Autor Thema: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle  (Gelesen 185651 mal)

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Offline hair mess

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #165 am: 4. November 2016, 12:45:28 »
Die fehlende Trennung zwischen Anlage-/Spenden-/Staats- und Privatgelder des Möchtegernkönigs sind Ursache für die beschriebene Folgeentwicklung. 
Der Rest floss in verrückte Projekte wie Wasserauto, Marmorhandel, Reichstankstelle und so viel mehr. Für jedes einzelne dieser Visionen lässt sich folgendes festhalten: Peter ist darin kein Fachmann, ja noch nicht mal Hobbybastler. Sich auf Youtube und Co. frische Ideen holen ist ok. Aber bevor ich tausende Euros, die mir nicht gehören, in ein Wasserauto versenke, hole ich mir doch Rat von jemandem mit Ahnung! Ein Anruf bei einem Physiker oder Ingenieur hätte gereicht!
Der Versuch, die seit Jahrhunderten bewährte Thermodynamik zu widerlegen ist an und für sich auch statthaft, solange er als solcher beworben wird. Ihn als Investition in stabile Sachwerte auszuweisen erfüllt meiner juristischen Laienmeinung nach sicher noch mehr Straftatbestände als nur Untreue.

Ich bin mir sicher, dieser Sachverhalt ist so offensichtlich, dass auch das Gericht nicht umhin kommt, ihn herauszuarbeiten.
Keinen einzigen Fachmann hätte er fragen müssen.
Er hätte in seinem Staatswesen nur einen Einzigen gebraucht, der ein wenig über die Stellung eines Dilletanten hinausreicht.
Ich selbst bin nur auf wenigen Gebieten ein Fachmann, aber in vielen - und somit auch allen hier gefragten - Gebieten hab ich soviel gerüttelt Halbwissen, dass ich weis, was läuft und was nicht.
Und das Fitzen dieser Sachen hätte ich allesamt im Vorfeld prognostizieren können.

Einer, der sich selbst für Gott hält, kann doch nicht allen Ernstes . . .   . Doch, er kann.
Wahrscheinlich kann er es genau deshalb und nur deshalb.
Sich selbst für Gott zu halten und "allen Ernstes" widerspricht sich nun mal.
Selbst wenn bei Fitzek Halbwissen da war, es fehlte der, der ihn rechtzeitig gerüttelt hätte.

Ich kenne Leute, die zwar nicht an Gott glauben, aber an Intelligent Design, an den großen Plan eines Schöpfers.
Fitzeks Attitüde - ich kann seine sich selbst zelebrierende Affigkeit nicht anders nennen - und sein Staat haben nichts mit Göttlichkeit und nichts mit Intelligent Design zu tun.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Tano Cariddi

Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #166 am: 4. November 2016, 12:59:32 »
Zitat
Wenn die Geschädigten einen Nachteil verneinen, bzw. ihr Vermögensinteresse, dann könnte der objektive Tatbestand nicht erfüllt sein.

Das ist ein Irrtum. zum einen ist eine Einwilligung nur vorher möglich, zum anderen kann man hier wohl die Kategorie eines Risikogeschäftes bejahen. Dann aber ist eine Einwilligung nur dann tatbestandsausschließend, wenn der Vermögensinhaber umfassend und sachgerecht über das tatsächlich bestehende Verlustrisiko aufgeklärt wurde. Ich glaube nicht, dass das hier der Fall ist.

Außerdem wurde, objektiv gesehen, mit dem Geld überhaupt nichts für den Aufbau "alternativer Strukturen" oder eines Staatswesens getan. Das Geld wurde einfach sinnlos verjubelt. Und darin hatten die Vermögensinhaber garantiert nicht eingewilligt.
TC
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #167 am: 4. November 2016, 13:28:35 »
Zitat von: Das Chaos link=topic=3641.msg105638#msg105638
Wenn die Geschädigten einen Nachteil verneinen, bzw. ihr Vermögensinteresse, dann könnte der objektive Tatbestand nicht erfüllt sein.

