Autor Thema: Wolfgang Plan - Schußwechsel mit Reichsdepp in Georgensgmünd / Roth / Bayern  (Gelesen 103938 mal)

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Offline Altenkrankenpfleger

Nun, hier im Detail zu schreiben, welche Taktiken in Frage kommen wäre auf der einen Seite zu umfanreich, aber auch der Sache nicht umbedingt dienlich.

Man könnte hier einfach mal zwei Stichworte in den Raum werfen. Das wäre zum einen ein balistisches Schutzschild, oder die Möglichkeit etwas anderes zu nutzen als eine Tür.

Oder ihn einfach beim Einkaufen auf dem Supermarktparkplatz hopps nehmen und dann die Knarren aus der Bude holen.
 

Offline BlueOcean

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Ich bin kein Experte für Einsatz-Strategien der Polizei. Aber ich weiß, dass sie sehr ungern öffentlich zugängliche Gegenden wie einen Supermarkt-Parkplatz als Einsatzort anvisieren. Da kann viel zu leicht etwas schief gehen. Und wenn es dann eine Schießerei gibt oder Fluchtversuche mit einem Fahrzeug können nur zu leicht Unbeteiligte zu Schaden kommen.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 

Offline kairo

Oder ihn einfach beim Einkaufen auf dem Supermarktparkplatz hopps nehmen und dann die Knarren aus der Bude holen.

Ein Haftbefehl lag aber nicht vor.
 

dtx

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Oder ihn einfach beim Einkaufen auf dem Supermarktparkplatz hopps nehmen und dann die Knarren aus der Bude holen.

Das Thema haben wir - wenn ich nicht irre, mit des @Wittenberger s Hilfe - im Zusammenhang mit Urian schon einmal diskutiert. Die SEK lieben Einsatzszenarien, bei denen Unbeteiligte zu Schaden kommen, als Geißeln genommen oder zeitweise als lebende Schutzschilde mißbraucht werden könnten, nicht besonders. Und ebenso wie Du für eine medizinische Anwendung eine ärztliche Verordnung brauchst, braucht der Polizist zum "Hopps-Nehmen" einen richterlichen Haftbefehl. Für den gab es aber keinen Grund.
 
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Offline Rechtsfinder

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Das bayerische LKA sieht die Tat nicht als politisch bzw. rechtsextrem motiviert an: http://www.br.de/nachrichten/polizistenmord-georgensgmuend-rechtsextremismus-100.html
Der ganze Artikel
Bundesregierung: Keine rechtsextreme Tat

Der Polizist, der vergangenen Oktober im mittelfränkischen Georgensgmünd von einem sogenannten "Reichsbürger" erschossen worden ist, wird von der Bundesregierung nicht als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor, die dem BR exklusiv vorliegt.
Von Thies Marsen (Stand: 26.01.2017)

Laut Bundesregierung ist dafür die bayerische Landespolizei verantwortlich, also das LKA. Dieses habe die Tat nicht dem Phänomenbereich politisch motivierte Gewalt zugeordnet. Eine Anfrage des BR beim bayerischen Innenministerium, warum dies nicht geschehen ist, blieb bisher unbeantwortet.

Mord mit Ansage?
Am 19. Oktober 2016 hatte ein 49-Jähriger in Georgensgmünd einen Beamten erschossen, als die Polizei bei dem selbsternannten „Reichsbürger“ Waffen sicherstellen wollte. Im Vorfeld der Tat hatte der Mann im Internet zahlreiche antisemitische und rassistische Inhalte verbreitet. Darin hetzt er unter anderem gegen Juden, Flüchtlinge und die Bundesregierung in teils typischem Neonazi-Jargon – entsprechende Screenshots seiner Facebook-Seite liegen dem BR vor.

Dass seine Tat trotzdem nicht als rechtsextreme Gewalttat eingestuft wird sei ein „offener Affront gegenüber den Opfern rechter Gewalt“, kritisiert die linke Bundestagsabgeordnete Martina Renner.

