Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

Benjamin Blümchen
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Martin, das Kamerakind
13 (13.1%)
Marco, die Funzel
24 (24.2%)
Die Staatsflotte
14 (14.1%)
Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 128378 mal)

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Offline A.R.Schkrampe

Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1185 am: 9. September 2016, 19:57:04 »
Wenn das alles so haltlos und auch kein Vermögensverlust eingetreten ist,  warum muß im letzten Satz dann gebettelt werden?
 

Offline Luzifer

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1186 am: 9. September 2016, 22:24:31 »
Das Verfahren wurde ja nun ziemlich flott angegangen. Was ist mit seinen Führerscheingeschichten? Die sind doch nur noch Formsache und er hätte für einen bestimmten Zeitraum ein geregeltes Leben.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1187 am: 9. September 2016, 22:40:57 »
Verfahren, deretwegen jemand in U-Haft steckt, werden beschleunigt verhandelt. Das ist beim Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht der Fall, und so dümpeln sie weiter dahin. Womöglich wird dann am Ende alles eingestellt, weil die zu erwartende Strafe gegenüber dieser Anklage nicht ins Gewicht falle.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline Sandmännchen

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1188 am: 9. September 2016, 22:43:02 »
Wenn das alles so haltlos und auch kein Vermögensverlust eingetreten ist,  warum muß im letzten Satz dann gebettelt werden?

Also bitte! Das ist doch nicht Peters Privatschatulle, sondern steckt alles in "Projekten" und ist fest und wertbeständig angelegt.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1189 am: 9. September 2016, 23:12:13 »
Wenn das alles so haltlos und auch kein Vermögensverlust eingetreten ist,  warum muß im letzten Satz dann gebettelt werden?
Also bitte! Das ist doch nicht Peters Privatschatulle, sondern steckt alles in "Projekten" und ist fest und wertbeständig angelegt.

Nix "also bitte",  der Logikfehler ist auf Deiner Seite  :naughty:
Entweder "Projekt"  oder "fest"/"beständig".  Beides zusammen geht nicht.
 

Offline Don

Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1190 am: 9. September 2016, 23:14:48 »
Wenn das alles so haltlos und auch kein Vermögensverlust eingetreten ist,  warum muß im letzten Satz dann gebettelt werden?
Also bitte! Das ist doch nicht Peters Privatschatulle, sondern steckt alles in "Projekten" und ist fest und wertbeständig angelegt.

Nix "also bitte",  der Logikfehler ist auf Deiner Seite  :naughty:
Entweder "Projekt"  oder "fest"/"beständig".  Beides zusammen geht nicht.

Also wenn einer ein FESTES WERTBESTÄNDIGES Projekt hochziehen kann, dann ist das ja wohl Peterle Fiduziar seiner selbst! ;) :) :rabbit:
 

Offline Luzifer

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1191 am: 10. September 2016, 00:38:55 »
Verfahren, deretwegen jemand in U-Haft steckt, werden beschleunigt verhandelt.

Das ist verständlich. Aber deswegen zwei Jahre Knast einfach so unter den Tisch fallen zu lassen, hielte ich für nicht gerechtfertigt. Ist ja schliesslich kein Pappenstiel.
 

Offline Autsch !

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1192 am: 10. September 2016, 09:39:23 »
Wenn das alles so haltlos und auch kein Vermögensverlust eingetreten ist,  warum muß im letzten Satz dann gebettelt werden?
Das können leider nur Aufgewachte verstehen Herr Schkrampe, Sie hängen einfach zu tief mit drin im System:

Weil die, bei Zuwiderhandlung Aushöhlung und Zusammenbruch des BRiD-Konstruktes befürchtende, Bankenmafia es den gesteuerten Systemanwälten strikt untersagt sich ihr Honorar in werthaltigen ENGELn, Marmorplatten, Dachrinnenreinigungsfrondiensten; Kartoffeln oder Wasserautos auszahlen zu lassen.
« Letzte Änderung: 10. September 2016, 09:45:45 von Autsch ! »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

dtx

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1193 am: 10. September 2016, 15:37:35 »
Verfahren, deretwegen jemand in U-Haft steckt, werden beschleunigt verhandelt.

Das ist verständlich. Aber deswegen zwei Jahre Knast einfach so unter den Tisch fallen zu lassen, hielte ich für nicht gerechtfertigt. Ist ja schliesslich kein Pappenstiel.

Stimmt. Einstellen heißt aber nicht, daß das unter den Teppich gekehrt wird. Unsere liebe Justiz wird hoffentlich noch den Überblick haben, wo und weswegen überall noch Berufungen anhängig sind und was davon gesamtstrafenfähig ist. Dann wird das alles auf den Haufen geschmissen und darunter dann der Strich gezogen. Der größere Haufen sollte dann bei der Abwägung der Umstände und der Prognose dafür sorgen, daß Fitze nicht mit der Mindeststrafe davonkommt.

