Das ist genau das, was für mich Krankheitswert hat. Ich weigere mich einfach zu glauben, das es gesunde Menschen gibt, die wirklich glauben, in jedem Fachgebiet eine Konifere zu sein. Entscheidend ist wohl der Grad seiner Erkrankung.
Eine Erkrankung an sich schützt alleine noch nicht vor Strafverfolgung.
Entscheidend ist, ob der § 20 StGB erfüllt ist:
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Fitzek hat bislang noch immer versucht, wenn auch ungeschickt, um die Gesetze herumzukommen: Er stellt sich selber Führerscheine aus, er formuliert die Verträge so, daß die Auslegung erschwert wird, er verschleiert den Gang der Gelder. Er erschwert den Zugriff der Behörden, indem er seine Wohnadresse nicht anmeldet und indem er ausländische Konten verwendet. Er versteht schon ganz gut, daß das alles Unrecht ist.
Möglicherweise liegt bei ihm eine Störung dergestalt vor, daß er glaubt, mit Strafverfolgung nicht rechnen zu müssen, worin ihn die lahmen Behörden auch noch bestärkt haben. Das ist aber von § 20 nicht erfaßt.