Autor Thema: Wolfgang Plan - Schußwechsel mit Reichsdepp in Georgensgmünd / Roth / Bayern  (Gelesen 103937 mal)

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Offline Tuska

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Zitat von: Nordbayern.de
Die Staatsanwaltschaft geht daher vom Mordmerkmal der Heimtücke und vom Mordmerkmal der niederen Beweggründe aus.

Und wo konnte man's als erstes lesen? Beim SSL.

Spoiler
Heimtücke. (...)
(...) hätte ich zunächst an "niedrige Beweggründe" gedacht.
(...)
[close]

Ich bin gespannt, ob es am Ende wirklich auf eine Verurteilung wegen Mordes hinausläuft (vgl. dazu den vollen Beitrag von @Rechtsfinder). Das Leid der Angehörigen des ermordeten Beamten wird vmtl. keine noch so Hohe Strafe lindern können.

Insgeheim hoffe ich auch, dass der ein oder andere Mitarbeiter beim Verfassungsschutz oder Mitglieder diverser Landesregierungen in Anbetracht dieser furchtbaren Tragödie noch immer ein flaues Gefühl im Magen haben.

Der Fall Plan hat die Medien und die Politik auch (hoffentlich) eines gelehrt: Es gibt Reichsbürger im Polizeidienst und das ist ein gefährliches Problem.
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Offline Armbürger

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Ist das ein öffentlicher Prozess und steht schon ein Verhandlungstermin fest? Das würde ich mir doch glatt mal anschauen.
 
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Offline hair mess

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Ich auch. Wann ist es denn so weit?
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erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Tuska

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@Armbürger Gerichtsverhandlungen sind (mit Außnahmen; etwa beim Familiengericht) stets öffentlich.

Verhandlungstermine gibt es noch nicht, da das Strafverfahren sich derzeit noch im sog. Zwischenverfahren befindet (§§ 199ff StPO). D.h., die Anklageschrift ging beim zuständigen Spruchkörper (Hier: Schwurgericht beim LG Nürnberg-Fürth) ein. Das Gericht hat nun darüber zu entscheiden, ob es dem Antrag der StA folgt, das Hauptverfahren zu eröffnen.

Üblicherweise wird dem Angeschuldigten noch eine Frist gegeben, sich zur Anklageschrift zu äußern. Durch einen (nicht anfechtbaren) Eröffnungsbeschluss wird das Hauptverfahren eröffnet und der Angeschuldigte heißt nunmehr Angeklagter.

Wann das geschieht, steht allerdings in den Sternen.
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Offline Tuska

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Pressemitteilung der StA. Plan hat elf (!) Schüsse abgegeben.

Sein Kumpel von der Polizei ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Ermittelt wurde zuerst wegen Beihilfe zum Totschlag durch Unterlassen.

Zitat
Schusswaffengebrauch gegen Polizeibeamte in Georgensgmünd:
Anklage zum Landgericht Nürnberg-Fürth erhoben
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Wolfgang P. wegen Mordes mit
versuchtem Mord in drei tateinheitlichen Fällen und mit gefährlicher
Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen sowie gegen einen 51-jährigen
Polizeibeamten wegen fahrlässiger Tötung mit fahrlässiger Körperverletzung im
Amt in zwei tateinheitlichen jeweils durch Unterlassen und vorsätzlichem
vorschriftswidrigen Aufbewahrens einer Schusswaffe erhoben.
Am 19.10.2016 war es im Rahmen des Vollzugs mehrerer Beschlüsse zu einer Schussabgabe
des zwischenzeitlich in Untersuchungshaft befindlichen Wolfgang P. gekommen, wodurch ein
Beamter des SEK getötet und zwei weitere verletzt worden waren.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Wolfgang P. mit einem Polizeieinsatz zur
Sicherstellung von Waffen bei ihm rechnete und er sich entsprechend vorbereitete. Er fasste
den Entschluss in diesem Falle aus einem Hinterhalt Schüsse auf die eingesetzten Polizeikräfte
abzugeben, um diese zu töten oder zumindest zu verletzen. In Folge dieses Plans feuerte er
durch die geschlossene teilverglaste Wohnungstüre, vor der er Polizeibeamte registrierte, 11
Schüsse ab. Ein Polizeibeamter erlitt eine Schussverletzung am rechten Ellenbogen, eine
weitere Kugel drang über die Schulter in die Lunge ein. Dies führte zu einer
Sauerstoffunterversorgung und infolgedessen verstarb der Polizeibeamte. Ein weiterer
Polizeibeamter erlitt einen Durchschuss im Bereich des rechten Unterarms und ein dritter
Polizeibeamter wurde durch einen Splitter verletzt. Da die Beamten im Rahmen ihres Einsatzes
zwar von einer abstrakten Gefahr, in der konkreten Situation vor der Wohnungstür jedoch nicht
mit einer konkreten Gefahr rechneten, geht die Staatsanwaltschaft vom Vorliegen des
Mordmerkmals der Heimtücke aus. Zudem ist auch vom Mordmerkmal der niederen
Beweggründe auszugehen.

