Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

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Martin, das Kamerakind
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Marco, die Funzel
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Die Staatsflotte
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Der namibische Grottenolm
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Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 128365 mal)

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Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1125 am: 2. September 2016, 13:05:12 »
@simplicius simplicissimus die StA hat wg. schwerer Untreue angeklagt; Strafandrohung somit 10 Jahre Vollpension.
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Offline hair mess

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1126 am: 2. September 2016, 13:07:42 »
Fitze war sich selbst immer treu.
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Offline simplicius simplicissimus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1127 am: 2. September 2016, 13:15:00 »
@simplicius simplicissimus die StA hat wg. schwerer Untreue angeklagt; Strafandrohung somit 10 Jahre Vollpension.

OK; das dürfte an dem Rechenbeispiel wohl aber grundsätzlich nichts ändern.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 

Offline D.B.Cooper

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1128 am: 2. September 2016, 13:18:43 »
Hätte er noch ne schwere Untreue, dann wäre er doppelt bestraft.
Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind.
 
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Offline hair mess

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1129 am: 2. September 2016, 13:33:10 »
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1130 am: 2. September 2016, 16:46:49 »
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Offline BlueOcean

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1131 am: 2. September 2016, 17:20:16 »
Wenn er vor Gericht wieder seine Mär erzählt, dass er von nur 300-400 Euro mildtätigen Gaben leben würde, sollte man vielleicht mal nachfragen wie er dann eigentlich ein Team von Verteidigern entlohnen kann, die ihn zudem noch oft in der Haft besuchen.
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Offline Evil Dude

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1132 am: 2. September 2016, 17:26:04 »
Hätte er noch ne schwere Untreue, dann wäre er doppelt bestraft.

Das sehe ich anders! Wenn er die Reichsschnalle loswird, hat er ein geldverschlingendes Problem weniger! ;D

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Und danach dann Freisitz!  :P
« Letzte Änderung: 2. September 2016, 17:28:36 von Evil Dude »
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dtx

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1133 am: 2. September 2016, 20:35:39 »
Aber man kann doch erwarten, dass der Journalist in der Lage ist, Dinge so zu recherchieren und ggfs. Auskunftspersonen entsprechend zu befragen, dass er selbst in etwa versteht, worum es geht, und dass er diese Informationen dann verständlich an den Leser, Zuschauer, Hörer usw. weitergibt.

Nö. Weil dafür schlicht keine Zeit vorgesehen ist. Und das im wörtlichen Sinne. Da geht es nicht darum, einer Reinigungskraft durch wahnwitzige Normgestaltung nur die Hälfte ihrer Arbeit zu bezahlen. Die Seite mit Deinem Artikel geht Schlag xx.xx Uhr in den Druck. Und vorher müssen Text und Bilder ins Layout. Bis dahin hast Du entweder geliefert oder suchst Dir einen anderen Job, denn das Blatt kommt nicht mit einem weißen Fleck.
 

Offline BlueOcean

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1134 am: 2. September 2016, 21:31:58 »
Naja. Ich finde gerade bei der MZ kann gut sehen wie viel vom jeweiligen Journalisten abhängt. Bei Ursache hat der MZ-Journalist früh reagiert, gut recherchiert und fundiert sowie gut lesbar geschrieben. Ganz im Gegensatz zu den Nahe-Null-Informationen des mdr, obwohl die ein Team vor Ort hatten und sicher weniger unter Druck stehen als ihre Print-Kollegen.

Der MZ-Journalist hingegen, der sich seit der Verhaftung um Fitzek kümmert, macht einen sehr mäßigen, eher lustlosen Job. Der hat nicht einmal gemerkt, dass er das KRD zitiert, wo es seinen eigenen früheren Artikel zitiert hat. >:(

Da solche Dinge dann aber meist auf Dauer zugeteilt bleiben, ist leider von einer weiterhin schwachen Berichterstattung der MZ über Fitzek auszugehen. Und bei BILD dürfte der ehemalige "Hofberichter" zum Zuge kommen. Da kann man am ehesten noch auf die Rihas hoffen, die dem mdr bisher schon brauchbare Features über Euer Merkwürden geliefert haben.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1135 am: 2. September 2016, 23:29:18 »
Wenn er vor Gericht wieder seine Mär erzählt, dass er von nur 300-400 Euro mildtätigen Gaben leben würde, sollte man vielleicht mal nachfragen wie er dann eigentlich ein Team von Verteidigern entlohnen kann, die ihn zudem noch oft in der Haft besuchen.

