie denn?
Fitze: also, zuerst brauche ich ca. drei Millionen...