Schuldunfähigkeit bei Fitzek? Nie und nimmer.
Es ist richtig, dass gewisse Gründe das Gericht von einer Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder einer verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB). Das gilt eine Abwägung im Einzelfall, diese Paragrafen sind aus gutem Grund in erster Linie für Täter da, die wirklich ernsthaft psychiatrisch erkrankt sind. Und es gilt keinefalls als Freifahrschein (das überrascht den ein oder anderen, der im Suff dumme Dinge tut. In Bayern wurde neulich ein junger Mann wegen versuchten Mordes zu 7 Jahren Haft verdonnert, weil er sternhagelvoll einen Feuerlöscher gegen einen fahrenden Zug geworfen hat), auf den man sich berufen kann.
Fitzeks Narzisstische Persönlichkeitsstörung wird viel mehr das Gegenteil bewirken:
Er wird das Gericht wieder respektlos behandeln, das begangene Unrecht nicht einsehen (sich gegen unstreitige Beweise trotzdem noch mit "das war trotzdem legal" verteidigen kommt garnicht gut an), vermutlich wieder die Opfer verhöhnen und die Schuld allen möglichen Dritten in die Schuhe schieben.
Bei der Strafzumessung spielt es eine nicht unwichtige Rolle, welchen Eindruck das Gericht vom Angeklagten hab. Fitzeks unerträgliche Überheblichkeit wird ihm auch dieses Mal keinen gefallen tun. Wie schon Andere hier sagten: Fitzek sollte schweigen. Nicht ein einziges Mal im Prozess auch nur den Mund aufmachen & seinen Anwalt reden lassen. Aber dazu sind "wir" ja zu juristisch gebildet. Er sagte Jo ja im Interview, er kenne die Paragrafen alle auswendig. Den § 46 StGB haben seine Eingesperrtheit ob der großen Nase wohl immer übersehen.