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Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

Benjamin Blümchen
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Martin, das Kamerakind
13 (13.1%)
Marco, die Funzel
24 (24.2%)
Die Staatsflotte
14 (14.1%)
Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 128355 mal)

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dtx

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1095 am: 1. September 2016, 11:45:46 »
@Leela Sunkiller

Ob der stattfindet, scheint allweil noch offen. Der Server des ursprünglichen Veranstalters ist im Moment irgendwie nicht mehr zu finden. Zwar hätten die Pudel "derzeit keine Karten verfügbar", wie auf der Hauptseite zu lesen ist, wenn man bis über die Bilder der Referenten nach unten scrollt. Sie verkaufen sie aber trotzdem noch zum Stückpreis von 169 Euro.

Auf der Veranstaltungsliste bei "Gießen entdecken", die bis ins nächste Jahr reicht, ist er nicht enthalten. Die muß aber auch nicht vollständig sein.

Selbst wenn der Kongress standfände, kann er genausogut einen Krater im Kapital des Veranstalters hinterlassen, wie es aufstocken. Davon die Anwälte zahlen zu wollen, ist fahrlässig.
« Letzte Änderung: 1. September 2016, 12:27:06 von dtx »
 

Offline Landgraf

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1096 am: 1. September 2016, 12:05:58 »
Dir ist da eine ganze Menge entgangen. Natürlich gibt es Strafanzeigen.
Offensichtlich aber keine Anzeigen wegen Anleger-Täuschung bzw. -Betrug. Ich bezog mich auf den heutigen Artikel von Olaf Braun in der Mz.

Zitat: "Betrug setze die bewusste Täuschung der Anleger voraus, erläutert ein Jurist. Doch eine entsprechende Anzeige eines Kapitalgebers liegt nach MZ-Informationen nicht vor."
2 Dinge sind unendlich: das Universum und die Dummheit der Reichsbürger und Selbstverwalter. Beim Universum bin ich mir aber nicht ganz sicher. (frei nach Einstein)
 

Offline Happy Hater

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1097 am: 1. September 2016, 12:28:46 »
So weit mir bekannt ist auch in Deutschland "Betrug" ein Offizialdelikt, Betrug wäre also bei augenscheinlich erfülltem Tatbestand von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen zu verfolgen, auch wenn kein einziger Geschädigter eine Anzeige gestellt hat.

Zur Aussage des Journalisten, dass für eine Verurteilung wegen Untreue die StA nachweisen müsse, dass das Geld "missbräuchlich verwendet" wurde, kann ich nur sagen, dass hier schon Forenmitglieder mit wesentlich mehr Ahnung vom deutschen Strafrecht Belege dafür gebracht haben, dass genau das eben für Untreue nicht notwendig ist. Es reicht (man verzeihe mir hier meine nach deutschem Recht sicher nicht präzise Terminologie) wenn die Person welcher das Vermögen anvertraut wurde, dieses nicht nachweislich zweckgemäß verwendet hat und dadurch eine Vermögensgefährung eingetreten ist. Ganz laienhaft ausgedrückt: Ein Nachweis, wohin das Geld schlussendlich verschwunden ist, ist nicht notwendig für eine Verurteilung wegen Untreue, es reicht, wenn es weg ist und nicht nachvollziehbar ist, dass es für die "korrekten Verwendungszwecke" gebraucht wurde.

Wie gesagt, Forenmitglieder hier haben dies an anderer Stelle bereits viel besser und präsziser erklärt.
 
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dtx

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1098 am: 1. September 2016, 12:37:12 »
Dir ist da eine ganze Menge entgangen. Natürlich gibt es Strafanzeigen.
Offensichtlich aber keine Anzeigen wegen Anleger-Täuschung bzw. -Betrug. Ich bezog mich auf den heutigen Artikel von Olaf Braun in der MZ.

Olaf Braun ist nicht Journalist, sondern Staatsanwalt und Pressesprecher der StA Dessau-Roßlau und Stadtwehrleiter der Feuerwehr.

Der Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung anvertrauter Gelder obliegt nicht der Staatsanwaltschaft, sondern demjenigen, der sie entgegengenommen und verwahrt hat. Wenn er den nicht mittels einer ordnungsgemäßen Buchhaltung führen kann, sondern lediglich ein paar Belege in einem Schuhkarton liegen hat, ist das schon gravierendes ein formelles Problem. Gibt wie im konkreten Fall nicht mal dieser Schuhkarton etwas Zweckdienliches her, dann gilt der Tatbestand der Untreue als erfüllt.
« Letzte Änderung: 1. September 2016, 12:42:59 von dtx »
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1099 am: 1. September 2016, 12:40:58 »
Dann soll er mal den Anfängen wehren!
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Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1100 am: 1. September 2016, 12:43:35 »
Die Kammer hat im Zwischenverfahren imho. recht deutlich zum Ausdruck gebracht, dass man sich auf Verurteilungskurs befindet. So bejahte man in einem Beschluss auch weiterhin den dringenden Tatverdacht der schweren Untreue und hat die Erklärungsversuche des KRD über das angeblich zweckmäßig angelegte Geld mit einem sinngemäßen "lol, nein." durch den Schornstein geblasen. Ich bin weiter optimistisch.
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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dtx

