Autor Thema: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"  (Gelesen 192501 mal)

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Offline Evil Dude

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1125 am: 24. November 2017, 11:37:25 »
Ihm schein nicht klar zu sein, dass auch VK vom SSL betrieben wird! ;D
Dabei dient es nur als Beschaftigungstheraperie für Reichsdeppen! Das wird ein böses Erwachen geben, wenn er vom KGB abgeholt wird!  :shhh:

#mussmanwissen!


Vielleicht wollte Die Eule auch ironisch sein...


 :o
Du meinst, er weiss, dass ein Amtsausweis so aussehen müsste?

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« Letzte Änderung: 24. November 2017, 11:45:22 von Evil Dude »
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Offline Noldor

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1126 am: 24. November 2017, 11:46:02 »
Das wird ein böses Erwachen geben, wenn er vom KGB abgeholt wird!  :shhh:

Jetzt wissen wir warum Assad Putin besucht hat.

Da geht es mit den Reichsdeppen von der Lubjanka direkt nach Syrien um die Geflohenen zu ersetzen.
 
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Offline Helvetia

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1127 am: 24. November 2017, 11:50:10 »
Jetzt wissen wir warum Assad Putin besucht hat.

Da geht es mit den Reichsdeppen von der Lubjanka direkt nach Syrien um die Geflohenen zu ersetzen.

Ob die Leute in Syrien diese Umvolkung und Reichsdeppisierung des Morgenlandes begrüssen werden...?  :think:
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Offline Gutemine

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1128 am: 24. November 2017, 11:54:14 »
Zumindest geht es ihr gut...
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Offline Noldor

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1129 am: 24. November 2017, 11:54:37 »
Keine Angst. Die werden schon umerzogen. Assad hat da andere Möglichkeiten als wir in Europa mit unseren Wohlfühldemokratien.
 

Igor Strawinski

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1130 am: 15. Januar 2018, 10:58:35 »
Nur mehr Jakob und Monika in Haft! Bekomme ich vom geliebten SONNENSTAATLAND einen Auftrag zur Prozessberichterstattung????

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Staatsverwei­ge­rer warten auf ihren Prozess


"Präsidentin" Monika U. hat sich mit ihrer Situation arrangiert. Seit April des Vorjahres sitzt sie in einer Zweier-Zelle in der Justizanstalt Graz-Jakomini in Untersuchungshaft. "Aber sie wirkt nicht geknickt", sagt ihr Pflichtverteidiger Christian Riesemann. Ganz im Gegenteil. Sie sei noch immer überzeugt, wenn es um den Staatenbund geht, eine staatsfeindliche Verbindung. Deshalb bleibt sie bis auf Weiteres auch in Haft. Wegen Tatbegehungsgefahr – wie auch ihr Stellvertreter Jakob S. Alle anderen Staatsverweigerer konnten das Gefängnis bereits verlassen.

Bericht an Ministerium

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Graz sind mittlerweile abgeschlossen. Ein Vorhabensbericht liegt bei der Oberstaatsanwaltschaft. Noch im Jänner soll er ans Ministerium weitergeleitet werden. Dann kann Anklage erhoben werden. Fix ist: Monika U. wird das Gericht als "Teil des Systems" nicht anerkennen. Der Sicherheitsaufwand wird wegen etwaiger Störaktionen enorm sein. "Das ist sicher eine unserer wichtigsten Causen. Und eine der umfangreichsten", sagt Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

26 Mitglieder des Staatenbundes wurden am 20. April österreichweit festgenommen, gegen rund 90 wurde ermittelt. Der Tatvorwurf gegen die führenden Mitglieder des Staatenbundes Österreich lautet unter anderem auf Beteiligung an einer staatsfeindlichen Verbindung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Nötigung, gefährliche Drohung, Erpressung und gewerbsmäßig schwerer Betrug.

Psychisch gesund

Um den psychischen Zustand der Verdächtigen zu klären, wurde Psychiaterin Adelheid Kastner zurate gezogen. Ihr Fazit: Monika U. erfreut sich bester psychischer Gesundheit. "Sie legt kein Geständnis ab", erklärt Anwalt Riesemann. "Sie glaubt an das, was sie sagt."

