Autor Thema: Neues aus dem Königreich 6/16  (Gelesen 42933 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #285 am: 13. Juni 2016, 18:10:45 »
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben.

Das ist eine bislang nicht erwähnte grandiose Neuigkeit, woher stammt diese Information?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #286 am: 13. Juni 2016, 18:23:06 »
@Sandmännchen
Das hatte die (Lügen-  ;D)Presse übereinstimmend berichtet, dass eine Anklageschrift vorliegt. Jetzt geht es meines Wissens darum, ob ein Hauptverfahren eingeleitet wird. Darüber muss das Gericht jetzt erst noch entscheiden. Was neueres hab ich noch nicht gehört/gelesen...
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline Tuska

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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #287 am: 13. Juni 2016, 18:34:47 »
Wenn das Gericht über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden muss, dann hat die StA ganz dem zuständigen Spruchkörper eine Anklageschrift zugestellt und die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt. Genau das bedeutet im Volksmund "Anklage erheben" (teils auch unter Juristen im Alltags-Sprech). § 175 StPO ist damit natürlich (noch) nicht gemeint.

Sorry für die Verwirrung, hab vor lauter Vorfreude in Beitrag #279 wohl schon zu weit gedacht.

Sagen wir es anders & juristisch einwandfrei: Die StA geht nach den Ermittlungen davon aus, dass genügend Beweise für die erhebung der öffentlichen Klage vorliegen.

« Letzte Änderung: 13. Juni 2016, 19:13:09 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #288 am: 13. Juni 2016, 22:29:56 »
Wenn das Gericht über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden muss, dann hat ...
Sorry für die Verwirrung, hab vor lauter Vorfreude in Beitrag #279 wohl schon zu weit gedacht.

Sagen wir es anders & juristisch einwandfrei: Die StA geht nach den Ermittlungen davon aus, dass genügend Beweise für die erhebung der öffentlichen Klage vorliegen.

Halt. Ich habe es nicht verstanden. Und vielleicht der eine oder andere auch nicht. Also alles zurück auf Start:

Der kritische Bürger (nicht zu verwechseln mit dem besorgten Bürger) hat auch eine Informationspflicht, er sollte nicht unkritisch Informationen aufnehmen. Schauen wir mal genau:

Wir haben mündliche Aussagen der Königszwerge. Die sind Partei, diese Aussagen ignorieren wir.

Wir haben eine Pressemitteilung der Justiz: Herr Fitzek sitzt wegen Fluchtgefahr in U-Haft.

Wir haben mehrere widersprüchliche Presseartikel, die meisten von der Mitteldeutschen Zeitung, dazu eine, die über dpa lief: Herr Fitzek sei in U-Haft, es gäbe keine Anklage, Herr Fitzek habe ausgesagt, die Aussage verwirre die StA die wiederum prüfen müsse ob Anklage erhoben werde. Also der Teil klingt schon ziemlich gruselig.

Indirekt -und hier wird es richtig schwierig- müsste Herrn Fitzek ein Pflichtverteidiger zugeordnet werden, das scheint aber nicht erfolgt zu sein. Daraus könne man schlussfolgern, dass das Gericht weit davon entfernt sei eine Klage zuzulassen.

Das ist das, was ich der Diskussion entnehme.
Und ich denke: Hilfe, da geht es ja zu wie bei meinem oft "gelobten" Ordnungsamt! Wobei ein kleiner Unterschied besteht: Beim Ordnungsamt ging es um 25 Euro Gewerbeanmeldung ...

Weiterhin denke ich, dass Du wohl ein Semester Jurispondenz gehört haben könntest: Ich würde es ziemlich prima finden, wenn Du das alles von ganz vorn nochmal aufdröselst. Bitte trenne dabei Wissen von Vermutung. Und wenn Du noch ein Semester "populärwissenschaftlich formulieren" belegt hattest wäre das auch hilfreich: Das muss ja ich verstehen.

Ich würde mich also sehr freuen, wenn Du den Stand der Dinge in einem Artikel zusammenfassen könntest.