"Wenn ein überzeugter Anhänger des deutschen Reiches und Antidemokrat aus seiner politischen Haltung heraus einen Polizisten erschießt, ist das eindeutig Ausdruck dieser Ideologie."
Martina Renner, Die Linke

Streit über Zahl rechter Gewalttaten
Die Sicherheitsbehörden hätten aus dem NSU-Skandal offenbar nichts gelernt. Über die Zahlen von Opfern rechter Gewalt gibt es seit Jahren Streit. Während die Bundesregierung davon ausgeht, dass seit der Wiedervereinigung weniger als 80 Menschen von rassistischen und rechtsextremen Tätern ermordet wurden, gehen Opferinitiativen und Journalisten von bis zu 200 Opfern aus. Auch in Bayern gibt es mehrere umstrittene Fälle, etwa den Mord an dem 40-jährigen Peter Siebert im April 2008 in Memmingen, der von seinem Neonazi-Nachbarn erstochen worden war, weil er sich über dessen lauten Rechtsrock beschwert hatte. Oder der Mord an einem Obdachlosen im niederbayerischen Plattling im Mai 2006 durch zwei Rechtsextremisten. Auch der Fall eines kasachischen Aussiedlers der im Juli 2013 auf dem Kaufbeurer Tänzelfest von einem Neonazi erschlagen worden war, wurde von Bayerns Polizei und Justiz nicht als rechtsextreme Tat gewertet und damit nicht in die offizielle Statistik der Bundesregierung aufgenommen.
[close]

Mir fehlen gerade so ein bisschen die Worte…
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Fottzilla

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Das ist die sächsische Sichtweise.
"Ich klaue doch nicht von mir selbst" - Fitzek über das Geld anderer Leute

Spirituelle Geistvernetzung durch Neugeborenenopfer ist eine Mechanik.
 

Offline Tuska

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Tja, da hat man einen Polizeibeamten, der reichsdepperten Unfug total super findet, mit einem Rechtsextremen in einer WhatsApp-Gruppe über vertrauliche Dinge sabbelt und sich nach der Eskalation ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Totschlag  (2-15 Jahre* imho.) einfängt.

Nun will das LKA seinen Ruf retten nicht, dass die Tat als rechtsextrem motiviert eingestuft wird.

Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

* Damit wäre dann zumindest, wie von den Reichsbürgern so oft gepredigt, ein Beamtenverhältnis erloschen. :3
« Letzte Änderung: 27. Januar 2017, 13:32:20 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Offline Gutemine

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Der ganze Artikel
Bundesregierung: Keine rechtsextreme Tat

Der Polizist, der vergangenen Oktober im mittelfränkischen Georgensgmünd von einem sogenannten "Reichsbürger" erschossen worden ist, wird von der Bundesregierung nicht als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor, die dem BR exklusiv vorliegt.
Von Thies Marsen (Stand: 26.01.2017)

Laut Bundesregierung ist dafür die bayerische Landespolizei verantwortlich, also das LKA. Dieses habe die Tat nicht dem Phänomenbereich politisch motivierte Gewalt zugeordnet. Eine Anfrage des BR beim bayerischen Innenministerium, warum dies nicht geschehen ist, blieb bisher unbeantwortet.

Mord mit Ansage?
Am 19. Oktober 2016 hatte ein 49-Jähriger in Georgensgmünd einen Beamten erschossen, als die Polizei bei dem selbsternannten „Reichsbürger“ Waffen sicherstellen wollte. Im Vorfeld der Tat hatte der Mann im Internet zahlreiche antisemitische und rassistische Inhalte verbreitet. Darin hetzt er unter anderem gegen Juden, Flüchtlinge und die Bundesregierung in teils typischem Neonazi-Jargon – entsprechende Screenshots seiner Facebook-Seite liegen dem BR vor.

Dass seine Tat trotzdem nicht als rechtsextreme Gewalttat eingestuft wird sei ein „offener Affront gegenüber den Opfern rechter Gewalt“, kritisiert die linke Bundestagsabgeordnete Martina Renner.