So schrieb sie etwa an den russischen Präsidenten Wladimir Putin mit der Bitte, den österreichischen Präsidenten zu entmachten. Oder sie forderte das Militär auf, unliebsame Bürgermeister oder Richter festzunehmen. "Das ist in Wirklichkeit doch ein Kasperltheater. Da waren weder Waffen im Spiel, noch ging es um einen Putsch, um die Regierung zu stürzen. Das kann doch keiner ernsthaft glauben", sagt Anwalt Riesemann. Dass seine Mandantin "für so einen Blödsinn" in einen Topf mit Putschisten geworfen werde, kann er nicht nachvollziehen.

Sündenbock

Viele Anhänger Monika U.’s, die zum Teil ebenfalls in U-Haft saßen, haben sich in der Zwischenzeit vom Staatenbund abgewandt. "Die spucken jetzt alle in Richtung meiner Mandantin. Sie hätte ihnen das alles eingeredet."

Wiewohl die "Präsidentin" ein durchaus überzeugendes Auftreten hat, was auch ihr Anwalt bestätigt. "Sie kennt sich historisch nicht schlecht aus. Teils auch juristisch. Aber sie hat kein Fachwissen. Manche Leute, die sich im System nicht zurecht gefunden haben, kann das durchaus überzeugt haben."
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Offline Tuska

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1131 am: 15. Januar 2018, 11:19:25 »
Ein Vorhabensbericht liegt bei der Oberstaatsanwaltschaft. Noch im Jänner soll er ans Ministerium weitergeleitet werden. Dann kann Anklage erhoben werden.

Kann einer unserer österreichischen Agenten einem Piefke erklären, was ein Vorhabensbericht und eine Oberstaatsanwaltschaft ist? Ist letzteres das, was in der BRiD die Generalstaatsanwaltschaft ist?
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1132 am: 15. Januar 2018, 11:25:27 »
Sehr geehrte/r @Igor Strawinski
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1133 am: 15. Januar 2018, 11:31:47 »
Der Verteidiger labert jetzt schon Scheisz (m.u.M.n), das wird sicher lustig.
 

Igor Strawinski

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1134 am: 15. Januar 2018, 11:35:19 »
Kann einer unserer österreichischen Agenten einem Piefke erklären, was ein Vorhabensbericht und eine Oberstaatsanwaltschaft ist? Ist letzteres das, was in der BRiD die Generalstaatsanwaltschaft ist?


Einen Vorhabensbericht müssen die Staatsanwaltschaften in Fällen von öffentlichem Interesse oder in Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung, die noch nicht hinreichend geklärt sind, erstellen. Jedenfalls muss berichtet werden, wenn Ermittlungen gegen ein Mitglied des Nationalrates, des Bundesrates oder eines Landtages geführt werden, allerdings nur dann, wenn ein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit nicht auszuschließen ist.

Diese Vorhabensberichte, in denen die Staatsanwaltschaft ihre Absicht über die weitere Vorgehensweise darlegt, gehen zunächst an die Oberstaatsanwaltschaft. Diese prüft, ob sie die rechtlichen Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft teilt. Wenn nicht, kann sie der Staatsanwaltschaft etwa weitere Aufträge erteilen oder eine eingehendere Berichterstattung verlangen. Wenn die Oberstaatsanwaltschaft in ihrer Ergebnisprüfung zur gleichen Ansicht wie die Staatsanwaltschaft gelangt, dann wandert der gesamte Akt ins Ministerium weiter, das Aufsichts- und Weisungsbefugnisse hat. Sinn dieser Vorgehensweise ist vor allem das Sicherstellen einer einheitlichen Rechtsanwendung, dass also in einem Bundesland nicht anders vorgegangen wird als in einem anderen.

Das Ministerium kann nun ebenfalls weitere Aufträge erteilen oder eine eingehendere Berichterstattung verlangen. Für den Fall, dass das Ministerium zu einer anderen rechtlichen Beurteilung gelangen sollte - dass also im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft eine Anklage verlangt wird oder umgekehrt -, kann es eine Weisung erteilen.

Seit dem Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung mit 1. Jänner 2008 ist die Erteilung einer Weisung neu geregelt. Sie muss als solche ausdrücklich gekennzeichnet werden, sie ist zu begründen und schriftlich auszufertigen, sie muss dem Akt beigegeben werden und es muss darüber dem Parlament berichtet werden.





In Österreich ist Oberstaatsanwalt der Amtstitel der bei einer Oberstaatsanwaltschaft tätigen Staatsanwälte. Der Leiter einer Oberstaatsanwaltschaft trägt den Amtstitel „Leitender Oberstaatsanwalt“, der erste Stellvertreter des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft den Amtstitel „Erster Oberstaatsanwalt“.

