Ein Rechtsmediziner von der Universität Erlangen sagt am Mittwoch, „eine realistische Chance auf eine Rettung“ des schwer getroffenen Beamten habe nie bestanden. Dafür sei seine Verletzung zu schwer gewesen und die Zeit bis zur Operation zu lang.
Ah ja, das war ja wieder ein Volltreffer: Angeblich haben die Kollegen des getöteten Polizisten diesen nicht an Ort und Stelle versorgt und erst noch grob angefasst. Das sollte ja auch ein Film beweisen. Nun sagt aber der Rechtsmediziner, dass es darauf gar nicht ankam.
Davon abgesehen stelle ich es mir etwas schwierig vor, einen Schwerverletzten zu versorgen, während auf einen geschossen wird. Das Dringendste ist also erst einmal, den Verletzten aus dem Gefahrenbereich zu schaffen. Im Bevölkerungsschutz trugen wir zwar auch Uniformen, aber keine Schutzwesten, keine Waffen oder vergleichbare Ausrüstung. Je nach dem, was man da so anhat, ist die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, die Bergung eines Verletzten könnte dadurch schon "grob" ausfallen, einmal davon abgesehen, dass Bergungsgriffe, die man so lernt, voraussetzen, dass z. B. die Arme oder Beine angefasst werden können, was aber nicht geht, wenn diese verletzt sind.
Im Bevölkerungsschutz haben wir auch die eiserne Regel gelernt, nichts anzugehen, was wir nicht selbst beherrschen. Wenn wir also sehen, dass ein Verletzter z. B. einen Bauchschuss erhalten hat, dann können wir vielleicht noch eine Binde anlegen, um Blutverlust zu reduzieren, aber das Erste und Wichtigste ist, dass wir diesen Verletzten so schnell als möglich weiterreichen an die Ärzte, die ihm wirklich helfen können. Im Zweifelsfall verzichten wir also auf Erstversorgung, sondern transportieren einen Verletzten so schnell als möglich dahin, wo ihm kompetent geholfen werden kann.
Wenn ich die bisher verfügbaren Informationen über die Bergung des Getöteten zusammenfüge, scheint mir, dass seine Kollegen genau nach der Doktrin gehandelt haben, die auch wir im Bevölkerungsschutz in einer vergleichbaren Lage befolgt hätten. Von daher ist ihnen wohl keinerlei Versäumnis vorzuwerfen.