Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

Benjamin Blümchen
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Martin, das Kamerakind
13 (13.1%)
Marco, die Funzel
24 (24.2%)
Die Staatsflotte
14 (14.1%)
Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 128386 mal)

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Offline Gerntroll

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1215 am: 13. September 2016, 18:41:04 »
Zitat
......wenn mich nicht alles täuscht, haben die noch etwas am Dach gemacht. .....

Dann sag ich das böse Wort; Dachrinnenreinigung!
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 

Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1216 am: 13. September 2016, 23:04:37 »
Nicht Geld haben oder bekommen ist die Kunst, sondern es behalten und vermehren. Dafür war Fitzek leider zu dumm.

Leela hat es auf den Punkt gebracht!  :clap:
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Offline Leela Sunkiller

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1217 am: 14. September 2016, 00:07:01 »
Ich wurde zum Kauf der Halle korrigiert, tatsächlich ist wohl auch da nur eine erste Rate geflossen. :scratch:

Gibt es eigentlich irgend einen Punkt an dem Fitzek nicht gelogen hat wie gedruckt?
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1218 am: 14. September 2016, 08:14:48 »
Ich wurde zum Kauf der Halle korrigiert, tatsächlich ist wohl auch da nur eine erste Rate geflossen. :scratch:

Gibt es eigentlich irgend einen Punkt an dem Fitzek nicht gelogen hat wie gedruckt?

Bei der Behauptung, daß Großes im Hintergrund geschieht.

Es geschah zwar nicht bei ihm, sondern in BRiD- Bütteleien, aber so genau hat er das nicht definiert.
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1219 am: 14. September 2016, 08:41:31 »
Ich wurde zum Kauf der Halle korrigiert, tatsächlich ist wohl auch da nur eine erste Rate geflossen. :scratch:

Gibt es eigentlich irgend einen Punkt an dem Fitzek nicht gelogen hat wie gedruckt?
Ich hasse diese Anspielungen auf die Lügenpresse.
So schlimm sind die gar nicht.
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Offline Leela Sunkiller

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1220 am: 14. September 2016, 08:46:11 »
Ich wurde zum Kauf der Halle korrigiert, tatsächlich ist wohl auch da nur eine erste Rate geflossen. :scratch:

Gibt es eigentlich irgend einen Punkt an dem Fitzek nicht gelogen hat wie gedruckt?
Ich hasse diese Anspielungen auf die Lügenpresse.
So schlimm sind die gar nicht.

Das ist ja schon bösartig an den Haaren herbei gezogen... ;D
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Offline echt?

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1221 am: 14. September 2016, 08:46:40 »
Am Zopf!
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1222 am: 14. September 2016, 08:47:10 »
Ich wurde zum Kauf der Halle korrigiert, tatsächlich ist wohl auch da nur eine erste Rate geflossen. :scratch:

Gibt es eigentlich irgend einen Punkt an dem Fitzek nicht gelogen hat wie gedruckt?
Ich hasse diese Anspielungen auf die Lügenpresse.
So schlimm sind die gar nicht.
Das ist ja schon bösartig an den Haaren herbei gezogen... ;D
Rat mal, was mein Name bedeutet.
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erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1223 am: 14. September 2016, 17:55:09 »
Ich stelle das mal hier ein, weil es thematisch eher zum Gerichtsverfahren passt als zu den "Neuigkeiten":
Zitat
Der absurde Haftbefehl!

 

Dieser Artikel ist Teil eines größeren Artikels, welcher Schritt für Schritt erweitert wird und den Du HIER findest!
 


Aufgrund der Anklage erstellte das Landgericht Halle in Gestalt der Richter/innen Mertens, Geyer und Bortfeldt einen Haftbefehl datiert auf den 07.06.2016.

Am 08.06.2016 wurde Peter auf offener Straße festgenommen und dem Gericht vorgeführt. Bei diesem Termin wurde ihm der Haftbefehl vorgelesen und danach die Anklageschrift übergeben. Er wurde darauf hingewiesen, daß diese inhaltlich dem Haftbefehl in etwa entsprechen würde. Später stellte sich für Peter aber heraus, daß diese umfangreicher und detaillierter war als behauptet. Bei der Befragung beantwortete Peter Fragen zu den unterstellten „Bankgeschäften“ und auch zum Verbleib des Geldes. Das Protokoll dieser Befragung vom 08.06.2016 erhielt er dann in der Haftanstalt. Es enthält zahlreiche Fehler:
•Peter gab nicht an, die Polizei in Wittenberg angerufen zu haben, sondern die Polizisten in Dessau haben ihm einen Anhörungsbogen gesandt.
•Er gab nicht an, daß die Kapitalüberlassungsverträge von der Bundesbank entworfen worden sind, sondern, daß sie von ihm in Abstimmung mit Mitarbeitern der Bundesbank entworfen worden sind.
•Peter sagte auch nicht: „Es sei doch auch egal, wie man einen Verein nenne.“ Er sagte „eine Vereinigung“.