Da weitere Juristen anwesend sind:
Es wäre auch nicht verkehrt, wenn sie auch ihre Einschätzung abgeben könnten.

Danke!
 
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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #289 am: 13. Juni 2016, 22:37:18 »
Ich zitiere aus der ursprünglich von Kugelschreiber verlinkten Meldung:
Zitat
Die Wirtschaftsstrafkammer hat auf Grundlage der Anklageschrift Haftbefehl gegen ihn erlassen. Über die Eröffnung eines Hauptverfahrens haben die Richter noch nicht entschieden.
http://www.mz-web.de/wittenberg/koenig-im-knast-peter-fitzek-sitzt-in-u-haft-24191296
Weiter aus der Pressemeldung des Gerichts:
Zitat
Grundlage des Haftbefehls ist eine am 02.06.2016 beim Landgericht Halle eingegangene Anklage der Staatsanwaltschaft Dessau vom 19.05.2016, mit der dem Angeschuldigten ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz sowie 27 Fälle der schweren Untreue vorgeworfen werden. [...] Die Wirtschaftsstrafkammer sah auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse einen dringenden Tatverdacht und darüber hinaus den Haftgrund der Fluchtgefahr als gegeben an, da die für den Fall einer Verurteilung zu erwartende empfindliche Freiheitsstrafe einen hohen Fluchtanreiz biete.
Der Haftbefehl ist dem Angeschuldigten heute eröffnet worden, er hatte Gelegenheit, sich hierzu zu äußern. Ob die Strafkammer dies zum Anlass nimmt, den Haftbefehl aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen, wird innerhalb der nächsten Tage entschieden werden.
Die Kammer wird dem Angeschuldigten nun die Möglichkeit geben, sich schriftlich zu den Vorwürfen zu äußern, und dann über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. [...]
Das bedeutet doch, dass die Anklageschrift dem Gericht vorlag, dass aber auch ein entsprechender Antrag der Staatsanwaltschaft vorgelegen haben muss. Wenn das Gericht weiter auch über die Eröffnung des Hauptverfahrens und somit über die Zulassung der Anklage entscheiden wird, bedeutet das doch, dass eben auch der entsprechende Antrag der StA vorliegen muss, sonst könnte das Gericht ja gar nicht darüber entscheiden.

Noch eine Bemerkung zum "Obersten Souverän": Dass Peterleang (ich kann ihn nicht ohne doppelten Diminutiv nennen) sich den Königstitel entgegen seiner eigenen Festlegungen zugeschanzt hat, ist ja klar. Aber "Oberster Souverän" ist in doppelter Weise Unsinn: Erstens bedeutet Souverän dem Wortsinne nach (von mittellateinisch superanus) "der Oberste", nämlich der Oberste in einer Lehenshierachie, der über sich keinen weiteren Herrn hat. Dasselbe bedeutet eigentlich auch das Wort "Fürst" (verwandt mit englisch "first"): der Erste, der Oberste, der eben keinen Herrn über sich hat. So gibt es z. B. den Fürsten von Monaco (der sein eigener Herr ist und keinen über sich hat), die Fürsten von Andorra (gut, das sind zwei, die aber eben beide keinen Dritten über sich haben), den Fürsten von Liechtenstein (der auch niemanden über sich hat) - das war's innerhalb Europas schon. "Oberster Souverän" bedeutet dann übersetzt eigentlich "Oberster Oberster". Das ist etwa so sinnvoll wie die "Volksdemokratie", also die "Volksvolksherrschaft".
Zweitens ist dies aber auch im Verhältnis zu den anderen "Souveränen" Unsinn, denn entweder sind alle "Souveräne" gleichberechtigt und haben niemanden über sich, oder aber einer ist den anderen übergeordnet, dann sind diese aber nicht mehr souverän.
Wie man es dreht - in jedem Fall ist es ausgemachter Quatsch.
« Letzte Änderung: 13. Juni 2016, 22:49:42 von Pantotheus »
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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #290 am: 13. Juni 2016, 22:44:22 »
Mittlerweile überholt, aber nach Wochen hat Jo heute endlich das letzte Interview mit Peter veröffentlicht:
 
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Offline Tuska

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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #291 am: 13. Juni 2016, 22:49:58 »
Es tut mir nochmals leid, falls ich auf Seite 19 jemanden in die Irre geführt haben sollte.

