Autor Thema: Wolfgang Plan - Schußwechsel mit Reichsdepp in Georgensgmünd / Roth / Bayern  (Gelesen 103915 mal)

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Offline Tuska

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Hier nochmal die Pressemitteilung des LG Nürnberg-Fürth bezüglich des Polizisten:

Spoiler
Zitat
Schusswaffengebrauch gegen Polizeibeamte in Georgensgmünd: Schwurgericht lehnt die Eröffnung des Hauptverfahrens im Hinblick auf den mitangeklagten Polizeibeamten teilweise ab.

Das Schwurgericht des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat mit Beschluss vom 20. Juni 2017 die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den mitangeklagten 51-jährigen Polizeibeamten mangels hinreichenden Tatverdachts abgelehnt, soweit diesem fahrlässige Tötung durch Unterlassen mit fahrlässiger Körperverletzung im Amt durch Unterlassen zur Last lag. In Bezug auf den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Waffengesetz hat die Kammer das Verfahren abgetrennt und vor dem Amtsgericht Ansbach eröffnet. Das Zwischenverfahren im Hinblick auf den mutmaßlichen Schützen ist noch nicht abgeschlossen.

Zum Inhalt der Anklageschrift betreffend den mitangeklagten Polizeibeamten wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 4. April 2017 http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/nfue/presse/archiv/2017 [intern] Bezug genommen.

Die Kammer hat im Zwischenverfahren zu prüfen, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Der Prüfungsmaßstab ist dabei, ob nach vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung in der Hauptverhandlung besteht. Soweit dem mitangeklagten Polizeibeamten fahrlässige Tötung durch Unterlassen mit fahrlässiger Körperverletzung im Amt vorgeworfen wurde, hält die Kammer aus rechtlichen Gründen einen hinreichenden Tatverdacht für nicht gegeben.

Zur Begründung führt die Kammer im Wesentlichen aus:

Notwendige Bedingung für eine Strafbarkeit wegen Unterlassens ist eine Handlungspflicht. Grundsätzlich haben Polizeibeamte die Pflicht, bestehende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, insbesondere Straftaten zu unterbinden. Allerdings unterliegt diese Pflicht Einschränkungen. Sie ist beispiels-weise grundsätzlich auf die Dienstausübung beschränkt und gilt nur in sehr eingeschränktem Maß für privat erlangte Kenntnisse.

Aus dem in der Anklageschrift geschilderten Sachverhalt ergibt sich aus Sicht der Kammer keine Pflicht des mitangeklagten Polizeibeamten zur Weitergabe seiner privat erlangten Informationen. Soweit ihm vorgeworfen werde, dass ihm bestimmte Umstände in Bezug auf den mutmaßlichen Schützen bekannt waren, handle es sich um privat erlangte Kenntnisse, die nicht mit der Dienstausübung in einem Zusammenhang stehen. Eine Pflicht, diese Umstände (u. a. Kontakt des mutmaßlichen Schützen zu anderen Personen, welche staatliches Handeln ablehnen, Persönlichkeitsstruktur, Inneneinrichtung der Wohnung) mitzuteilen, bestand nach Auffassung der Kammer nicht, weil diese keinerlei konkreten Bezug zu einer drohenden Straftat hatten. Außerdem läge kein hinreichender Tatverdacht dahingehend vor, dass der mitangeklagte Polizeibeamte greifbare Befürchtungen im Hinblick auf einen gezielten Einsatz von Schusswaffen bei dem konkreten Polizeieinsatz hatte. Ihm sei nicht bekannt gewesen, ob und wann ein solcher Einsatz überhaupt stattfinden würde, da er dienstlich mit der Angelegenheit nicht befasst war.

Einen hinreichenden Tatverdacht sah die Kammer jedoch im Hinblick auf den eben-falls in der Anklageschrift erhobenen Vorwurf des vorsätzlichen vorschriftswidrigen Aufbewahrens einer Schusswaffe als gegeben an. Insoweit hat sie das Verfahren abgetrennt und vor dem zuständigen Amtsgericht Ansbach eröffnet.

Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, gegen den Beschluss sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Nürnberg einzulegen.

https://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2017/05809/index.php (Link inzwischen tot)
[close]
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Dass er nicht wusste, wer vor der Tür stand, ist nur eine Schutzbehauptung der Verteidigung.

Das ist die Aussage vom Gutachter. Bei der Schussfolge waren alle schon tot/verletzt, egal wer !


Welcher Gutachter hat gesagt, dass Plan nicht wusste, dass draußen Polizisten standen?
Bitte drücke dich genauer aus oder hör auf, irgendetwas zu erfinden, nur weil es in deine Agenda passt.
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Wenn der Gutachter schreibt, dass Plan in 4 Sekunden, 11 Schüsse abgegeben hat, dann kann er nicht in der gleichen Zeit registrieren, dass es Polizisten sind.
Das sind Schatten oder Konturen gewesen, auf die er angelegt und sofort gefeuert hat.

Wenn Plan in einer "bierseligen Laune" erklärt, dass er das SEK erwartet und so viel wie möglich "mitnehmen" will, dann wird das als unumstößliche Tatsache verkauft. Ich habe keine Lust mir vorzustellen, dass der in ein paar Jahren un-therapiert aus der Haft kommt !
 

Offline Neuschwabenland

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Die Polizisten hat er erkannt bevor er geschossen hat :facepalm:

Oder willst Du mir erzählen, dass Plan in der ersten Millisekunde nach Einsatzbeginn zu feuern begonnen hat?

Der Einsatz mit Blaulicht und "Polizei! Aufmachen!"-Rufen lief lange genug, um das zu realisieren.

Ob dann die, in Tötungsabsicht abgefeuerten, Schüsse 2, 4 oder 8 Sekunden beanspruchen ist dann kaum mehr von Belang.

Zitat
Wenn Plan in einer "bierseligen Laune" erklärt, dass er das SEK erwartet und so viel wie möglich "mitnehmen" will, dann wird das als unumstößliche Tatsache verkauft.

Ja, ich kündige nach 6 Bier auch immer die Ermordung von Polizisten an. Ist doch ganz normal.

...und dass diese Ankündigung wenige Tage später Realität wird, ist einfach reiner Zufall.

Passiert mir auch immer.
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2017, 22:00:31 von Neuschwabenland »
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Du schlussfolgerst mMn im RD-Stil. Ziehst dir aus einem Part des Schussgutachtens und fabulierst dir den Rest zurecht.
Deiner Schlussfolgerung nach,  muss Plan blind und taub sein, weil das Blaulicht und die „Polizei“-Rufe haben ja auch kein bisschen darauf hingewiesen, das da die Politei da ist.

Edit: Neuschwabenland war schneller
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Es ist auch keineswegs ausgemacht, dass Plan durch den Glaseinsatz nur Schatten oder Schemen gesehen hat. Ich habe auch eine Tür mit Glaseinsatz, vermutlich noch mit dem originalen Glas von 1960. Ich kann bei ausreichender Helligkeit noch sehr gut erkennen, was vor der Tür ist. Jedenfalls reicht es aus, einen Briefträger oder Polizisten von einem Einbrecher zu unterscheiden, denn jene tragen Uniformen, Einbrecher in aller Regel nicht.
Nun kann Plan einen anderen Glaseinsatz gehabt haben als ich, denn es gibt verschiedene Typen davon. Vielleicht ist in seinem Haus auch irgendwann einmal das Glas geborsten und musste ersetzt werden. Je nach dem gibt es Gläser, die zwar den Blick nach innen stark trüben, umgekehrt aber noch einen ausreichenden Durchblick gestatten. Wir wissen nicht, welche Glassorte dort vorhanden waren. Somit ist es zwar denkbar, dass kaum etwas zu sehen war, es muss aber so nicht gewesen sein.
Im Allgemeinen verzichtet man besser darauf, Dinge, die man nicht wissen kann, als Tatsachen auszugeben. Sie könnten nämlich widerlegt werden.
Das Gericht hat jedenfalls einen Augenschein genommen und sich sicher auch mit diesen Fragestellungen beschäftigt.
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@Pantotheus