 

Am 10.06.2016 erhielt Peter dahingehend einen Beschluß der Richter/innen des Landgerichtes Halle, daß sein Haftbefehl aufrecht erhalten wird. Man hielt ihn für dringend tatverdächtig und außerdem unterstellte man ihm Fluchtgefahr, um weiter an seiner Inhaftierung festhalten zu können. Die Richter zweifelten jedoch schon daran, ob es sich um Bankgeschäfte handeln könne, zumindest aber wollte man an den Untreuevorwürfen festhalten.


Auszug aus dem Beschluss des Gerichtes:

 

Den ganzen Beschluss kannst Du unten herunterladen.


Als Grund für Peters weitere Inhaftierung schrieb die Richterin in dem vorliegenden Beschluss unter anderem, daß man sich nicht vorstellen könne, daß zur Bezahlung von Rechnungen nur Bargeld verwendet worden sei. Auch zweifelte man an einer „ordnungsgemäßen Buchführung“, dies reiche als Indiz für eine Zweckentfremdung.

Eine Fluchtgefahr begründete die Richterin mit angeblichen Auslandskontakten (...die aber fast jeder Mensch hat, der einmal zum Urlaub im Ausland war.) und der angeblichen Nichtanerkennung der Bundesrepublik und dem fehlenden Respekt vor ihren Organen.

Nochmal zusammengefasst:
•Eine angeblich "nicht ordnungsmäßige Buchführung" in Verbindung mit der Barbezahlung von Rechnungen reichen scheinbar aus um eine Zweckentfremdung der Gelder zu behaupten.
•Völlig normale Kontakte von Peter zu Menschen im Ausland werden als fadenscheinige Begründung für eine angebliche Fluchtgefahr genutzt.

 

Zum Thema "nicht ordnungsgemäße Buchhaltung" gäbe es noch zu sagen, daß die BaFin bei ihrer ersten Razzia die gesamten Buchführungsunterlagen mitgenommen hat und nun behauptete diese wären "außer Kontrolle" geraten.
Was bedeutet: Sie haben die Unterlagen verloren...
Mit diesen Unterlagen könnte viel leichter nachgewiesen werden was mit den Geldern passiert ist.
Was für ein Zufall...
http://koenigreichdeutschland.org/de/der-absurde-haftbefehl/articles/der-absurde-haftbefehl.html

Inhaltlich ist da nicht viel Neues.

Zitat
Am 08.06.2016 wurde Peter auf offener Straße festgenommen und dem Gericht vorgeführt.
Damals wurde doch berichtet, er sei in seiner "Residenz" verhaftet worden. Oder sollte sich dies auf seinen Fluchtversuch beziehen? Dann wäre er wohl bis auf die Straße gelangt.

Zitat
Bei diesem Termin wurde ihm der Haftbefehl vorgelesen und danach die Anklageschrift übergeben. Er wurde darauf hingewiesen, daß diese inhaltlich dem Haftbefehl in etwa entsprechen würde. Später stellte sich für Peter aber heraus, daß diese umfangreicher und detaillierter war als behauptet.
Oh, wie pöhse! Da erhält man einen Haftbefehl, der die fraglichen Straftatbestände nur pauschal umschreibt, aber die Anklageschrift ist dann viel ausführlicher. Wirklich arg pöhse!
 
