Der Konditor hat nicht einfach geschossen. Laut BGH-Urteil hat er zuerst durch die Türe gerufen und gefragt, wer da sei, dann zum Gehen aufgefordert. Erst als darauf keine Antwort erfolgte, sondern das Aufbrechen der Türe weiterging, schoss er. Der Tathergang war also doch ein deutlich anderer. Zudem scheint es dort tatsächlich so gewesen zu sein, dass die Polizei sich vorher nicht bemerkbar machte, sondern gleich die Tür aufzubrechen begann. Sollte es zutreffen, wie der BGH schreibt, dass die Polizei sich auch dann nicht zu erkennen gab, als der Konditor sich bemerkbar machte, dann dürfte durchaus von einem Versäumnis ihrerseits die Rede sein.
Ein Rezensent des Urteils merkt allerdings an, dass aus seiner Sicht der Schuss nicht zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr notwendig war. Zwar wäre seiner Meinung nach der Konditor berechtigt gewesen, einen Schuss abzugeben, aber eben nur einen Warnschuss. Der BGH sah das ja anders.
Wie immer man es aber dreht und wendet: Der Fall ist mit Plans Vorgehen nicht wirklich vergleichbar.