Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

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Martin, das Kamerakind
13 (13.1%)
Marco, die Funzel
24 (24.2%)
Die Staatsflotte
14 (14.1%)
Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 128403 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1275 am: 20. September 2016, 17:42:21 »
Nur zur Klarstellung:
Wir müssen uns entscheiden, ob wir "ist nicht da" von "da sein" oder von "dasein" ableiten, also ob "ist da" bedeutet "existiert" oder "befindet sich an dem Ort, der durch das Ortsadverb 'da' bezeichnet" wird.
Man kann ja sagen: "Das Haus ist noch da", d. h. vorhanden, existiert noch (auch wenn wir z. B. in Hamburg über ein Haus in Nürnberg sprechen). Wir können umgekehrt auch sagen: "Da ist nichts" im Sinne von: "Es gibt nichts, es existiert nichts."
Nun können wir aber auch fragen: "Ist Heiko da?" im Sinne von: "Ist Heiko anwesend an dem und dem Ort (z. B. in seiner Wohnung?"

Es scheint mir klar, dass bezogen auf das Bargeld im KRD nur die zweite Bedeutung sinnvoll sei: Das Bargeld werden sie wohl eher nicht zum Heizen verwendet haben - wobei man bei den KRDlern nie ganz sicher ist. Vielleicht haben sie es auch auf dem Kartoffelacker gestreut und mit Mist bedeckt in der Erwartung, dass dann die Kartoffeln nicht nur wachsen, sondern überirdisch auch noch neue Scheine tragen.
Entscheidend ist aber, dass es eben nicht mehr "da" ist, also an dem Ort, an dem es sein sollte, um für die Anleger und Geldgeber verfügbar zu sein. Dann ist es eben "weg", d. h. anderswo.

Nach wie vor ist dabei unklar, ob es auf den Putz gehauen wurde, was bei teuren Marmorplatten, Unterhalt für fünfzig KRDler, der Staatsflotten, Pyrolyseanlage usw. nicht ganz unwahrscheinlich erscheint.
Es steht aber auch im Raum, dass Fatzke irgendwo noch Geld gebunkert hat. Darauf deuten die Konten in Polen hin, aber auch die immer wieder überraschend bezahlten Geldstrafen usw., während gleichzeitig gebettelt wird. Auch die bisher verbratenen Anwälte, die ja keine Pflicht-, sondern Wahlverteidiger gewesen sind, werden wohl klug genug gewesen sein, wenigstens einen Vorschuss zu verlangen.
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Offline Sandmännchen

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1276 am: 20. September 2016, 19:26:58 »
Nach der neuen Terminfestsetzung sind das 22 Verhandlungstage! Donnerwetter! Was wollen die in 22 Tagen erörtern? Die Staatlichkeit des KRD? Das allerallerletzte Wort des Angeklagten? Jeden Anleger als Zeugen vorladen?

Ich bin ehrlich verblüfft.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1277 am: 20. September 2016, 19:39:43 »
Die Anklageschrift führt 10 Zeugen, 2 Sachverständige, 22 Urkunden und 2 Aktenbände als Beweismittel an. Darin nicht enthalten sind natürlich die Ergebnisse der ergänzenden Ermittlungen. Fatzke muss zur Person befragt werden, grundsätzlich kann er auch zur Sache gehört werden, jedoch muss er nicht aussagen.
Offen ist auch, welche Zeugen oder Beweismittel die Verteidigung hinzuziehen möchte.
Grundsätzlich ist es auch möglich, dass das Gericht vorsorglich einige Termine ansetzt, die wenn nicht benötigt ausfallen können.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1278 am: 20. September 2016, 20:37:31 »
Nach der neuen Terminfestsetzung sind das 22 Verhandlungstage! Donnerwetter! Was wollen die in 22 Tagen erörtern? Die Staatlichkeit des KRD? Das allerallerletzte Wort des Angeklagten? Jeden Anleger als Zeugen vorladen?

Ich bin ehrlich verblüfft.

Möglicherweise hat man sich vorsorglich schon mal auf das Dauergeschwafel des Reichsdeppenkönigs eingestellt. Ich erinnere an das stundenlange "Plädoyer" in Hof.
Da müssen die SSL-Prozeßbeobachter wieder Überstunden machen.  ::)
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1279 am: 20. September 2016, 20:40:46 »

Da müssen die SSL-Prozeßbeobachter wieder Überstunden machen.  ::)

Vor so einem Verhandlungsmarathon: Dehnen nicht vergessen!  8)
 
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Offline Maklas

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1280 am: 20. September 2016, 20:49:03 »
Was wollen die in 22 Tagen erörtern?

Fatzke muss zur Person befragt werden

...
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Offline Wittenberger

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1281 am: 20. September 2016, 20:56:29 »
Also kann man als Laie (wie ich) davon ausgehen, dass er ordentlich verknackt wird?

