Eine neue "Aktion von Martina Altunel:
Nachdem ja die letzten "Aktionen"
Rücktritt aller nicht versicherten Mitglieder der sog. Bundesregierung???
Fortsetzung... zur Versicherungsklärung der Mitglieder der Bundesregierung
Kündigung der Verwaltungsleitung und Proklamation
UPDATE!!! Haftungsverweigerung für die Wahl des Bundestages in GERMANY
bereits ein voller Erfolg waren und die Klage in England vermutlich genau so fitzen wird kommt nun die neueste Briefaktion von "Mara" und zwar eine
Prokura-Rüge in Form einer "notice of default" gegenüber einem EU-Mitglied (Deutschland) - mit Umfrage
Der Text ist juristisch natürlich wieder versiert, das es wie die letzten Aktionen auch ein voller Erfolg werden wird:
Prokura-Rüge in Form einer notice of default gegenüber einem EU-Mitglied
Hoch geehrter Alexander Arabadjiev als Mitglied des Gerichts der Europäischen Union,
der Verfasser dieses Schreibens wendet sich an Ihr Haus mit einem als sehr bedenklich einzustufenden Anliegen.
Der Ersteller dieses Schreibens
1. distanziert sich explizit von jeglichem rechten Gedankengut insbesondere dem Gedankengut aus nationalsozialistischer Zeit,
2. distanziert sich von jeglicher freiwilliger Akzeptanz der Anwendung von nationalsozialistischen Gesetzen. Die Akzeptanz der Anwendung dieses Rechtskreises wird durch die Justiz auf deutschem Boden zwischenzeitlich unter Anwendung von exekutiver Gewalt erzwungen (Inhaftierungen ohne Begründung),
3. befürwortet die Gewaltenteilung von Legislative, Judikative und Exekutive zur Wahrnehmung eines freiheitlich demokratischen Rechtsstaates in einer ethischen Gemeinschaft,
4. befürwortet das Prinzip: "Jeder ist solange unschuldig bis seine Schuld bewiesen ist",
5. befürwortet das Prinzip: "Gnade vor Recht" wie es in ethisch hochstehenden Kulturen üblich sein sollte.
Deshalb wird erbeten, dieses Schreiben nicht als Klage sondern als Beschwerde (notice of default) zu werten und es wird um einen richterlichen Hinweis bezüglich einer vertraglich ordnungsgemäßen Behandlung gebeten.
Die Bundesrepublik Deutschland ist unter Besatzungsstatus - somit also unselbstständig - der Europäischen Union beigetreten. Davon wurden die Vertragspartner in der Europäischen Union nicht informiert, was an sich bereits eine Täuschung im Rechtsverkehr darstellt. Ungeachtet dessen sollten weitere Umstände in diesem Zusammenhang erwähnt werden.
Fehlende Prokura der Bundesregierung:
Im Jahre 1956 wurde das Bundeswahlgesetz geändert, so dass dieses Gesetz nicht mehr durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gedeckt wurde. Dieser Umstand wurde durch das Bundesverfassungsgericht dreimal gerügt. Zuletzt im Jahre 2012. Dieser fehlenden Deckung wurde bis heute nicht abgeholfen.
Somit sind alle Bundesregierungen mit einem durch die Verfassung nicht mehr gedeckten Wahlgesetz gewählt worden. Dies wurde durch die Bürger auf deutschem Boden letztes Jahr beim Bundesverfassungsgericht gerügt. Da dieses Gericht untätig blieb, muss daraus geschlossen werden, dass das Bundesverfassungsgericht nicht mehr für die Bundesregierung zuständig ist oder die Deckung für diesen Umstand übernommen hat.
Die Bundesrepublik hatte und hat seit 1956 keine rechtsgültige Regierung mehr. Somit erfolgte der Beitritt zur Europäischen Union mit einer nicht rechtmäßigen Bundesregierung, die keine rechtmäßige Zeichnungsberechtigung für die Bürger auf deutschem Boden hatte. Der Unterzeichner dieses Schreibens erlaubt sich somit, die behauptete Prokura der damaligen sowie der heutigen Bundesregierung zu bezweifeln.
Somit ist der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Europäischen Union aus dem Rechtsverständnis des Erstellers dieses Schreibens nichtig.
Prinzipielle Ungültigkeit der letzten sog. Bundestagswahl:
Wer im letzten September zur sog. Bundestagswahl eine Briefwahl beantragte, bekam ein Dokument, das durch abschneiden der rechten oberen Ecke oder durch eine Lochung bereits vorab entwertet war. Eine gültige Stimmabgabe war damit gar nicht möglich.
