Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

Benjamin Blümchen
22 (22.2%)
Martin, das Kamerakind
13 (13.1%)
Marco, die Funzel
24 (24.2%)
Die Staatsflotte
14 (14.1%)
Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 128393 mal)

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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1305 am: 21. September 2016, 09:07:57 »
Frag doch mal im Gefängnis nach.

Du meinst so etwa in der Form:
Zitat
Guten Tag,
ich hatte von einem Ihrer Unternehmensteile eine Einladung bekommen, einige Tage in Ihrem Etablissement zu verbringen.
Ich hätte gerne ein Zimmer mit Dusche, Klimaanlage, großem Fernseher und einem Bett in Komfortgröße.
Eine ordentlich gefüllte Minibar und Zimmerservice versteht sich vermutlich von selbst.
Balkon mit Meerblick entfällt wohl bei der geographischen Lage Ihres Beherbergungsbetriebs.
Ach ja, und bevor ich es vergesse: Einen Laptop würde ich auch noch benötigen.
Ist das machbar? Ganz herzlichen Dank!

 ;D
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Offline echt?

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1306 am: 21. September 2016, 09:09:04 »
Aber das Teil ist eigentlich ganz flott geschrieben. Vielleicht hat er eine Zukunft als Autor.
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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1307 am: 21. September 2016, 09:10:44 »
Vielleicht hat er eine Zukunft als Autor.

Hauptsache, er nimmt sich nicht den Herren als Vorbild, der vor ca. 90 Jahren in Landsberg am Lech eingesessen hatte...
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Offline simplicius simplicissimus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1308 am: 21. September 2016, 09:13:35 »
Aber das Teil ist eigentlich ganz flott geschrieben. Vielleicht hat er eine Zukunft als Autor.

Hat er nicht schon eine zweifelhafte Vergangenheit als Auto(fahre)r?
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Offline Noldor

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1309 am: 21. September 2016, 09:14:42 »
Ganz großes MIMIMI von Peter:
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/schriftwechsel-peter-an-das-landgericht-erneuter-haftpruefungsantrag.html

Peter schreibt den Haftprüfungsantrag selber? Kommt billiger wenn er dafür keinen Anwalt bezahlen muss. Und schwurbeln kann er dabei auch nach Lust und Laune.  ;D
 

Offline simplicius simplicissimus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1310 am: 21. September 2016, 09:17:15 »
Ganz großes MIMIMI von Peter:
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/schriftwechsel-peter-an-das-landgericht-erneuter-haftpruefungsantrag.html

Peter schreibt den Haftprüfungsantrag selber? Kommt billiger wenn er dafür keinen Anwalt bezahlen muss. Und schwurbeln kann er dabei auch nach Lust und Laune.  ;D

Steht ja im Antrag; nicht einmal bezahltes Lesen kommt für Juristen in die Tüte.
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Offline hair mess

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1311 am: 21. September 2016, 09:18:45 »
Ganz großes MIMIMI von Peter:
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/schriftwechsel-peter-an-das-landgericht-erneuter-haftpruefungsantrag.html

Peter schreibt den Haftprüfungsantrag selber? Kommt billiger wenn er dafür keinen Anwalt bezahlen muss. Und schwurbeln kann er dabei auch nach Lust und Laune.  ;D

Steht ja im Antrag; nicht einmal bezahltes Lesen kommt für Juristen in die Tüte.

Könnte sich nicht einer unserer Juristen als Anwalt verdingen?
Wir lesen das Zeugs doch eh.
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Offline echt?

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1312 am: 21. September 2016, 09:23:32 »
Ich kann Peter dem Kleinen beispringen, schließlich bin ich ebenfalls juristischer Laie!
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Offline simplicius simplicissimus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1313 am: 21. September 2016, 09:24:33 »
Zitate aus dem Schreiben des Deppenkönigs ans Gericht:
...
"Unsere Untersuchungshaftbedingungen sind sehr viel einschränkender und härter, als die der Strafhäftlinge."   :lol: Das Toastbrot ist wohl hart in der JVA!