Dem 51-jährigen Polizeibeamten wird vorgeworfen, aus seinen Kontakten zu dem
Angeschuldigten Wolfgang P. dessen Gefährlichkeit und Bereitschaft, auch Waffengewalt
einzusetzen, erkannt zu haben und seiner ihm als Polizeibeamten obliegenden Pflicht, diese
Erkenntnis weiterzugeben, nicht nachgekommen zu sein. Bei Kenntnis dieser Umstände hätte
aus Sicht der Staatsanwaltschaft durch Ergreifung geeigneter Maßnahmen die tödliche
Schussabgabe verhindert werden können. Zugunsten des Polizeibeamten wird jedoch davon
ausgegangen, dass er die Tötung und Verletzung der eingesetzten Polizeikräfte nicht billigend
in Kauf nahm, sodass ihm nur Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird.

http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/nfue/presse/archiv/2017/05714/

« Letzte Änderung: 2. Mai 2017, 14:38:45 von Tuska »
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Elf Schüsse durch die Tür - das soll dann wohl Notwehr gewesen sein ...  :naughty: Ich höre schon die Kommentare gewisser RD.
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Offline Evil Dude

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Ist das ein öffentlicher Prozess und steht schon ein Verhandlungstermin fest? Das würde ich mir doch glatt mal anschauen.

Laut Nürnberger Nachrichten wird der Prozeß wohl im September beginnen. Ich werde versuchen, möglichst oft hinzugehen, wenn nur die lästige Arbeit nicht wäre.
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http://m.spiegel.de/panorama/justiz/a-1153401.html

Spoiler
Ein sogenannter Reichsbürger hat bei einem Polizeieinsatz einen Beamten erschossen. Weil er von dessen Waffenbesitz wusste, wurde auch ein Polizist angeklagt. Die wichtigsten Punkte wurden jetzt fallen gelassen.
[close]
Erzählt man jemals meine Geschichte soll man sagen, ich ging meinen Weg mit Giganten. Menschen vergehen wie des Winters Weizen, doch das Sonnenstaatland vergeht nie!
 
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In den ersten 2 Minuten erklärt Matthias Weidner  :liar: , dass der Polizist im Auftrag des BND erschossen wurde. Auf der Seite vom Staat Ur https://spotttoelpel.net/staatur/ werden schon weitere Zeugen für Wolfgang Plans Unschuld gesucht  :facepalm: . Wenn es nicht so traurig wäre...

Der Rest des Videos ist Dummschwätzerei über die Staatsangehörigkeit.
Will nicht heim ins Reich!
 
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Prozessbeginn steht jetzt wohl fest, 29.08.2017

Spoiler
Jäger schießt um sich
„Reichsbürger“ muss wegen Mordes an Polizist vor Gericht

Bei eine Polizei-Einsatz hat er auf SEK-Beamte geschossen - eine 32-Jähriger ist dabei gestorben. Der Jäger muss jetzt vor Gericht.

