Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

Benjamin Blümchen
22 (22.2%)
Martin, das Kamerakind
13 (13.1%)
Marco, die Funzel
24 (24.2%)
Die Staatsflotte
14 (14.1%)
Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 128364 mal)

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Offline echt?

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1110 am: 1. September 2016, 17:05:16 »
Wenn X der Staatsanwaltschaft mitteilt, dass es nach den anerkannten Naturgesetzen den Wirkungsgrad einer Maschine nicht geben kann, mit dem geworben wurde - passiert genau nix.
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Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1111 am: 1. September 2016, 17:08:44 »
Achso. Hatte deinen Post so verstanden, dass bei jeder Straftat der Geschädigte Strafanzeige stellen muss.
Off-Topic:
Aber, dass nichts dabei rumkommt, heißt ja nicht, dass die StA nicht ermittelt hat. Da ist es mit der Beweisbarkeit der Straftat so eine Sache. Es gibt haufenweise dümmlichen Firlefranz, den man legal (bzw. bisher ungestraft) unters Volk bringen kann. Nachweisbare Nutzlosigkeit des verkauften Produktes ist ja nicht unbedingt in jedem Fall ein Vermögensdelikt. Auch wenn mir der Gedanke gefällt, dass alle Homöopathen und Geistheiler post von der StA erhalten...  ;D
« Letzte Änderung: 1. September 2016, 17:10:40 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline Decimus

Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1112 am: 1. September 2016, 17:13:08 »
Wie stellst Du Dir die personelle Ausstattung in den Finanzämtern vor?

Bescheiden, ehrlich gesagt. Da gibt es Leute, die halbtags arbeiten und allein mehrere Veranlagungsbezirke besetzen. Das ist aber weder hier Thema, noch von uns zu beeinflussen sondern in der Verantwortung des jeweiligen Vorstehers.

Off-Topic:
Die Einstellungszahlen sind eher eine Sache der Politik. Kein Vorsteher will ein unterbesetztes Finanzamt.
 

dtx

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1113 am: 1. September 2016, 17:47:14 »
Wir müssen uns hier nicht den Kopf irgendeines Finanzamtsvorstehers zerbrechen, das war auch gar nicht meine Frage. Es ging um die Einschätzung der Steuerfahndung darüber, ob hier gewerbliche oder sonstige Einkünfte hätten erklärt und versteuert werden müssen. Ein Finanzinstitut ist keine göttliche Einrichtung, sondern ein Gewerbebetrieb, der im Zuge seiner Tätigkeit diverse Ertragssteuern, Umsatzsteuer sowie Lohnsteuer anzumelden bzw. zu erklären und zu entrichten hat.

Nun gab es ja mal vom Gericht den Wink mit dem Zaunspfahl, daß die Kooperationskasse alles mögliche, aber keine Bank gewesen sei. Und daß es sich dabei nicht um irgendein juristisches Gebilde, sondern um die natürliche Person Peter Fitzek handele. Und die ist kraft gewöhnlichen Aufenthalts auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit ihren weltweit erzielten Einkünften unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG).

Kann die Buchführung eines Stpfl. der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden, dann ist die Kapitalflußrechnung anhand seines Lebenswandels ein übliches Instrument zur Ermittlung der naheliegenden Einkünfte. Man geht also einfach davon aus, daß das vom Stpfl. und seiner Familie verbrauchte Geld von ihm im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit verdient wurde und zu versteuern gewesen wäre. Ob die Erwerbstätigkeit legal ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Die von @Rima882 erwähnte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit ist dabei eine der Folgen. Wer sich mit Schulden bei der öffentlichen Hand ins Ausland absetzt, bekommt von keiner deutschen Botschaft seinen Paß erneuert, wenn der abgelaufen ist und wird auch gerne mal vom Gastland heimgeschickt. Da nützt Fitzek dann auch sein Sumpf in Paraguay nichts.
 
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Offline echt?

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1114 am: 1. September 2016, 18:00:58 »
Vielleicht sollte man einfach mal beim Finanzminister in SA anfragen, ob er das so in Ordnung findet?
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Offline BlueOcean

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1115 am: 1. September 2016, 20:26:36 »
Bei der Gelegenheit bitte auch gleich die Erhöhung des NWO-Entgelts, der Gefahrenzulage wegen Tischkantenbeißens und die Trollprämien ansprechen. Und - nicht vergessen, wie immer - das achtzehnte Monatsgehalt!
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Offline Resting Bench

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1116 am: 2. September 2016, 04:40:22 »
Die MZ legt nach:

 
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Offline KugelSchreiber

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1117 am: 2. September 2016, 07:36:43 »
Boah-die MZ geht mir langsam auf den Zeiger mit ihrem Stuss. Als ob es einen Unterschied macht, ob ich betrogen oder Kohle veruntreut habe. Die Strafandrohung ist identisch. Und ebenfalls egal ist, ob ich die 1,x Mio. auf der Grundlage eines einheitlichen Tatentschlusses in 27 Tranchen abgehoben habe oder jedes Mal einen neuen Tatentschluss gefasst habe. Und vollkommen blödsinnig ist die Mähr vom Gustl Mollath aus Wittenberg. Wenn das tatsächlich alles so wackelig wäre, wie der Journalist meint, säße Fitzek nicht im Knast. Und ich kann versichern, dass ein StA oder Richter mittlerer Art und Güte niemanden ohne guten Grund einsperrt. Das nennt sich nämlich sonst Freiheitsberaubung im Amt. Man sollte vielleicht etwas  weniger blind abschreiben, was Fitzeks Mietmaul sagt und etwas mehr nachdenken.
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dtx

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1118 am: 2. September 2016, 08:12:28 »
Man sollte vielleicht etwas  weniger blind abschreiben, was Fitzeks Mietmaul sagt und etwas mehr nachdenken.

Du hast nicht ganz verstanden, wie Journalismus heutzutage funktioniert. Und das kann man Dir auch nicht übel nehmen. Um etwas zu recherchieren und zu hinterfragen, braucht man Zeit und Leute mit Sachverstand. Beides kostet Geld, das am Gewinn der Anteilseigner fehlt.

Zudem ist das goal nicht, fundierte Nachrichten anzubieten, sondern mit irgendwas schneller zu sein als die Konkurrenz. Also wird entweder von der abgeschrieben, wenn man meint, sie sei nicht in Reichweite der eigenen Leserschaft (was zu Zeiten des Internets Blödsinn ist) oder kostenlose PR ins Layout gesetzt.
Am liebsten läßt man sich sein Zeugs aber von jemandem diktieren, der nach seiner Stellung oder seinem akademischen Grad irgendwie für die Sache kompetent erscheint. Warum soll ein Schreiberling schlauer sein als der Anwalt, der mit dem Verfahren befaßt war. Damit ist man eigentlich aus der Verantwortung raus und braucht gar nicht mehr nachdenken, darf aber dann auch nicht so tun, als wäre das Dargebotene auf dem eigenen Mist gewachsen (insofern hast Du mit Deiner Kritik Recht).

Tatsache ist aber - und das wird oft übersehen - daß Journalismus nicht Meinungen verkaufen, sondern den Leuten alle Aspekte eines Vorganges darstellen soll, damit die sich ihre Meinung selber bilden können. Wenn also gleichviel Leute einen Artikel Sche!ße und toll finden können,  dann hat der Journalist gut gearbeitet.
 
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Offline Rima882

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1119 am: 2. September 2016, 08:52:14 »

Du hast nicht ganz verstanden, wie Journalismus heutzutage funktioniert. Und das kann man Dir auch nicht übel nehmen. Um etwas zu recherchieren und zu hinterfragen, braucht man Zeit und Leute mit Sachverstand. Beides kostet Geld, das am Gewinn der Anteilseigner fehlt.

Ganz klar: Durch das Vordringen der elektronischen Medien, die nicht selten kostenfrei genutzt werden können, sowie der sozialen Netzwerke hat sich der Kostendruck auf die Medienunternehmen gewaltig erhöht. Da muss gespart werden und das geschieht dann unter anderem bei der Qualität des Personals. Natürlich kann ein Journalist in der Regel nicht mehr Expertise in einem bestimmten Bereich haben als die Experten eben dieses Bereiches. Aber man kann doch erwarten, dass der Journalist in der Lage ist, Dinge so zu recherchieren und ggfs. Auskunftspersonen entsprechend zu befragen, dass er selbst in etwa versteht, worum es geht, und dass er diese Informationen dann verständlich an den Leser, Zuschauer, Hörer usw. weitergibt.

Was geschieht stattdessen: Es werden irgendwelche Praktikanten oder Billiglohn-Journalisten beschäftigt, die gerade bei aktuellen Ereignissen nicht etwa selbst vor Ort sind, sondern bei Facebook, Twitter usw. die Mitteilungen von journalistischen Amateuren zu den betreffenden Ereignissen verfolgen und meist ungefiltert weitergeben. Um die Kompetenz vieler Journalisten ist es auch nicht gut bestellt. Zu den relativ wenigen Fachgebieten, von denen ich relativ viel verstehe, gehört auf Grund früherer Tätigkeit und eines sehr ausgeprägten hobbymäßigen Interesses das Eisenbahnwesen. Was z.B. nach dem Zugunglück von Bad Aibling durch - meist selbst ernannte - journalistische Bahnexperten an komplett sachkundefreien Erklärungen, Ferndiagnosen und Spekulationen veröffentlicht wurde, ließ einem die Haare zu Berge stehen  :facepalm: :facepalm: :facepalm: und lässt befürchten, dass die Sachkunde bei anderen Sachgebieten, von denen ich weniger verstehe, ähnlich schlecht ist.