Unser großer rechtsgleerter Laie hätte einfach nur mal §119 StPO lesen müssen, dann hätte er sich nicht so gewundert.
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Offline Rima882

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1314 am: 21. September 2016, 09:28:14 »

Könnte sich nicht einer unserer Juristen als Anwalt verdingen?
Wir lesen das Zeugs doch eh.

Ich würde es ja sogar vielleicht machen. Aber es ist gar nicht klar, was "bezahltes Lesen" genau heißt. Bei Peter Sitzek kann das am Ende bedeuten, dass man noch dafür bezahlen muss, sich sein entsetzliches, grottoides Geschreibsel reinzuziehen.
« Letzte Änderung: 21. September 2016, 10:08:46 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

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Offline BlueOcean

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1315 am: 21. September 2016, 09:30:12 »
Steht ja im Antrag; nicht einmal bezahltes Lesen kommt für Juristen in die Tüte.

Könnte sich nicht einer unserer Juristen als Anwalt verdingen?
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Wäre es nicht unlauter sich dafür gleich doppelt bezahlen zu lassen? >:D
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Offline KarlKlammer

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1316 am: 21. September 2016, 09:39:00 »
Nach der neuen Terminfestsetzung sind das 22 Verhandlungstage! Donnerwetter! Was wollen die in 22 Tagen erörtern? Die Staatlichkeit des KRD? Das allerallerletzte Wort des Angeklagten? Jeden Anleger als Zeugen vorladen?

Ich bin ehrlich verblüfft.

Wie hier schon erwähnt wurde, ist da sicher ein Sicherheitspuffer eingerechnet. Ich halte so viele Verhandlungstage aber für gar nicht so abwegig: Erstens handelt es sich um einen riesigen Komplex, die Struktur des "Königreichs" ist ziemlich verworren und es ist teilweise auch nicht ganz klar, wer wo wie eingesetzt ist, wer wann welche Kompetenzen hatte und was da genau gelaufen ist. "Fitzek ist verantwortlich" ist für ein Strafverfahren etwas wenig. Zudem haben es Fitzek und seine Anhänger vermutlich nicht so mit Aktenführung und Transparenz, so dass wahrscheinlich umfangreiche Zeugenbefragungen notwendig sind. Da sind ganz schnell ein paar Verhandlungstage weg.
Hinzu kommt, dass Urkunden grundsätzlich mündlich in die Verhandlung eingeführt werden. Nach dem, was Fitzek und Co veröffentlicht haben, gab es umfangreichen Schriftverkehr. Wenn das zumindest teilweise verlesen werden muss, wird es auch spaßig. Und: Es gibt umfangreiches Videomaterial, selbst gedreht. Auch hier kann eine teilweise Sichtung im Verfahren notwendig werden, auch das kostet Zeit.
Schließlich: Fitzek ist ein Querulant. Das bedeutet: Es ist nicht zu erwarten, dass er sich in der Verhandlung kooperativ zeigt, sondern er wird möglicherweise versuchen, das Gericht mit exzessiven, nicht unbedingt sachdienlichen Ausführungen zu "überzeugen" und möglicherweise viele sinnlose Anträge stellen, die zwar allesamt abgelehnt werden können, die aber das Gericht unheimlich viel Zeit kosten. Befangenheitsanträge und nicht zielführende "Beweisanträge" sind dafür immer gut.
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Offline hair mess

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1317 am: 21. September 2016, 09:55:35 »
Schließlich: Fitzek ist ein Querulant. Das bedeutet: Es ist nicht zu erwarten, dass er sich in der Verhandlung kooperativ zeigt, sondern er wird möglicherweise versuchen, das Gericht mit exzessiven, nicht unbedingt sachdienlichen Ausführungen zu "überzeugen" und möglicherweise viele sinnlose Anträge stellen, die zwar allesamt abgelehnt werden können, die aber das Gericht unheimlich viel Zeit kosten. Befangenheitsanträge und nicht zielführende "Beweisanträge" sind dafür immer gut.
Du glaubst also, Fitzek schlägt schon wieder einen Tipp von mir in den Wind.
Einfach alles einräumen und die geringst mögliche Strafe abgreifen.
Hätte er mir nur damals beim Crowdfunding geglaubt.
Dann bräuchten wir das alles nicht.
Aber dann hätte er auch sicher nicht so viel Geld zusammenbekommen.
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Offline Ferkel

