Und hier nun die
Widerspruchsbegründung zum letzten Bescheid der BaFin bzgl. NDGK. Geschlagene zehn Seiten schwallt und schwurbelt der Meister mit immer dümmlicheren KRR-Thesen: Nicht unterschrieben, nicht formgerecht, nicht fristgerecht, alles eine Firma, Besatzungsrecht, wir sind alle Sklaven bla bla bla. So peinlich dumm UND langweilig war er bislang selten.
Nur der Formularentwurf, den er der BaFin für ihr ordnungsgemäßes Handeln zukommen lässt, erinnert an seinen Größenwahn ("einzig diese Form genügt den Intentionen und Vorschriften des VwVfG"). Und die Kleinlichkeit mit der er mal wieder einen seiner Gefolgsleute zum Sündenbock macht:
Die Äußerungen der privaten Meinung eines in dieser Sache unkundigen “Users Manuel – Herr Manuel Kracht” in einem fremden Forum, der weder für die NDGK arbeitet noch für diese als Vermittler tätig ist, kann nicht als Vorwand für eine derartige Behauptung in einem sog. “Bescheid” dienen.
Wenn der “User Manuel” aufgrund des Grundrechtes, seine Meinung durch Wort und Schrift frei äußern zu können, eine derartige Meinung vertritt und nach außen darstellt, hat das nichts mit den Tatsachen zu tun, daß die NDGK keinen Rechtsanspruch auf Unterstützungsleistungen in der Nebenabrede bietet oder damit, daß eine freie Meinungsäußerung einer nicht für die NDGK tätigen Person überhaupt rechtliche Folgen für die NDGK auslösen kann.
Es kann nicht sein, daß ein beliebiger Mensch durch seine (unrichtige) Meinungsäußerung in einem fremden Internetforum rechtliche Folgen für einen Dritten auslösen kann.
Wer könnte denn bloß dieser "User Manuel" sein, der in völlig fremden Internet-Foren (KRD-Forum) unbedarft irgendwelchen Blödsinn daher redet??? Aber eigentlich könnte man Peter hier auch mal zustimmen.