Richtig. Du und Ich würden nicht innerhalb von 4 Sekunden, 11 Geschosse abfeuern, in der Unterhose mit der Schussweste an  :o

Niemand, der geistig normal ist, würde das machen !

Plan soll aber noch richtig ticken, obwohl er innerhalb von 4 Sekunden, mit 11 Geschossen auch den örtlichen Kirchenchor von der Platte geputzt hätte. Das hat denn überhaupt nicht interessiert, wer die sind und was die wollen

 

Offline emz

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Dann lass es ganz einfach.

 

Offline suicidebycop

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So könnte es laut Gutachter gewesen sein:

Plan schläft und wird durch Radau(Aufmachen ! Polizei !)aus dem Schlaf gerissen. Dann hört er den Schrei einer Frau. Er schwingt sich aus dem Bett greift sich seine Schutzweste und seine Waffe und stürmt aus der Schlafzimmertüre.
Oben am Treppenabsatz sieht er schwarz-maskierte Einbrecher(SEK)an der Haustüre(gegenüber)hantieren. Innerhalb von 4 Sekunden schießt er 11 mal auf die "Einbrecher"

Ob er auf dem Treppenabsatz das Blaulicht des Peterwagens sehen konnte, kann keiner 100% sagen.
 

Offline SchlafSchaf

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So könnte es vielleicht in deiner Vorstellung gewesen sein, denn ich kenne KEIN Gutachten, das das aussagt, was du schreibst.
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Welcher Gutachter hat das gesagt, oder vermutet oder auch nur angedeutet??
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Offline Fottzilla

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Reptos hätten die Eindringlinge sofort erledigt. Selbst schuld, wenn ein Erleuchteter keine hält, wenn er doch davon ausgeht, dass das SEK anrückt.

Fottzilla werden mitten in der Nacht erst wach, wenn man ihnen die Bettdecke wegzieht. Es folgt ein leises Winseln. Für einen Verteidigungsversuch, indem elf Projektile Durch eine geschlossene Tür gedrückt werden, ist diese Gattung im REM-Schlaf einfach nicht fähig. Es sei denn, es steckt ein Plan dahinter.
"Ich klaue doch nicht von mir selbst" - Fitzek über das Geld anderer Leute

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wenn Plan, einen Plan hatte, ging der auf.

Wenn das SEK schwarz-vermummt vor der Tür auftaucht, wird denen der Arsch eben weg geschossen. Wenn die Aktion 30 sek gedauert hat, dann war der Türöffner schneller tot, als er das Brecheisen ansetzen konnte.
Ist nicht gerade sehr intelligent, wenn man vor dem Einbrechen freundlich anklopft

Da soll der Richter entscheiden, ob Plan innerhalb 30 sec. erkennen konnte, ob die schwarz-vermummten SEK-Leute oder Einbrecher sind ?????
Dank Gutachten kommt Plan nicht mal in die Klappse  :clap:
 

dtx

  • Gast
Dank Gutachten kommt Plan nicht mal in die Klappse  :clap:

Dort gehört er auch nicht hin. Sondern in den Bau, mit anschließender SV. Und die dürfte ihm so schnell nicht eingekürzt werden.
 
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Ja, das mit der SV ist auch gleich vom Tisch, dank Gutachter  :clap:

Ich sehe die Sache schon vor dem BGH, weil das nicht das erste mal ist, dass SEK-Leute mit Einbrechern verwechselt wurden