Autor Thema: Wolfgang Plan - Schußwechsel mit Reichsdepp in Georgensgmünd / Roth / Bayern  (Gelesen 94386 mal)

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Zu der Einbrecher-Hypothese möchte ich Plan eine Frage stellen (darf ich zwar nicht, würde er mir sicher auch nicht beantworten): Wenn er denn glaubte, Einbrecher stünden vor seiner Tür, warum hat er nicht einfach die Polizei gerufen, sich mit der Waffe in sicherer Entfernung zur Tür aufgestellt und abgewartet?

Und ob er schon mal Einbrecher erlebt hat, die im Haus einen Riesenlärm und Gebrüll machen und auch noch ein Blinklicht vor der Tür haben.

Und warum jemand, der kein Sondereinsatzkommando erwartet, mit schußsicherer Weste und geladener Waffe zu Bett geht.
 

Offline Fottzilla

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Und ob er schon mal Einbrecher erlebt hat, die im Haus einen Riesenlärm und Gebrüll machen und auch noch ein Blinklicht vor der Tür haben.


Lebhafte Schwiegermutter können dem schon mal sehr nahe kommen. Dem Klischee nach.
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dtx

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Beispielsweise. Aber letztlich sind wir uns doch im Klaren darüber, daß Plan ein Trittbrettfahrer war, der meinte, er könne genauso wie der Konditor straffrei davonkommen.
 

Online Reichsschlafschaf

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...
Und ob er schon mal Einbrecher erlebt hat, die im Haus einen Riesenlärm und Gebrüll machen und auch noch ein Blinklicht vor der Tür haben.

Vielleicht ist das die übliche Vorgehensweise von Einbrechern in Georgensgmünd.

Man muß bedenken: Das ist Mittelfranken ...

Die Richter haben bestimmt Verständnis dafür! Ganz bestimmt!   ;)

Frau Verteidigerin durfte wieder mal ihre Rübe in die Kamera halten:


Der Staatsfunk findet, die Ergebnisse sprechen gegen den Angeklagten:


anderer Sender:
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Offline KarlKlammer

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Zu der Einbrecher-Hypothese möchte ich Plan eine Frage stellen (darf ich zwar nicht, würde er mir sicher auch nicht beantworten): Wenn er denn glaubte, Einbrecher stünden vor seiner Tür, warum hat er nicht einfach die Polizei gerufen, sich mit der Waffe in sicherer Entfernung zur Tür aufgestellt und abgewartet?

Dass er sich nicht still mit einer Waffe in eine Ecke verzieht, wenn Einbrecher die Tür aufbrechen wollen, kann ich ja noch ansatzweise nachvollziehen. Solange die "Einbrecher" vor der Tür standen, wäre aber zumindest die Abgabe eines Warnschusses ein probates Mittel gewesen, um sich bemerkbar zu machen, zu signalisieren, dass er sie bemerkt hat und um sie zu vertreiben. Normale Einbrecher werden kein Haus betreten, in dem ein Verrückter mit einer Waffe um sich schießt.

(Ganz unabhängig davon, dass Einbrecher eher selten mitten in der Nacht mit einem Großaufgebot und viel Lärm ein völlig unbedeutendes Haus stürmen und ich die Aussage von Plan für eine reine Schutzbehauptung halte).
« Letzte Änderung: 12. Oktober 2017, 08:41:59 von KarlKlammer »
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Offline Pirx

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Der N24-Bericht:
"Der Angeklagte lacht und scherzt mit seiner Anwältin und das genau vor den Männern, deren Kollegen er hier erschossen hat."

Anwältin Koller laut "Merkur":
"Seine Anwältin sagt später, der Ortstermin habe ihn stark mitgenommen, er habe geweint."

Ich kombiniere: Plan hat Tränen gelacht.
 