Fest steht (ich beziehe mich jetzt nur auf die Pressemitteilung des LG):

Beim Landgericht Halle ist am 2. Juni 2016 eine Anklage (gemeint ist die Anklageschrift; ich sagte ja: Alltags/Volksmundsprech) eingegangen1, in denen Peter  der Verstöße gegen das KWG sowie mehrere besonders schwere Fällte der Untreue angeschuldigt 2, 3 wird. Darüber und über die Eröffnung der Hauptverhandlung  hat das Gericht nun zu entscheiden. Durch den (sarkastischen?) Einwand von Kollege Sandmännchen habe ich bedenken gehabt, ob nun tatsächlich bereits Anklage erhoben wurde. Den § 175 habe ich angesprochen, weil ich mir (ich konnte mich an die Pressemitteilung nicht mehr erinnern) unsicher war, wie der Stand des Verfahrens tatsächlich war.

 Mir waren nur die Zeitungsberichte in Erinnerung und die Pressemitteilung war mir nichtmehr vor Augen. Ich habe die von dir kritisierte Antwort auf dem Smartphone vorm Dönerstand getippt und ca. drölftausendmal editiert.

Und ja, ich hatte das ein oder andere "Semester Jurisprudenz". Aber ich möchte natürlich niemanden davon abhalten, die Pressemitteilungen und Zeitungsartikel selbst juristisch zu analysieren, daher halte ich mich hier jetzt erstmal raus.


1: § 170 Abs. 1 StPO
Spoiler
Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
[close]

2: § 157 StPO
Spoiler
Im Sinne dieses Gesetzes ist

Angeschuldigter der Beschuldigte, gegen den die öffentliche Klage erhoben ist,

Angeklagter der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist.
[close]

3 Pressemitteilung LG Halle Nr. 014/2016:
Spoiler
Der Angeschuldigte Peter F. aus Wittenberg befindet sich seit dem heutigen Tage in
Untersuchungshaft. (...)
[close]

PS: Was es mit dem Pflichtverteidiger auf sich hat, so verweise Ich auf § 141 Abs. 1 StPO. Weil ich ja tatsächlich nie ein

Zitat von: Wittenberger
Semester populärwissenschaftlich formulieren
"belegt" habe, spare ich mir hier einen Kommentar.
« Letzte Änderung: 13. Juni 2016, 23:01:56 von Tuska »
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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #292 am: 13. Juni 2016, 22:59:14 »
@Wittenberger Ich versuche es einmal kurz laienhaft:
Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren. D. h. die Polizei ermittelt, aber unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft. Wenn die Ermittlungen ein ausreichend klares Bild ergeben haben, werden sie von der Staatsanwaltschaft entweder eingestellt, oder diese setzt eine Anklageschrift auf.
Die Anklageschrift geht ans Gericht. Dadurch wir der Beschuldigte zum Angeschuldigten. Genau so bezeichnet die Pressemeldung Fatzke. Somit befand sich das Verfahren am 8. Juni also in diesem Stand: Anklageschrift beim Gericht eingegangen.
Das Gericht muss nun die Anklageschrift prüfen und dem Angeschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Danach erst entscheidet das Gericht, ob es die Anklageschrift zurückweist (das kommt vor), ob es sie zur Überarbeitung zurückweist (kommt auch vor) oder ob es sie als Anklage annimmt und damit das Hauptverfahren eröffnet. Dadurch wird der Angeschuldigte dann zum Angeklagten, damit ist die Anklage auch tatsächlich erhoben.