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Streit über Zahl rechter Gewalttaten
Die Sicherheitsbehörden hätten aus dem NSU-Skandal offenbar nichts gelernt. Über die Zahlen von Opfern rechter Gewalt gibt es seit Jahren Streit. Während die Bundesregierung davon ausgeht, dass seit der Wiedervereinigung weniger als 80 Menschen von rassistischen und rechtsextremen Tätern ermordet wurden, gehen Opferinitiativen und Journalisten von bis zu 200 Opfern aus. Auch in Bayern gibt es mehrere umstrittene Fälle, etwa den Mord an dem 40-jährigen Peter Siebert im April 2008 in Memmingen, der von seinem Neonazi-Nachbarn erstochen worden war, weil er sich über dessen lauten Rechtsrock beschwert hatte. Oder der Mord an einem Obdachlosen im niederbayerischen Plattling im Mai 2006 durch zwei Rechtsextremisten. Auch der Fall eines kasachischen Aussiedlers der im Juli 2013 auf dem Kaufbeurer Tänzelfest von einem Neonazi erschlagen worden war, wurde von Bayerns Polizei und Justiz nicht als rechtsextreme Tat gewertet und damit nicht in die offizielle Statistik der Bundesregierung aufgenommen.
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Mir fehlen gerade so ein bisschen die Worte…

Gott sei Dank sind sie wohl zur Vernunft gekommen, war wohl zuviel negative "Lügenpresse". ;)

Der Artikel wurde auch einfach so geändert - muss man keinen neuen mehr schreiben.  ::)
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Sandmännchen

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Das kann viel trivialere Ursachen haben. Wie ist "rechtsextreme Tat" denn definiert?

Der Polizist wurde ja nicht umgebracht, weil er links oder weil er Jude war, sondern weil Plan die Maßnahme nicht dulden wollte. Nach dieser Betrachtungsweise wäre das keine rechtsextreme Tat.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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dtx

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Das kann viel trivialere Ursachen haben. Wie ist "rechtsextreme Tat" denn definiert?

Gute Frage. Tatsächlich ist nicht alles, was ein Rechtsextremist so anstellt, auch gleich rechtsextrem. Diese Menschen können genauso wie andere beim Falschparken, Schwarzfahren oder beim Klauen von Pornoheftchen erwischt werden.

Der Polizist wurde ja nicht umgebracht, weil er links oder weil er Jude war, sondern weil Plan die Maßnahme nicht dulden wollte. Nach dieser Betrachtungsweise wäre das keine rechtsextreme Tat.

Bis dahin wäre das, selbst wenn man das so stehen lassen wollte, ein bißchen kurz gedacht. Plan wollte nicht, daß man ihm die Flinten wegnimmt. Und wozu wollte er die behalten?

Es setzt sich aber nun die Überzeugung durch, daß man diesen Gedanken nicht so stehen lassen kann. Ein demokratisch gesinnter Waffenträger würde schon die turnusmäßige Kontrolle als normal empfunden und nicht abgelehnt haben. Und wenn nicht, dann hätte er nach entsprechender Belehrung noch einen Rest an Unrechtsbewußtsein aufgebracht. Die BRD und seine Organe nicht anzuerkennen war aber die Grundlage dafür, die Kontrolle nicht zu dulden und sich gegen die verfügte Einziehung der Waffen so vehement zur Wehr zu setzen. Das hat die Frau Renner ganz gut auf den Punkt gebracht. Und dem mag sich nun nach der Neufassung des Artikels auch der Bayrische Innenminister nicht verschließen, obwohl Frau Renner Abgeordnete der Linken ist.
« Letzte Änderung: 27. Januar 2017, 20:47:27 von dtx »
 
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Das kann viel trivialere Ursachen haben. Wie ist "rechtsextreme Tat" denn definiert?

Gute Frage. Tatsächlich ist nicht alles, was ein Rechtsextremist so anstellt, auch gleich rechtsextrem. Diese Menschen können genauso wie andere beim Falschparken, Schwarzfahren oder beim Klauen von Pornoheftchen erwischt werden.
Ich mache mal das mit dem :spekulatius: und wage die These, dass es exakt daran gelegen hat. Unsere Behörden sind mit der Klassifizierung als "politische" bzw. "rechtsextreme" Tat nicht gerade schnell bei der Hand. Ich glaube die Drehbuchschreiber zum Film "Heil!" waren es, die die Einschätzungspraxis der Ermittlungsbehörden treffend auf die Formel "Kein Hakenkreuz – keine Nazis!" reduziert haben.