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Offline Pantotheus

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Der Konditor hat nicht einfach geschossen. Laut BGH-Urteil hat er zuerst durch die Türe gerufen und gefragt, wer da sei, dann zum Gehen aufgefordert. Erst als darauf keine Antwort erfolgte, sondern das Aufbrechen der Türe weiterging, schoss er. Der Tathergang war also doch ein deutlich anderer. Zudem scheint es dort tatsächlich so gewesen zu sein, dass die Polizei sich vorher nicht bemerkbar machte, sondern gleich die Tür aufzubrechen begann. Sollte es zutreffen, wie der BGH schreibt, dass die Polizei sich auch dann nicht zu erkennen gab, als der Konditor sich bemerkbar machte, dann dürfte durchaus von einem Versäumnis ihrerseits die Rede sein.
Ein Rezensent des Urteils merkt allerdings an, dass aus seiner Sicht der Schuss nicht zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr notwendig war. Zwar wäre seiner Meinung nach der Konditor berechtigt gewesen, einen Schuss abzugeben, aber eben nur einen Warnschuss. Der BGH sah das ja anders.
Wie immer man es aber dreht und wendet: Der Fall ist mit Plans Vorgehen nicht wirklich vergleichbar.
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.... Sollte es zutreffen, wie der BGH schreibt, dass die Polizei sich auch dann nicht zu erkennen gab, als der Konditor sich bemerkbar machte, dann dürfte durchaus von einem Versäumnis ihrerseits die Rede sein.

Das sind jedenfalls die Tatsachenfesttsellungen des LG, der BGH erhebt ja nicht mehr.
Der Einsatzleiter hat damals tatsächlich ein Verfahren an den Hals bekommen. Zu Recht.

Ein Rezensent des Urteils merkt allerdings an, dass aus seiner Sicht der Schuss nicht zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr notwendig war. Zwar wäre seiner Meinung nach der Konditor berechtigt gewesen, einen Schuss abzugeben, aber eben nur einen Warnschuss. Der BGH sah das ja anders....

Den Unsinn mit dem Warnschuß liest man auch oft bei LGen. Obwohl der BGH schon sein Jahren anders urteilt, wenn sich die Lage des Notwehrübeneden durch den Warnschuß verschlechtert.
Warum die LGe daran konsequent vorbeiurteilen, ist mir auch ein Rätsel.
Der Konditor bekam vom LG 8 Jahre, wenn ich mich recht erinnere, da ist ein glatter Freispruch schon ein erheblicher Unterschied.
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dtx

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Den Unsinn mit dem Warnschuß liest man auch oft bei LGen. Obwohl der BGH schon sein Jahren anders urteilt, wenn sich die Lage des Notwehrübeneden durch den Warnschuß verschlechtert.

Die Frage ist doch schon, wohin man in einem massiv umbauten Raum einen Warnschuß abgeben sollte, ohne sich durch den Querschläger zu gefährden? Denken die ernsthaft, die Leute kaufen sich für so was Platzpatronen und wechseln dann die Munition, wenn der Knall nichts gebracht hat?

Der Konditor bekam vom LG 8 Jahre, wenn ich mich recht erinnere, da ist ein glatter Freispruch schon ein erheblicher Unterschied.

Und Plan dachte (uups, dachte der wirklich?), das würde so weitergehen.
« Letzte Änderung: 12. Oktober 2017, 10:14:18 von dtx »
 

Offline SchlafSchaf

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Vielleicht „dachte“ er sich auch: Die Staatsmacht hat meinen „Freund“ Adrian „angegriffen“ und angeschossen, ich räche ihn jetzt und berufe mich dann auf Notwehr. Wer weiß was tief in den Köppen so mancher Reichsdummis vorgeht.
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Wir traten ihm in den Arsch
 

Online Reichsschlafschaf

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Die Frage ist doch schon, wohin man in einem massiv umbauten Raum einen Warnschuß abgeben sollte, ohne sich durch den Querschläger zu gefährden? ...

Selbstverständlich!

Leider ist das "waffentechnische" Wissen bei Richtern im allgemeinen nicht sehr ausgeprägt (mit Ausnahme von denjenigen, die Jäger sind einmal abgesehen, Sportschützen gibt es unter Richtern wohl nicht so viele, das gilt als "bäh!") und Rat bei einem Gutachter wollen sie sich auch nicht holen. Man hat ja Filme gesehen, also muß es stimmen.
...