Das wird wahrscheinlich zum Angelpunkt für die Strategie seiner Verteidiger.

Allerdings verneinen sie nicht ihr Vermögensinteresse, sondern haben ausgesagt, daß sie Peter weiterhin vertrauten und ihm das Geld erneut gäben. Sie haben also ein Vermögensinteresse, sie erkennen die Gefährdung lediglich nicht.

Sabine A wiederum wird wiedergegeben, sie sei vom Hinweis auf den möglichen Totalverlust nicht abgeschreckt worden, und bei ihr läge das Geld nur herum. Auch das heißt aber doch nicht, daß sie kein Interesse an dem Vermögen hat, sondern ihr sei das Risiko und vielleicht auch die Nachrangigkeit bekannt. Deswegen hat sie aber trotzdem das Interesse, daß der vereinbarte Zweck verfolgt wird und daß über den Verbleib Rechenschaft abgelegt werden kann.

Nun, wir haben die Aussagen nicht im Wortlaut. Überraschungen sind möglich ...
« Letzte Änderung: 4. November 2016, 13:33:12 von Sandmännchen »
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Offline Tano Cariddi

Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #168 am: 4. November 2016, 13:53:55 »
Das wird wahrscheinlich zum Angelpunkt für die Strategie seiner Verteidiger.

Allerdings verneinen sie nicht ihr Vermögensinteresse, sondern haben ausgesagt, daß sie Peter weiterhin vertrauten und ihm das Geld erneut gäben. Sie haben also ein Vermögensinteresse, sie erkennen die Gefährdung lediglich nicht.

...
Nun, wir haben die Aussagen nicht im Wortlaut. Überraschungen sind möglich ...

Ehrlich gesagt, fände ich es auch in diesem Forum gut, wenn man juristische Fragen anhand der von Gesetz, Rechtsprechung und Literatur formulierten Kriterien diskutiert. Insoweit kann ich Deiner Äußerung ehrlich gesagt nicht folgen. Ein eigenes "Vermögensinteresse" zu haben, spielt jedenfalls in dem hier relevanten Zusammenhang keine Rolle. Und zur Feststellung der Gefährdung kommt es zunächst mal auf deren objektives Vorliegen an (und dann darauf, ob dies vom Vorsatz des Angeklagten umfasst war).

Übrigens: Selbst wenn Fitzek sich das Geld für seine Projekte hätte spenden lassen oder er Crowdfunding betrieben hätte, hätte ihn das nicht davon entbunden, sorgsam mit dem Geld umzugehen und insbesondere eine angemessene Buchführung zu organisieren. Die einzige Alternative wäre gewesen, dass sich Fitzek alles hätte persönlich schenken lassen.

Außerdem kann man auch mal über Folgendes nachdenken: Hinter den "Bankinstituten" standen rechtsfähige oder nichtrechtsfähige Vereine (mit einem bestimmten Vereinsziel). Auch diesen gegenüber könnte Fitzek seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt und so Untreue begangen haben.

TC
 
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #169 am: 4. November 2016, 14:05:00 »
Eine Groteske,

da spenden Leute, die der festen Überzeugung sind, die sie gäben ihr Steuergeld and die BRD und diese verschwende es auf nicht vereinbartem Wege für den Lebensunterhalt der eigenen Mitarbeiter(Beamte) und sonstigen unnötigen Firlefanz und vergesse dabei die Kernaufgaben eines Staates.(Eine kritik die ja Prinzipiell immer berechtigt und auch regelmäßig geübt werden sollte -> checks&balances)

Sie sagen sich los und....ja dann...... geben Sie ihr Geld dann jemandem, der  es verschwendet, auf nicht vereinbartem Wege, für den Lebensunterhalt der eigenen Mitarbeiter und sonstigen unnötigen Firlefanz und dabei die Kernaufgaben eines "Staates" vergisst. Nur noch weitaus gründlicher als es der Pfui-Staat BRD hinbekommt.
Dieser hat zumindest sowas wie eine physische und idelle Infrasturktur , hingenen gehört dem neuen Superstaate nicht mal sein mickriges Krankenhausgelände, wie man, mangels eigenem Kartaster beim Grundbuchamt der bösen Konkurenz nachlesen muss.......... :cyclops:


