Autor Thema: Wolfgang Plan - Schußwechsel mit Reichsdepp in Georgensgmünd / Roth / Bayern  (Gelesen 103933 mal)

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Der Bericht in der "Welt/N24" ist sehr ausführlich. 3 Szenarien wurden durchgespielt, Anwältin Koller hat wohl nur eines mitbekommen.  :o

Spoiler
Bayern Angriff auf Polizisten Konnte der „Reichsbürger“ das Blaulicht sehen?
Von Catherine Simon | Stand: 15:33 Uhr | Lesedauer: 4 Minuten

Es sei möglich, dass der „Reichsbürger“ von Georgensgmünd die Polizisten für Einbrecher gehalten habe und sich verteidigen wollte, findet die Verteidigung. Das Landgericht Nürnberg macht sich am frühen Morgen ein eigenes Bild.

Blaulicht und Martinshorn mitten in der Nacht: Manch ein Anwohner im beschaulichen Georgensgmünd fühlt sich womöglich unangenehm zurückversetzt an den frühen Oktobermorgen vor knapp einem Jahr. Diesmal fallen jedoch keine Schüsse, niemand wird verletzt.

Im Mordprozess gegen den sogenannten Reichsbürger machen sich die Beteiligten des Verfahrens vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth am Mittwoch ein Bild vom Tatort – um 5.30 Uhr. Der frühe Termin wird gewählt, um eine möglichst ähnliche Lichtsituation wie bei dem tödlich endenden Polizeieinsatz zu haben. Sogar die Straßenlaterne links vor dem Haus ist dafür ausgeschaltet. Bei dem richtigen Einsatz war sie defekt.

Die zentralen Fragen beim Ortstermin: Wie gut war innen das Blaulicht am zivilen Einsatzfahrzeug zu sehen, das vor dem Haus stand? War das Martinshorn auch im Haus gut zu hören? Und konnte man die Polizisten als solche auch bei dem spärlichen Licht erkennen? Kann die Kammer also davon ausgehen, dass der 50 Jahre alte Angeklagte wusste, dass gerade die Polizei in sein Haus eindringt und nicht etwa Einbrecher?

Die Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger sagt später in der Verhandlung, man habe im Haus drei verschiedene Szenarien durchgespielt. Nummer Eins: Die Lichtsituation ist so, wie von den damals beteiligten Beamten geschildert – ein bis zwei der Lampen an Waffen der Polizisten im Treppenhaus sind eingeschaltet. Nummer Zwei: Mehr Lampen an Waffen sind eingeschaltet, sie bewegen sich im Treppenhaus. Nummer Drei: Mit den Lampen wird direkt auf die teilverglaste Wohnungstür des 50-Jährigen geleuchtet.
Die Auffassungen gehen auseinander

In allen drei Szenarien habe man das Blaulicht wahrgenommen, sagt die Richterin – im dritten allerdings nur „vage“. Außerdem seien die Männer vor der Tür immer erkennbar gewesen, auch, dass sie Helme trugen und ein Polizei-Schild dabei hatten.

Wolfgang P.s Anwältin Susanne Koller dagegen berichtet: Das Blaulicht sei im Haus nicht zu sehen gewesen. Sie habe im Treppenhaus sechs Lichtquellen gezählt, sagt Koller – vor allem durch die Lampen an den Waffen der Einsatzkräfte. „Sie nehmen das Blaulicht nicht mehr wahr.“

Ihrer Ansicht nach ist bei dem ganzen Lärm damals auch das Martinshorn nicht zu hören gewesen. „Das Haus hat gewackelt“, sagt Koller und bezieht sich dabei auf frühere Zeugenaussagen in dem Verfahren. Überall sei Lärm gewesen, durch Schreie, das Öffnen der Türen und zersplitterndes Glas. Da habe ihr Mandant auch die „Polizei“-Rufe der Spezialeinsatzkräfte (SEK) nicht als solche erkannt. Schon bei Prozessbeginn sagte Koller, ihr Mandant habe damals geglaubt, sich gegen Einbrecher verteidigen zu müssen.
Die Anklage lautet auf Mord

Bei dem Einsatz am 19. Oktober 2016 hatte der 50-Jährige laut Anklage auf SEK-Beamte geschossen. Ein Polizist wurde getötet, zwei weitere verletzt. Ein Rechtsmediziner von der Universität Erlangen sagt am Mittwoch, „eine realistische Chance auf eine Rettung“ des schwer getroffenen Beamten habe nie bestanden. Dafür sei seine Verletzung zu schwer gewesen und die Zeit bis zur Operation zu lang.

Der Angeklagte muss sich unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes verantworten. Die Waffen des Mannes sollten beschlagnahmt werden, weil er bei den Behörden als nicht mehr zuverlässig galt. „Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab.

