Autor Thema: Wolfgang Plan - Schußwechsel mit Reichsdepp in Georgensgmünd / Roth / Bayern  (Gelesen 103922 mal)

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Zitat
Den Schuß aus einem gezogenen Lauf bezeichnen die als "Kugelschuß" (im Ggs. z.B. zum Schrotschuß bei einem Drilling).

Und die Doublette aus einer Bockflinte nennt man Doppelbock.
 

Offline nomenklatur

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Bei einer Trefferrate von 7 von 11 wird natürlich die Behauptung "ich wollte niemand verletzen" doch in den Bereich des Unwahrscheinlichen versetzt, da ja doch offenbar nicht ungerichtet "irgendwie" in die Richtung des PVB gehalten wurde, sondern Plan die Waffe beherrschte und auch ganz gezielt schoß.

Das ist meinem Vernehmen nach in Anbetracht der Umstände sogar eine beindruckende Trefferquote.

Plan hat mit voller Tötungsabsicht geschossen, ich hoffe dies wird das Gericht auch eindeutig feststellen.
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2017, 10:22:38 von nomenklatur »
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Offline mork77

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Bei einer Trefferrate von 7 von 11 wird natürlich die Behauptung "ich wollte niemand verletzen" doch in den Bereich des Unwahrscheinlichen versetzt, da ja doch offenbar nicht ungerichtet "irgendwie" in die Richtung des PVB gehalten wurde, sondern Plan die Waffe beherrschte und auch ganz gezielt schoß.

Das meinem Vernehmen nach in Anbetracht der Umstände sogar eine beindruckende Trefferquote.

Plan hat mit voller Tötungsabsicht geschossen, ich hoffe dies wird das Gericht auch eindeutig feststellen.

Wer weiss, vielleicht war er auch nachts in der Wolfsschlucht und hat Kugeln gegossen.

Wäre doch eine interessante neue Verteidigungsstrategie.

Und genauso glaubhaft wie die Letzte.
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Der Gutachter schätzt ihn offenbar für voll schuldfähig ein:

Zitat
Psychiater: «Reichsbürger» voll schuldfähig
Der sogenannte Reichsbürger von Georgensgmünd ist aus psychiatrischer Sicht voll schuldfähig. «Mir fehlen die Symptome, um von einem psychisch kranken Menschen sprechen zu können», sagte der Sachverständige

Spoiler
Michael Wörthmüller am Mittwoch. Trotzdem habe der 50 Jahre alte Wolfgang P. zweifellos «ungewöhnliche», ja «abnorme» Überzeugungen. Es sei jedoch höchstens eine psychologische Frage, wie diese zustande kommen. Aufgrund einer Gehirnschädigung durch einen früheren Unfall sei P. eingeschränkt belastungsfähig, seine Denkfähigkeit sei davon jedoch nicht beeinträchtigt.

P. hatte dem Psychiater erzählt, dass er am Tag der tödlichen Schüsse eine Entscheidung darüber habe treffen müssen, ob er als «Held oder ♥♥♥» in Erinnerung bleiben werde. P. habe selbst wahrgenommen, dass er eine Entscheidung treffen musste, sagte der Psychiater. «Ihm ist klar, dass er die falsche Entscheidung getroffen hat.» Es sei aber «kein krankhafter Prozess» gewesen, der seine Fähigkeit zur Wahrnehmung der Situation beeinträchtigt habe.

Der wegen Mordes angeklagte 50-Jährige soll bei einem Routineeinsatz der Polizei im Oktober 2016 auf SEK-Beamte geschossen haben. Ein Polizist wurde getötet, zwei weitere verletzt. Bei dem Einsatz sollten die rund 30 Waffen des Jägers beschlagnahmt werden, weil er als nicht mehr zuverlässig galt. «Reichsbürger» lehnen die Bundesrepublik, ihre Organe und Behörden ab.
[close]
https://www.frankenpost.de/region/bayern/Psychiater-Reichsbuerger-voll-schuldfaehig;art2832,5785071

ergänzend:
https://www.welt.de/regionales/bayern/article169770957/Reichsbuerger-voll-schuldfaehig.html

Noch eine Ergänzung:
Zitat
Man könne nicht von einem psychisch kranken Menschen sprechen, sagte der Sachverständige Dr. Michael Wörthmüller. Es seien keinerlei Persönlichkeitsstörungen, Wahnerkrankungen oder organische Krankheiten feststellbar. Der Sachverständige habe Wolfgang P. so erlebt, dass er die Ungewöhnlichkeit seines Denkens reflektieren und diskutieren kann. Das Gedankengut, welches Wolfgang P. habe, hätten auch viele andere Menschen und das seien nicht wenige, so der Gutachter.
http://www.br.de/franken/inhalt/reichsbuerger-prozess-gutachter-nuernberg-schuldfaehig-100.html
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2017, 16:40:14 von Reichsschlafschaf »
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Wie darf man also diesen Exanwalt verstehen:

- wenn ich weiß und Entsprechendes kundgetan habe, dass demnächst die Polizei bei mir vor der Tür stehen wird,
- wenn dann entsprechend gekleidete Personen bei mir vor der Tür stehen,
- dann muss ich dennoch nicht in Erwägung ziehen, es könne sich tatsächlich um Polizisten handeln.
 