Nürnberg - Wegen Mordes an einem Polizisten muss sich der selbst ernannte Reichsbürger aus dem mittelfränkischen Georgensgmünd bald vor Gericht verantworten. Das Landgericht ließ die Anklage in vollem Umfang zu, wie ein Justizsprecher am Montag sagte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen Mord und versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor. Nach dpa-Informationen beginnt die Hauptverhandlung am 29. August.

Der „Reichsbürger“ hatte bei einem Routine-Einsatz im vergangenen Oktober auf Polizisten eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) geschossen. Ein 32 Jahre alter Beamter wurde dabei getötet. Zwei weitere wurden verletzt: Ein Beamter erlitt einen Durchschuss am Unterarm, der andere wurde durch einen Splitter verletzt. Bei dem Einsatz sollten die Waffen des Jägers beschlagnahmt werden, weil er bei den Behörden als nicht mehr zuverlässig galt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 49-Jährige mit einer Razzia gerechnet und sich entsprechend darauf vorbereitet hatte. Durch die geschlossene Wohnungstür soll er elf Schüsse auf die Polizisten abgefeuert haben.

Auch ein Polizist muss sich in dem Fall vor Gericht verantworten. Der 51-Jährige soll vor dem Polizeieinsatz per Handy-Chatgruppe Kontakt mit dem „Reichsbürger“ gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er von der Gefährlichkeit und dem Waffenbesitz des Mannes wusste - und er seine Kollegen hätte warnen müssen. Das Landgericht sah dies in der vergangenen Woche anders. Nach Ansicht der Kammer hatte der Kommissar nicht gewusst, ob und wann ein solcher Einsatz überhaupt stattfindet. Sie ließ daher nur die Anklage wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft inzwischen Beschwerde vor dem Oberlandesgericht ein, wie eine Sprecherin sagte.

Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Zudem behaupten sie, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort. Die „Reichsbürger“ werden inzwischen vom Verfassungsschutz beobachtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der Bewegung etwa 10 000 Menschen zu. Seit dem Vorfall in Georgensgmünd hatte es bundesweit zahlreiche Razzien gegeben. Dutzende Verdächtige wurden entwaffnet.

dpa

Rubriklistenbild: © dpa
[close]
https://www.merkur.de/bayern/reichsbuerger-muss-wegen-mordes-an-polizist-vor-gericht-8432235.html
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Dass die Anklage in vollem Umfang zugelassen wurde, ist doch mal eine (den Umständen entsprechend, versteht sich) erfreuliche Angelegenheit. Ich höre schon das Mimimi der RD vor meinem inneren Ohr.
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Offline Tuska

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Pressemitteilungen LG Nürnberg-Fürth:

Zitat
Schusswaffengebrauch gegen Polizeibeamte in Georgensgmünd: Anklage gegen mutmaßlichen Schützen zur Hauptverhandlung zugelassen

Das Schwurgericht des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat mit Beschluss vom 23. Juni 2017 die Anklage der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, soweit sie sich gegen den mutmaßlichen Schützen richtet, unverändert zur Hauptver-handlung zugelassen.

Die Schwurgerichtskammer hat das Hauptverfahren gegen den Angeklagten Wolf-gang P. eröffnet. Zum Inhalt der Anklageschrift wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 4. April 2017 http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/nfue/presse/archiv/2017 Bezug genommen.

Die Vorsitzende der 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wird in einer gesonderten Verfügung die Termine zur Hauptverhandlung bestimmen sowie Anordnungen treffen, um eine sichere und störungsfreie Durchführung der Hauptverhandlung zu ermöglichen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 5 Ks 113 Js 1822/16 geführt.