Bei dem Ortstermin sind Richter, Staatsanwalt und Verteidigung in der Wohnung des 50-Jährigen – und auch der Angeklagte selbst. Als er in Handschellen und mit Fußfesseln aus dem Polizeifahrzeug steigt und von mehreren Kameraleuten gefilmt wird, sagt P., er komme sich vor „wie ein Vergewaltigungsopfer“, das in der Öffentlichkeit vorgeführt werde. Seine Anwältin sagt später, der Ortstermin habe ihn stark mitgenommen, er habe geweint. Er sei damals im Bett vom SEK „überfallen“ worden. „Das war ein Schock.“ Der Termin nun sei wie eine Wiederholung des Ganzen.

Die Öffentlichkeit kann im Haus nicht dabei sein – es steht unter Zwangsverwaltung und der Verwalter hat den Zutritt verboten. Außerdem ist es innen nach Angaben von Justizsprecher Friedrich Weitner ziemlich eng. So müssen die zahlreichen Journalisten vor dem Gebäude warten. Der eine oder andere Nachbar schaut neugierig aus dem Fenster.
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https://www.welt.de/regionales/bayern/article169528906/Konnte-der-Reichsbuerger-das-Blaulicht-sehen.html
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Guckst Du, hier: https://www.kanzlei-hoenig.de/2014/ein-ganz-schwieriges-ende/

Zitat aus dem Link:
Zitat
Ein wichtiger Grund ist eine schwere Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant, aufgrund derer dem Anwalt die Fortsetzung des Mandats nicht zugemutet werden kann, z. B. […] belehrungsresistentes Festhalten des Mandanten an offenkundig aussichtslosen Rechtspositionen, […].
Da dürften viele Reichis gar keinen (echten) Anwalt halten können. Und dann noch die blöde Sache mit dem Bezahlen …
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2017, 16:01:18 von theodoravontane »
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Der Bericht in der "Welt/N24" ist sehr ausführlich. 3 Szenarien wurden durchgespielt, Anwältin Koller hat wohl nur eines mitbekommen.  :o

Da die Richterin auch die anderen beiden erinnert, ist alles in Butter. Vielleicht sollte die gute Frau Koller ungeachtet des Kollers, den ihr Mandant da sicher kriegen wird, doch lieber zu strafmilderndem Verhalten raten.

Zitat aus dem Link:
Zitat
Ein wichtiger Grund ist eine schwere Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant, aufgrund derer dem Anwalt die Fortsetzung des Mandats nicht zugemutet werden kann, z. B. […] belehrungsresistentes Festhalten des Mandanten an offenkundig aussichtslosen Rechtspositionen, […].
Da dürften viele Reichis gar keinen (echten) Anwalt halten können. Und dann noch die blöde Sache mit dem Bezahlen …

Die Anwälte, die sich in der Szene tummeln, sind auch "echt". Ihr müßt eben bedenken, daß es nicht gerade Werbung für einen Dienstleister ist, seinen Auftraggeber fallen gelassen zu haben wie eine heiße Kartoffel. Also wird nicht jeder Anwalt einen "wichtigen Grund" zwangsläufig auch immer als solchen empfinden. Wenn man allerdings Bossi heißt, wird man für Mandate, bei denen nicht alles paßt, sowieso keine Zeit haben.
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2017, 16:11:30 von dtx »
 

Offline Pantotheus

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Zitat
Ein Rechtsmediziner von der Universität Erlangen sagt am Mittwoch, „eine realistische Chance auf eine Rettung“ des schwer getroffenen Beamten habe nie bestanden. Dafür sei seine Verletzung zu schwer gewesen und die Zeit bis zur Operation zu lang.
Ah ja, das war ja wieder ein Volltreffer: Angeblich haben die Kollegen des getöteten Polizisten diesen nicht an Ort und Stelle versorgt und erst noch grob angefasst. Das sollte ja auch ein Film beweisen. Nun sagt aber der Rechtsmediziner, dass es darauf gar nicht ankam.
Davon abgesehen stelle ich es mir etwas schwierig vor, einen Schwerverletzten zu versorgen, während auf einen geschossen wird. Das Dringendste ist also erst einmal, den Verletzten aus dem Gefahrenbereich zu schaffen. Im Bevölkerungsschutz trugen wir zwar auch Uniformen, aber keine Schutzwesten, keine Waffen oder vergleichbare Ausrüstung. Je nach dem, was man da so anhat, ist die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, die Bergung eines Verletzten könnte dadurch schon "grob" ausfallen, einmal davon abgesehen, dass Bergungsgriffe, die man so lernt, voraussetzen, dass z. B. die Arme oder Beine angefasst werden können, was aber nicht geht, wenn diese verletzt sind.
Im Bevölkerungsschutz haben wir auch die eiserne Regel gelernt, nichts anzugehen, was wir nicht selbst beherrschen. Wenn wir also sehen, dass ein Verletzter z. B. einen Bauchschuss erhalten hat, dann können wir vielleicht noch eine Binde anlegen, um Blutverlust zu reduzieren, aber das Erste und Wichtigste ist, dass wir diesen Verletzten so schnell als möglich weiterreichen an die Ärzte, die ihm wirklich helfen können. Im Zweifelsfall verzichten wir also auf Erstversorgung, sondern transportieren einen Verletzten so schnell als möglich dahin, wo ihm kompetent geholfen werden kann.
Wenn ich die bisher verfügbaren Informationen über die Bergung des Getöteten zusammenfüge, scheint mir, dass seine Kollegen genau nach der Doktrin gehandelt haben, die auch wir im Bevölkerungsschutz in einer vergleichbaren Lage befolgt hätten. Von daher ist ihnen wohl keinerlei Versäumnis vorzuwerfen.
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Böse, böse, böse "BLÖD"...  ;D