Anekdotisch möchte Ich noch auf den Fall hinweisen, zu dem zwei stadt- und auch polizeibekannte Nazis in der Nacht zum 20.04. mit Feuerzeug, Benzinkanister (und ich glaube Baseballschläger oder Schlagring…) in der Nähe eines Asylbewerberheims aufgegriffen wurden, als sie unterwegs waren, selbiges anzuzünden. Die Polizei stellte in diesem Fall fest, dass es sich mitnichten um eine politisch motivierte bzw. rechtsextreme Tat gehandelt habe – da die beiden schlicht persönliche Differenzen mit einem oder mehreren Bewohnern der Einrichtung gehabt hätten.
Allerdings natürlich Sachsen (wo auch sonst…?).
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Offline dieda

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Anekdotisch möchte Ich noch auf den Fall hinweisen, zu dem zwei stadt- und auch polizeibekannte Nazis in der Nacht zum 20.04. mit Feuerzeug, Benzinkanister (und ich glaube Baseballschläger oder Schlagring…) in der Nähe eines Asylbewerberheims aufgegriffen wurden, als sie unterwegs waren, selbiges anzuzünden. Die Polizei stellte in diesem Fall fest, dass es sich mitnichten um eine politisch motivierte bzw. rechtsextreme Tat gehandelt habe – da die beiden schlicht persönliche Differenzen mit einem oder mehreren Bewohnern der Einrichtung gehabt hätten.
Allerdings natürlich Sachsen (wo auch sonst…?).

Wieso, in der Anekdote steckt doch im Detail ein Hinweis auf einen sehr gewaltigen Fortschritt im Freistaat:
Die Herren wurden nämlich überhaupt schon mal von einer Polizeistreife "aufgegriffen" und so an der Tat gehindert, und nicht vorab gewarnt, z.B. wo gerade die Streifen unterwegs sind...

Sollte man auch mal anerkennend vermerken und nicht jetzt auch noch an der Statistik rummeckern. SCNR
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Offline Pantotheus

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Offline Neuschwabenland

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Einer der am Einsatz beteiligten Beamten hat sich erschossen.

Spoiler
Soko "Reichsbürger" übernimmt Ermittlungen

In Nürnberg hat sich ein SEK-Beamter erschossen, der bei dem fatalen Einsatz gegen einen "Reichsbürger" in Georgensgmünd dabei war. Gibt es einen Zusammenhang?
Von Conny Neumann
DPA

Samstag, 28.01.2017   10:13 Uhr

Der Suizid eines Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Nordbayern war möglicherweise eine Reaktion auf den Tod eines Kollegen, der im Oktober bei einem Einsatz in Georgensgmünd von einem "Reichsbürger" erschossen worden war. Der 45-jährige Polizist war bei dem tragischen Einsatz dabei und trug sogar Mitverantwortung (Diese Meldung stammt aus dem SPIEGEL. Den neuen SPIEGEL finden Sie hier).

Damals hatte ein Spezialeinsatzkommando am frühen Morgen die Wohnung von Wolfgang P. im fränkischen Georgensgmünd gestürmt, um nach illegalen Waffen zu suchen. P. stand bereits mit schusssicherer Weste hinter der Wohnungstür und feuerte auf die Beamten im Treppenhaus. Einen traf er tödlich.

Seither bemühen sich Fahnder herauszufinden, ob P. möglicherweise von dem Einsatz wusste und sich vorbereiten konnte. Die Ermittlungen einer Sonderkommission der Kriminalpolizei Schwabach zu dem Fall hatten ergeben, dass Wolfgang P. Chat-Kontakte zu einem 50-jährigen Kommissar aus einer nahe gelegenen Kleinstadt hatte. Der Beamte war deswegen suspendiert worden, seit Kurzem wird gegen ihn ermittelt. Er habe damit rechnen können, dass P. bei dem Polizeieinsatz die Waffe gegen Kollegen richten würde, und hätte davor warnen müssen, so der Vorwurf.