Diese Prüfung der Anklageschrift wird übrigens nicht in jedem Staat durch das urteilende Gericht vorgenommen. In den USA z. B. gibt es diesen Schritt auch, aber dort entscheidet teilweise eine "Grand Jury" genannte Instanz, die mit dem Hauptprozess nichts zu tun hat. In der Schweiz war bis vor ein paar Jahren eine Anklagekammer zuständig; eine solche gibt es heute noch anderswo, nur fällt mir gerade nicht ein, in welchem Land das war.
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Offline Wittenberger

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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #293 am: 13. Juni 2016, 23:11:25 »
Und ja, ich hatte das ein oder andere "Semester Jurisprudenz". Aber ich möchte natürlich niemanden davon abhalten, die Pressemitteilungen und Zeitungsartikel selbst juristisch zu analysieren, daher halte ich mich hier jetzt erstmal raus.

Was habe ich nur angerichtet ... ich habe doch nur darum gebeten, die Sache nochmals mit der neuesten Sicht zusammenzufassen. Damit war keine Kritik verbunden und gleich gar nicht, dass Du nun nichts mehr schreibst: Deine Beiträge scheinen mir wohltuend sachlich. Ich bitte Dich dringend darum hier weiter zu schreiben selbst wenn sich später ein Satz als falsch verausstellen sollte! Wir sind alle nur Menschen.

Das Problem ist aus meiner Sicht folgendes: Es gibt Juristen - und die anderen. Ich gehöre zu den anderen. Ich weiß sehr genau, dass Juristen sich in der Kanzleisprache verständigen und warum das so ist. Allerdings verstehe ich diese nur teilweise. Daher meine ständige Bitte, mir (und vielleicht einigen anderen) die Sache populärwissenschaftlich zu erklären. Mit der Bitte ist keine Kritik verbunden, es ist wirklich nur eine Bitte.

Als Beispiel: In Deinem Posting erwähnst Du §175 ohne anschließende Klammererklärung, was das denn sei. Ich denke mir dann: Oh, Schwulenparagraf wurde abgeschafft. Ob ich jetzt mal suche was da steht? Das verstehe ich vielleicht, habe dann aber den Bezug verloren - was könnte er meinen?

Den Aufbau Deines Artikels mit Fußnoten finde ich persönlich sehr gut, das kommt mir entgegen.

Nochmals:
Nicht weglaufen bitte. Bitte erklären.

@Wittenberger Ich versuche es einmal kurz laienhaft:

Danke auch Dir!
 
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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #294 am: 13. Juni 2016, 23:22:06 »
Als Beispiel: In Deinem Posting erwähnst Du §175 ohne anschließende Klammererklärung, was das denn sei. Ich denke mir dann: Oh, Schwulenparagraf wurde abgeschafft. Ob ich jetzt mal suche was da steht? Das verstehe ich vielleicht, habe dann aber den Bezug verloren - was könnte er meinen?
Eigentlich wollte ich mich gerade zur verdienten Ruhe begeben, aber kurz dies: §175 bezieht sich in diesem Zusammenhang sicher nicht aufs Strafgesetzbuch; dieses regelt die Strafen und Straftatbestände (das materielle Strafrecht). Da es aber eindeutig ums Verfahren in einer Strafsache geht, kann nur die Strafprozessordnung gemeint sein; diese regelt, wie ein Strafverfahren vor sich geht, angefangen bei Anzeige/Strafantrag bzw. Strafklage über das Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung bis hin zu den Rechtsmitteln. Bei den Paragrafen, die er unten zitiert hat, hat Tuska denn auch immer das Kürzel "StPO" hinzugefügt. Sucht man kurz nach dem Paragrafen 175 der Strafprozessordnung, findet man auch dies:
Zitat
§ 175
Anordnung der Anklageerhebung

Erachtet das Gericht nach Anhörung des Beschuldigten den Antrag für begründet, so beschließt es die Erhebung der öffentlichen Klage. Die Durchführung dieses Beschlusses liegt der Staatsanwaltschaft ob.
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Online dillgurke

