Dass Fatzke sich strafbar gemacht hat, steht außer Frage; dies beweist schon die Liste seiner Vorstrafen. Gegenwärtig laufen nach Angaben aus dem KRD allein 16 Verfahren gegen ihn, manche davon bereits in zweiter Instanz, nachdem er in der ersten bereits verurteilt wurde. Dass Fatzke also ein Straftäter ist, der sich u. a. verschiedener Verkehrsdelikte schuldig gemacht hat, daneben aber auch Körperverletzung begangen hat und verschiedener Wirtschaftsdelikte beschuldigt wird, ist somit klar.
Dass Fatzke schon mal zu Gewalt gegen Schwächere neigt und Dritte gefährdet, scheint mir auch klar. Vor allem sein "Fahren nach Ermessen" scheint mir diesbezüglich einschlägig, dass er auch mal handgreiflich wird, wenn die Dinge nicht so laufen, wie er sie gerne hätte, ist auch erwiesen. Namentlich die Verkehrsdelikte wird er von sich aus kaum unterlassen, wie er durch sein fortgesetztes Fahren trotz laufender Verfahren bzw. bereits erfolgter erstinstanzlicher Verurteilungen bewiesen hat. In dieser Hinsicht ist ihm eine sehr schlechte Prognose zu stellen.
Eine andere Frage ist, ob der KRD-Zauber ihn zu einem besonders gefährlichen Kriminellen macht, insbesondere ob er damit den Staat gefährdet. Daran habe ich Zweifel. Für viele Leute, die sich das KRD ansahen, hatte es wohl eher einen Spaßfaktor. Richtig ernst genommen haben das KRD wohl die wenigsten Leute, auch die Behörden nicht. Dass die Art und Weise, wie Fatzke den Behörden und Gerichten lange Jahre auf der Nase herumgetanzt ist, die Autorität des Staates untergraben haben mag, gebe ich gerne zu. Allerdings gibt es durchaus auch andere, teilweise zweifellos schlimmere Fälle, die der Autorität des Staates geschadet haben.
War oder ist der Staat durch das KRD und Fatzke bedroht? Ich meine nach wie vor: nein. Dann kann aber auch Hochverrat - so gerne man diesen Tatbestand einem, der seinen eigenen Staat gründen will, auch anhängen möchte - nicht erfüllt sein. Was die "Staatsgründungszeremonie" angeht, so ließe sich vielleicht von einem untauglichen Versuch sprechen, womit aber wieder Straffreiheit in diesem Punkt gegeben wäre.