Zitat von: A.R.Schkrampe
Wenn das alles so haltlos und auch kein Vermögensverlust eingetreten ist,  warum muß im letzten Satz dann gebettelt werden?

Weil sich die Systemanwälte nicht als Geldwäscheanlagen betätigen. Die wollen Geld haben, das sie behalten dürfen.
« Letzte Änderung: 10. September 2016, 15:44:24 von dtx »
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1194 am: 10. September 2016, 19:02:58 »

Das ist verständlich. Aber deswegen zwei Jahre Knast einfach so unter den Tisch fallen zu lassen, hielte ich für nicht gerechtfertigt. Ist ja schliesslich kein Pappenstiel.

Deshalb werden die anderen Verfahren wegen der Verkehrsstraftaten im Zweifel auch erst einmal vorläufig eingestellt, und zwar nach § 154 StPO. Man wartet danach ab, was in dem Verfahren mit der größten Straferwartung rauskommt und entweder wird dann endgültig eingestellt oder das vorläufig eingestellte Verfahren geht weiter.

Man wird sagen können, dass so ziemlich alles, was bei Sitzek an Verkehrsstraftaten noch offen, also nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, "gesamtstrafenfähig" ist. Das bedeutet, dass die dortigen Strafen mit der Strafe aus dem Untreueverfahren zu einer Strafe zusammengefasst werden, wobei es eine Art "Mengenrabatt" gibt. In der Praxis sieht das meist so aus, dass die größte Einzelstrafe ungekürzt in die Gesamtstrafe eingeht und alle übrigen Strafen in etwa zur Hälfte (diese "Formel" ist eine Faustregel, keine gesetzliche Regelung).

Beispiel: Ein Angeklagter wird zu Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Dann wird er wegen einer anderen Tat, die er vor der ersten Verurteilung begangen hat, wieder angeklagt. Für die zweite Tat gibt es drei Jahre Freiheitsstrafe. Das Gericht bezieht die erste Verurteilung mit ein und bildet eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Falls der Bezopfte hier am Ende wegen Untreue und unerlaubten Bankgeschäften mit vier bis fünf Jahren gesiebter Luft bedacht wird, würde eine danach verhängte weitere Freiheitsstrafe von z.B. drei Monaten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis die Strafe am Ende nur um ein bis zwei Monate erhöhen. Dabei müsste dem Angeklagten, der schon einige Zeit wohn-"haft" ist und formal wieder eine hohe Gesamtstrafe zu erwarten hat (auch wenn die im Wesentlichen aus dem Untreueverfahren stammt), in dem Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein Pflichtverteidiger bezahlt werden, ohne dass die Staatskasse dieses Geld wahrscheinlich je wiedersieht. Dieser Aufwand lohnt sich also nicht.

Allerdings wäre es unter einem anderen Gesichtspunkt durchaus wünschenswert, dass auch das eine oder andere Verkehrsdelikt ausgeurteilt wird und in eine Gesamtstrafe eingeht. Denn dann könnte man dem König der Pudel eine Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach § 69a StGB verpassen.
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1195 am: 10. September 2016, 19:21:21 »
Sofern Fitzeks Antwortschreiben auf eine Ladung zur Hauptverhandlung (klick) echt ist, dann spielt zumindest ein Strafrichter am AG Wittenberg (und/oder die StA) beim § 154 StPO nicht mit (nach Anklageerhebung bedarf es der Zustimmung des Gerichts). Lt. Aktenzeichen begann das Ermittlungsverfahren 2016 und wurde im selben Jahr dem Gericht vorgelegt.

Das Aktenzeichen liest sich allerdings recht merkwürdig, das Registerzeichen "Es" gibt es nicht, hier liegt evtl. einfach ein Tippfehler vor. Oder die Pudel wollten mit einer gefälschten Veröffentlichung der bösen BRD GmbH-Justiz eins auswischen.

Anm: Sind nur Vermutungen von mir.
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1196 am: 10. September 2016, 19:34:50 »

Das Aktenzeichen liest sich allerdings recht merkwürdig, das Registerzeichen "Es" gibt es nicht, hier liegt evtl. einfach ein Tippfehler vor. Oder die Pudel wollten mit einer gefälschten Veröffentlichung der bösen BRD GmbH-Justiz eins auswischen.

Anm: Sind nur Vermutungen von mir.