Es ist beabsichtigt, für Medienvertreter/Journalisten ein Akkreditierungsverfahren durchzuführen. Einzelheiten hierzu werden wegen der noch zu treffenden Abstimmungen im Zusammenhang mit dem Zugangs- und Sicherheitskonzept für den Prozess voraussichtlich im Laufe dieser Woche in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gemacht. In der Zwischenzeit wird gebeten, von Akkreditierungsgesuchen abzusehen. Vormerkungen für die Zusendung der Pressemitteilung sind möglich.

https://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2017/05816/index.php

Zitat
Schusswaffengebrauch gegen Polizeibeamte in Georgensgmünd: Schwurgericht lehnt die Eröffnung des Hauptverfahrens im Hinblick auf den mitangeklagten Polizeibeamten teilweise ab.

Das Schwurgericht des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat mit Beschluss vom 20. Juni 2017 die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den mitangeklagten 51-jährigen Polizeibeamten mangels hinreichenden Tatverdachts abgelehnt, soweit diesem fahrlässige Tötung durch Unterlassen mit fahrlässiger Körperverletzung im Amt durch Unterlassen zur Last lag. In Bezug auf den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Waffengesetz hat die Kammer das Verfahren abgetrennt und vor dem Amtsgericht Ansbach eröffnet. Das Zwischenverfahren im Hinblick auf den mutmaßlichen Schützen ist noch nicht abgeschlossen.

Zum Inhalt der Anklageschrift betreffend den mitangeklagten Polizeibeamten wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 4. April 2017 http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/nfue/presse/archiv/2017 [intern] Bezug genommen.

Die Kammer hat im Zwischenverfahren zu prüfen, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Der Prüfungsmaßstab ist dabei, ob nach vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung in der Hauptverhandlung besteht. Soweit dem mitangeklagten Polizeibeamten fahrlässige Tötung durch Unterlassen mit fahrlässiger Körperverletzung im Amt vorgeworfen wurde, hält die Kammer aus rechtlichen Gründen einen hinreichenden Tatverdacht für nicht gegeben.

Zur Begründung führt die Kammer im Wesentlichen aus:

Notwendige Bedingung für eine Strafbarkeit wegen Unterlassens ist eine Handlungspflicht. Grundsätzlich haben Polizeibeamte die Pflicht, bestehende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, insbesondere Straftaten zu unterbinden. Allerdings unterliegt diese Pflicht Einschränkungen. Sie ist beispiels-weise grundsätzlich auf die Dienstausübung beschränkt und gilt nur in sehr eingeschränktem Maß für privat erlangte Kenntnisse.

Aus dem in der Anklageschrift geschilderten Sachverhalt ergibt sich aus Sicht der Kammer keine Pflicht des mitangeklagten Polizeibeamten zur Weitergabe seiner privat erlangten Informationen. Soweit ihm vorgeworfen werde, dass ihm bestimmte Umstände in Bezug auf den mutmaßlichen Schützen bekannt waren, handle es sich um privat erlangte Kenntnisse, die nicht mit der Dienstausübung in einem Zusammenhang stehen. Eine Pflicht, diese Umstände (u. a. Kontakt des mutmaßlichen Schützen zu anderen Personen, welche staatliches Handeln ablehnen, Persönlichkeitsstruktur, Inneneinrichtung der Wohnung) mitzuteilen, bestand nach Auffassung der Kammer nicht, weil diese keinerlei konkreten Bezug zu einer drohenden Straftat hatten. Außerdem läge kein hinreichender Tatverdacht dahingehend vor, dass der mitangeklagte Polizeibeamte greifbare Befürchtungen im Hinblick auf einen gezielten Einsatz von Schusswaffen bei dem konkreten Polizeieinsatz hatte. Ihm sei nicht bekannt gewesen, ob und wann ein solcher Einsatz überhaupt stattfinden würde, da er dienstlich mit der Angelegenheit nicht befasst war.

Einen hinreichenden Tatverdacht sah die Kammer jedoch im Hinblick auf den eben-falls in der Anklageschrift erhobenen Vorwurf des vorsätzlichen vorschriftswidrigen Aufbewahrens einer Schusswaffe als gegeben an. Insoweit hat sie das Verfahren abgetrennt und vor dem zuständigen Amtsgericht Ansbach eröffnet.

Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, gegen den Beschluss sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Nürnberg einzulegen.

(Hervorhebungen durch mich)

https://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2017/05809/index.php
« Letzte Änderung: 26. Juni 2017, 16:27:49 von Tuska »
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Neue Pressemitteilung:

Zitat
Schusswaffengebrauch gegen Polizeibeamte in Georgensgmünd: Prozessbeginn am 29. August 2017

Mit Verfügung vom 28. Juni 2017 hat die Vorsitzende des Schwurgerichts des Landgerichts Nürnberg-Fürth Termine bestimmt, an welchen die Hauptverhandlung durchgeführt werden soll. Sie hat im Voraus konkrete Regelungen getroffen, um eine sichere und störungsfreie Hauptverhandlung zu ermöglichen und zeitgleich die Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreter/Journalisten festgelegt.

Im Zeitraum vom 29. August 2017 bis 18. Oktober 2017 sollen 12 Verhandlungstage stattfinden. Es hängt vom Verlauf der Beweisaufnahme ab, ob bis zum 18. Oktober 2017 ein Urteil ergehen kann oder über diesen Zeitpunkt hinaus Fortsetzungstermine anberaumt werden müssen.

Die Sitzung findet jeweils im Sitzungssaal 600 statt und beginnt jeweils um 9:00 Uhr.
Etwaige Änderungen werden rechtzeitig und durch Aushang bekannt gemacht.

Im Hinblick auf die getroffenen richterlichen Verfügungen, die bereits festgelegten Termine und das Akkreditierungsverfahren wird auf die sitzungspolizeiliche Anordnung, welche auf der Homepage des Oberlandesgerichts Nürnberg unter https://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/ eingestellt ist, Bezug genommen.

Das Akkreditierungsverfahren beginnt

am Montag, dem 10. Juli 2017, um 12.00 Uhr und endet am Freitag, dem 14. Juli 2017, um 12.00 Uhr.

Für Medienvertreter/Journalisten sind, verteilt auf unterschiedliche Kontingente, insgesamt 45 Sitzplätze reserviert. Die Vergabe der reservierten Sitzplätze erfolgt innerhalb der Kontingente nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche. Vor oder nach dem oben genannten Zeitraum eingehende Akkreditierungsgesuche werden nicht berücksichtigt.

Akkreditierungsgesuche können ausschließlich per E-Mail an die Adresse [email protected] gerichtet werden (Stichwort: „Georgensgmünd“). Die hierfür vorgesehenen Akkreditierungsformulare (ein Formular für die Akkreditierung als Medienvertreter/Journalist und ein Formular zur Akkreditierung für Foto-/Filmaufnahmen) stehen auf der Homepage des Oberlandesgerichts Nürnberg unter folgendem Link zum Ausfüllen bereit: https://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/ [intern] Das ausgefüllte Formular sowie ein eingescannter gültiger Presseausweis oder eine vergleichbare Legitimation und ein eingescannter gültiger Bundespersonalausweis oder ein eingescannter gültiger Reisepass (bei ausländischen Journalisten eine vergleichbare Legitimation) sind per Mail an die angegebene Adresse zu übersenden. Nachdem die Anordnung einer Poolregelung vorbehalten worden ist, ist für die Akkreditierung für Foto- und Filmaufnahmen auch die diesbezügliche Erklärung mit abzugeben.

Auf der Homepage der Pressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg ist auch ein Formblatt für die Anmeldung von Technikfahrzeugen hinterlegt https://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/ Im Bedarfsfall ist dieses ausgefüllt mit dem Akkreditierungsgesuch einzureichen.

