Vorbemerkung: Als Ich begann, diesen Beitrag zu schreiben, war von dem vermeintlichen Tod des Polizisten noch nichts bekannt.Auch, wenn die Verurteilung wegen Mordes wohl nicht unwahrscheinlich ist, halte ich sie nicht für gesichert –
Können wir vielleicht solche Diskussionen (über mögliche Strafmaße meine ich) sein lassen, wenn ich mehr davon lese muss ich kotzen!
Ich kann (möchte) es nicht. Ich war jetzt übrigens kurz versucht das "Wer die Grenzen eines souveränen Staates nicht akzeptiert, muss fühlen" als Bauchgefühl des gesunden Volksempfindens abzukanzeln, bis mir auffiel, dass das vermutlich eher als polemische Ironie zu lesen ist und sich auf die fiktive Argumentation des Reichis bezieht und nicht Deine Auffassung zu ihm wiederspiegelt. Bitte entschuldige.
Dennoch zur Polemik des Hausfriedensbruchs und der Nötigung…
Aufgrund des nervigen Plenkens werte ich den zitierten Beitrag übrigens immernoch als Trollerei. Da ein kotzender Magier weder gut für den Frieden, noch gut für die Möbel ist, steht die passende Antwort auf's Trollen im Spoiler.
Wahrscheinlich läuft es auf § 223 StGB hinaus, bei guter Sozialprognose ist er in einem Jahr wieder raus.
Unmöglich, das ist evident mindestens § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
Auch könnten die Polizisten wegen § 123 StGB
Bei einem SEK und dem entsprechenden Begleitkommando dürfte das doch wohl eher ein § 124 StGB sein, oder?
und § 240 StGB angeklagt werden.
So ein Quatsch! Die haben ihm unter Einsatz von Waffengewalt seine Spielzeuge weggenommen, das wäre dann (auch unter der Annahme, dass sich das SEK zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat) ein schwerer Raub (§§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 u. 2 StGB), der eine Nötigung im Spezialitätsverhältnis verdrängt. Zu einer 240er Anklage käme es hier nicht.
Für den Fall, dass dein Brechreiz aus der Annahme mangelnder Loyalität meinerseits den Sicherheitskräften gegenüber liegt: Dem ist nicht so. Ich will nicht verhehlen, dass ich zuweilen der Auffassung bin, dass der hiesige Durchschnittspolizist von Recht und Gesetz nur marginal bessere Kenntnisse hat, als einer unserer Kunden hier. Das bedeutet aber nicht, dass ich ihnen Behinderungen ihrer Diensthandlungen, ungerechtfertigte Straf- oder Disziplinarmaßnahmen oder gar Verletzungen, hier sogar schwerwiegende und hoffentlich nicht tödliche Verletzungen, an den Hals wünsche.
Im Gegenteil. Wer hierzulande eine Uniform anzieht und (leider immer häufiger) seine Gesundheit für die Sicherheit dieses Landes einsetzt, hat nicht verdient, bei diesem Knochenjob auch noch Knüppel zwischen die Beine geworfen zu bekommen.
Das ändert meiner Meinung nach aber rein garnichts daran, dass hier auch über den möglichen Rahmen einer strafrechtlichen Ahndung diskutiert werden darf (und dann bitte präzise, fundiert und nicht so oberflächlich und abfällig wie in "den Medien"; vgl. auch Fischer, ZEIT, passim) und sogar muss:
Denn die Reichsbürger, die wir hier zuweilen als "unsere Kundschaft" verniedlichen und für ihre (w)irren, realitätsfernen Ansichten und zum Fitzen verdammten Aktionen verlachen, sind mehr als harmlose Witzfiguren. Die meisten sind – notorische! – Straftäter. In diesem Fall möglicherweise sogar Totschläger oder Mörder.
Wenn ich hier irgendwelche Sachverhalte so einschätze, dass eine geringere Tat begangen und damit eine geringere Strafe verwirkt würde, als andere, dann nicht, weil ich irgendeine Milde walten lassen wollen würde oder gar an Samthandschuhe dächte. Sondern, weil ich glaube, dass schnelle Vorverurteilungen an den Stammtisch des selbsternannten Volkes gehören und nicht in eine sachliche, faktenbasierte Diskussion. Ich hatte den Eindruck, dass im Sonnenstaatland eher Letzteres geführt wurde.
Ansonsten könntest Du bei einer Durchsicht meiner Beiträge auch oft feststellen, dass ich in eine Gegenteilige Richtung argumentiere. Im Falle Ursache bspw. wäre, auch wenn er letztlich keine "scharfe" Waffe verwendet hätte, der Vorwurf eines Tötungsversuchs
eben nicht automatisch vom Tisch. Oder aber ich erwähne
weitere Delikte, um eine mögliche Anzeige eines treuen Sonnenstaatländers zu unterstützen.
@physik durch wollen Es tut mir Leid, dass Dir die strafrechtliche Betrachtung unserer Klientel offenbar nicht zusagt. Ich bitte Dich, es nicht als persönlichen Angriff aufzufassen, bzw. mir übel zu nehmen, dass ich das nicht in einer Form respektieren werde, die zum Unterlassen dieser Betrachtung führte.
Und bei allem Zorn über das verdammte asoziale ♥♥♥, das hier fast einen Menschen umgebracht hat, weil es elementare Grundsätze des Zusammenlebens nicht nur nicht begriffen hat, sondern auch noch völlig egoistisch ablehnt: Lasst uns bitte sachlich und bei den Fakten bleiben. Denn, um einen Bundesrichter zu zitieren:
Das Obsiegen von bloßem Geschwätz aus Betroffenheit oder Empörung ist das Schlimmste, was einem Rechtsstaat passieren kann.