Da hat Anwältin Koller doch so schön gejammert, wie traumatisiert ihr Mandant nach dem Ortstermin ist und wie gar furchtbar er weinen musste...und die BLÖD bringt ein Bild in dem er bis über beide Ohrlappen grinst und sich köstlich amüsiert. So stellt man sich das wirklich vor.

Spoiler
von: KARINA PALZER und ADRIAN MÜHLBAUER veröffentlicht am
11.10.2017 - 15:39 Uhr

Georgensgmünd/Nürnberg – Die Szene wirkt furcht­ein­flö­ßend: Vor dem Haus am Wein­berg steht ein wei­ßer Sprin­ter, darin zwei Män­ner mit Sturm­hau­ben. Es ist stock­dun­kel. Da fährt ein blau­er VW-Bus vor, am Steu­er eben­falls ein Mann mit Sturm­hau­be. Aus dem Fond steigt ein Glatz­kopf in Hand- und Fuß­fes­seln.

„REICHS­BÜR­GER“ WOLF­GANG P. (50) KEHRT HEIM – UND GRINST!

Der Kampf­sport­leh­rer stand am Mittwochmorgen nach fast genau einem Jahr vor sei­nem Haus, in dem er am 19. Ok­to­ber 2016 SEK-Mann Da­ni­el E. († 32) er­schoss (BILD be­rich­te­te). Als er an den Ka­me­ras vor­bei­ging, ver­schwand das Grin­sen. Er klagte: „Da kommt man sich vor wie ein Ver­ge­wal­ti­gungs­op­fer, das noch­mal in der Öf­fent­lich­keit vor­ge­führt wird.“

Im Haus war­teten die Rich­ter Staats­an­walt, Verteidiger, Sachverständige. Sie waren ein paar Minuten vorher mit einem 19-Mann-Reisebus angekommen.

Grund des ungewöhnlichen Termins: Das Schwur­ge­richt wollte von Wolf­gang P.s Schlaf­zim­mer aus Licht- und Sicht­ver­su­che ma­chen. Mor­gens um 6 Uhr – der Tat­zeit. Mal mit brennendem Licht im Zimmer, mal ohne. Mal mit dem flackerndem Licht der Polizeiwaffen, mal ohne.

Alle mussten vorher durchs Trep­pen­haus, in dem noch immer Blut klebt. Vor­bei an Ein­schuss­lö­chern der 43 Ku­geln, die SEK und Wolf­gang P. auf­ein­an­der ab­gefeu­er­t hatten.

Der „Reichs­bür­ger“ be­haup­tet, er habe durch die ge­schlos­se­ne Tür auf die Be­am­ten ge­feu­ert, weil er sie für Ein­bre­cher hielt. Das hatte er auch den Polizisten immer wieder erzählt, die ihn abführten und zum Ermittlungsrichter brachten.

Das Ge­richt kam bei dem Termin im Haus im Ge­gen­satz zu Ver­tei­di­ge­rin Susanne Koller (57) zur An­sicht, dass das Blau­licht der Po­li­zei bei fast allen un­ter­schied­li­chen Be­din­gun­gen sicht­bar war. Auf jeden Fall hätte P. die Män­ner mit den Hel­men er­ken­nen müs­sen.

Während der Lichtversuche be­gann Wolf­gang P. plötz­lich zu schluch­zen. Seine Ver­tei­di­ge­rin: „Auf ein­mal kam die Si­tua­ti­on wie­der hoch, das hat er nicht ver­kraf­tet.“ In einem Schrei­ben ans Ge­richt hatte er be­teuert, er habe wegen des toten Po­li­zis­ten „un­zäh­li­ge Trä­nen ver­gos­sen“. Worte, die für die An­ge­hö­ri­gen wie Hohn klin­gen müs­sen.