All dies dürfte neben schwerwiegenden Fehlern der Medien bei einzelnen Ereignissen (z.B. die Hitlertagebücher des "Stern", Silvester 2015 in Köln), mit dazu beigetragen haben, dass das Vertrauen in die Medien in den letzten Jahren tendenziell eher gelitten hat.
« Letzte Änderung: 2. September 2016, 08:54:28 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1120 am: 2. September 2016, 10:31:56 »
[facebook]https://www.facebook.com/detlef.schaebel/posts/1353341204731751?comment_id=1353345034731368&comment_tracking=%7B%22tn%22%3A%22R%22%7D[/facebook]

Wissen wir schon, was daraus geworden ist? Entziehen konnte er sich dem Termin ja sicher nicht ...
 

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1121 am: 2. September 2016, 10:36:07 »
Der Termin wurde laut den Pudeln verschoben.
Erzählt man jemals meine Geschichte soll man sagen, ich ging meinen Weg mit Giganten. Menschen vergehen wie des Winters Weizen, doch das Sonnenstaatland vergeht nie!
 
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« Antwort #1122 am: 2. September 2016, 10:39:30 »
Wir wissen ja nicht, worum es dabei geht.
Wenn es ein Strafbefehl war, könnte Peter theoretisch auch kleinlaut den Einspruch gegen selbigen zurückgenommen haben - Rechtskraft und Ende.
Wenn es lediglich eine Terminsverlegung war, kommt ja dann alles nochmal auf die Tagesordnung.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1123 am: 2. September 2016, 11:16:06 »
Wir müssen uns hier nicht den Kopf irgendeines Finanzamtsvorstehers zerbrechen, das war auch gar nicht meine Frage. Es ging um die Einschätzung der Steuerfahndung darüber, ob hier gewerbliche oder sonstige Einkünfte hätten erklärt und versteuert werden müssen. Ein Finanzinstitut ist keine göttliche Einrichtung, sondern ein Gewerbebetrieb, der im Zuge seiner Tätigkeit diverse Ertragssteuern, Umsatzsteuer sowie Lohnsteuer anzumelden bzw. zu erklären und zu entrichten hat.

Nun gab es ja mal vom Gericht den Wink mit dem Zaunspfahl, daß die Kooperationskasse alles mögliche, aber keine Bank gewesen sei. Und daß es sich dabei nicht um irgendein juristisches Gebilde, sondern um die natürliche Person Peter Fitzek handele. Und die ist kraft gewöhnlichen Aufenthalts auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit ihren weltweit erzielten Einkünften unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG).

Kann die Buchführung eines Stpfl. der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden, dann ist die Kapitalflußrechnung anhand seines Lebenswandels ein übliches Instrument zur Ermittlung der naheliegenden Einkünfte. Man geht also einfach davon aus, daß das vom Stpfl. und seiner Familie verbrauchte Geld von ihm im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit verdient wurde und zu versteuern gewesen wäre. Ob die Erwerbstätigkeit legal ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Die von @Rima882 erwähnte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit ist dabei eine der Folgen. Wer sich mit Schulden bei der öffentlichen Hand ins Ausland absetzt, bekommt von keiner deutschen Botschaft seinen Paß erneuert, wenn der abgelaufen ist und wird auch gerne mal vom Gastland heimgeschickt. Da nützt Fitzek dann auch sein Sumpf in Paraguay nichts.
Nur für die Besteuerung braucht man keine Steuerfahndung.
Das geht über das von Dir erwähnte Mittel vom Schreibtisch aus. §162 Abgabenordnung.
Zum Beleg einer Steuerstraftat wird dies aber eher nicht ausreichen. Dafür brauchen wir i.d.R ganz andere Beweise.
Für das Verfahren BENGALI etc. reicht es jedoch aus.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline simplicius simplicissimus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1124 am: 2. September 2016, 12:56:33 »
...
Und ebenfalls egal ist, ob ich die 1,x Mio. auf der Grundlage eines einheitlichen Tatentschlusses in 27 Tranchen abgehoben habe oder jedes Mal einen neuen Tatentschluss gefasst habe.
...

Leider nicht wirklich.
Wenn es rechtlich nur als eine Tat gewertet wird, kommt man bestenfalls auf das Höchstmaß, 5 Jahre waren es wohl. Tatsächlich wäre es bei einem Ersttäter viel weniger.
Bei Tatmehrheit in 27 Fällen und unterstellten drei Monaten Haft pro Fall wäre man dann schon bei 6 3/4 Jahren. Gut, da wäre auch noch ein "Mengenrabatt" drin.
Insgesamt käme er bei Tateinheit jedoch weitaus besser davon.

@Tuska hatte hier doch schon eine ähnliche Rechnung aufgestellt, wenn ich mich richtig erinnere.
« Letzte Änderung: 2. September 2016, 13:06:29 von simplicius simplicissimus »
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 
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