Wer zur Wahl in einem sog. Wahllokal erschien, erhielt zur Stimmabgabe einen Bleistift, dessen Dokumentenechtheit durch den Verfasser dieses Schreibens bestritten wird.
Wenn auch nur eine einzige Stimmabgabe zur Bundestagswahl auf einem vorab ungültig gemachten Dokument erfolgte, oder auch nur ein einziges Kreuz mit einem nicht dokumentenechten Bleistift ausgeführt wurde, so ist die gesamte Bundestagswahl aus dem Rechtsverständnis des Unterzeichners dieses Schreibens ungültig.
Der Verfasser dieses Schreibens kam seiner Sorgfaltspflicht entsprechend Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vollumfänglich nach. Er hat nach Erkennen dieser Umstände alle seine innerstaatlichen rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Selbst der Generalsekretär der Vereinten Nationen, der von all dem vorab informiert wurde, blieb ebenso wie die eingeschaltete OSZE untätig.
Somit verbleibt dem Verfasser dieses Schreibens nur ein Hilferuf an den Europäischen Gerichtshof in Form einer notice of default zur Wiederherstellung von Rechtssicherheit auf deutschen Boden. Es ist allerdings zu prüfen, ob europäisches Recht überhaupt Anwendung finden kann, da der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland durch eine rechtlich unautorisierte Bundesregierung gezeichnet wurde.
Haftungsfrage:
Selbst der vermutete Rückversicherer der Bundesrepublik Deutschland (Munich RE) wurde in Kenntnis gesetzt. Die Meldungen an dieses Haus wurden nie beantwortet. Daraus wird geschlossen, dass der vermutete Rückversicherer nicht nur die dem deutschen Volke entstandenen Schäden zu ersetzen bereit ist. Es muss auch daraus geschlossen werden, dass der vermutete Rückversicherer der Bundesrepublik Deutschland auch für die Schäden, die der Europäischen Union durch die Täuschung im Rechtsverkehr der sog. Bundesregierung entstanden sind, bereit ist, die Haftung zu übernehmen.
Allerdings sollte aus dem Rechtsverständnis des Erstellers dieses Schreibens, die mangels Vertretungsbefugnis entstandene Privathaftung der sog. Bundesregierungs-Mitglieder seit 1956 geprüft werden. Denn niemand hatte die Befugnis unter der Haftung der natürlichen Personen (Bürger) auf deutschem Boden zu handeln.
Verfolgung politischer Minderheiten:
Da es auf deutschem Boden zwischenzeitlich eine massive Verfolgung Andersdenkender gibt (Reichsbürger-Denunziation) deren Methoden an das Dritte Reich erinnern, erbittet der Ersteller dieses Schreibens Schutz für sich und sein Volk durch geeignete Sicherheitskräfte internationaler Natur. Denn es ist zu befürchten, dass Menschen, die diese Rüge einreichen, auf deutschem Boden politischer Verfolgung ausgesetzt sind.
Der Ersteller dieses Schreibens hat eine Vorlage eines Mitglieds der IBA übernommen, die allerdings seiner Rechtsauffassung entspricht. Deshalb sollte die standardisierte Form dieses Schreibens nicht zu einer Minderung der Rechtsansprüche des Erstellers führen.
Schon jetzt dankt der Verfasser Ihnen und Ihrem Hause für die gewährte Aufmerksamkeit und eine kurze Rückmeldung bezüglich weiterer Erfordernisse für eine ordnungsgemäße Behandlung dieses Vorgangs.
Es sollen auch Beweise mit eingereicht werden. Also die Schreiben der letzten Aktionen, die ungültigen Briefwahlzettel und natürlich ein Bild eines Wahlzettels mit Bleistift (Ich hätte noch jede Menge Ikea-Bleistifte übrig darf ich die auch einsenden). Diese "Beweise" werden den Europäischen Gerichtshof sicherlich beeindrucken.
Natürlich kann Martina ihren Beitrag nicht ohne ihr übliches Mimimi beenden. Die bösen da oben, Rechts
kompottbankrott. Alles so schlimm wie im 3. Reich!
[/So hat der braun gekleidete Mann mit dem Chaplin-Schnauzer vor über 70 Jahren auch mal angefangen. quote]
Komisch ich dachte immer Chaplin hat Hitler parodiert und nicht umgekehrt!
Aber bald™........
Darum machen wir weiter und weiter und weiter... bis uns irgendeiner ernst nimmt!!!
Wer vom Staatspersonal will, kann ja mal bei der Umfrage auf "Ich werde nicht mitmachen" klicken!