Schön gesehen. Wahrscheinlich war "Ds" (Verhandlung beim Einzel-Strafrichter nach Anklageerhebung) gemeint. Ich tippe ebenfalls auf einen schlichten Tippfehler. Ich traue Sitzek und seinen Pudeln zwar nahezu alles zu, aber in der gegenwärtigen Situation werden sie sich zurückhalten, gefakte Dokumente an Gerichte zu produzieren, auch wenn das Schreiben sicher keinen Straftatbestand erfüllt.
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 

dtx

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1197 am: 10. September 2016, 20:10:43 »
Sofern Fitzeks Antwortschreiben auf eine Ladung zur Hauptverhandlung (klick) echt ist, ...

Das wurde hier schon mal diskutiert. @Schlaf-SHAEF hatte dazu angemerkt, daß die Gefangenen üblicherweise mangels vollständiger Büroausstattung mit der Hand und auch nicht auf "Firmenpapier" schreiben würden. Es liegt daher nahe, daß das die Pudel nach einem Besuch (bspw. der Staatsflotte) aufgesetzt haben (ob das dann nur auf die Internetseite oder auch ans Gericht gegangen ist, dürfte nicht von Belang sein). Inzwischen ist aber auch bekannt, daß der Termin verschoben wurde.

Deshalb werden die anderen Verfahren wegen der Verkehrsstraftaten im Zweifel auch erst einmal vorläufig eingestellt, und zwar nach § 154 StPO. Man wartet danach ab, was in dem Verfahren mit der größten Straferwartung rauskommt und entweder wird dann endgültig eingestellt oder das vorläufig eingestellte Verfahren geht weiter.

Man wird sagen können, dass so ziemlich alles, was bei Sitzek an Verkehrsstraftaten noch offen, also nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, "gesamtstrafenfähig" ist.

Und das Verfahren wg. der Gesundheitskasse dann wohl auch. Bei den Verkehrsstraftaten wurde ja schon von den auswärtigen Amtsgerichten auf das diesbezügliche Verfahren am Wohnort geschaut, welches eine hinreichend hohe Strafe erwarten ließ. Bemerkenswert ist sicherlich, daß die wesentlichen Verfahren also zu Berufungen beim LG Halle führen werden bzw. würden, so daß es nicht unwahrscheinlich ist, daß die bei derselben Kammer landen, die jetzt auch die Untreue verhandelt.

Falls der Bezopfte hier am Ende wegen Untreue und unerlaubten Bankgeschäften mit vier bis fünf Jahren gesiebter Luft bedacht wird, würde eine danach verhängte weitere Freiheitsstrafe von z.B. drei Monaten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis die Strafe am Ende nur um ein bis zwei Monate erhöhen. Dabei müsste dem Angeklagten, der schon einige Zeit wohn-"haft" ist und formal wieder eine hohe Gesamtstrafe zu erwarten hat (auch wenn die im Wesentlichen aus dem Untreueverfahren stammt), in dem Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein Pflichtverteidiger bezahlt werden, ohne dass die Staatskasse dieses Geld wahrscheinlich je wiedersieht. Dieser Aufwand lohnt sich also nicht.

Dazu käme noch der Aufwand, Fitzek für die jeweiligen Termine per Gefangenentransport durch die halbe Republik zu karren.

Allerdings wäre es unter einem anderen Gesichtspunkt durchaus wünschenswert, dass auch das eine oder andere Verkehrsdelikt ausgeurteilt wird und in eine Gesamtstrafe eingeht. Denn dann könnte man dem König der Pudel eine Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach § 69a StGB verpassen.

Sicher, ob das Gericht dem Aspekt besondere Beachtung schenkt, wage ich zu bezweifeln. Man könnte ja auch die Frage aufwerfen, ob dem Erziehungszweck von Geldstrafen Genüge getan wurde und ob, falls die 40.000+X aus dem Versicherungsverfahren bezahlt worden sein sollten, daraus ein milderndes Element erwächst, wenn der Delinquent für die Begleichung eine neue Straftat beging.

 
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dtx

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1198 am: 12. September 2016, 15:20:58 »
Nachdem hier einige Schwierigkeiten hatten, auf Anhieb die Anklageschrift auf der KRD-Seite zu finden, haben die Pudel den Download-Link speziell eingerahmt und darauf auch noch mit besonders großer Schrift hingewiesen.
 

Offline R2D2

Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1199 am: 12. September 2016, 21:28:27 »
Zitat
07/2012 150.000 EUR
10/2012 95.000 EUR
11/2012 32.500 EUR
Irgendwo in diesem Zeitraum liess sich Peter der sitzende 1. seine Dachwohnung in der ehem. "Staatskanzlei" in Piesteritz renovieren und ausstatten. Wäre doch so einfach für die StA sich einfach mal nach den Zulieferern und Handwerkern umzuschauen und diese zu befragen. Dann würde man wissen, wo ein Teil des Geldes hin ist ;-)
« Letzte Änderung: 12. September 2016, 22:50:05 von R2D2 »
Möge die Macht der Gedanken mit euch sein!
 
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