Sehr geehrter @Igor Strawinski
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« Letzte Änderung: 15. Januar 2018, 11:54:32 von Igor Strawinski »
 
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1135 am: 15. Januar 2018, 12:53:07 »
Für mich ist die spannendste rechtliche Frage, ob das Gericht hier den Tatbestand des Hochverrates (§ 242 StGB) als erfüllt ansieht, sollte die Staatsanwaltschaft diesen Tatbestand nun wirklich anklagen.

Ihr Anwalt sagt ja das Folgende:

Zitat
Dass seine Mandantin "für so einen Blödsinn" in einen Topf mit Putschisten geworfen werde, kann er nicht nachvollziehen.

Das würde für mich implizieren, dass der Hochverrat noch immer mitangeklagt ist. Mit einem unteren Strafrahmen von 10 Jahren ist das ganz schön heftig.

Ich zitiere ihn hier nochmal, dann müsst ihr euch nicht die Mühe machen, ihn zu suchen, falls es euch interessiert:

Zitat
§ 242.   (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.

(2) Ein Unternehmen im Sinn des Abs. 1 liegt auch schon bei einem Versuch vor.

Dass versucht wurde, die Verfassung der Republik (bzw. der Bundesländer) zu ändern, das steht m.E. außer Frage. Die Frage ist eigentlich nur noch, ob der Versuch unternommen wurde, dies mit "Gewalt" oder zumindest "Drohung mit Gewalt" zu tun. Auch hier bin ich (auch nach einem Blick in einen einschlägigen Kommentar) der Ansicht, dass das der Fall ist. Immerhin wurde die Militärpolizei dazu aufgefordert, die Regierungsmitglieder festzunehmen.

Dass der Versuch nur eine extrem geringe Aussicht auf Erfolg hatte, ist in diesem Zusammenhang irrelevant.

Wenn ich versuche, die mehrere Tonnen schwere Panzertür des Banktresors mit einem Schraubenzieher aufzumachen, dann werde ich trotzdem wegen versuchtem Diebstahl durch Einbruch angeklagt und verurteilt werden, auch wenn ich die Panzertür mit dem Schraubenzieher vermutlich auch in 100 Jahren nicht aufbekommen hätte. Ebenso ist eben die Tatsache, dass der Militärpolizei der Aufruf zum Putsch gegen die Regierung völlig egal war, irrelevant, in Bezug auf die Tatsache, dass die Angeklagte eben dennoch versucht hat, diesen Hochverrat durchzuführen.

Wenn der Anwalt also sagt:

Zitat
"Das ist in Wirklichkeit doch ein Kasperltheater. Da waren weder Waffen im Spiel, noch ging es um einen Putsch, um die Regierung zu stürzen. Das kann doch keiner ernsthaft glauben."

dann tut er dies natürlich im besten Interesse seiner Mandantin, aber ich sehe den Tatbestand nach meiner persönlichen Einschätzung als erfüllt an.

Ich habe schon früher gesagt, dass dann der Angeklagten ein Versuch, auf Zurechnungsunfähigkeit zu plädieren, am Besten helfen könnte, aber laut Psychiaterin ist sie ja geistig gesund (wobei die eigentlich Frage im Zusammenhang mit der Anklage jene nach ihrem Geisteszustand während der Tatbegehung ist).
 

Offline Helvetia

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1136 am: 15. Januar 2018, 13:24:55 »
Zitat
"Präsidentin" Monika U. hat sich mit ihrer Situation arrangiert. Seit April des Vorjahres sitzt sie in einer Zweier-Zelle in der Justizanstalt Graz-Jakomini in Untersuchungshaft. "Das ist sicher eine unserer wichtigsten Causen. Und eine der umfangreichsten", sagt Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

... muss ... Drang ... widerstehen ... Witz ... über ... Monis Körperfülle ... zu machen ...  :helpsos:

Zitat
Viele Anhänger Monika U.’s, die zum Teil ebenfalls in U-Haft saßen, haben sich in der Zwischenzeit vom Staatenbund abgewandt. "Die spucken jetzt alle in Richtung meiner Mandantin. Sie hätte ihnen das alles eingeredet."

Tjaja. So siehts aus mit dem Rückgrat der Deppen. Ist das nicht Hochverrat am Staatenbund Österreich oder so?

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Danke. ich komme für die Spesen selbst auf zahle aber dafür 2018 keine Steuern an die Anti-Kommissarische Reichsregierung SONNENSTAATLAND.