Bezüglich der von ihm angegebene Höhe seiner Einkünfte habe ich eine Frage an die Juristen:
Sollte das Gericht feststellen, dass sämtliches oder Teile des (vermutlich) veruntreuten Geldes von Fitze für sich verwendet worden sind, hätte er für den betreffenden Zeitraum offensichtlich falsche Angaben über sein Einkommen gemacht. Wäre es daraufhin nachträglich möglich die in diesem Zeitraum gegen ihn, in anderen Verfahren, verhängten Tagessätze noch oben zu korrigieren?
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1136 am: 3. September 2016, 00:01:57 »
Wenn in der Presse juristischer Unsinn erzählt wird, wird am Ende für manche Leute die Überraschung einfach heftiger. Es gibt schlimmere Dinge.

Ein Urteil kann nachträglich geändert werden, aber nur unter recht strikten Bedingungen. Das ist etwa der Fall, wenn durch eine strafbare Handlung entscheidend auf das Urteil eingewirkt wurde. Der Klassiker sind erst nachträglich entdeckte Beweismittel, die eine erheblich andere Sicht auf den Fall ergeben. Ob diese Voraussetzungen hier erfüllt sein könnten, ist jetzt nicht zu sagen; ich hege eher Zweifel daran. Erst einmal das Urteil des LG Halle abwarten.
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dtx

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1137 am: 3. September 2016, 00:48:16 »
Wie @Pantotheus schon schrieb, muß dafür die vorsätzliche Falschaussage nachgewiesen werden. Inwieweit das realistisch ist, wenn sich die Anklage letztlich darauf stützt, daß mangels Buchführung die zweckbestimmte Verwendung nicht belegt wurde, kann sich jeder selbst ausmalen.

Deswegen diskutieren wir hier ja auch immer mal wieder über den steuerrechtlichen Aspekt, weil man (im Gegensatz zum Strafverfahren) in der Veranlagung eben nicht einfach den Mund halten darf.
 
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Offline Rima882

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1138 am: 3. September 2016, 01:30:55 »

Bezüglich der von ihm angegebene Höhe seiner Einkünfte habe ich eine Frage an die Juristen:
Sollte das Gericht feststellen, dass sämtliches oder Teile des (vermutlich) veruntreuten Geldes von Fitze für sich verwendet worden sind, hätte er für den betreffenden Zeitraum offensichtlich falsche Angaben über sein Einkommen gemacht. Wäre es daraufhin nachträglich möglich die in diesem Zeitraum gegen ihn, in anderen Verfahren, verhängten Tagessätze noch oben zu korrigieren?

Nein. Falsche Angaben zum Einkommen kann ja nur der Angeklagte machen. Und da dieser vor Gericht grundsätzlich nach Herzenslust lügen darf, ist so etwas auch kein Grund für die Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Strafverfahren. Dieses Privileg des Angeklagten kann für das Gericht durchaus schon mal nervig werden, wenn die Angaben des Angeklagten zur Sache zur Märchenstunde mutieren. Da bleibt dann manchmal als vorläufiger Trost nur die Gewissheit, den Märchenonkel bzw. die Märchentante hinterher im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach Herzenslust verurteilen zu können. Und böswillige Amtsrichter schreiben dann auch schon mal folgendes ins schriftliche Urteil: "Der Angeklagte hat sich wie folgt eingelassen: Es war einmal..."
« Letzte Änderung: 3. September 2016, 03:13:34 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 
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Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1139 am: 3. September 2016, 10:05:02 »
Oh, ein allerliebster Kommentar:
Zitat
Tobias

2. September 2016 um 17:32


Die MZ betreibt mal wieder perfekt unterschwellige Propaganda:

“Wo das Geld ist, konnte bisher nicht geklärt werden. Der Angeklagte habe sich bisher zu den Vorwürfen nicht geäußert, hieß es.”

Im ersten Satz legt die MZ die Sachlage dar. Es ist ungeklärt, wo das Geld hin ist. Im zweiten Satz tut sie so, als wäre dieser Umstand dem Angeklagten zu verschulden, weil dieser sich nicht dazu geäußert habe. Dass der Angeklagte überhaupt nicht in der Beweispflicht ist und dass die BaFin (eine FIRMA!), die sich anmaßt, Hoheitsbefugnisse zu besitzen, alle Unterlagen, die den Verbleib des Geldes klären könnten, erst widerrechtlich gestohlen und dann “verloren” hat, dass geht der MZ entweder offenkundig am Arsch vorbei, oder sie verdreht hier bewusst die Tatsachen.

Was auch immer dieses Drecksblatt kosten mag, es ist exakt diesen Betrag zu teuer. Lügen, Propaganda und Desinformation sollten wenigstens kostenlos sein. Dafür auch noch Geld zu verlangen ist Verhöhnung der Leser.
http://krd-blog.de/mz-schwere-untreue-neuer-prozess-gegen-selbst-ernannten-koenig-von-deutschland/#comment-5011

Der gute Mann merkt nicht, dass der Beitrag in der MZ ja eher zu Gunsten von Peterleang geschrieben wurde. Und was die "Beweispflicht" angeht, so ist es natürlich so, dass jemand, der fremdes Geld annimmt, schon darlegen können muss, was er damit gemacht hat.
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