Zitat
Es enthält zahlreiche Fehler:
[...]
• Er gab nicht an, daß die Kapitalüberlassungsverträge von der Bundesbank entworfen worden sind, sondern, daß sie von ihm in Abstimmung mit Mitarbeitern der Bundesbank entworfen worden sind.
• Peter sagte auch nicht: „Es sei doch auch egal, wie man einen Verein nenne.“ Er sagte „eine Vereinigung“.
Somit wird hier also zugegeben, dass es mit der "engen Absprache" nicht weit her sein kann: Peterleang hat die "Kapitalüberlassungsverträge" also selbst verfasst. "Abstimmung" kann man natürlich deuten, wie man will. Wenn jemand sehr allgemein sagt: "So könnte es vielleicht gehen", dann versteht man das im KRD selbstredend als "Abstimmung", "Zustimmung" oder je nach Stimmung auch anders.
Dann wird wieder darauf herumgeritten, dass "Verein" und "Vereinigung" grundverschieden seien, gleichzeitig (mein Refrain: "Mit Folgerichtigkeit haben sie es nicht so.") wird aber behauptet, es komme nicht darauf an, wie man etwas nenne. Zugegeben: Verein oder Vereinigung kann als Oberbegriff für verschiedene Rechtsformen verwendet werden. Aber es muss immer klar sein, welche der möglichen Rechtsformen eine Vereinigung hat, und deren zwingende Voraussetzungen müssen eingehalten werden, man kann daher z. B. nicht eine Stiftung ohne Stiftungsvermögen Gründen oder einen Verein ohne Mitglieder.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1224 am: 14. September 2016, 17:59:53 »
Außerdem steht nun fest, dass Peter einen Perso hatte, da er den bei den Abhebungen vorlegte.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1225 am: 14. September 2016, 18:03:28 »
Somit wird hier also zugegeben, dass es mit der "engen Absprache" nicht weit her sein kann: Peterleang hat die "Kapitalüberlassungsverträge" also selbst verfasst. "Abstimmung" kann man natürlich deuten, wie man will. Wenn jemand sehr allgemein sagt: "So könnte es vielleicht gehen", dann versteht man das im KRD selbstredend als "Abstimmung", "Zustimmung" oder je nach Stimmung auch anders.

Wahrscheinlich meint er damit ohnehin die reichsdeppenübliche "Abstimmung". Er hat seine gesammelten Wahnvorstellungen an die Bundesbank gefaxt und die hat (logischerweise, weil die Absurdität seines Handelns offensichtlich war) nicht geantwortet, was als "Zustimmung" gewahndeutet wurde.
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1226 am: 14. September 2016, 18:04:50 »
Absurd oder nicht - Tatsache ist, daß der Haftbefehl vollzogen wurde. Nur darauf kommt es an. Punkt.

Eine grandiose Blüte des Zwergenwahns finde ich leider nicht mehr (er wurde hier gezeigt): der Fratzenbuch-(oder Juuhtuub-?)Kommentar, in dem dargelegt wurde, daß der Fitzelzwerg immer noch der Agierende sei und weiterhin alle Fäden in der Hand hält.
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1227 am: 14. September 2016, 18:17:17 »
Außerdem steht nun fest, dass Peter einen Perso hatte, da er den bei den Abhebungen vorlegte.

Es steht für mich sowieso außer Frage, dass für ihn nur eines noch wichtiger als seine Wahnideen ist, nämlich wie man damit leichtgläubigen Deppen seinen Anhängern das Geld aus der Tasche ziehen und verprassen kann. Wenn dafür eine Personalausweis der GmbH nützlicher als ein Reichsdeppenausweis ist, hat er natürlich einen. Als "Oberster Sufferäng" muss man den leichtgläubigen Deppen ja nicht alles auf die Nase binden dem gemeinen Volk sein "gottgewolltes" Handeln schliesslich nicht erklären. Erst recht nicht, wenn man dann befürchten muss, dass das ausnehmen dann schwieriger werden könnte.
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Offline KarlKlammer

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1228 am: 14. September 2016, 18:43:00 »
Ich stelle das mal hier ein, weil es thematisch eher zum Gerichtsverfahren passt als zu den "Neuigkeiten":
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[...]
•Er gab nicht an, daß die Kapitalüberlassungsverträge von der Bundesbank entworfen worden sind, sondern, daß sie von ihm in Abstimmung mit Mitarbeitern der Bundesbank entworfen worden sind.
[...]
http://koenigreichdeutschland.org/de/der-absurde-haftbefehl/articles/der-absurde-haftbefehl.html

Inhaltlich ist da nicht viel Neues.
[...]

Mir stellt sich die Frage: Was hat die Bundesbank mit der ganzen Angelegenheit zu tun? Ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemeint? Oder hat er tatsächlich mit der Bundesbank korrespondiert? Falls letzteres: Warum?
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Offline Sandmännchen

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1229 am: 14. September 2016, 19:04:41 »
Und wenn der Kapitalüberlassungsvertrag mit der UNO und Schäuble abgestimmt worden wäre, was macht's für 'nen Unterschied? Der springende Punkt ist, daß er

- auf seiner Webseite einen ganz anderen Eindruck von der Natur der "Sparbücher" verbreitet hat als dem KÜV entspricht

- die Buchführung so oder so nicht aufgezeichnet hat, wohin die angelegten Gelder entschwunden sind

- und nun am Ende kein Kapital mehr da ist.

Wenn die Bundesbank mit dem bei ihr angelegten Geld ähnlich umgehen würde, würden die Verantwortlichen auch angeklagt.

soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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