Du kannst nicht einmal damit rechnen, dass Fitzek in U-Haft bleibt.

Fitzek hat immer auf Zeit gespielt. Und das tut er bewußt oder unbewußt auch jetzt, mit dem ständigen Auswechseln des Wahlverteidigers. Nach sechs Monaten U-Haft ohne Prozessbeginn ist diese aber unverhältnismäßig. So schwer waren seine Taten nicht. Es ist durchaus denkbar, dass ein Richter ihn dann gegen Auflagen auf freien Fuß setzt.
 

Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1282 am: 20. September 2016, 21:01:54 »
Nach den abgelaufenen 6 Monaten wird das OLG Naumburg die U-Haft doch wohl hoffentlich verlängern (§ 121 StPO). Eine Strafandrohung von 10 Jahren Vollpension ist kein Pappenstiel. So lange wie Fitzek sämtliche Behörden (Gerichte, Polizei, Zoll etc.) verarscht hat wäre das übrigens ein - für eine Entscheidung natürlich nicht maßgebliches - fatales Signal an die Bevölkerung. Er gilt selbstverständlich als unschuldig, aber er soll doch bitte den Ausgang des Verfahrens in der JVA Halle abwarten. Zumal noch mind. 4 Berufungstermine ausstehen (bei denen Fitzek afaik jeweils erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde).
« Letzte Änderung: 20. September 2016, 21:05:30 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline Oberstes_souterrain

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1283 am: 20. September 2016, 21:15:26 »

Du kannst nicht einmal damit rechnen, dass Fitzek in U-Haft bleibt.

Fitzek hat immer auf Zeit gespielt. Und das tut er bewußt oder unbewußt auch jetzt, mit dem ständigen Auswechseln des Wahlverteidigers. Nach sechs Monaten U-Haft ohne Prozessbeginn ist diese aber unverhältnismäßig. So schwer waren seine Taten nicht. Es ist durchaus denkbar, dass ein Richter ihn dann gegen Auflagen auf freien Fuß setzt.

Möglich wärs und wenn ich ehrlich bin sogar amüsanter.  ;D ;D
 

Offline Evil Dude

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1284 am: 20. September 2016, 21:15:38 »
Was wollen die in 22 Tagen erörtern?

Fatzke muss zur Person befragt werden

...

Ich habe es doch immer geahnt! ES kann kein Mensch sein!  ;D


Du kannst nicht einmal damit rechnen, dass Fitzek in U-Haft bleibt.

Fitzek hat immer auf Zeit gespielt. Und das tut er bewußt oder unbewußt auch jetzt, mit dem ständigen Auswechseln des Wahlverteidigers. Nach sechs Monaten U-Haft ohne Prozessbeginn ist diese aber unverhältnismäßig. So schwer waren seine Taten nicht. Es ist durchaus denkbar, dass ein Richter ihn dann gegen Auflagen auf freien Fuß setzt.


Müsste dafür nicht wenigstens das mit der Fluchtgefahr ausgeräumt werden. Obwohl die Flucht natürlich so was wie ein Offenbarungseid währe da er ja ständig getönt hat, dass alles was er macht, rechtens ist, die (sehnsüchtig erwarteten Prozesse) dies zeigen würden und das das SystemTM ja in den letzten Zügen liegt.
Andererseits hat er imho einen Großteil der 1,3 Mio irgendwo gebunkert, damit lässt es sich auch ohne Wichtel eine Weile schön leben.


« Letzte Änderung: 20. September 2016, 21:21:06 von Evil Dude »
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Offline Rima882

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1285 am: 20. September 2016, 21:24:33 »
Also kann man als Laie (wie ich) davon ausgehen, dass er ordentlich verknackt wird?

Du kannst nicht einmal damit rechnen, dass Fitzek in U-Haft bleibt.

Fitzek hat immer auf Zeit gespielt. Und das tut er bewußt oder unbewußt auch jetzt, mit dem ständigen Auswechseln des Wahlverteidigers. Nach sechs Monaten U-Haft ohne Prozessbeginn ist diese aber unverhältnismäßig. So schwer waren seine Taten nicht. Es ist durchaus denkbar, dass ein Richter ihn dann gegen Auflagen auf freien Fuß setzt.

Nun ja, aber die sechs Monate sind ja auch erst am 07.12.2016 abgelaufen und bis dahin sollte man einen Prozessbeginn doch hinbekommen haben. Irgendwann kann dann auch der nochmalige Wechsel des Wahlverteidigers den Prozess im Ganzen nicht mehr aufhalten. Natürlich ist die besondere Haftprüfung durch das OLG Naumburg nochmal eine gewisse Hürde. Aber wenn man dort beim OLG sieht, dass Staatsanwaltschaft und Gericht zügig gearbeitet haben, ist das eigentlich schon die halbe Miete (und zwar die für Fitzek in der JVA). Und zügiges Arbeiten kann man hier feststellen, wenn in einem nicht gar so einfachen und übersichtlichen Wirtschaftsstrafverfahren drei Monate nach Festnahme die Anklage erhoben und zugelassen wurde und das Gericht auch schon terminiert hat.