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Sehr logisch geschlussfolgert:

Zitat
Wenn ich Licht wahrnehme, dann muss ich nicht unbedingt auf Polizei schließen!

Ah, ja, Danke!

Bloß war halt das Licht in dem Falle blau und hat geblinkt. Das könnte man jetzt vorsichtig mal als sog. Blaulicht einordnen, welches im allgemeinen nur Sonderfahrzeuge benutzen dürfen.

Das ist aber natürlich nur ein erste ganz vorsichtige Einschätzung!

 :doh:
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Bloß war halt das Licht in dem Falle blau und hat geblinkt. Das könnte man jetzt vorsichtig mal als sog. Blaulicht einordnen, welches im allgemeinen nur Sonderfahrzeuge benutzen dürfen.

Deswegen hat er ja auch nicht auf das Licht geschossen, sondern auf den Schatten an seiner Tür! Konnte er ja nun wirklich überhaupt nicht wissen, dass das vielleicht ein Polizist gewesen sein könnte.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Das stimmt natürlich!

Die von Zeugen gehörten lauten Rufe "Aufmachen, Polizei!" konte man unter diesen Umständen natürlich auch nicht zuordnen. Denn ein Schatten ist ja keine Polizei. Völlig logisch.


(Ja, ich weiß, daß Anwälte sehr häufig Dinge anzweifelen bzw. bestreiten und das auch tun müssen. Der inzwischen berühmte rauchende Rentner hat ja seine Sache zunächst einmal deshalb verloren, weil seine Anwältin nicht bestritten hat. Langhans ist aber kein Strafrechtler, auch kein Zivilrechtsspeziaiist. Er war schon in der Kanzlei Dr. Schnitzer für Sozialrecht zuständig, dabei blieb es dann auch in der späteren Sozietät bzw. als Einzelkämpfer. Außerdem geht es hier um die Berichterstattung. Ein guter Strafrechtler weiß jedenfalls, wann er mit dem Anzweifeln und Bestreiten besser aufhört und wo es anfängt, blöd zu werden.)
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Jeder mittelmäßige Strafverteidiger wird seinem Mandanten raten, ein nettes Entschuldigungsbriefchen zu schreiben. Das wirkt sich dann strafmildernd aus.
Der geistig-sittliche Mensch Wolfgang beherrscht aber offenbar eine derartige Formulierungskunst, daß er im Satz darauf zurücknimmt, was er zuvor geschrieben. Die Nebenklage hält das nicht für überzeugend. Und etwas zum Geisteszustand gibt es auch:

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An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

dtx

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Wohl nicht. Ein umfassend und gut recherchierter Artikel. Wie das Urteil ausfallen und daß es nicht gleich rechtskräftig werden wird, darf wohl vorausgesetzt werden.
 

Offline Pantotheus

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Nun ja, gut recherchiert:
Zitat
Er sich intensiv mit dem jungen Mann beschäftigt hat, der vor einem Jahr in Georgensgmünd einen jungen SEK-Beamten erschossen hat.
Der "junge Mann" ist fünfzig.

Zitat
Dieser Plan allerdings muss bereits weit vor dem gravierenden Lebenswandel in Wolfgang P.s Leben verworfen worden sein [...].
Was soll hier bitte schön "Lebenswandel" bedeuten? Vermutlich "Umbruch in seinem Leben" oder etwas in der Art.

Zitat
Folgt Richterin Barbara Richter-Zeiniger der Anklageschrift, dann kann das Urteil nur so lauten: lebenslänglich – wegen Mordes.
Gewiss ist die Vorsitzende Richterin wichtig, aber sie hat im Urteilskörper nur eine Stimme.
Von anderen Punkten, etwa der "Kugel" oder der "Berufsunfähigkeitsrente" mal abgesehen. Das sind Dinge, die wohl inzwischen so allgemein verbreitet sind, dass sie kaum mehr richtig zu stellen sind.