Das sind leute, die ihre Unzufriedenheit in einen Wahn gesteigert haben und ihr Hab und Gut, juristisches und psychisches Wohlergehen dem erstbesten Kriminellen opfern, hauptsache dem vermeintlichen Hauptfeind keinen Meter Platz gemacht. Letzteres ist nach der unausweichlichen Zwangsvollstreckung dann auch weder nötig noch möglich, in neuerlicher Ermangelung eigener Grundstücke. Bevor ich  mein Knöllchen zahl, lass ich mir doch lieber das Auto pfänden....

Ich bin ja generell gegen neue Steuern, aber bei einer ♥♥♥n-Steuer liesse ich mit mir Reden... :doh:



« Letzte Änderung: 4. November 2016, 14:12:17 von Oberstes_souterrain »
 
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Offline Leela Sunkiller

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Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #170 am: 4. November 2016, 16:33:50 »
Fitzek war und ist nicht in der Lage, über seine eigenen Interessen hinweg zu denken, geschweige denn zu irgendeinem anderen Wohl als seines.

Da Fitzek nach seiner kurzen Episode als Lohnsklave immer die finanziell- wie auch allgemein unternehmerisch erfolglose Selbstständigkeit gesucht hat, wird er auch schon länger Probleme mit der Finanzierung seiner Krankenversicherung haben.
Also musste eine Versicherung her.

Durch seine Unfähigkeit die deutsche Strassenverkehrsordnung einzuhalten und somit auch seine Fahrerlaubnis zu behalten, musste eine eigene Ordnung her. Nicht so einfach wie eine Versicherung, da muss schon eine staatliche Ordnung aufgebaut werden, die auch Führerscheine erstellen kann.
Darüber hinaus versuchte sich Fitzek in Politik und wollte sich zum Amtsträger wählen lassen. Kläglich gescheitert, in der politischen Landschaft Deutschlands hatte ein Fitzek nichts verloren.
Also musste ein eigener Staat her.

Geld konnte er durch seine "Strukturen" trotzdem nicht bequem einnehmen, es artete auch in Arbeit aus, sich auf die Bühne zu stellen und mühsam kostbare Luft zu verbrauchen.
Also musste eine Bank her, zu dem die Leute ihr Geld einfach hintragen.

Die bisher aufgerufenen Zeugen dürfte die Verteidigung bestellt haben; treue [emoji813][emoji813][emoji813] des Könix, die würden auch sonst was erzählen; absolut unglaubwürdig.

Abgesehen von allem, die Erklärungen, dass ein Totalverlust ja in Kauf genommen wurde, wurden von Fitzek formuliert und den geprellten Anlegern zur Unterschrift zugeschickt, nachdem die BaFin zugeschlagen hat. Es wurde mitnichten bei Einzahlung der Gelder eine Erlaubnis erteilt das Geld zu verschleudern.
« Letzte Änderung: 4. November 2016, 16:37:42 von Leela Sunkiller »
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #171 am: 4. November 2016, 19:19:08 »
Ehrlich gesagt, fände ich es auch in diesem Forum gut, wenn man juristische Fragen anhand der von Gesetz, Rechtsprechung und Literatur formulierten Kriterien diskutiert. Insoweit kann ich Deiner Äußerung ehrlich gesagt nicht folgen. Ein eigenes "Vermögensinteresse" zu haben, spielt jedenfalls in dem hier relevanten Zusammenhang keine Rolle.

Ach, auf das Vermögensinteresse der Anleger kommt es nicht an?

Schauen wir uns doch mal den § 266 StGB an:

Zitat
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das liest sich für mich anders.

Ich beziehe mich ja gerade auf die Argumentation von @Das Chaos und halte die, genau wie Du für angreifbar. Insofern bin ich dazu eigentlich der falsche Ansprechpartner für diese Kritik.