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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #295 am: 14. Juni 2016, 00:02:42 »
So, chronologische Zusammenfassung vom Bewusst-TV Auftritt. Ich hätte nicht gedacht, dass Peter sich nochmal übertreffen kann, aber bei der Stelle mit den fahrradfahrenden Kindern musst ich wirklich richtig Lachen.  :o
Zitat
-Strafprozess ist Fitzeks Spezialität, er hat da schon viele Richter fertiggemacht
-Füherschein-Haftstrafen natürlich nur 1. Instanz, deswegen ganz entspannt
Zitat
-Leute sprechen ihn auf der Straße an, erstaunt dass er noch nicht im Gefängnis ist, dadurch wachen die Leute auf
-seit 1 1/2 Jahren keine Razzia mehr, keine Strafverfahren wegen unerlaubter Bank- und Versicherungsgeschäfte eröffnet, "es gibt gar nichts", "Bafin ist gescheitert"
Zitat
-Jo fragt nach Richard Ganz:
Peter: Ganz hat zusätzlich zu den 200.000 Euro als Geschenk noch mehr in der Reichsbank angelegt, und den Rest seines Vermögen dann noch an andere verschenkt, letzteres war leider sehr naiv, "Richard ist zum Obereso geworden und hat den Boden unter den Füßen verloren" (O-Ton Peter), KRD zahlt nun pro Monat etwas an Ganz, der hat dafür den Vertrag gekündigt
Zitat
- Bundesverfassungsgericht hat seine Beschwerde angenommen und prüft, Peter ganz stolz wie dick das Schreiben war
Zitat
- Staatsführung muss aus "Erleuchteten" bestehen
Zitat
- "alles was ich tue, tue ich so, dass es unangreifbar ist"
Zitat
- Freund beim MAD hat ihn angerufen und vor Mordanschlägen beim Auto gewarnt, Peter hat ihn aber beruhigt, da "höhere Entitäten" ihn schützen
Zitat
- Peters Aufgabe ist es "die Polarität umzukehren und die ganze Welt zu erneuern"

Zitat
- Neuer Kongress am 11./12 November im Esperanto-Hotel in Fulda (?), organisiert über den "FairTeilen" e.V. (?) mit Peter im Hintergrund, damit sich niemand an ihm stößt, dort wird man sich über den Ausstieg aus dem System informieren können
- dort werden alternative Medien ein Thema sein, Peter beginnt dann über den Aufbau eines europaweiten Astra-Fernsehen zu phantasieren

Zitat
- Jo ist erstaunt über die Kapitulation der BAFIN, Peter: "Was wir machen ist vollkommen sicher", Zugriff auf alle Gelder wieder da
- deswegen auch schon 50 KRD-Firmen, pro Monat 10 Firmen dazu, Ilona wird lobend hervorgehoben
- keine KRD-Firma hat nicht einziges Mal Ärger mit der BRD bekommen, ebenso die Gesundheitskassenmitglieder
- Krankenhausgelände ist zum Hotel und Gesundheitszentrum umgebaut
- in 5 Minuten werden dort 5 Zentimeter Beinunterschiede geheilt, Videomaterial wird dazu bald veröffentlicht werden

Zitat
- handelt im "göttlichen Auftrag", seit seiner Kindheit sind Leute, die ihm Schaden wollen, ein paar Tage später tot

Zitat
- Kongresshalle wird zum Gebiet des KRD erklärt, deswegen wird es auf der Bühne krasse Sachen geben mit indischen Heiler und Co., Sachen, die in Deutschland verboten sind
- es wird eine Kinderbetreuung geben, wo die Kinder in 30 Minuten lernen, ohne Augen zu lesen, "wie bei Harry Potter" (O-Ton Peter)
- die Kinder werden dann auf die Bühne kommen und zeigen, dass sie mit verbundenen Augen Fahrrad fahren können
Zitat
- Kongress wird Initialzündung sein, "es ist die Zeit des Machens", tausenden Menschen werden konkrete Projekte angeboten
"Wir-Kongress.org" wird die Webseite sein
Zitat
- seit 2001 im Kontakt mit der Geisterwelt
- Peter kann nicht ertrinken
« Letzte Änderung: 14. Juni 2016, 00:11:29 von dillgurke »
Ich hab nur am Rande erfahren, dass es Probleme mit einer Kettensäge gegeben hat. (Uwe Knietsch über König Stefan I.)
 