Nach dem Tatort-Termin sagten die Rechtsmediziner im Gerichtssaal aus. Die Verteidigerin hatte behauptet, Daniel E. sei deshalb gestorben, weil er nicht rechtzeitig medizinisch versorgt worden sei. Das wies der Gutachter (58) zurück: „Das kann man niemals sagen. Eine realistische Chance auf Rettung war nicht gegeben.“

Das Gericht muss jetzt entscheiden, ob Wolfgang P.s Darstellung vom vermeintlichen Einbruch eine reine Schutzbehauptung ist. Dann wären die Schüsse auf Daniel E. eiskalter Mord gewesen.

Das Urteil soll voraussichtlich in der nächsten Woche fallen.
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http://www.bild.de/regional/nuernberg/nuernberg/reichsbuerger-kommt-zurueck-an-den-tatort-53497046.bild.html
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Ah ja, das war ja wieder ein Volltreffer: Angeblich haben die Kollegen des getöteten Polizisten diesen nicht an Ort und Stelle versorgt und erst noch grob angefasst. Das sollte ja auch ein Film beweisen. Nun sagt aber der Rechtsmediziner, dass es darauf gar nicht ankam.

Hat er nach Darstellung von Welt/N24 so nicht gesagt. Solange Plan noch schoß oder schießen konnte, war dem Mann nicht zu helfen (was man wohl versucht haben mag, denn es ist nicht klar, unter welchen Umständen die anderen verletzt wurden). Dann mußte er die schmale Treppe hinunter gebracht werden. Und schließlich wird man da, im Gegensatz zum Einsatz bei Ursache, auch nicht eine volle Kolonne mit RTW oder gar Hubschrauber aufgefahren haben. Stellt sich also die Frage, unter welchen Umständen der Mann hätte schneller auf den OP-Tisch kommen können und ob es realistisch gewesen wäre, sich darauf vorzubereiten ...
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2017, 18:37:10 von dtx »
 
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Offline theodoravontane

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Der heult, man sieht doch, daß der heult. Das ist bloß der Schock über den schrecklichen "Unfall", weswegen das aussieht wie grinsen. Da sieht man, wie traumatisch das für ihn ist. Koller, übernehmen Sie …
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2017, 17:03:04 von theodoravontane »
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Offline echt?

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Das Grinsen ist mehr als ekelhaft, ganz unsachlich gesagt - da verstehe ich jeden, mich eingeschlossen, der ihm das gerne "aus dem Gesicht wischen würde".  :-X
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

Offline Noldor

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Ich hoffe nur, dass nach dem Urteilsspruch auch der Staatsanwalt und Nebenkläger, wenn es denn welche gibt, grinsen.
 
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So eine Frage wird der Staatsanwalt sicher auch stelllen wenn die Verteidigung so etwas Ähnliches vorbringen sollte.
 

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So eine Frage wird der Staatsanwalt sicher auch stelllen, wenn die Verteidigung so etwas Ähnliches vorbringen sollte.

Vielleicht, vielleicht wird er das nach dem Ortstermin und der Zeugenaussage, wonach Plan schon mit dem Besuch rechnete, gleich als Schutzbehauptung einstufen.
 
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.... Vielleicht sollte die gute Frau Koller ungeachtet des Kollers, den ihr Mandant da sicher kriegen wird, doch lieber zu strafmilderndem Verhalten raten.
...

Das hat sie vielleicht schon getan und möglicherweise ist es ihrem Mandanten zu "systemkonform".

Aber der weiß als sein eigener "Rechtkonsulent" natürlich alles viel besser und sagt, wie sie es machen soll.

Abgesehen davon, daß es gar nicht so leicht ist, ein Pflichtmandat loszuwerden (und es dürfte eines sein), ist der Werbeeffekt nicht zu verachten.

Immerhin kommen die Anwälte an jedem Prozesstag im Fernsehen und die einzelen Beiträge werden auch noch auf YT ausgekoppelt.

Wenn also schon der Mandant nervt, hat man vielleicht später etwas davon. Der Herr Verteidiger läßt sich ohnehin gern vom BR als "Staranwalt" bezeichnen.

(Die "Sauerlandbomber" dürften ihre Verteidigerin auch nicht vorher als "gut" gekannt, sondern von ihrer Rolle in "Richter Alexander Hold" und sie danach ausgesucht haben.)

.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Und ob er schon mal Einbrecher erlebt hat, die im Haus einen Riesenlärm und Gebrüll machen und auch noch ein Blinklicht vor der Tür haben.
 
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