Und Plan dachte (uups, dachte der wirklich?), das würde so weitergehen.

Wie man an den Reaktionen in den Waffenforen auch heute noch sieht, denken das immer noch sehe viele.

Das müssen nicht Reichis oder Unterstützer sein, aber es gibt eine ganze Menge von Leuten offenbar, die meinen, sich derart "verteidigen" zu dürfen.

Die Vorstellung, sich nach us-amerikanischer Art gegen "den Staat verteidigen" zu müssen, ist inzwischen ziemlich verbreitet.

Klingt konisch, ist aber so.
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dtx

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Die Frage ist doch schon, wohin man in einem massiv umbauten Raum einen Warnschuß abgeben sollte, ohne sich durch den Querschläger zu gefährden? ...

Selbstverständlich!

Leider ist das "waffentechnische" Wissen bei Richtern im allgemeinen nicht sehr ausgeprägt (mit Ausnahme von denjenigen, die Jäger sind, einmal abgesehen, ...

Wenn man sich einerseits vergegenwärtigen würde, daß eine Waffe ein Rohr ist, durch das ein Stück Metall fliegt, welches geeignet ist, Lebewesen (Tiere, Menschen) tödlich zu verletzen und andererseits, daß sich die Bausubstanz eines jüngeren Hauses von der zu Alexander Sergejewitsch Puschkins Zeiten unterscheidet,  ginge das schon.

Und Plan dachte (uups, dachte der wirklich?), das würde so weitergehen.

Wie man an den Reaktionen in den Waffenforen auch heute noch sieht, denken das immer noch sehr viele.

Dann wird es wohl höchste Zeit, daß der BGH Plans Verurteilung bestätigt. Die wesentlichen Fragen scheinen ja geklärt zu sein.
« Letzte Änderung: 12. Oktober 2017, 12:03:17 von dtx »
 

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...Wenn man sich einerseits vergegenwärtigen würde, daß eine Waffe ein Rohr ist, durch das ein Stück Metall fliegt...

Nur zur korrekten Ergänzung: Gem. WaffG "wenn ein Projektil durch einen Lauf getrieben wird".

Dieses Projektil kann auch Gas sein, daher die Beliebtheit des Kleinen Waffenscheins bei Besorgen Bürgern, Reichis, afd-lern u.s.w. Inzwischen sind es ja wohl mehrere Hunderttausend.

Die Schreckschusswaffen braucht man ja bekanntlich in der Öffentlichkeit, weil Herr Meuthen sowenig Deutsche "in der Stadt" ausfindig gemacht hat.

Als die "edleren" gerieren sich dann die mit den scharfen Waffen, wie Plan.
Der darf die zwar nicht führen (weil er keinen Waffenschein kriegt), aber wie verschiedene Festnahmen gezeigt haben, schleppt trotzdem manch einer die scharfen Waffen draußen rum.
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Vergleich hinkt, Einbrecher kommen von außen, daher ja der Name.
 

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Dass er sich nicht still mit einer Waffe in eine Ecke verzieht, wenn Einbrecher die Tür aufbrechen wollen, kann ich ja noch ansatzweise nachvollziehen. ...

Wirklich?

Gerade bei Plan, der eine Kampfsportschule betrieb und sich also professionell mit dem Thema Selbstverteidigung auseinandersetzte, ist das vollkommen unglaubwürdig!

Jeder vernünftige Ausbilder in diesem Sektor rät (natürlich alles nur, wenn möglich):

- möglichst unbemerkt
- in den letzten und hintersten Raum verziehen
- Polizei benachrichtigen
- Tür versperren
- erst, wenn der Einbrecher auch diese Türe aufbricht, tatsächlich schießen

Bei eiem "Laien" ist eine Panikreaktion nachvollziehbar. Bei einem Profi - oder einem, der sich dafür ausgibt - , der das unzählige Male theoretisch und praktisch durchgespielt hat, überhaupt nicht!
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