Die Verhandlungen beginnen jeweils um 9 Uhr. Daher steht zu befürchten, dass die KRDler schon aus Zeitgründen nicht anwesend sein werden, da sie um diese Zeit wohl kaum schon aufgestanden sein dürften.
Der Haftprüfungsbeschluss liest sich wie eine Ohrfeige für die Schutzbehauptungen aus dem KRD. Aus naheliegenden Gründen zitiere ich jetzt nicht aus dem Beschluss. Immerhin ist auf der letzten Seite zu lesen, dass der Verbleib der Gelder bisher ungeklärt geblieben sei. Womöglich könne die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung eine Klärung herbeiführen.
Im Klartext sagt die Kammer damit doch, dass sie bisher nicht sieht, wo das Geld geblieben ist, dass sie aber auch nur eine beschränkte Wahrscheinlichkeit sieht, dass jemand auspackt und sagt, was wirklich damit geschehen ist.
Fassen wir zusammen: Laut Aussage des Gerichts fehlt jegliche Buchhaltung der Kooperationskasse, der Verbleib des Geldes ist ungeklärt und wird sich vermutlich nicht klären lassen, somit besteht nur geringe Aussicht darauf, dass die Geldgeber ihr Geld jemals wiedersehen werden.
Bei dieser Sachlage befindet sich das Verfahren auf Verurteilungskurs.