Zitat @Evil Dude: "Müsste dafür nicht wenigstens das mit der Fluchtgefahr ausgeräumt werden."

Wenn Staatsanwaltschaft oder Gericht das Verfahren irgendwann nicht genügend gefördert haben, kann die Fluchtgefahr noch so hoch sein, dann wird der Haftbefehl in sehr vielen Fällen nach sechs Monaten leider aufgehoben. Das führt zuweilen zu misslichen Konsequenzen.

Beispiel 1: In einer norddeutschen Landeshauptstadt konnte das Landgericht vor etlichen Jahren wegen Überlastung das Verfahren gegen mehrere inhaftierte kurdische Großdealer, die zentnerweise mit Heroin gehandelt hatten, nicht innerhalb von sechs Monaten nach Inhaftierung beginnen. Das OLG hob die Haftbefehle auf, die Angeklagten entfernten sich natürlich postwendend in ihre Heimat und wurden nie wieder gesehen. Immerhin sorgte der Fall für so viel Aufsehen, dass das Landgericht erst einmal einige neue Richterstellen bekam.

Beispiel 2 (auch schon einige Jahre her): An einem anderen norddeutschen Landgericht wurde ein Strafverfahren wegen Mordes nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Festnahme begonnen. Der Angeklagte wurde durch dasselbe OLG auf freien Fuß gesetzt und er beging zum Dank dafür gleich noch einen Mord. Da ging es wieder in Haft. Der Vorsitzende des Strafsenats beim OLG ging dem Vernehmen nach bald darauf und etwas früher als vorgesehen in Pension. Das war wohl auch besser so...
« Letzte Änderung: 20. September 2016, 21:41:20 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 
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Offline Anti Reisdepp

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Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1287 am: 20. September 2016, 22:25:29 »
mit dem ständigen Auswechseln des Wahlverteidigers.

Dann wird wohl ein kluger Mensch feststellen, dass der König seine U-Haft mit dem ständigen Wechsel selbst verlängert hat.

Aber was soll das:
Zitat von: MZ
Dessen Wunschanwalt kommt derzeit aus Leipzig. Sollte auch der Jurist von seinem Mandat entbunden werden, wird der Prozess mit einem Pflichtverteidiger eröffnet.

Erst federt der Schreiberling, dass seine Durchlaucht einen Pflichtverteidiger hätte, und dann doch nicht?
Oder stimmt beides, und der Pflichtverteidiger wurde schon mal als Notanker für die Launen des Monarchen bestellt?

Zitat von: Peter
Es bestand kein Interesse daran, sich als RA weiterzubilden, um sich mit den Zielen und Unseren Intentionen des Handelns auseinanderzusetzen. Selbst „bezahltes Lesen“ wurde abgelehnt.
Peter trifft auf die normale Welt, einfach herrlich :clap:
« Letzte Änderung: 20. September 2016, 22:57:50 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Offline Evil Dude

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1288 am: 20. September 2016, 23:13:30 »
Zitate aus dem Schreiben des Deppenkönigs ans Gericht:
Die Ermittlungsbehörden haben es in all der Zeit nicht vermocht, irgendeine „Schuld“, die Uns unterstellt wird, oder eine Straftat zu beweisen.

Ach Peterle, man möchte fast Mitleid haben! Es soll ja auch nicht die "Schuld" sondern die Schuld des Beklagten nachgewiesen werden!  :facepalm:

Über RA Kehl, nicht für würdig befunden den Deppenkönig zu vertreten:
Es bestand kein Interesse daran, sich als RA weiterzubilden, um sich mit den Zielen und Unseren Intentionen des Handelns auseinanderzusetzen. Selbst „bezahltes Lesen“ wurde abgelehnt.

Dieser impertinente Wicht wollte wohl sein Gehirn nicht mir nutzlosen Wahnideen belasten. Oder er hat sich gefragt, ob "bezahltes Lesen" wirklich dasselbe wie bezahltes Lesen ist!

"Unsere Untersuchungshaftbedingungen sind sehr viel einschränkender und härter, als die der Strafhäftlinge."   :lol: Das Toastbrot ist wohl hart in der JVA!




« Letzte Änderung: 20. September 2016, 23:28:02 von Evil Dude »
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1289 am: 20. September 2016, 23:19:21 »
"Selbst bezahltes Lesen wurde abgelehnt" - da hat der Anwalt wohl darauf verzichtet, einen Betrugstatbestand zu verwirklichen. Fitzek muß erstmal nachweisen, daß er Geld hat, von dem er den Anwalt bezahlen darf, bevor er Aufträge erteilt.
 
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