Darf die unbedeutende Stabsstelle SSL-Süd den demütigen Vorschlag einreichen, den Agenten für die Dauer der Berichterstattung wenigstens kostenlos mit Lungenstrudel zu versorgen, wenn er die Spesen schon selbst übernimmt?

Zitat
§ 242.   (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.

(2) Ein Unternehmen im Sinn des Abs. 1 liegt auch schon bei einem Versuch vor.

Die hätte ihr Kasperltheater mal besser in der Schweiz aufgeführt. Ist vom unteren Strafrahmen her wesentlich billiger:
Zitat
Art. 265 StGB
Wer eine Handlung vornimmt, die darauf gerichtet ist, mit Gewalt die Verfassung des Bundes oder eines Kantons abzuändern, die  verfassungsmässigen  Staatsbehörden  abzusetzen  oder  sie  ausserstand zu setzen, ihre Gewalt auszuüben, schweizerisches  Gebiet  von  der  Eidgenossenschaft  oder  Gebiet  von  einem Kanton abzutrennen, wird mit  Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
« Letzte Änderung: 15. Januar 2018, 13:26:39 von Helvetia »
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1137 am: 15. Januar 2018, 13:55:41 »
Darf die unbedeutende Stabsstelle SSL-Süd den demütigen Vorschlag einreichen, den Agenten für die Dauer der Berichterstattung wenigstens kostenlos mit Lungenstrudel zu versorgen, wenn er die Spesen schon selbst übernimmt?

Finde ich gut. So kommt das Zeug wenigstens mal weg.
 

Igor Strawinski

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1138 am: 15. Januar 2018, 14:01:07 »
Für mich ist die spannendste rechtliche Frage, ob das Gericht hier den Tatbestand des Hochverrates (§ 242 StGB) als erfüllt ansieht, sollte die Staatsanwaltschaft diesen Tatbestand nun wirklich anklagen.

§ 242 StGB Hochverrates ist noch im Vorhabensbericht enthalten. Also plant der Staatsanwalt dies auch anzuklagen.




Darf die unbedeutende Stabsstelle SSL-Süd den demütigen Vorschlag einreichen, den Agenten für die Dauer der Berichterstattung wenigstens kostenlos mit Lungenstrudel zu versorgen, wenn er die Spesen schon selbst übernimmt?

Willst dass ich dicker werde als Monika? Lungenstrudel könnt ich tonnenweise essen!




Finde ich gut. So kommt das Zeug wenigstens mal weg.

Also bei guten Metzgereien muss man das Zeug vorbestellen, so geht das Zeug weg!

« Letzte Änderung: 15. Januar 2018, 14:07:03 von Igor Strawinski »
 
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« Antwort #1139 am: 15. Januar 2018, 14:08:01 »
Dass die objektiven Merkmale des Hochverrates zumindest als Versuch erfüllt sind, bezweifle ich nicht. Unger hatte die Absicht, die Verfassung der Republik Österreich zu ändern, wozu sie auch konkrete Schritte unternommen hat. Sie hat der Militärpolizei und anderen Stellen konkrete "Weisungen" erteilt, die, wenn sie denn ausgeführt worden wären, zu einem Staatsstreich hätten führen können. Auch subjektiv dürfte der Tatbestand also auf ihrer Seite erfüllt sein.
Allerdings stellt sich mir hier die Frage, ob es sich um das handelt, was man im deutschen und schweizerischen Strafrecht als "untauglichen Versuch" bezeichnet. Diese Begrifflichkeit ist, soweit ich sehe, dem österreichischen Strafrecht fremd, aber dem Sinne nach findet sich eine ähnliche Bestimmung in StGB 15:
Zitat
Strafbarkeit des Versuches

§ 15. (1) Die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln gelten nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch.

(2) Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluß, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 12), durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt.

(3) Der Versuch und die Beteiligung daran sind nicht strafbar, wenn die Vollendung der Tat mangels persönlicher Eigenschaften oder Verhältnisse, die das Gesetz beim Handelnden voraussetzt, oder nach der Art der Handlung oder des Gegenstands, an dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war.
Hier ist am Ende die Frage, ob es unter keinen Umständen zielführend war, eine "Weisung" zum Staatsstreich an die Militärpolizei zu schicken. Damit will ich nicht die Verfassungstreue österreichischer Wachkörper bezweifeln, aber soll man "unter keinen Umständen" annehmen, wenn zumindest theoretisch denkbar ist, dass auch jemand zur Ausführung solcher "Weisung" hätte bereit sein können?
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