Tja, "Kostenvorschuss" kommt wohl in Maras Wortschatz nicht vor. Dass ein Gericht immer sachlich und örtlich zuständig sein muss, ist eigentlich eine Binsenweisheit, nur nicht für RD. Ich kann beim High Court schon die örtliche Zuständigkeit nicht erkennen, auch die sachliche bleibt fraglich. Normalvernünftige Leute würden den Wink mit dem Zaunpfahl vielleicht verstehen und ihre Klage zurückziehen, bevor Kosten entstehen, doch RD können das nicht.
Alternativ zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts gibt es manchmal noch die bedingungslose Einlassung, die in diesem Fall schon daran scheitern dürfte, dass die Beklagten gar nicht eindeutig zu identifizieren sind und sich daher auch nicht bedingungslos einlassen können. Auch die so genannte "Prorogation" ist ggf. möglich, setzt aber voraus, dass beide Seiten einen Rechtsstreit vor ein bestimmtes Gericht bringen wollen. Unbedingter Einlassung und Prorogation gemeinsam ist überdies, dass sie nur dann zulässig sind, wenn der Gegenstand des Rechtsstreits der freien Verfügung der beteiligten Parteien unterliegt, was z. B. in staatsrechtlichen Auseinandersetzungen, im gesamten Strafrecht, im Familienrecht, bei Ansprüchen aus Versicherung, Genugtuung usw. usf. schon mal ausgeschlossen ist. Im vorliegenden Fall scheint mir die Klage einen staatsrechtlichen Aspekt zu enthalten, womit die Voraussetzungen, ein anderes als das sachlich und örtlich zuständige Gericht anzurufen, erkennbar fehlt.
Was mir in Matinas Geschreibsel auffällt, sind die Gemeinplätze: "Wer will, findet Wege, wer nicht will[,] findet Ausreden", "Es gibt immer Mittel und Wege", usw.
Nein! Ein Gericht, das für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist, darf ortsfremde Fälle gar nicht verhandeln. Wenn der High Court feststellt, dass er für Klagen von Deutschen in Deutschland gegen deutsche Banken, Behörden usw. nicht zuständig ist, darf er eine solche Klage gar nicht verhandeln. Da kann man dann noch so lange argumentieren, distinquieren oder einfach nur rummeckern, es ändert am Sachverhalt und an der Unzuständigkeit der Gerichte nichts.
Oder auch einmal schlicht und plakativ gesagt: Tote bleiben tot, da gibt es keine "Mittel und Wege", sie wieder zum Leben zu erwecken. Punkt.
Wenn die ganze Kunst darin besteht, Sprichwörter, Redensarten und Gemeinplätze aneinander zu reihen, dann kann ich auf diese Weise ein ganzes Buch schreiben. Das mag vielleicht ein Stück weit amüsant sein, nur hilft es nicht weiter. Ehrlich gesagt kann ich mit meiner Zeit auch etwas Sinnvolleres anfangen.
Aber hier haben wir wieder einmal den Kern von RDtum vor uns: Es geht um eine bestimmte Form von Voluntarismus, nämlich um den Aberglauben, wo ein Wille sei, finde sich auch ein Weg, z. B. die längst unabwendbare Zwangsversteigerung auf wundersame, gleichsam magische Weise abzuwenden, einem Gericht gegen die erwiesenen Tatsachen und das geltende Recht eine bestimmte Entscheidung aufzwingen zu können usw. usf.