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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #296 am: 14. Juni 2016, 01:08:56 »
(Falls es zur Klärung der Begriffe "anschuldigen", "Anklage erheben", "Anklage", "Anklageschrift" beiträgt sei hier einmal aufgezeigt, wie eine Anklageschrift exemplarisch aussieht. Blauschrift sind nichtzugehörige Kommentare von mir, Fettschrift, Absätze et al. erscheinen auch in der Anklage so)

Spoiler

Staatsanwaltschaft

1337 SSL 1544/16
Mal Zur Klärung des Aktenzeichen:
Die ersten Ziffern bezeichnen die Abteilung der Sta
Das Kürzel (Hier SSL, in Strafsachen meist "Js") zeigt an, um was es sich handelt - Cs stände für ein Strafbefehlsverfahren
Die Ziffern nach dem Kürzel benennt vereinfacht gesagt, dass es sich ums das 1544. Verfahren im Jahr 2016 handelt; Der Jurist spricht es "tausendfunfhundertvierundvierzig aus sechzehn" aus


An das
Amtsgericht
- Strafrichter -

Sonnenstaatland





Anklageschrift

Herr Thorsten Uska,
geboren am 32. 12. 1514 in Köln,
verheiratet,
Sonnenstaatländischer Staatsangehöriger,

wird angeklagt,

am 20. 13. 2016 in Sonnenstaatland einen anderen beleidigt zu haben.

Dies war das "Rubrum": Individualisierung des Beschuldigten, Tatort und Tenor ("Wer hat wo und wann sich wegen was strafbar gemacht?")

Dem Angeschuldigten wird folgendes zur Last gelegt:

Am 20. 13. 2013 verrichtete der Angeschuldigte Putzdienst in der Sonnenstaatskanzlei in der Lennestraße, Sonnenstaatland. Er bemerkte nach Dienstschluss den Geschädigten Mario Heinz K. in der Empfangshalle und nannte ihn sogleich mit lauter Stimme einen "Reptoloiden, der den Tod von Axel Stoll nicht verkraftet". Mit dieser Aussage wollte er die Ehre des Geschädigten verletzen.

Der eigentliche Kern der Anklage. Was genaut hat der Beschuldigte getan, wie kam es dazu, hat er schuldhaft gehandelt?

Der Geschädigte Mario Heinz K. erlitt nach der geäußerten Beleidigung einen Nervenzusammenbruch und befindet sich aktuell immer noch in psychiatrischer Behandlung.

Die Tatfolgen werden benannt.

Vergehen der Beleidigung nach §§ 185, 194 StGB.

Die gesetzlichen Bestimmungen.

Der erforderliche Strafantrag wurde gestellt.

Erübrigt sich bei Fitzek, Untreue und Verstoß gegen das KWG sind keine Antragsdelikte.

Beweismittel:
I. Zeugen
    Mario Heinz K., Saarbrücker Straße 88, 1477 Berlin, Bl. 1 d. Akte

II. Urkunden
   Schreiben Bl 55 d. A.

Es wird beantragt, das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht -Strafrichter- Sonnenstaatland zu eröffnen.

Die StA beantragt das Hauptverfahren vor dem ihrer Meinung nach zuständigen Spruchkörper. Diese zuständigkeit richtet sich nach der zu erwartenden Stafe. Hier ist es der Strafrichter, der eine Strafgewalt von bis zu 2 Jahren hat.

Schittke
Staatsanwalt
[close]

Anmerkung:

Gemäß § 200 Abs. 2 StPO soll in der Anklageschrift das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen dargestellt werden. Davon kann - wie im obigen Beispiel - vor Verfahren vor dem Strafrichter abgesehen werden.

