Aha:
...Geld auch für kostenpflichtige Abmahnungen...
Ob es nur Abmahnungen oder doch Urteile waren ...
...wenn mal Geld fehlte...
In dem Moment ging es um die durchaus berechtigte Frage, wie die "NDGK" hätte aus ihrem viel zu kurzen Hemd längerfristige Krankenhausaufentalte und teure Operationen zahlen sollen. Fitzek war ja drauf und dran lauthals zu erklären, daß in so einem Fall - wegen der von den pöhsen Banken zur Recht verweigerten Rückdeckung - die Anleger mit ihren Einlagen in Haftung genommen worden wären. Es war m. E. eigentlich nicht Sache der Richter, sondern des Verteidigers, ihm dabei vors Schienbein zu treten (
@Staatstragender : eher weniger fähige und engagierte Anwälte sind durchaus kein Anlaß zur Freude für einen Richter)
In der Beziehung wäre es interessant zu wissen, ob die Kasse überhaupt jemals in Anspruch genommen wurde, ob sie in diesen Fällen die Rechnungen der Leistungsträger beglichen hat und wenn ja, ob die eigenen Mittel dafür gereicht haben. Bislang hieß es ja immer, die NDGK wäre ein Instrument zur Finanzierung des KRD gewesen. Fitzek hatte also die Veruntreuung der Anlegergelder schon von vornherein billigend in Kauf genommen. Mit so ein paar Hanseln heutzutage eine Krankenkasse zu gründen, kann man nur als erweiterten finanziellen Suizid bezeichnen.
@Oberstes_souterrain Mit Schumann muß man kein Mitleid haben. Für einen Anwalt ist es eigentlich eine Binse, nur ausfüllbare Mandate anzunehmen, die bei unlösbaren Problemen niederzulegen und sich vor Haftungsrisiken zu schützen. Denn da kennt man auch sonst kein Pardon. Wenn er zuviel Schadensfälle provoziert, kündigt ihm seine Vermögensschadenshaftpflicht die Freundschaft und dann ist die Zulassung weg. Darüber, daß Fitzeks Glaubwürdigkeit vom Gericht richtig eingeschätzt werden wird, mache ich mir dagegen keine Sorgen.