Der Kernsatz ist m. E. dieser:
Zitat
Der mutmaßliche „Reichsbürger“ habe zwar ein „nicht unerhebliches Geltungsbewusstsein und neige zum Narzissmus“, es gebe jedoch absolut keine Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung.
Ein "nicht unerhebliches Geltungsbewusstsein" und eine Neigung zum Narzissmus bei sonst zumindest durchschnittlichem Verstand (Dieser Seitenhieb musste sein! ;D) erscheinen nun nicht gerade ungewöhnlich, jedenfalls nicht bei einem RD.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Wenn die Staatsanwaltschaft heute auf lebenslänglich pläsdiert hat, so ist das nur folgerichtig:

Zitat
Der Mann habe aus Heimtücke und niederen Beweggründen einen Polizisten erschossen, sagte der Anklage-Vertreter vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Es liege daher eine besondere Schwere der Schuld vor.
http://www.deutschlandfunk.de/reichsbuerger-staatsanwaltschaft-fordert-lebenslange-haft.1939.de.html?drn:news_id=805541

Gleichlautend:
https://www.welt.de/regionales/bayern/article169770957/Lebenslange-Haft-fuer-Reichsbuerger-gefordert.html

Zitat
Reue nicht feststellbar

Nebenklage-Anwältin Monika Goller betonte in ihrem Schlusswort, es sei dem Angeklagten immer nur um seine Waffen gegangen – und die habe er mit Waffengewalt verteidigt. Auch habe er gewusst, dass der getötete Beamte den Kugeln schutzlos ausgeliefert war. Reue sei bei dem 50-Jährigen nicht feststellbar.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage widersprechen damit vehement der Darstellung der Verteidigung, die in dem Prozess bislang darzulegen versucht, Wolfgang P. sei von einem Überfall ausgegangen und habe sich verteidigen wollen. Beide beantragten wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung der besonderen schwere der Schuld.
http://www.br.de/franken/inhalt/prozess-reichsbuerger-nuernberg-100.html
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2017, 16:38:28 von Reichsschlafschaf »
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Ich frage mich immernoch, wie die Heimtücke konstruieren wollen. Flog da nicht neulich irgendwo sogar die Anklageschrift durch den Äther? Oder war das in der Ur-Sache?

Warum ich ein Problem mit Heimtücke habe
Heimtücke ist kein "subjektives" Element, das von der inneren Einstellung des Täters abhängt (wie etwa Habgier oder sexuelle Gelüste). Im Gegenteil ist "heimtückisch" ein "objektives" Merkmal; eine Art und Weise, die Tat zu begehen. Ich hatte das bereits am Tag der Tat ausgeführt: Im Lehrbuch definiert man "Heimtücke" mit dem "Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers", wobei arglos ist, "wer sich zum Zeitpunkt des Angriffs keiner Gefahr für sein Leben versieht" und wehrlos ist, "wer in Folge seiner Arglosigkeit in seinen Verteidigungsmöglichkeiten herabgesetzt ist".

In der Frage, wie man hier Heimtücke konstruieren will, versagt meine Phantasie. Aber zum Glück bin ich auch kein Strafrechtler…
[close]

In jedem Fall bin ich auf die Urteilsbesprechungen in der einschlägigen Fachpresse gespannt, sollte er wegen Mordes verurteilt werden…
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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@Rechtsfinder Ich erinnere nur an folgende Punkte: Der getötete Polizist war damit beschäftigt, die dreifach (sic!) gesicherte Wohnungstür aufzubrechen. Da dies mit voller Schutzausrüstung gar nicht möglich war, trug er nur eine reduzierte Schutzkleidung, die ihm ausreichend Bewegungsfreiheit ließ. Anders, als es meist in Filmen gezeigt wird, ging die Tür nicht bei einem Mal mit einem Stemmeisen ein wenig drücken auf, sondern das Aufbrechen dauerte länger. Die Beamten hatten sich vorher mehrfach bemerkbar gemacht, ohne dass eine Reaktion erkennbar gewesen wäre. Damit, dass Plan in diesem Augenblick durch die Türe schoss, mussten sie wohl nicht rechnen und haben auch damit nicht gerechnet. Andernfalls hätten sie wohl nicht einen nur wenig geschützten Kollegen in exponierter Stellung die Tür aufbrechen lassen, sondern eine andere Vorgehensweise gewählt. Ich weiß nicht, was das betreffende SEK so im "Werkzeugkasten" hat, aber in Frage käme z. B. eine kleine Sprengladung, die man mit ein, zwei Handgriffen an der Tür befestigt und dann zündet.

Mod: Beitrag in den korrekten Faden verschoben.
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2017, 18:03:21 von Tuska »
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