Bei Fitzek wird die Anklageschrift daher mindestens so dick sein wie seine Verfassungsbeschwerde. Nur als anmerkung, weshalb man sich wundert, warum das Gericht so lange für die Prüfung braucht.
« Letzte Änderung: 14. Juni 2016, 01:26:47 von Tuska »
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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #297 am: 14. Juni 2016, 01:15:37 »
Hallo @dillgurke ! Da war ich wohl wieder etwas spät mit der Zusammenfassung des Videos bei Jo Conrad, das ich aber auch schwer durchzuhalten fand. Trotz einiger Dopplungen stelle ich den Text jetzt dazu, um vielleicht anderen ihre Lebenszeit im Umgang mit der zähem Grütze zu ersparen:

König "Beispielsweise" schwafelt bei JoCo Nrad ein Zeug, dass sich die Balken des Studios eigentlich zu Rädern biegen müssten... Dass der von ihm dauernd angeführte Paradebeweis seiner Legalität "Ich habe noch keinen Tag im Gefängnis gesessen." nicht mehr stimmen würde wenn das Interview veröffentlicht wird, hätte sein genialer Verstand in Verbindung mit seinen seherischen Fähigkeiten (und noch einer medialen Staatsflotten im Bett) eigentlich ahnen müssen. Aber das ist Kleinkram.

Dafür hat ihn ein Beamter vom Militärischen Abschirmdienst vor ein paar Wochen gewarnt, dass wieder etliche Mordanschläge auf ihn geplant sind. :liar: Was er aber mit einem lachenden "weiß ich doch längst" abtun konnte.

Er ist nämlich "unverhinderbar" und unbesiegbar. Denn schon in der Schule sind seine Klassenkameraden gestorben wenn sie ihm etwas gestohlen haben. Und auch als Türsteher sind Menschen prompt eines unnatürlichen Todes gestorben wenn sie es wagten ein Haar seines schmierigen Zöpfchens zu krümmen. Und ertränken kann man ihn auch nicht, weil sich dann vor seinem Mund das Wasser teilt wie das Rote Meer in der Bibel.

Etwas weniger theologisch ist Fitzeks sehr späte Erkenntnis was das Wort "Reformation" eigentlich bedeutet. Nachdem er schon vor Ewigkeiten 77 Thesen geschrieben und angenagelt hat, ein Reformationszentrum eröffnet hat und mehrere Reformations-Websites (WIR etc.) wie eine Monstranz zu pushen versucht hat, ist ihm jetzt aufgefallen, dass eine Reformation ein bestehendes System verändert. Ei, gucke!
Aber dabei will er doch ein ganz neues System. Also Schluss mit Reformation! Reformation war gestern! Neu ist immer neuer als neu! Jetzt ist Revolution! Fitzek will Revolution! Fitzek ist jetzt König der Revolution! (Was irgendwie sehr seltsam klingt...)

Er muss auch mal seinen Channel-Kanal nach Karlsruhe (oder sein Bett-Medium) etwas genauer untersuchen. JoCo berichtet er nämlich freudestrahlend, dass seine "Verfassungsgerichtsbeschwerde" (sic!) "zur Entscheidung" angenommen worden sei. Da muss dem juristischen Laien, der mehr von Recht weiß als jeden Amtsrichter, irgendwie entgangen sein, dass eine "Eingangsbestätigung" keine "Annahme zur Entscheidung" ist. Vielmehr kam nach der Eingangsbestätigung die unanfechtbare Abweisung seines Zettelhaufens. Aber Schmierlappen JoCo ist natürlich zutiefst beeindruckt von dem Genie des "Beispielweise" und "im Prinzip".