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1101 am: 1. September 2016, 13:51:26 »
So weit mir bekannt ist auch in Deutschland "Betrug" ein Offizialdelikt, Betrug wäre also bei augenscheinlich erfülltem Tatbestand von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen zu verfolgen, auch wenn kein einziger Geschädigter eine Anzeige gestellt hat.
...
Ganz laienhaft ausgedrückt: Ein Nachweis, wohin das Geld schlussendlich verschwunden ist, ist nicht notwendig für eine Verurteilung wegen Untreue, es reicht, wenn es weg ist und nicht nachvollziehbar ist, dass es für die "korrekten Verwendungszwecke" gebraucht wurde.

Kann man so stehen lassen. Es wäre dennoch interessant, was die Steuerfahndung zu dem Fall meint.
 

Offline hair mess

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1102 am: 1. September 2016, 13:55:06 »
Wie stellst Du Dir die personelle Ausstattung in den Finanzämtern vor?
Wo nichts zu holen ist wir auch nicht geprüft
Wegen der zu erwartenden Strafverfolgung?
Wohl eher nicht.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1103 am: 1. September 2016, 14:33:00 »
Eine Anzeige ist nicht notwendig, wenn ein "Offizialdelikt" vorliegt, d. h. eine Straftat, die von Amtes wegen verfolgt werden muss. Selbst wenn ein Staatsanwalt nur in der Zeitung davon liest, ist er grundsätzlich verpflichtet, der Sache nachzugehen.
(Das gab's übrigens tatsächlich bei einem ausländischen Fußballverein: Dort scheint es jahrelange Praxis gewesen zu sein, dass "Groupies" teilweise bis zu 13 Jahren jung in den Spielerkabinen ein- und ausgingen und auch sexuelle Beziehungen zu den Spielern unterhielten. Als ein unvorsichtiger Lokalreporter das in einem Zeitungsbeitrag erwähnte, las tatsächlich der Staatsanwalt davon und leitete Ermittlungen ein, die zu einer ganzen Reihe Verurteilungen führten. Sexuelle Kontakte zu Minderjährigen sind eben auch dann strafbar, wenn die Minderjährigen selbst einverstanden waren, sogar die Initiative ergriffen hatten und auch deren gesetzliche Vertreter damit einverstanden waren.)
Nach den mir verfügbaren Informationen sind tatsächlich Strafanzeigen eingegangen, wobei ich aber nicht weiß, auf welchen Tatvorwurf diese lauteten. Im Gegensatz zu einer landläufigen Meinung sind die Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden aber nicht an die Bezeichnung des Delikts in einer Anzeige gebunden, was auch wenig sinnvoll wäre, da ja die Fakten erst zu ermitteln sind und erst danach beurteilt werden kann, welchen Tatbestand sie erfüllen.
Weiter kommt im vorliegenden Fall eine sog. Konkurrenz in Betracht: Manche Sachverhalte können mehrere Straftatbestände erfüllen. Dies stellt kein Problem dar, denn nirgendwo steht, dass jemand nur nach einer Strafbestimmung verurteilt werden dürfe. So ist es durchaus denkbar, dass eine Anzeige wegen Betruges vorliegt, aber die Staatsanwaltschaft "nur" Untreue (der Vorwurf ist happig genug) anklagt. Das Gericht muss dann übrigens durchaus auch nochmals selbst feststellen, welcher Tatbestand erfüllt ist, dazu ist es nämlich da.
Grundsätzlich denkbar ist dabei, dass die vorliegend angeklagten Taten sowohl Betrug als auch Untreue als auch z. B. den Betrieb illegaler Bankgeschäfte darstellen.
Nun kommt aber die "Konkurrenz" der Tatbestände zum Tragen: Die Staatsanwaltschaft muss nicht jeden Schnurz anklagen, sondern wird sich auf die schwerste beweisbare Straftat konzentrieren. Das dürfte hier die Untreue sein, im Vergleich zu der unerlaubte Bankgeschäfte oder Buchführungsdelikte kaum ins Gewicht fallen. Diese können ggf. hilfsweise mit angeklagt werden (dass keine Buchhaltung geführt wurde, ist ja offensichtlich und eine Verurteilung deswegen nur Formsache). Für die Strafzumessung wird aber weitestgehend nur die Untreue zu Buche schlagen.
Betrug setzt neben der Schädigung des Vermögens des Opfers auch voraus, dass diesem aktiv etwas vorgetäuscht wurde, was immer schwer beweisbar ist. Ob Fatzkes krudes Gewäsch die Höhe eines Betruges erreicht, ob von einem "Lügengebäude" die Rede sein kann, weiß ich nicht. Vermutlich dürfte dies schwer zu beweisen sein. Ein halbwegs kritischer Zeitgenosse dürfte immer in der Lage gewesen sein, zumindest das hohe Risiko dieser "Anlagen" zu erkennen. Die Untreue samt der Tatsache, dass die Gelder für die Anleger weg sind, ist hingegen weitgehend offenkundig und dürfte leicht beweisbar sein.
Daher halte ich es für nachvollziehbar, dass die Staatsanwaltschaft sich auf den Vorwurf der Untreue konzentriert hat. Aus meiner Fernsicht ist das eine richtige und einleuchtende Entscheidung. Wenn das, was Fatzke und seine KRDler mit der "Kooperationskasse", dem Verein "NeuDeutschland", später auch mit "Reichsbank" und "Deutscher Gesundheit" gemacht haben, keine Untreue darstellt, was dann?
« Letzte Änderung: 1. September 2016, 15:02:11 von Pantotheus »
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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dtx

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1104 am: 1. September 2016, 15:28:51 »
Wie stellst Du Dir die personelle Ausstattung in den Finanzämtern vor?

