Dass viele Leute versuchen, Gesetzesbestimmungen zu umgehen, ist klar. Es gilt aber verschiedene Vorgehensweisen zu unterscheiden.
Erstens gibt es die wirklich klugen Leute, die entweder selbst juristisch geschult sind oder geschulte Juristen beiziehen, um echte Gesetzeslücken, "Hintertüren" und dergleichen Möglichkeiten zu finden. Findet man tatsächlich eine entsprechende "Lücke" oder ein "Hintertürchen", dann ist es auch legal, diese Möglichkeit zu nutzen.
Zweitens gibt es die Leute, die an die Grenzen dessen gehen, was das Gesetz hergibt. Auch die Rechtswissenschaft weist gewisse Spielräume und Ermessen auf. Da kann man z. B. mal versuchen, etwas von der Steuer abzusetzen, und sich dafür eine am Wortlaut des Gesetzes ausgerichtete Begründung ausdenken. In meiner Heimat habe ich es z. B. einmal versucht, einen Druckkostenzuschuss für Bücher unter der Rubrik "Fachbücher" der Berufsauslagen abzusetzen. Meine Begründung wäre gewesen, dass es ja keine Rolle spielt, ob ich ein Buch im Handel kaufe, ob ich es im Book-on-demand-Verfahren drucken lasse oder ob ich selbst ein Buch, das ich danach nutze, verlegen und drucken lassen. Am Ende sind es Kosten, die für beruflich genutzte Bücher anfallen. Damit bin ich sogar durchgekommen.
Drittens gibt es dann noch die "Kreativen", die durch spitzfindige Argumentation und abenteuerliche Vertragskonstrukte versuchen, geltendes Recht irgendwie auszuhebeln. Vielleicht kann sich jemand an das Cross-border-Leasing erinnern, das vor einigen Jahren auch in Europa Verbreitung fand. Dabei wurde versucht, die Eigenarten des US-Rechts und der kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen so auszunutzen, dass in beiden beteiligten Staaten jeweils Steuerfreiheit anfiel: Der Käufer und Leasinggeber in den USA berief sich auf eine US-Regelung, wonach eine vollständig vermietete Liegenschaft wirtschaftlich gesehen nicht als Eigentum gilt und somit steuerfrei ist, die ehemaligen Eigentümer in Europa beriefen sich darauf, dass sie ja nur Mieter seien und daher nicht für ihre ehemaligen Liegenschaften steuerpflichtig. (U. U. konnten sie sogar die Mieten absetzen.)
Dummerweise hat der IRS dann entschieden, dass hier tatsächliches, steuerpflichtiges Eigentum der Leasinggeber in den USA vorlag, worauf diese Konstrukte sehr schnell wieder verschwanden. Die Abwicklung der entsprechenden Verträge war übrigens für manche Beteiligte ziemlich teuer.
Ein anderes Beispiel war der CoTO: "Cash or Titel Option". Da in vielen Ländern auf Zinsen, Tantiemen u. dgl. Quellensteuern, Zinssteuern oder sonstige Steuern anfallen, suchte ein internationaler Konzern vor Jahren nach einer Möglichkeit, diese Steuern zu umgehen. Die Lösung bestand darin, den Aktionären die Wahl anzubieten, ob sie die Dividenden ausbezahlt haben oder lieber neue Aktien im Gegenwert der anfallenden Dividenden beziehen wollten. Dummerweise hat dann die Steuerbehörde am Hauptsitz des Unternehmens entschieden, dass die Wahl neuer Aktien statt einer Dividende als geldwerte Leistung gelte und somit den normalen Zinssteuern unterliege.
Was Fatzke uns seine Adeppen versucht haben, spielt sich in dieser dritten Liga ab. So sind etwa die Verträge mit den beiden Kassen zu werten, die eine nur "bedingte Rückzahlung" gewähren sollten, um die Versicherungsaufsicht zu umgehen. Von gleicher Art ist auch die Konstruktion der Reichsbank, die keine "unbedingt rückzahlbaren Anlagen" annahm. Und so weiter.
Der Unterschied ist m. E. vor allem der, dass Fatzke und seine Adeppen glauben, sie seien gescheiter als der Staat und kämen damit in jedem Fall durch, dass die Leute, die die erwähnten anderen Beispiel zu verantworten hatten, hingegen einfach versuchten, ob sie damit durchkämen oder nicht, auf ein mögliches Scheitern also vorbereitet waren.