Im übrigen: Ich habe Jura nie studiert und mache daraus auch kein Geheimnis. Wenn Du's besser kannst, tu's doch bitte und sage mir, was ich falsch mache, ich freu mich drüber. Aber so pauschal ist es für mich schwierig, etwas daraus zu lernen.

Zitat
Und zur Feststellung der Gefährdung kommt es zunächst mal auf deren objektives Vorliegen an (und dann darauf, ob dies vom Vorsatz des Angeklagten umfasst war).

Warum benutzt Du jetzt wiederum Tatbestandsmerkmale, die ich in dem besagten § nicht finden kann? Eine Gefährdung genügt nicht, die Gefahr muß schon auch eintreten.

Die ursprüngliche Argumentation von @Das Chaos verstehe ich so:

Wenn derjenige, der sein Vermögen gab, dies im vollen Wissen und mit der Billigung tat, dass Fitzek genau das tut, was er tut, wurden seine Interessen überhaupt nicht verletzt.

Meiner Meinung nach gehen die Aussagen aber eher in die Richtung, daß die Zeugen lediglich nicht erkennen, daß ihre Interessen verletzt wurden. Das wird aber schwierig nachzuweisen sein und sehr auf die genaue Aussage ankommen.

Zitat
Übrigens: Selbst wenn Fitzek sich das Geld für seine Projekte hätte spenden lassen oder er Crowdfunding betrieben hätte, hätte ihn das nicht davon entbunden, sorgsam mit dem Geld umzugehen und insbesondere eine angemessene Buchführung zu organisieren. Die einzige Alternative wäre gewesen, dass sich Fitzek alles hätte persönlich schenken lassen.

Untreue setzt aber notwendig voraus, daß der Vermögensgeber geschädigt wurde. Wenn er aber keine Rechnungslegung verlangt, er darauf auch für die Zukunft verzichtet und ihm der Verbleib des Vermögens egal ist, ist ihm durch die fehlende Buchführung letztlich auch kein Schaden entstanden.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #172 am: 4. November 2016, 19:38:40 »
Das Urteil des BGH, das die Kammer in ihrem Beschluss zitiert, lässt allerdings eine Vermögensgefährdung bereits genügen.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #173 am: 4. November 2016, 20:33:08 »
Nein. Eine bloße Gefährdung genügt nicht. Es gibt die Figur der schadensgleichen Gefährdung, die aber mehr ist als eine reine Gefährdung.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #174 am: 4. November 2016, 21:28:53 »
....
Die ursprüngliche Argumentation von @Das Chaos verstehe ich so:

Wenn derjenige, der sein Vermögen gab, dies im vollen Wissen und mit der Billigung tat, dass Fitzek genau das tut, was er tut, wurden seine Interessen überhaupt nicht verletzt.

Meiner Meinung nach gehen die Aussagen aber eher in die Richtung, daß die Zeugen lediglich nicht erkennen, daß ihre Interessen verletzt wurden. Das wird aber schwierig nachzuweisen sein und sehr auf die genaue Aussage ankommen.

.....

Untreue setzt aber notwendig voraus, daß der Vermögensgeber geschädigt wurde. Wenn er aber keine Rechnungslegung verlangt, er darauf auch für die Zukunft verzichtet und ihm der Verbleib des Vermögens egal ist, ist ihm durch die fehlende Buchführung letztlich auch kein Schaden entstanden.
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Diese, meine, recht treffend wiedergegebene Ansicht ist auch nicht ganz so aus dem Bauche heraus, wie üblich. Immerhin diskutiert auch der Strafrechtskommentar des Prof. Fischer (den ich berufsbedingt angehalten bin in meinem Eigentume zu halten) unter der Randnummer 29 zum §266 die Auswirkungen einer Einwilligung - im Extremfall der vermuteten Einwilligung - auf das Tatbestandsmerkmal des Missbrauchs. Wie üblich kommt es - wie immer in der Juristerei - auf den Einzelfall an, weshalb es eine große Anzahl von Terminen gibt, an denen das Gericht gerade den Einzelfällen nachgehen kann.
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #175 am: 4. November 2016, 22:20:09 »
Nein. Eine bloße Gefährdung genügt nicht. Es gibt die Figur der schadensgleichen Gefährdung, die aber mehr ist als eine reine Gefährdung.