Die böse BaFin ist natürlich auch Thema sowie Richard Gantz, den er wieder einmal öffentlich als komplett verstrahlten Voll♥♥♥en darstellt. Zuhören, ihr Pudel und Staatsdings-hörigen! So fair geht der Oberste "im Prinzip" mit Menschen um, die ihm an die 400.000 EUR zur Verfügung gestellt haben.
Aber in seiner unendlichen Güte hat Fitzek beschlossen dem Richard dennoch monatlich einen kargen Ersatz zu überweisen. Obwohl er dazu natürlich in keinerlei Form verpflichtet wäre. :liar:

Die zweieinhalb neu eingerichteten Zimmer, die sich "Gesundheitshaus" nennen, mutieren in Fitzeks Diktion bei JoCo zu einem komplett zu einem Hotel umgebauten Krankenhaus. Vielleicht sollte er sich mal die tristen Vision-wird-Tat-Bilder oder Marcos gänzlich unerotische Stöhn- und Keuchvideos genauer ansehen; ich mein ja nur, beispielsweise.

Weniger enthusiastisch reagiert JoCo als Fitzek davon fabuliert endlich einen freien Sender zu schaffen auf dem man die Wahrheit sagen kann. (Fitzek rafft überhaupt nicht, dass die Forderung bei seiner freien Rede in dem Studio von bestusst.tv widersinnig wirken könnte.) Als Fitzek von Astra-Frequenzen fabuliert weist JoCo, der in dem Metier durchaus Erfahrung hat, auf die Kosten hin aber Fitzek brabbelt munter weiter.

Zuletzt, wie kann es anders sein, hat Fitzek - neben seiner Revolution, die wohl irgendwie nebenher erfolgt - noch ein ganz brandheißes NEUES Projekt auf der Pfanne: http://wir-kongress.org (da meldet sich derzeit nur eine Login-Seite)
An einem Wochenende im September findet in Fulda ein toller Kongress statt zu dem bis zu 3000 Leute eingeladen werden. Da gibt es viele Vorträge, weil "die Zeit zum Reden vorbei ist."
Und, "hi hi," denn jetzt wird es kriminell, so Dinge, die in Deutschland strikt verboten sind, wie echte Operationen auf einer Bühne durch völlig unkundiges Personal durchführen, die machen sie da natürlich auch. Da wird einfach ein Raum zum Königreich erklärt und jeder unterschreibt ein Staats-hörigkeitsformular. Und, bumms, gilt da keine Rechtsordnung mehr als Fitzek Wille und schon kann man mit dem Schnippeln anfangen.

Etwas schwummerig wird einem schon wenn Fitzek direkt danach darum wirbt junge Kinder zu der Veranstaltung mitzubringen. Die sollen aber gottlob nur lernen mit verbundenen Augen zu laufen und werden ein paar Beulen vertragen.
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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #298 am: 14. Juni 2016, 01:32:58 »
Es tut mir nochmals leid, falls ich auf Seite 19 jemanden in die Irre geführt haben sollte.

Eine Entschuldigung ist doch gar nicht nötig. Ich hatte einfach nur der Pressemitteilung gar nicht alle darin enthaltene Information entnommen und verstand deswegen nicht, wie Du das herausbekommen hast. Nachdem im Netz immer wieder Gerüchte rundlaufen, frage ich gerne nach der Quelle. Vielen Dank für die Erklärung!

Ich habe da eigentlich auch als Laie keine besonderen Verständnisprobleme, in der StPO und dem Wikipedia-Artikel zum Zwischenverfahren steht ja alles drin.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Neues aus dem Königreich 6/16
« Antwort #299 am: 14. Juni 2016, 03:12:53 »
Spoiler
Am 20. 13. 2013 verrichtete der Angeschuldigte Putzdienst in der Sonnenstaatskanzlei in der Lennestraße, Sonnenstaatland. Er bemerkte nach Dienstschluss den Geschädigten Mario Heinz K. in der Empfangshalle und nannte ihn sogleich mit lauter Stimme einen "Reptoloiden, der den Tod von Axel Stoll nicht verkraftet". Mit dieser Aussage wollte er die Ehre des Geschädigten verletzen.
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Haha, danke, musste gut grinsen.  ;D

Auch die anderen Anspielungen in deinem Musterschrieb sind geil.  ;D