Bescheiden, ehrlich gesagt. Da gibt es Leute, die halbtags arbeiten und allein mehrere Veranlagungsbezirke besetzen. Das ist aber weder hier Thema, noch von uns zu beeinflussen sondern in der Verantwortung des jeweiligen Vorstehers.

Wo nichts zu holen ist, wird auch nicht geprüft.

Wir sind aber nicht in Lateinamerika, wo man sich auf die Tour vor den Steuern drücken kann. Nichts zu holen geht als Schutzbehauptung normalerweise nicht durch, das müßte dann schon mal festgestellt werden.

Wegen der zu erwartenden Strafverfolgung?
Wohl eher nicht.

Wenn die StA mit der Veruntreuung eine Bauchlandung machen sollte, hätte Fitzek während drei oder vier Jahren mehr als eine Million kassiert, davon dem Fiskus keinen einzigen Euro erklärt und soll damit am Ende laufengelassen werden? Warum soll er als Betrüger diesbezüglich anders behandelt werden, als bspw. ein Dealer, der seine Kohle verpraßt oder beiseite geschafft hat?
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1105 am: 1. September 2016, 16:08:01 »
So einfach ist das mit dem "Offizialdelikt" nicht. In der Praxis kannst Du als Nicht-Geschädigter dem Staatsanwalt gerne eine Sachverhaltsmitteilung schicken. Er wird trotzdem auf die Anzeige eines Geschädigten warten. Vergl. z. B. die Mischdampfmaschine oder das Auftriebskraftwerk.

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1106 am: 1. September 2016, 16:32:19 »
Wenn die StA mit der Veruntreuung eine Bauchlandung machen sollte, hätte Fitzek während drei oder vier Jahren mehr als eine Million kassiert, davon dem Fiskus keinen einzigen Euro erklärt und soll damit am Ende laufengelassen werden? Warum soll er als Betrüger diesbezüglich anders behandelt werden, als bspw. ein Dealer, der seine Kohle verpraßt oder beiseite geschafft hat?

Gerade unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit wäre ein konsequentes Ein- und Durchgreifen der Steuerverwaltung notwendig. Wie soll man einem Arbeitnehmer, für den monatlich pünktlich die Lohnsteuer abgeführt wird und bei dem man in den letzten Jahren - richtigerweise - die Möglichkeiten zum Steuerbetrug immer mehr eingeschränkt hat, erklären, dass da jemand jahrelang Einkünfte erzielt, die erheblich über dem Durchschnittseinkommen liegen, für die aber kein Cent Umsatz- oder Einkommensteuer gezahlt wird ?  :scratch: Es ist natürlich nicht einfach, das Dickicht des königlichen Wirtschaftssystems zu durchdringen. Aber am Ende werden doch viele, wenn nicht gar alle Stränge zumindest bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise in der Person bzw. im Menschen des Königs der Pudel zusammenlaufen. Und die sicherlich nicht vorbildliche Buchhaltung im Königreich dürfte sich erforderlichenfalls durch gesetzlich zulässige Schätzung der Steuergrundlagen kompensieren lassen.

Es mag auch sein, dass da am Ende trotz aller Privilegierung des Fiskus in Insolvenz- und ähnlichen Verfahren nicht viel an Zahlungen rüberkommt. Aber selbst unbezahlte Steuerschulden wären etwas, was es dem Bezopften in der Zukunft unmöglich oder wenigstens sehr schwer machen wird, sein Treiben fortzusetzen und sich wieder zu Lasten des Staates und privater Personen gewerblich zu betätigen. Da wäre eine Gewerbeuntersagung nämlich um einiges leichter auszusprechen.
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1107 am: 1. September 2016, 16:53:28 »


So einfach ist das mit dem "Offizialdelikt" nicht. In der Praxis kannst Du als Nicht-Geschädigter dem Staatsanwalt gerne eine Sachverhaltsmitteilung schicken.

Das wäre dann eine Anzeige. Und dazu braucht es den Geschädigten nicht.
 

Offline echt?

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1108 am: 1. September 2016, 16:57:53 »
Nö, der Mischdampf und die Wasserschraube haben vor langer Zeit schon Anzeigen gefangen.
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Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1109 am: 1. September 2016, 17:00:14 »
Wenn X bei der StA mitteilt, Y habe zum Nachteil des Z eine Straftat begangen, dann muss doch in jedem Falle ein Deckel aufgemacht werden?
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