Ja, ich habe in diesem Thread ja schon einmal erwähnt, dass bei Hochverrat die Untergrenze mit 10 Jahren Freiheitsstrafe schon ziemlich heftig ist.
Allerdings ist es ja auch eine der schwersten Straftaten gegen den Staat, die dessen Existenz, oder zumindest die Existenz seiner demokratisch legitimierten Verfassung, bedroht.
Natürlich war im Falle dieser Kasper-Truppe keine reale Gefahr für die österreichische Verfassung oder das Staatsgebiet vorhanden (oder besser: nur eine EXTREM geringe Bedrohung), aber die Tatbestandsmerkmale der Straftat haben diese Leute m.E. wohl tatsächlich erfüllt.
Es stellt sich die Frage, ob die Justiz einen Weg findet, diese "kleinen Fische" zumindest im Bezug auf diese sehr schwere Straftat "vom Haken zu lassen", weil es doch irgendwie ein mit Kanonen auf Spatzen schießen ist. Aber wie wir wissen: In einem Rechtsstaat kann man sich eben nicht aussuchen, wann man welche Gesetze auf wen anwenden möchte. Wenn sie den Tatbestand erfüllt haben, müssen sie dafür verurteilt werden.