Was Fatzkes Psyche angeht, so ist sein Narzissmus (ich wiederhole mich) mit Händen zu greifen. Nun tritt Narzissmus selten allein auf, sondern in Begleitung zumindest weiterer Merkmale der sog. Cluster-B-Störungen.
Den Cluster B bilden:
Narzissmus, bipolare Störung, Borderline-Störung, antisoziale Persönlichkeit.
Welche der drei anderen Störungen käme am ehesten in Frage?
Was offenkundig ist, ist Fatzkes Verachtung jeglicher Regel, die für andere gilt. Dies ist besonders an seinen Verkehrsdelikten und am "Fahren nach Ermessen" m. E. deutlich zu erkennen. Borderliner oder bipolar scheint Fatzke nicht zu sein, jedenfalls habe ich bisher keine entsprechenden Züge erkennen können, eventuell sind einzelne Merkmale dieser beiden Störungen erkennbar, aber eben nur vereinzelt.
Macht das Vorhandensein dieser Störungen Fatzke schuldunfähig? Ich meine nein. Im Gegenteil gibt es verschiedene Hinweise darauf, dass er grundsätzlich imstande ist zu erkennen, was in der Wirklichkeit läuft. Auf Schreiben von Behörden und Gerichten hat er in der Vergangenheit immer wieder reagiert, zu Gerichtsverhandlungen ist erschienen, hat sich verteidigt. Selbst seine Rückgabe des Führerscheins bzw. der Fahrerlaubnis und die Gründung des KRD dienten letztlich vorbeugend der versuchten Umgehung der BRD-Gesetze, somit wusste er grundsätzlich schon, was er tat und warum. Auch Strafen wurden bezahlt, sogar die ulkigen Verträge für seine verschiedenen Kassen und die Reichsbank sind ja so verklausuliert worden, dass sie die BRD-Gesetzgebung umgehen sollten. Auch dies spricht dafür, dass er grundsätzlich schon sieht, wie die Dinge liegen und was sein Tun bedeutet. Er hat zumindest versucht, die geltenden Gesetze "legal" auszutricksen bzw. zu umgehen. Dass es nicht gelungen ist, steht auf einem anderen Blatt.
Sein ausgeprägter Narzissmus mag vielleicht als ein wenig mildernd angesehen werden, aber eine Schuldunfähigkeit kann ich nicht erkennen.