Offenbar kurz nachdem die Ermittlungen intern bekannt geworden waren, erschoss sich der 45-jährige SEK-Beamte am Freitag vergangener Woche in der Nähe seiner Dienststelle in Nürnberg in seinem Auto. Die Polizei geht nun offenbar Hinweisen nach, der Suizid könne mit dem Einsatz in Georgensgmünd zusammenhängen. Der suspendierte Kommissar soll enge private Kontakte zu einigen SEK-Kollegen gepflegt haben - ob auch zu dem 45-Jährigen, ist noch unklar.

Ein Motiv für den Suizid ist derzeit nicht erkennbar. Möglicherweise gab sich der 45-Jährige auch die Schuld für den tragischen Ablauf des Einsatzes in Georgensgmünd. Ursprünglich hatte die zuständige Kriminalpolizei in Nürnberg die Ermittlungen zu dem Suizid übernommen. Nachdem das Handy des toten SEK-Beamten gefunden worden war, seien die Ermittlungen jedoch an die Soko "Reichsbürger" in Schwabach abgegeben worden, heißt es in Ermittlerkreisen. Staatsanwaltschaft und Polizei schweigen zu dem Fall.
[close]

http://m.spiegel.de/panorama/justiz/a-1132041.html
« Letzte Änderung: 28. Januar 2017, 16:33:13 von Neuschwabenland »
Erzählt man jemals meine Geschichte soll man sagen, ich ging meinen Weg mit Giganten. Menschen vergehen wie des Winters Weizen, doch das Sonnenstaatland vergeht nie!
 

Offline Gutemine

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Mordanklage gegen Wolfgang Plan eingereicht.

Spoiler
Mordanklage gegen Georgensgmünder Reichsbürger

Tödliche Schüsse auf Polizisten: Prozess voraussichtlich ab September - vor 1 Stunde

GEORGENSGMÜND - Anklage erhoben: "Reichsbürger" Wolfgang P. (49) steht voraussichtlich ab September vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Bei einer Razzia in seinem Wohnhaus in Georgensgmünd bei Roth soll er auf mehrere Polizisten geschossen haben – ein Beamter wurde getötet, zwei weitere Polizisten verletzt.

Am Morgen des 19. Oktober 2016 hatte ein Sondereinsatzkommando der Polizei einen Verwaltungsbeamten begleitet. Ziel war, die Schusswaffen des Wolfgang P. sicher zu stellen. Die Staatsanwaltschaft hat gerade Anklage erhoben und geht davon aus, dass Wolfgang P. mit dem Polizeieinsatz gerechnet und sich entsprechend vorbereitet hatte.

Elf Schüsse feuerte er durch seine geschlossene Wohnungstüre auf die Polizeibeamten ab. Laut Anklagebehörde hatten die Polizeibeamten zwar damit gerechnet, dass der Einsatz gefährlich werden könnte, in der Situation vor der Wohnungstür aber nicht mit einer konkreten Gefahr kalkuliert. Die Staatsanwaltschaft geht daher vom Mordmerkmal der Heimtücke und vom Mordmerkmal der niederen Beweggründe aus.

Wird die Anklage von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zugelassen, wird auch ein 51-jähriger Polizeibeamter auf der Anklagebank Platz nehmen müssen.

Da der damals als Personalrat freigestellte Beamte Kontakt zu Wolfgang P. pflegte, wird ihm vorgeworfen, gewusst zu haben, wie gefährlich der selbst ernannte "Reichsbürger" ist – doch seine Kollegen warnte er vor dem Einsatz nicht. Ihm wird fahrlässige Tötung mit fahrlässiger Körperverletzung im Amt durch Unterlassen in zwei tateinheitlichen Fällen vorgeworfen.
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http://www.nordbayern.de/region/roth/mordanklage-gegen-georgensgmunder-reichsburger-1.5958649?rssPage=bm9yZGJheWVybi5kZQ==

Eine kurze Meldung dazu:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/franken-mordanklage-gegen-reichsbuerger-von-georgensgmuend-erhoben-1.3450594
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