Wobei sogar die schadensgleiche Vermögensgefährdung von Strafrechtlern unter dem Gesichtspunkt des Analogieverbotes im Strafrecht jedenfalls vor Jahren kritisch gesehen wurde (aber Strafrecht ist nicht mein Metier). Dennoch wird sich meiner Ansicht nach das Gericht nicht mit einer bloßen Gefährdung zufriedengeben. 
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #176 am: 4. November 2016, 22:32:57 »
Nun gut, streichen wir mal die Gefährdung: Das Geld ist tatsächlich weg. Es ist auch, mangels Buchhaltung und Nachweisen, nicht zu finden. Der Vermögensnachteil ist somit eingetreten. Weiter steht ja auch fest - Fatzke selbst und seine Zeugen haben das ja mehr oder weniger offen zugegeben -, dass zumindest Teile des eingezahlten Geldes für Lebensunterhalt u. dgl. verwendet wurden. Dann scheint zumindest mir auch Bereicherung gegeben. Oder liege ich da falsch?

Als Verteidiger würde ich sicher auch versuchen, die (zumindest nachträgliche) Einwilligung der Geldgeber auszuspielen und das Vorliegen eines (subjektiven) Schadens zu bestreiten. Es fragt sich aber, ob das Gericht dem folgen muss.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #177 am: 4. November 2016, 22:49:05 »
Klugsch...modus an: (zivilrechtlicher) Juristensprech: Einwilligung = vor dem Ereignis, Genehmigung = nach dem Ereignis.
Klugsch...modus aus.

Die Bereicherung dürfte sicherlich gegeben sein bei Verwendung für eigene Zwecke, das ist für einen Untreuevorwurf aber nicht erforderlich.
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #178 am: 4. November 2016, 22:54:39 »
.....Dann scheint zumindest mir auch Bereicherung gegeben. Oder liege ich da falsch?

Bereicherung ist, wie bereits angemerkt, nicht Tatbestandsmerkmal der Untreue (§266) sondern des Betruges (§263). Den Weg ist die StA aber nicht gegangen, warum auch immer.

Zitat
Als Verteidiger würde ich sicher auch versuchen, die (zumindest nachträgliche) Einwilligung der Geldgeber auszuspielen und das Vorliegen eines (subjektiven) Schadens zu bestreiten. Es fragt sich aber, ob das Gericht dem folgen muss.

Das ist hier kein Fall eines 'subjektiven' Schadens, sondern Frage, welche Treuhandabrede getroffen wurde. Nur so kann man beurteilen, ob der Tatbestand des Missbrauchs vorgelegen hat. Formal argumentiert die StA nach dem was sie im Internet an 'Vertägen' gefunden hat. Wenn der Zeuge aber glaubhaft darlegt, dass er dem Staatsschauspieler das Geld unter anderen Bedingungen zur Verfügung gestellt hat, dann wird es schwierig einen Treubruch nachzuweisen, wieviel Geld auch immer verloren ist.
Grundsätzlich ist es so, dass das Strafgesetz dazu da ist Rechtsgüter zu beschützen; wenn der Inhaber des Rechtsgutes aber aus Verblendung auf den Schutz verzichtet, dann sehe ich keinen Sinn darin den Schutz dennoch zu gewähren. Man kann das aber auch anders sehen unter dem Gesichtspunkt der Generalprävention. Für seine vielfältigen Verkehrsvergehen sollte er aber doch endlich für längere Zeit einwandern.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #179 am: 4. November 2016, 22:59:53 »
Klugsch...modus an: (zivilrechtlicher) Juristensprech: Einwilligung = vor dem Ereignis, Genehmigung = nach dem Ereignis.
Klugsch...modus aus.
....

Wir sind aber gerade eben nicht im Zivilrecht.
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