Mit der Durchführung des Akkreditierungsverfahrens ist die Justizpressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg beauftragt. Die Akkreditierungsgesuche werden unverzüglich nach Ablauf der Bewerbungsfrist bearbeitet. Mit einer Versendung der noch auszustellenden Akkreditierungsausweise und ggf. Platzkarten ist jedoch frühestens in der Woche ab 24. Juli 2017 zu rechnen. Aus Beschleunigungsgründen wird daher gebeten, nur die ausgefüllten Formulare mit den erforderlichen Anlagen einzusenden und von Sachstandsanfragen abzusehen. Für Auskünfte im Vorfeld des Akkreditierungsverfahrens steht der Pressesprecher gern zur Verfügung.

https://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2017/05823/index.php

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Ermittlungen gegen weiteren Beamten.

Spoiler
   Staatsanwälte ermitteln   Drama in Georgensgmünd: Warnte Polizist den Reichsbürger?   
Helmut Reister,  08.07.2017 - 10:08 Uhr   , aktualisiert am 08.07.2017 - 11:21 Uhr

   

Nach dem Drama in Georgensgmünd ermitteln Staatsanwälte nun gegen einen weiteren Beamten.

Georgensgmünd - Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hat in Zusammenhang mit dem Polizei-Einsatz gegen einen Reichsbürger in Georgensgmünd (Kreis Roth) einen zweiten Polizeibeamten angeklagt. Auf die direkten Drähte des Reichsbürgers in den Polizeiapparat stießen die Ermittler nach der Auswertung sichergestellter Daten.

Behördensprecherin Anita Traud wollte sich zum aktuellen Stand des Verfahrens nicht äußern, bestätigte aber, dass die Ermittlungen gegen den Polizisten von Seiten der Staatsanwaltschaft abgeschlossen seien. Dem Beamten aus dem Landkreis Fürth, der der Zivilen Einsatzgruppe (ZEG) angehört, wird neben einem Verstoß gegen das Waffengesetz auch Verrat von Dienstgeheimnissen vorgeworfen.
Private Kontakte zum Reichsbürger

Die Frage der Intensität der Beziehung eines Polizeibeamten zu einem Reichsbürger, die vom Verfassungsschutz überwacht werden, spielt bereits bei einem SEK-Beamten aus Nordbayern eine wesentliche Rolle. Er hätte aufgrund privater Kontakte zu dem Reichsbürger dessen Gefährlichkeit einschätzen und seine Kollegen informieren müssen, argumentiert die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift. Ob sie auch so zugelassen wird, muss der Strafsenat des OLG entscheiden. Im Fall des zweiten Beamten scheint die juristische Ausgangslage unstrittig zu sein. Die Kommunikation der beiden belegt, dass der Beamte die Datenbank der Polizei für Abfragen benutzte und seinem Reichsbürger-Freund zum Beispiel mitteilte, dass er mit einer waffenrechtlichen Überprüfung zu rechnen habe.

Als 32 SEK-Beamte im Oktober letzten Jahres das Haus des Reichsbürgers umstellten, hatte man ihm den Besitz von über 30 Schusswaffen längst untersagt. Das SEK sollte sie sicherstellen. Doch dabei starb ein Polizist nach Schüssen des Reichsbürgers durch die geschlossene Tür, zwei weitere wurden verletzt.
Hausdurchsuchung brachte wenig ein

Ein mageres Ergebnis lieferte die Hausdurchsuchung nach seiner Festnahme – nahezu alle Waffen waren weg. Die Ermittlungen ergaben, dass ein Teil seiner Waffen bei Bekannten in Gunzenhausen eine neue Heimat gefunden hatten. Auf den anderen Teil stieß ein Spaziergänger unter einer Autobahnbrücke neben dem Rhein-Main-Donau-Kanal.

Der Polizist aus dem Landkreis Fürth, der nach einer möglichen Bestrafung wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen auch noch disziplinarrechtliche Konsequenzen fürchten muss, hat auch noch Ärger wegen seiner Vorliebe für Wurfsterne. Die wurden bei der Hausdurchsuchung gefunden und genauso wie eine Signalpistole nicht bei den Behörden angemeldet.
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