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1318 am: 21. September 2016, 10:27:21 »
Erstens handelt es sich um einen riesigen Komplex, die Struktur des "Königreichs" ist ziemlich verworren und es ist teilweise auch nicht ganz klar, wer wo wie eingesetzt ist, wer wann welche Kompetenzen hatte und was da genau gelaufen ist. "Fitzek ist verantwortlich" ist für ein Strafverfahren etwas wenig. Zudem haben es Fitzek und seine Anhänger vermutlich nicht so mit Aktenführung und Transparenz, so dass wahrscheinlich umfangreiche Zeugenbefragungen notwendig sind.

Darum bin ich auch nach wie vor der Überzeugung, dass Peter letzten Endes freigesprochen wird. Er hat es geschafft, wahrscheinlich aber eher unabsichtlich, ein so riesiges Wollknäuel zu verknoten, dass kein Gericht der Welt zu entknoten vermag. Im Zweifelsfalle für den Angeklagten und am Ende darf er gehen. Eigentlich müsste er schon allein wegen den ganzen Führerscheinspäßen 2 Jahre in den Knast...
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1319 am: 21. September 2016, 10:30:36 »
Nachfolgende Hervor- und Anmerkungen stammen von mir:


"... Wie man anhand dieser Aussagen immer noch beim OLG behaupten konnte, daß keinerlei Buchführung existierte, kann wohl nur mit den ständig wechselnden Richtern, der Urlaubszeit, der Zurückhaltung von Beweismitteln, den Ermittlungsdefiziten, der Staatsanwaltschaft, Ignoranz und dem schönen Badewetter erklärt werden? ..." (S.6 d.A.)

Belege in einem Karton sind keine Buchführung; Insoweit obliegt es nunmehr der Staatsanwaltschaft diese Belege zu sichten um ggf. nachträglich mittels einem Sachverständigen die Ein- und Ausgänge zu dokumentieren.

(...)

"... Die  Zeugen gaben auch glaubhaft Auskunft über den Verbleib der Gelder, sowie Unseren Lebensstandard und Unsere Lebens- und Verhaltensweise, so daß ausgeschlossen werden kann, daß weiterhin dringender Tatverdacht der Untreue oder ungerechtfertigte Bereicherung bestehen könne. Es wurde vielmehr erkennbar, daß selbst nahezu alle durch Unsere Lehrtätigkeit eingenommenen Gelder in die Projekte und die Finanzierung der Gemeinschaftsmitglieder, die diese Projekte aktiv umsetzten, floß. Wir hatten Uns im ersten Rang immer für das Allgemeinwohl eingesetzt..." (S.7 d.A.)

Nun taucht das nächste Problem auf. Um den Kapitalüberlasser zu schützen, müssten theoretisch zwei Buchführungen existieren. Zum einen eine mit den Einnahmen und Ausgaben aus der normalen Geschäftstätigkeit (Seminare, Lehrtätigkeiten u.a.) und zum anderen was die  Einlagen der Kapitalüberlasser angeht. Eine Vermischung (Einlagen + Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit) ist nicht zulässig. 


(...)

"... Nach Ansicht des Landgerichts und des Senats besteht allein aufgrund einer Straferwartung einer „mehrjährigen Freiheitsstrafe“ der Haftgrund der Fluchtgefahr. Die weiteren herbei fabulierten Ausführungen taugen ebenso nicht für eine Begründung einer Fluchtgefahr. Auch ist der Verbleib der Gelder längst geklärt..." (S.10 d.A.)

Also geklärt ist was den Verbleib der Gelder angeht, überhaupt nichts. Nachdem Fitzek nunmehr zugestanden hat über mindestens zwei unabhängig voneinander existierende Einnahmequellen (Seminare + Kapitalüberlassungen) verfügt zu haben, wird der Fehlbetrag möglicherweise noch sehr viel größer als dieser ohnehin schon ist. 

(...)


Fazit:

So wie ich das sehe, wird es entscheidend darauf ankommen, inwieweit der Sachverständige (WP oder Steuerberater) die unterschiedlichen Einnahmen und Ausgaben anhand der noch vorhandenen Belege (Kisten) des KRD nachvollziehen kann. 

 
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